Das ist die typische Großstadtarroganz: bei uns Projekte, aber nicht in der Fläche, nicht in jedem Jugendamtsbezirk, sondern nur für ganz wenige Auserwählte.
Außerdem hat sie gesagt: Man kann es mit 12.000 € nicht betreiben. – Ich finde, wenn die Oberbürgermeisterin von Bonn das für 12.000 € nicht betreiben kann, soll sie darauf verzichten. Wir werden dafür sorgen, dass die 12.000 € im
Es wird genug im Lande geben, die bereitstehen, das, was die Bonner Oberbürgermeisterin mit ihrer Arbeit nicht in der Lage ist umzusetzen, irgendwo im Lande zu verwirklichen. Der Landesregierung ist das ganz egal. Für die Bonner wäre es schlecht, wenn sich das durchsetzt, was Frau Dieckmann als Ziel vorgibt. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Beratung dieses Tagesordnungspunktes.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/3175 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/4218 folgen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der SPD angenommen und der Antrag abgelehnt.
15 Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz – HaSiG)
Minister Wittke gibt seine Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfs zu Protokoll – mit Dank und Beifall des gesamten Hauses. (Siehe Anlage 2)
Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4240 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend –, den Innenausschuss, den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zur Mitberatung zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich, die
Hand zu heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Wolf das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen anlässlich der ersten Lesung das zweite Gesetz zum Bürokratieabbaugesetz vorstellen zu dürfen. Ich versuche, mich möglichst kurz zu fassen. Das ist hoffentlich in Ihrem Sinne.
Es geht darum, im Nachgang zum ersten Bürokratieabbaugesetz vom 30. März 2007 ein zweites Gesetz zum Bürokratieabbau auf den Weg zu bringen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Reduzierung der Widerspruchsverfahren. Die Erfahrungen in Ostwestfalen-Lippe haben uns zu diesem Schritt ermutigt. Wir wollen die Widerspruchsverfahren überall dort abschaffen, wo sie unserem Ziel, eine schlanke und leistungsfähige Verwaltung durch schnelle und effiziente Entscheidungsprozesse ohne unnötige Verfahrensschritte zu gestalten, entgegenstehen.
Diesen Zwecken der Verwaltungsvereinfachung dient der Gesetzentwurf mit der Reduzierung von Widerspruchsverfahren. Wir wollen auf der einen Seite ganz auf Widerspruchsverfahren verzichten und auf der anderen Seite in den Fällen, wo ein Widerspruch aufrechterhalten bleibt, die Bescheidung von Widersprüchen in die Hand der Ausgangsbehörde geben.
Dadurch werden wir, meine Damen und Herren, sicherstellen, dass auch in Zukunft eine qualifizierte Überprüfung stattfindet, wo sie noch vonnöten ist. Das basiert auf der Feststellung, dass wir in weiten Bereichen eine Befriedungs- und Selbstkontrollfunktion durch die bisherigen Widerspruchsverfahren eben nicht haben. Es ist vielmehr häufig nur eine formale und zeit- und kostenintensive Durchlaufstation vor dem Klageverfahren.
Deswegen glauben wir, dass eine Abschaffung sinnvoll ist, wo sie rechtlich zulässig ist. Wo das aus bundesrechtlichen Gründen nicht möglich ist, bleibt das Widerspruchsverfahren. Weiterhin bleibt es in einigen spezifischen Fällen, die auch im Gesetzentwurf aufgeführt sind.
Der Wegfall von Vorverfahren wird zu Stellenkürzungen führen. Wir können das natürlich noch nicht genau beziffern, aber wir wissen selbstverständlich auch, dass auf der anderen Seite die Geschäftsbelastung der Verwaltungsgerichte ansteigen könnte. Deswegen ist Vorsorge getroffen durch die Prolongierung von 34 kw-Vermerken bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit, sodass wir kurzfristig gegensteuern könnten, wenn sich tatsächlich eine signifikant höhere Klagequote ergäbe. Zudem ist das Ganze als Zeitgesetz konzipiert, sodass wir das Ganze spätestens am 30. September 2012 auch evaluieren und auswerten können. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Körfges das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Allen, die sich jetzt auf eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs gefreut haben, muss ich leider eine Mitteilung machen: Ich will versuchen, das in ganz wenigen Worten abzuhandeln.
Erstens. Wir fanden das erste Bürokratieabbaugesetz fehlerhaft. Zweitens. Das gilt auch für das zweite. Unsere Kritik konzentriert sich im Wesentlichen auf die Wechselwirkung zwischen dem Eingang bei Verwaltungsgerichten und dem Fortfall der Widersprüche. Wir glauben, dass den Menschen insbesondere bei den Arbeitnehmerrechten dadurch ein wertvoller, kostengünstiger und einfach zu beschreitender Rechtsmittelweg verschlossen bleibt.
Darüber hinaus hat das Gesetz auch gute Seiten: Erstens. Die Rundfunkgebühren sind ausgenommen. Zweitens. Es ist befristet. Damit will ich dann auch schon Schluss machen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der CDU der Kollege Löttgen das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist spät genug, um Martin Luther zu zitieren. Er hat gesagt: Tritt frisch auf, tu’s Maul auf, hör bald auf!
Mit letzterem möchte ich weitermachen. Das Gesetz, meine Damen und Herren, ist inhaltlich vom Minister begründet worden. Ich denke, es ist ein wünschenswerter Teil der Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen.
Vielen Dank, Herr Kollege Löttgen. – Nun hat der Kollege Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau ist aus unserer Sicht eine Mogelpackung. Inhaltlich kann ich mich den Argumenten des Kollegen Körfges anschließen. Insofern freue ich mich auf die weiteren Beratungen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nur einen Kernsatz, den Sie von mir schon wiederholt gehört haben: Bürokratieabbau ist ein Kernthema dieser Regierungskoalition. Wir wollen, dass Nordrhein-Westfalen zu dem Bundesland mit den kürzesten Genehmigungszeiten wird, damit internationales Kapital dieses Land als Investitionsstandort entdeckt. Über solche großen Investitionen wollen wir zu Wachstum und Beschäftigung kommen. Deshalb freuen wir uns auf die zweite Stufe dieses Bürokratieabbaus. Wir freuen uns auf die Beratungen im Fachausschuss. – Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Engel, aber auch Ihnen herzlichen Dank! – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen dann zu der Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/4199 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zu überweisen, zu der von allen Rednern bereits Zustimmung signalisiert wurde. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich, die Hand zu heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller vier Fraktionen angenommen.