Frau Präsidentin, ich habe Ihr Räuspern gehört. – Alles andere, was ich in der Zusammenfassung noch sagen könnte, würde Hustenanfälle der Präsidentin auslösen.
Deshalb lassen Sie mich zum Schluss kommen. In der Sache ist der Antrag erledigt. Gleichwohl sollten wir ihn in den Ausschuss überweisen. Dort sollten wir die Gelegenheit nutzen, uns miteinander über die Bedeutung des zweiten Bildungsweges in Nordrhein-Westfalen zu verständigen.
Ich biete für meine Fraktion an, im Ausschuss aus Ihrem Antrag eine gemeinsame Positionierung des Landtags für den zweiten Bildungsweg zu erarbeiten. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gödecke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Kollege Witzel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich den Antrag der Grünen zum ersten Mal in der Hand hielt, habe auch ich gedacht – insoweit kann ich mich meiner Vorrednerin Carina Gödecke anschließen –: Die hier erhobenen Forderungen sind inhaltlich doch längst überholt. – Beim Weiterlesen habe ich festgestellt, dass die Sachverhaltsdarstellung sogar sachlich fehlerhaft ist.
Als Ende letzter Woche der Sachstandsbericht der Landesregierung vorgelegt wurde, haben Sie das wohl auch gemerkt und gestern Nachmittag noch schnell einen Neudruck eingereicht, damit es heute nicht allzu peinlich wird.
verwenden Sie zwar ständig den Begriff BAföG, aber leider in falscher Schreibweise – dafür gleich in mehreren Varianten.
Zum Inhalt: Für die Koalition der Erneuerung ist der zweite Bildungsweg ein entscheidender Beitrag zur Herstellung von Chancengerechtigkeit im Bildungswesen; denn Letzteres ist die grundlegende Philosophie der Bildungspolitik der Koalition der Erneuerung und auch des neuen Schulgesetzes. Wir schaffen neue Chancen für mehr Menschen und mehr Durchlässigkeit. Das unterscheidet uns von Rot-Grün. Der zweite Bildungsweg ist daher als Scharnier zwischen Schule und Weiterbildung sowie als Bestandteil des lebensbegleitenden Lernens qualitätsvoll weiterzuentwickeln.
Entsprechend ihrer unterschiedlichen Ausgangsbedingungen soll es allen Jugendlichen und Erwachsenen natürlich auch weiterhin möglich sein, auf unterschiedlichen Wegen zu unterschiedlichen Lebenszeitpunkten und in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen nachträglich Schulabschlüsse zu erwerben. Je höher die Jugendlichen und auch Erwachsenen qualifiziert sind, desto besser ist dies für die gesamte Gesellschaft – und ohnehin für jeden Einzelnen. Diesem Anspruch fühlt sich das Land Nordrhein-Westfalen seit dem Politikwechsel in besonderer Weise verpflichtet.
Pro Jahr werden rund 24.000 Absolventen des ZBW mit Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unterstützt. Ausweislich des Referentenentwurfs für das 22. BAföG-Änderungsgesetz hat die Bundesregierung problematische Verschlechterungen für Abendgymnasien und Kollegs geplant, die die elternunabhängige Förderung im ZBW auf eine Restgröße reduziert hätten.
Diese Pläne haben in unserer Koalition der Erneuerung selbstverständlich keine Unterstützung gefunden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dies im Bundesratsverfahren bereits unmissverständlich klargestellt. Es ist auch gut und richtig, dass die Koalition der Erneuerung im Bund eindeutig und wirkungsvoll Position gegen eine ersatzlose Streichung von BAföG-Leistungen im ZBW bezogen hat.
Bei den aktuell stattfindenden Beratungen im Bund geht man daher bereits seit Längerem von einer Modifikation aus. Die elternunabhängige Förderung bleibt bestehen und wird bei Einhaltung einer vierjährigen Rahmenfrist gewährt, die sich alternativ aus Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder einer dreijährigen Ausbildung zuzüglich eines Jahres der Nachbeschäftigungszeit zusammensetzt.
Natürlich sind auch in der Vergangenheit BAföGFörderleistungen nicht schrankenlos gewährt, sondern an das Vorliegen bestimmter Kriterien geknüpft worden. So muss es selbstverständlich auch zukünftig bleiben. Insofern ist der Eindruck falsch, in der Vergangenheit sei jeder in jedweder Lage elternunabhängig beliebig lange gefördert worden.
Natürlich – das müsste auch Konsens aller Fraktionen sein – braucht man einen Rahmen, der die Modalitäten regelt und festlegt, für welche Zielgruppen eine Förderung erfolgt und wer letzten Endes davon profitiert.
Die Logik einer sachgerecht ausgestalteten bedarfsunabhängigen Förderung gebietet es, dass ein mehrjähriger Erwerbstätigkeitszeitraum vorliegen muss, nach dem die Eltern auch nicht mehr damit rechnen müssen, noch Ausbildungskosten für eine Ausbildung ihres Kindes aufbringen zu müssen. Das ist ja auch die inhaltliche Begründung für die Bedarfsunabhängigkeit der Förderung. Eine schrankenlose Förderung wäre hingegen eine unfinanzierbare Politik der sozialen Hängematte auch für viele Nichtbedürftige. So etwas kann niemand ernsthaft wollen.
Ziel darf es nicht sein, Abendschulen gegenüber dem Standardsystem für dieselben jugendlichen Zielgruppen künstlich attraktiv zu machen, indem beim Besuch von Abendgymnasien und Kollegs anders als beim Besuch von Jugendschulen automatische Finanztransfers erfolgen.
