Es gibt in Nordrhein-Westfalen als Ergebnis Ihrer Politik einen enorm hohen Zusammenhang zwischen Bildungschancen und sozialer Herkunft. Es gibt ihn unter anderem auch deshalb, weil Sie die Schüler mit Schulbezirksgrenzen starr in das Wohnquartier einmauern, in dem sie geboren sind: Wenn Sie den Zaun um den sozialen Brennpunkt gezogen haben, lassen Sie Kinder daraus auch nicht ausbrechen. Wenn Sie den Zaun der Schulbezirksgrenzen um die Villengegend ziehen, verhindern Sie, dass andere dort im Austausch diese Schulstandorte besuchen.
Was soll das für eine Politik sein, mit Abschottung über Schulbezirksgrenzen zu arbeiten? - Sie bilden letztlich das Wohnumfeld im Bildungsbereich ab. Diese Politik müssen Sie hier einmal erklären.
Deshalb: Wir werden für eine ausgewogenere Verteilung der Schülerschaft sorgen. Wir zwingen niemanden, auf ein wohnortnahes schulisches Angebot zu verzichten. Das will selbstverständlich auch niemand. Insofern müssen Sie auch niemandem Angst machen. Jeder kann auch zukünftig eine wohnortnahe Schule besuchen, er muss es aber nicht.
Damit sorgen wir für eine erhebliche Besserstellung und für eine Gleichberechtigung der Eltern. Heute bemühen sich viele Eltern - auch das ist ein Ergebnis Ihrer Politik -, über das Konfessionsprivileg aus vorhandenen staatlichen Strukturen auszubrechen. Sie beschäftigen für viel Geld An
Wir brauchen mehr Flexibilität. Es gibt auch junge Mütter, für die eine betriebsstättennahe Beschulung sinnvoller ist als die wohnortnahe Beschulung. Wir brauchen mehr Mobilität in unserer Gesellschaft für ein modernes Leben. Wir wollen mehr Freiheit für mehr Schüler, mehr Wettbewerb und mehr Qualität. Das dient allen am meisten. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie heute zur ersten Sitzung nach der Sommerpause.
Ich freue mich sehr, dass meine Kollegin Schäfer einen Leitsatz, an den ich - so habe ich es versprochen - jede meiner Reden knüpfe, übernommen hat: Das Maß aller Dinge ist das Wohl der Kinder.
Ich freue mich, dass ich Sie mit diesem Satz überzeugen konnte und hoffe, dass es auch in meinen weiteren Ausführungen zu den Schulbezirksgrenzen dazu kommen wird.
Ich nehme die hier und in der öffentlichen Diskussion geäußerten Sorgen und Bedenken ernst. Ich kann Ihnen aber auch versichern, dass die Landesregierung, besser sollte ich sagen: "ich",
um gleich keine Fehlinterpretationen zuzulassen, die Abschaffung der Schulbezirke mit großer Sorgfalt, sehr geehrte Frau Kollegin Beer, in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereiten werde.
In dem vorliegenden Antrag heißt es, dass Schulbezirke für Grundschulen die wohnortnahen Schulen sichern, die allen Kindern offen stehen und so dem sozial-integrativen Auftrag gerecht werden.
Meine Damen und Herren, in der Theorie ist das richtig. Aber sehen wir uns doch einmal an, welche Situation wir tatsächlich vorfinden: Grundsätz
lich besucht jedes Kind die für seinen Wohnort zuständige Grundschule. Aus wichtigem Grund sind aber bereits jetzt Ausnahmen möglich. Von wem, frage ich Sie, werden diese Ausnahmen genutzt? Wir wissen doch alle ganz genau, dass es gerade nicht die Eltern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Familien sind. Es sind die Eltern aus bildungsnahen Familien. Sie wissen nämlich ganz genau, wie man die Behörden überlisten kann und wie man eine Genehmigung auch ohne intensive Absprachen und Begründungen bekommt.
