Zweitens. Hier wird vorgetragen, das Land könne nach Gutdünken entscheiden, ob es sich bei der Mitfinanzierung der Mieten beteiligen wolle oder nicht. Das ist falsch. Wie in Ihrem Kinder- und Jugendfördergesetz ist festgelegt, dass es eine gemeinsame Finanzierung von Land und Kommunen gibt. Finanzieren Kommunen, finanziert auch das Land. Das ist so, wie es in bei Ihrem Kinder- und Jugendfördergesetz war.
Dann wird auch von Herrn Jörg vorgetragen, es gebe einen dramatischen Abbau der Personalstandards. Da kommen mir die Tränen. Wann sind denn zuletzt Personalstandards im Land abgebaut worden?
Im Jahr 1998 sind in Nordrhein-Westfalen Personalstandards abgebaut worden, und zwar in einer Größenordnung von vielen tausen Stellen. 400 Millionen DM sind damals eingespart worden. Das war Ihre Verantwortung!
Hier wird gesagt: Um Gottes Willen, jetzt können Berufspraktikanten in den Gruppen tätig werden; was für ein Qualitätsabbau! Lieber Herr Jörg, haben Sie schon einmal § 6 Abs. 2 Ihrer Personalvereinbarung gelesen? Anstelle einer Ergänzungskraft kann ein Berufspraktikant eingesetzt werden. Das ist jetzt schon so!
wie auch die Grünen in ihrem Antrag. Bei Frage nach Gruppentyp 2 wird so getan, als sei das ein großer Standardabbau. Auch das ist schon längst möglich, seit Februar 2005.
Langer Rede kurzer Sinn: Sie probieren, einen Popanz aufzubauen. Dinge, die Sie selbst im Regierungshandeln verantwortet haben, diskreditieren Sie jetzt als Qualitäts- und Standardabbau. Sie geben einer Landesregierung nicht die Möglichkeit, Gesetzgebungsvorhaben in Ruhe und mit Sorgfalt vorzubereiten.
Das ist unter dem Strich unseriös. Ich wiederhole den Vorwurf: Das ist letztlich eine Verluderung der parlamentarischen Sitten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Als Nächster spricht für die Landesregierung Herr Minister Laschet.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ernsthaftigkeit der Antragstellerin zeigt sich auch darin, dass sie, sobald sie gesprochen hat, den Saal verlassen hat und
Der ganze Antrag ist dadurch gekennzeichnet, dass man nicht die Fakten hören will. Man will eine Show machen und verlässt dann den Saal.
So wird die gesamte Politik diskreditiert. Deshalb sage ich jetzt der Frau Fraktionsvorsitzenden Löhrmann, damit sie ihr das übermittelt.
Frau Löhrmann, ich bitte Sie nur, das der Frau Kollegin Asch weiterzusagen, damit sie vielleicht ab morgen zu den Fakten zurückkehrt.
Ich darf im Zusammenhang mit Frau Kollegin Asch ein bestimmtes Wort nicht mehr benutzen; das wissen Sie.
pult des Landtags von Nordrhein-Westfalen gesagt: Die kommunalen Spitzenverbände haben eine Verfassungsklage angekündigt. – Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat, nachdem das einige Medien berichtet haben, geschrieben: Wir weisen darauf hin, dass wir zu keinem Zeitpunkt eine Verfassungsklage gegen dieses Gesetz angedroht haben.
Man möge die Aussage von Frau Kollegin Asch vor dem Landtag – wissend, dass das falsch ist – selbst mit Begriffen belegen. Es ist ein erneutes Beispiel für ihre unseriöse Argumentationsweise.
Zum Zweiten: Ist der Konsens umgesetzt? Sie haben gesagt: Bitte KiBiz zurückziehen! – Lieber Kollege, das können wir den Menschen in Nordrhein-Westfalen nicht zumuten. Wir können ihnen nicht zumuten, dass wir bei den U3-Plätzen weiter Schlusslicht bleiben.
Wir können ihnen nicht zumuten, dass wir keine Familienzentren machen. Wir können ihnen nicht zumuten, dass wir keine Sprachförderung als Regelaufgabe machen.
Sie warten auf diesen Qualitätssprung. Deshalb haben sie diese Mehrheit im Mai 2005 gewählt. Wir würden ein großes Wahlversprechen brechen, wenn wir heute dieses Gesetz zurückziehen würden. Wir bleiben bei dem Gesetz, weil wir mehr Bildung für Kinder in Nordrhein-Westfalen wollen.
Jetzt komme ich zu den einzelnen Vorgängen des sogenannten Wortbruchs. Wir haben uns auf drei Seiten – Christian Lindner hat das erwähnt – verständigt und sie als Papier vereinbart. Der „Wortbruch“ oder die schlechte Qualität der Arbeit – wie auch immer das umgesetzt wurde – bezieht sich auf vier bis fünf kleine Formulierungsfragen, bei denen ich immer noch der Meinung bin, dass sich die Verbände mit dem, was wir vorhatten, besser stünden.
Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wir haben gesagt, wir wollen die Kindpauschalen in Zukunft per Verordnung ändern können. Jeder weiß: Kindpauschalen werden sich in den nächsten Jahren nach oben und nicht nach unten verändern. Als Verband hätte ich gesagt: Bitte machen Sie das als Verordnung; dann geht es schneller. Der Minister
Jetzt wollen Sie lieber ein parlamentarisches Verfahren haben. Wenn die Kindpauschale irgendwann einmal angepasst wird, wollen Sie ein parlamentarisches Verfahren haben. Ich habe gesagt: Dann machen wir ein parlamentarisches Verfahren. Dann dauert es neun Monate, wie wir alle wissen.
(Carina Gödecke [SPD]: Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie! – Rainer Schmeltzer [SPD]: Das mit den neun Monaten war etwas anderes!)
Zweiter Vorwurf: Mietpauschalen – „soll“ oder „kann“. In dem gestrigen Gespräch haben die kommunalen Spitzenverbände den Trägern gesagt: Es könnte in eurem Interesse sein, dass dort „kann“ steht. Es wird nämlich Orte geben, in denen die Mietpauschale höher liegt als das, was man im Moment spitz abrechnet. Das wird jetzt komplizierter. Von mir aus schreiben wir dort „soll“ hinein. Im neuen Gesetzentwurf, den wir jetzt im Kabinett beschließen werden, wird „soll“ stehen. Zweiter „Wortbruch“: aufgelöst.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben gerade die Seriosität der Debatte angemahnt. Ich frage Sie, welches parlamentarische Verfahren in Bezug auf eine Verordnung Ihnen bekannt ist, das neun Monate dauert.