Der zweite Bildungsweg ist nach Jahren der Unterfinanzierung von Rot-Grün dank der Politik der Koalition der Erneuerung auf einem guten Weg. An dieser Wahrnehmung der Betroffenen wird auch die grüne Verunsicherungstaktik nichts ändern.
Deshalb sind wir als FDP-Landtagsfraktion froh, dass es nach der Defizitanalyse, die wir zum Ende der letzten Legislaturperiode vorgenommen haben, zu Änderungen gekommen ist. Ich erinnere beispielsweise an die Große Anfrage 30 zur Zukunft der Weiterbildungslandschaft. In der Antwort ist ja dokumentiert, dass der Abbau insbesondere von Lehrerstellen in den Einrichtungen des ZBWs in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren rot-grüner Verantwortung stark vorangeschritten und jetzt gebremst worden ist.
Die Lehrer-Neueinstellungspolitik, die seit dem Politikwechsel unter neuen Vorzeichen stattfindet, sorgt insgesamt für eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung. Das bezieht sich insbesondere auch auf die Angebote der Kollegs und den zweiten Bildungsweg.
Wir sind hier auf einem richtigen Weg; denn es ist notwendig, für alle Schulformen und Bildungsgänge – dazu gehört in Nordrhein-Westfalen selbstverständlich auch der ZBW – für die hinreichenden Ressourcen in der Ausstattung zu sorgen.
Dafür werden wir – hoffentlich mit Ihrer Unterstützung – auch zukünftig die richtigen finanziellen Prioritäten setzen. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Sommer das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Stimme NordrheinWestfalens hat der Bundesrat am 30. März dieses Jahres im ersten Durchgang seine Stellungnahme zu dem hier in Rede stehenden Gesetzentwurf abgegeben. Darin bittet er die Bundesregierung, zu prüfen, die beabsichtigte Änderung der elternunabhängigen Förderung von Abendgymnasiasten und Kollegiaten zu streichen.
Ziel des Bundesrates ist also eindeutig die Beibehaltung des Status quo. Auch Nordrhein-Westfalen verfolgt dieses Ziel ausdrücklich.
Nun zur zweiten Forderung des Antrags: Die Landesregierung hat den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 18. April 2007 mit einem schriftlichen Bericht über die geplante Novellierung des BAföG informiert, soweit der zweite Bildungsweg betroffen ist. Auch insoweit unterstützt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ganz offensichtlich das Handeln der Landesregierung. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Schluss der Beratung, da mir weitere Wortmeldungen nicht vorliegen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags mit der Drucksache 14/4217 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die abschließende Beratung und
Abstimmung soll dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, bitte Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Somit ist mit Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses die Überweisungsempfehlung angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich dem Kollegen Schmeltzer für die antragstellende Fraktion der SPD das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sonntag, 11. Mai 2008. Die Woche war anstrengend. Mama schläft noch, weil Sie gestern Abend bis 22 Uhr an der Kasse stand.
Ja, das „Oh!“ ist berechtigt. – Die kleine Julia rennt zum Bäcker, um sie mit frischen Brötchen zu überraschen, und geht dann noch ins Blumengeschäft, um ihr zum Muttertag einen kleinen Strauß Blumen zu kaufen. Mama wird sich sicherlich freuen. Aber an den Türen hängen Schilder: Heute zu – dank CDU!
Es war also weit gefehlt mit der Überraschung. Niemand hatte nämlich der kleinen Julia gesagt, dass Bäcker und Floristen an diesem Sonntag nicht verkaufen dürfen, denn im nächsten Jahr ist an diesem Sonntag nicht nur Muttertag, sondern auch Pfingstsonntag.
Niemand hat das gewollt. Herr Wittke wird das auch nicht gewollt haben, wenn sein kleiner Sohn nächstes Jahr zu Muttertag keine Blumen kaufen kann. Auch die Kirchen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben dies nicht gewollt. Die Kirchen sind durchaus bereit, bezüglich der Öffnung von Bäckern und Floristen den zweiten gegen den ersten Feiertag zu tauschen.
Ich zumindest habe mit ihnen gesprochen. Es war auch in der „Rheinischen Post“ zu lesen. Dort gibt es überhaupt keine Blockade, denn auch die Kirchen sagen: Dies ist Gewohnheit der Menschen. Im Übrigen gehen viele Kirchgänger vor dem Gottesdienst frische Brötchen kaufen, und danach kaufen viele Blumen für zu Hause, aber auch für den Gang zum Friedhof. Wenn ich von den Kirchen rede, dann rede ich nicht davon, wie es Herr Papke in der „Rheinischen Post“ gesagt hat, dass sie für eine generelle Erweiterung sind. Das sind sie nämlich definitiv nicht.
Auch Bischof Genn aus Essen hat in der „Aktuellen Stunde“ des Westdeutschen Fernsehens ganz deutlich gesagt, auch seine Haushälterin kaufe am Ostersonntag frische Brötchen, er finde das durchaus in Ordnung und habe überhaupt nichts dagegen, wenn dies so getauscht werden kann – so, wie es immer schon gewesen ist.
Nichts anderes, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagt der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen aus: Tausch der beiden Feiertage, der Gewohnheit der Verbraucher wegen, aber auch insbesondere beim Blumenkauf der Frische wegen. Wir haben es erlebt am Ostersonntag: Insbesondere bei den Floristen sind Einbußen bis zu 50 % zu verzeichnen gewesen.
Im Übrigen geht auch die Mär um, dass die Floristenverbände ihre Unternehmen nicht unterrichtet hätten. Das ist wirklich eine Mär. Die Fachverbände, insbesondere die Floristenverbände, haben schon vor Weihnachten entgegen anderslautender Meinungen ihre Betriebe unterrichtet. Sie wussten also sehr wohl Bescheid.