Ich komme zum Schluss. Neben der Änderung der Kommunalverfassung wird das Kommunalwahlgesetz wählerfreundlicher gestaltet. Insbesondere befürworten wir die Absenkung der Hürden für die Teilnahme der Wählerinnen und Wähler an Kommunalwahlen.
Bisher kamen Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht in die Lage, das besondere ehrenamtliche Engagement als Mandatsträger auszuüben, da dies nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbar war. Wir wollen das ein Stück erleichtern.
Weiterhin ermöglicht der Gesetzentwurf eine noch ausgewogenere Sitzverteilung in den Gremien durch die Einführung des Divisorverfahrens mit Standardrundung. Das ist sicherlich eine bürokratische Formulierung, aber es gibt dafür keine bessere.
Mit der Umstellung – auch das ist noch wichtig – werden zwei Sonderregelungen eingeführt: das Erfordernis eines rechnerischen Mindestsitzanteils von 0,75 % – man könnte auch 0,75%Hürde sagen – für die Erlangung eines Mandats im Kreistag oder im Rat sowie die Gewährung eines Zusatzmandats für Parteien, die die absolute Mehrheit der Stimmen nicht, aber rechnerisch die absolute Mehrheit der Sitze in den Gremien erreicht haben.
Das Reformvorhaben beweist, dass sich diese Landesregierung erneut als Partner der kommunalen Familie zeigt. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank.
(Beifall von FDP und CDU – Martin Börschel [SPD]: Auf den Partner kann man verzichten; das ist eine Drohung!)
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Die SPD hat noch Gelegenheit für einen Kurzbeitrag, wenn es gewünscht wird. Wer macht es? Herr Körfges oder Herr Börschel? – Herr Körfges, bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will, bevor Kollege Biesenbach hier wortreich erklärt, wieso die gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verschärft werden müssen und das im Prinzip keinen Effekt hat, doch noch einmal auf Folgendes hinweisen: Mittlerweile sind in mehr als 20 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen auf Initiative der CDU und mit CDU-Stimmen Resolutionen verabschiedet worden, die davon ausgehen, dass die beabsichtigte Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts zulasten der jeweiligen Kommunen geht. Ich zähle auf: Krefeld, Wuppertal, Köln, Neuss, Gütersloh und viele andere mehr.
ich habe bei der letzten Plenarsitzung ein paar namhaft gemacht – zu Hause so auf, als hätte die FDP die absolute Mehrheit im Landtag, um sich dann gegen die Pläne der Landesregierung zu stellen. Sobald sie jedoch hier im Plenum gefragt werden, tun sie so, als treffe das nicht zu. – Schlimm!
Gleichzeitig sagt die FDP: Uns ist es gelungen, die Gemeindewirtschaft zurückzudrängen. Eines von beiden kann nur richtig sein. Ich befürchte leider, die Befürchtungen der CDU-Kolleginnen und -Kollegen vor Ort sind richtig, dass es zu einer erheblichen Verschlechterung der Kommunalwirtschaft kommen wird. Sie machen sich mitverantwortlich, wenn Sie auf diesem Irrweg nicht umkehren, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Körfges, Herr Becker, so liebenswert Sie als Kollegen sind, als Propheten taugen Sie beide nicht. Denn all Ihre in den Raum gestellte Prophetie, was demnächst sein wird, entbehrt jeder Grundlage. Meine Bitte heißt: Lesen Sie doch einfach die Dinge, die man lesen kann! Die Trennung, das Auseinandernehmen der Wahlen
von kommunalen Spitzenbeamten und Räten – Herr Körfges, das ist doch ganz einfach – ist bei uns Beschlusslage seit Mitte der 90er-Jahre.
Wie viele Anträge hat diese Fraktion in der letzten Legislaturperiode gestellt, die alle abgelehnt wurden? Das ist doch nichts Neues.
