Protokoll der Sitzung vom 04.05.2007

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Leuchtenberg. – Nun hat der Kollege Dietmar Brockes für die Fraktion der FDP das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Leuchtenberg, es wäre schön, wenn Sie zuhören würden.

(Uwe Leuchtenberg [SPD]: Bei Ihnen doch immer!)

Wenn Ihnen der Satzungsentwurf nicht vorliegen sollte, gebe ich Ihnen den Rat: Gehen Sie zum Kollegen Römer ins Büro. Ich gehe fast jede Wette ein, dass Sie dort ein Exemplar des Entwurfs finden werden.

Meine Damen und Herren, die Koalition aus CDU und FDP hat mit dem historischen Beschluss zum unumkehrbaren Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlenbergbau bereits viel für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes erreicht. Trotzdem – dessen waren wir uns immer bewusst – wird uns dieser Prozess noch mehrere Jahre beschäftigen. Wichtige Details sind noch zu klären. Dies betrifft nicht nur die Struktur und Ausgestaltung der Steinkohlenstiftung, sondern gleichfalls die Frage, wann welche Zeche schließt.

Ich erwähne den Schließungsplan im Zusammenhang mit der heutigen Debatte gerade deshalb, weil der Bergbau bis zur Schließung der letzten Zeche noch erhebliche Ewigkeitslasten produzieren wird. Besonders gravierend erscheint der FDP die Situation rund um das Bergwerk West in Kamp-Lintfort. Wir müssen im Einzelfall dafür Sorge tragen, dass die DSK keine Entscheidung trifft, die zu einer unkalkulierbaren Inanspruchnahme des Stiftungsvermögens führt und die berechtigten Interessen der Bergbaubetroffenen außer Acht lässt. Die FDP hat die berechtigten Ängste der Bergbaubetroffenen vor Ort stets sehr ernst genommen und mit großem Engagement gegen den Kohlenabbau in den besonders gefährdeten Gebieten entlang des Rheins gekämpft.

Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit der CDU in einem Antrag gefordert, das Bergwerk Walsum vorrangig zu schließen. Dies ist von den damaligen Regierungsfraktionen SPD und Grünen, Herr Priggen, abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, das entlarvt auch das scheinheilige Verhalten der Grünen, die vor Ort immer mit großen Versprechungen aufgetreten

sind, in zehn Jahren Regierungsbeteiligung nichts, aber auch gar nichts gegen den Kohlenabbau unter dem Rhein unternommen haben.

(Beifall von der FDP)

CDU und FDP haben hingegen unmittelbar nach der gewonnenen Landtagswahl mit der Walsumer Verständigung Fakten geschaffen und das umgesetzt, was nach Ansicht der alten Landesregierung nicht erreichbar war.

(Beifall von der FDP)

Für die Bürger vor Ort bedeutet dies: Schließung des Bergwerks Walsum bis spätestens 30. Juni 2008, keinen neuen Abbau unter dem Rhein und Anpassung der Abbaufelder, sodass keine Deicherhöhungen erforderlich sind.

Bei den derzeit laufenden Verhandlungen über die Struktur der Steinkohlenstiftung hat die FDPLandtagsfraktion schon vor mehreren Wochen deutlich gemacht, dass wir den bisher vorliegenden Satzungsentwurf nicht akzeptieren werden. Der von der FDP unterstützte Börsengang des weißen Bereichs kann nur dann ein Erfolg werden, wenn das Kuratorium der Stiftung keine Gewerkschaftsdominanz aufweist. Es wäre ja schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn die alte Bergbaulobby aus Sozialdemokraten und Gewerkschaften die Mehrheit in diesem Kontrollorgan bekommen würde. Dies, meine Damen und Herren, werden wir unter keinen Umständen zulassen.

Wir haben stattdessen deutlich gemacht, dass wir es für sinnvoll erachten, dass ein Vertreter der Bergbaubetroffenen Mitspracherecht im Kuratorium der Stiftung hat. Diese Diskussion haben wir angestoßen, und für dieses Anliegen werden wir auch bei unserem Koalitionspartner weiter werben. Aber, Herr Kollege Priggen, dafür brauchen wir, ehrlich gesagt, Ihren Antrag nicht.

(Beifall von Christian Lindner [FDP])

Eines, meine Damen und Herren, kann ich allerdings bereits jetzt versichern: Wir werden unseren Einfluss geltend machen, dass bei den Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung von Satzung und Gremien der noch zu gründenden Steinkohlestiftung die Interessen der Bergbaubetroffenen bestmöglich vertreten werden. Erst wenn sich Bund, Bergbauländer, IG BCE und RAG auf die Satzung der Stiftung geeinigt haben, wird die Entscheidung über den Stiftungsvorsitz getroffen.