Schon heute gibt es also Mittel und Wege, dass Eltern ihre Kinder in vermeintlich besseren Grundschulen eines anderen Schulbezirks anmelden können. Dahinter verbirgt sich für mich ein Stück Ungerechtigkeit. Auch deshalb wollen wir diese unangenehme, unnötige Genehmigungsbürokratie abbauen.
Es gibt nun einmal Grundschulen - Sie haben darauf auch schon verwiesen -, die ein bestimmtes Profil haben, zum Beispiel ein fremdsprachliches, ein sportliches oder ein gesundheitliches, das für bestimmte Eltern für Ihr Kind nicht von Interesse ist. Sie als alte Landesregierung haben im Zuge der Schulprogrammarbeit doch Schulen dazu aufgefordert, ein spezifisches Profil zu entwickeln. Ist es dann nicht konsequent, wenn Eltern ihre Kinder auf Schulen mit einem Profil ihrer Wahl schicken?
Aus diesem Grund sind schon bisher in verschiedenen Kommunen - Sie werden das wissen - die Einzugsbereiche ausgeweitet worden, zum Beispiel bei den Montessori-Schulen.
Ein weiterer Vorwurf lautet, der Wegfall der Schulbezirke trage dazu bei, dass Grundschulkinder nicht mehr mit Kindern zusammen sein könnten, die sie bereits aus dem Kindergarten kennen. Diese Sorge ist meines Erachtens nicht begründet. Selbstverständlich wird es den Eltern auch nach dem Wegfall der Schulbezirke freistehen, Ihr Kind bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden.
Ich glaube, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern auch nach dem Wegfall der Schulbezirke ihre Kinder in die wohnortnächste Grundschule schicken werden. Wenn Eltern allerdings meinen, dass ihr Kind an einer anderen Grundschule bes
Ich meine, dass wir am Anfang der Schulzeit einfach auch den Eltern zugestehen müssen - das ist für mich ein ganz wichtiger Aspekt -, dass sie ihre Kinder am besten kennen und nicht die Schule.
Unbegründet ist auch eine weitere in dem Antrag geäußerte Befürchtung. Sie lautet, dass der Wegfall der Schulbezirke zu einem unfairen Wettbewerb führe und dies der Idee der Integration widerspreche.
Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass wir den Wegfall der Schulbezirke so gestalten werden, dass es nicht zu einer solchen Situation kommen wird.
In diesem Rahmen müssen aber Schulen, die beispielsweise unter besonders schwierigen Rahmenbedingungen arbeiten - Herr Kaiser hat das eben angedeutet -, zum Beispiel mit einem hohen Migrantenanteil, besonders unterstützt werden.
Dadurch sollen sie für den Wettbewerb - es wurde eben erwähnt - fit gemacht werden. Wir werden durch begleitende Maßnahmen sicherstellen, dass es eben keine Ghettoschulen gibt.
Die Landesregierung wird sicherstellen, dass die Kommunen auch künftig Steuerungsmöglichkeiten haben. Sie wird eine neue Regelung deshalb in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeiten. Nicht umsonst haben wir in der Koalitionsvereinbarung eine Übergangszeit bis zum Jahr 2008 vorgesehen.
Dadurch wird es den Kommunen ermöglicht, sich auf eine veränderte Schulentwicklungsplanung einzurichten.
Es wird nach meiner festen Erwartung auch zukünftig so sein, dass eine bestimmte Schule für ein bestimmtes Gebiet zuständig ist. Nur wollen wir es den Eltern freistellen, ihr Kind auch an einer anderen Schule anzumelden, ohne dass sie sich dafür rechtfertigen müssen.
(Beifall von CDU und FDP - Hannelore Kraft [SPD]: Sagen Sie das einmal den Sozialhil- feempfängereltern!)
Sie müssen also zum Beispiel nicht mehr darüber streiten, dass für eine teilzeitbeschäftigte Mutter eine Schule auf dem Weg zur Arbeit liegt oder bei Betreuung durch Großeltern eine andere Schule besser geeignet wäre.