Protokoll der Sitzung vom 01.09.2005

Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Art. 66 Satz 2 LV Drucksache 14/110

erste Lesung

Hierzu erteile ich Herrn Minister Pinkwart das Wort, um diesen Staatsvertrag in erster Lesung einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 23. Juni 2005 beschloss die Konferenz der Ministerpräsidenten einen Staatsvertrag zur Änderung des bisherigen Staatsvertrages über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft im kommenden Jahr. Mit diesen Mitteln wird der DFB die Bedeutung des Ehrenamts im Sport herausstellen und ein bis drei Veranstaltungen in jedem Land organisieren. Der ursprüngliche Staatsvertrag aus dem Jahre 2002 sah vor, das der DFB für diesen Zweck den Großteil der Mehreinnahmen gegenüber 2001 aus der Oddset-Wette bekomme.

Leider entwickelte sich das Geschäft mit der Oddset-Wette in Nordrhein-Westfalen nicht wie gewünscht. In den Jahren 2002 bis 2004 lagen die Zweckabgaben unter jenen des Jahres 2001. Aus Nordrhein-Westfalen sind deshalb bislang keine Mittel geflossen. Daher war es erforderlich, den Staatsvertrag zu ändern. So haben die Regierungschefs der Länder vereinbart, das Bezugsjahr für jedes Land dahin zu ändern, dass in jedem Land das Jahr mit den niedrigsten Einnahmen zugrunde gelegt wird. In Nordrhein-Westfalen ist dies das Jahr 2003. Dies bedeutet, dass der DFB aus den Jahren 2004 bis 2006 den Großteil der Mehreinnahmen gegenüber 2003 erhält. Ich halte dies für eine sinnvolle Lösung.

Die vom DFB beabsichtigte Kampagne stellt ein Rahmenprogramm für die Fußballweltmeisterschaft 2006 dar. Nordrhein-Westfalen mit seinen drei Spielorten Dortmund, Gelsenkirchen und Köln kann da nicht abseits stehen. Die Förderung des Ehrenamtes deckt sich mit Zielen, die wohl alle in diesem Hause vertretenen Fraktionen teilen können. Die gefundene Lösung ist auch deswegen sinnvoll, weil keine neuen Belastungen für unseren Haushalt entstehen; dessen Situation ist heute wiederholt gekennzeichnet worden. Es werden nur solche Mittel bereitgestellt, die nach dem Sportwettengesetz Nordrhein-Westfalen ohnehin für sportliche, kulturelle und andere gemeinnützige Zwecke zu verwenden sind. Die bisherigen Destinatäre hingegen sind dadurch geschützt, dass ihre Einnahmen nicht hinter jenen des Jahres 2003 zurückfallen.

Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Zustimmung zu dem Änderungsstaatsvertrag zu erteilen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine weitere Debatte ist heute nicht vorgesehen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Staatsvertrages mit der Drucksache 14/110 an den Hauptausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall. - Enthaltungen? - Auch nicht. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

17 Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 14/1

Die Übersicht liegt Ihnen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Damit stelle ich gemäß § 91 Abs. 7 der Geschäftsordnung fest, dass diese Beschlüsse zu Petitionen durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt worden sind.

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 14. September 2005, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.