Genauso ist das, was wir im Augenblick erleben, nichts Neues: In Räten werden unter Beteiligung der CDU Resolutionen gefasst. Nur, was steckt denn dahinter? Ich habe es doch beim letzten Mal schon deutlich gemacht: § 107 wird in seiner Substanz für die Stadtwerke nirgendwo eingeschränkt.
bringen Sie Beispiele, machen Sie deutlich, wo sich im Gesetzestext wirklich etwas ändert! Bis heute haben Sie nichts geliefert, lieber Herr Körfges, Herr Becker. Nirgendwo, sondern es entbrennt ein Streit. Sie haben gesagt, wir würden uns gegen den VKU stellen. Natürlich, weil hier Wünsche im Raum sind, die nicht unsere sind!
Die Forderungen des VKU – Sie können sie nachlesen; schauen Sie auf seine Homepage – heißen ganz deutlich: Wir wollen Privatunternehmen gleichgestellt werden. Wir wollen alles das dürfen, was Privatunternehmen auch dürfen. – Und das ist nicht das erklärte Ziel der Koalitionsparteien.
Für den regionalen Bereich ändert sich nichts. Wir stellen lediglich einen Punkt klar, bei dem es einen Unterschied zwischen dem Innenministerium, der Rechtsaufsicht, und anderen Gruppierungen gibt.
Wir schränken lediglich die Punkte ein, bei denen es um eine überörtliche und überregionale wirtschaftliche Betätigung geht. Das ist der Punkt.
Wir wollen nicht – und das ist die Auseinandersetzung –, dass ein Stadtwerk, das kommunal beherrscht wird, bundesweit oder auch im Ausland irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit vornehmen kann. Wirtschaftlich sind alle diejenigen Tätigkeiten nicht, die die Daseinsvorsorge betreffen. Wirtschaftlich ist nicht der öffentliche Nahverkehr. All das ist ausgenommen, und zwar sowohl nach der jetzigen als auch nach der neuen Fassung. Das ist doch der Punkt. Im Strommarkt können sie überregional liefern, weil er dereguliert ist. Das ist kein Problem.
Worum geht es also? – Das ist auch beim VKU zu lesen. Es geht um die lukrativen Felder, die nicht der sozialen Daseinsvorsorge unterliegen. Hier geht es um eine Richtungsentscheidung, und da sagen wir: In Bereichen, die private Unternehmen auch unter Inkaufnahme von Risiken bedienen, dürfen Stadtwerke nicht eindringen. Es darf nicht sein, dass sich Stadtwerke auf diesen Feldern wirtschaftlich betätigen und Risiken eingehen, weil sie sich hohe Renditen versprechen. Das ist die
Vielleicht können wir uns einigen. Wir sind offen für die Diskussion, aber dann müssen Fakten und Bespiele gebracht werden. Ich rede wöchentlich mit mindestens ein bis zwei Stadtwerken. Ich bin heute Abend in Wuppertal, um dort mit Vertretern der Stadtwerke zu reden.
Zu Beginn, Herr Körfges, wird eine Diskussion immer so ablaufen wie hier: Wir prallen aufeinander und haben unterschiedliche Auffassungen. Nur nach ein bis zwei Stunden, wenn wir im Detail darum gerungen haben, sieht es plötzlich anders aus.
(Martin Börschel [SPD]: Wollen Sie behaup- ten, dass die Ihrer Meinung sind? Das ist doch die Unwahrheit!)
Herr Börschel, vielleicht gilt das auch für Köln. Laden Sie uns doch mal ein! – Dann kommt nämlich eines dazu: Die Betroffenen merken plötzlich, dass ihnen von ihren Chefs Informationen, die völlig anderslautend sind, vorenthalten wurden.
(Martin Börschel [SPD]: Das ist Ihr Parteivor- sitzender in Köln! Er ist der Chef der kom- munalen Verkehrsbetriebe, und er glaubt Ih- nen nicht!)
Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen. Laden Sie uns ein, wir kommen, und danach sieht es anders aus. Das ist ganz einfach.
Was können die Kölner nicht, was wir wollen? – Das sind doch die Ecken. An diesem Punkt werden wir durch Gespräche noch ein Stück Überzeugungsarbeit leisten, und dann bricht die Front – da bin ich mir sicher – ganz schnell zusammen,