In den vergangenen Tagen durften ja einige lernen, dass Selbstinthronisation und Selbstdemon

tage offenbar zwei Seiten einer Medaille sind. Dies ist allerdings nicht weiter tragisch, da wir spätestens seit dem 1. April wissen, Herr Kollege Priggen, dass es für diesen Posten interessante Alternativen gibt – interessant insofern, als hierdurch wieder einmal die Abwanderungstendenzen bei den ehemaligen Koalitionsfraktionen deutlich werden. – Herzlichen Dank für Ihr Zuhören.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Ich habe jetzt noch die Wortmeldung für die Landesregierung von Frau Ministerin Thoben. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einmal versuchen, auf den Antrag zu antworten und nicht auf Themen, die vielleicht auch noch ganz interessant wären.

(Beifall von den GRÜNEN)

Die Landesregierung steht derzeit mit den anderen Beteiligten in intensiven Gesprächen über die in Kürze zu gründende RAG-Stiftung. Die Grünen sehen diese Stiftung als Ansprechpartnerin für alle vom Steinkohlenbergbau und seinen zum Teil dauerhaften Folgen betroffenen Menschen – Bergbaubetroffene – an. Im Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Vertreter der Bergbaubetroffenen Sitz und Stimme im Kuratorium der Stiftung erhalten.

Blicken wir einige Wochen zurück: Der Bund, die Kohleländer Nordrhein-Westfalen und Saarland, die RAG und die IG BCE haben sich am 7. Februar 2007 auf Eckpunkte zur sozialverträglichen Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus in Deutschland verständigt. Der Landtag hat die Eckpunkte in einer breiten Debatte im Anschluss an eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zur Kenntnis genommen und ausdrücklich begrüßt.

Was hat es konkret mit der Stiftung auf sich? Im sogenannten Eckpunktepapier ist als Kernaussage ausgeführt, dass der Zweck der von der RAG zu gründenden Stiftung auf die Abwicklung des Steinkohlenbergbaus der RAG AG und die Nutzung des gesamten Beteiligungsvermögens der RAG AG zur Auflösung des sogenannten Haftungsverbundes zu beschränken ist. Weiter heißt es wörtlich – ich zitiere –:

„Der Bund, das Land NRW, das Saarland und die IG BCE werden als Mitglieder des Kuratoriums in der Stiftung angemessen vertreten sein. Die Mehrheitsverhältnisse im Kuratorium müssen entsprechend der finanziellen Verpflichtung ausgestaltet werden.“

Dies bedeutet: Die Stiftung wird die Anteile der heutigen Eigentümer der RAG AG übernehmen. Sie wird somit das Eigentum an der RAG AG erwerben.

Aufgabe der Stiftung werden zum Ersten die Verwertung des Beteiligungsbereichs der RAG AG und zum Zweiten die finanzielle Absicherung der Bewältigung der Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG AG aus dem Verwertungserlös nach dem endgültigen Auslaufen des subventionierten Bergbaus sein.

Die Geschäfte der Stiftung werden von einem Vorstand geführt werden. Dessen Geschäftsführung wird von einem Kuratorium überwacht werden. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis der im Kuratorium vertretenen Stellen – Bund, Revierländer, IG BCE – durch das am 7. Februar 2007 unterzeichnete Eckpunktepapier abschließend festgelegt ist. Demgemäß wird die RAG auch entgegen den Ausführungen des vorliegenden Antrags nicht im Kuratorium vertreten sein. Ohne die Eckpunktevereinbarung grundsätzlich infrage zu stellen, besteht aus Sicht der Landesregierung keine Möglichkeit, den Kreis der Mitglieder des Kuratoriums auszuweiten.

Die Verhandlungen über die Stiftungssatzung und Stiftungsgremien sind noch nicht abgeschlossen. Nach dem derzeitigen Diskussionsstand wird der Ministerpräsident dem Kuratorium als geborenes Mitglied angehören und das Land NordrheinWestfalen voraussichtlich das Vorschlagsrecht für weitere Kuratoriumsmitglieder erhalten. Zumindest denkbar wäre es, dass die Landesregierung auf diesem Wege einen Vertreter der Bergbaubetroffenen in das Kuratorium berufen kann. Vor dem Hintergrund der nachfolgenden Erläuterungen würde dies jedoch zu keinen Vorteilen für die Bergbaubetroffenen führen.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Während der noch bis 2018 andauernden Auslaufphase des aktiven Steinkohlenbergbaus ist das unter dem Dach der Stiftung operativ tätige Bergbauunternehmen verpflichtet, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Bergrechts und des Bürgerlichen Gesetzbuches Schadensersatz für verursachte Bergschäden zu leisten. Das Unternehmen erhält in dieser Zeit Kohlehilfen der öf

fentlichen Hand. Die Stiftung und das Kuratorium haben damit nichts zu tun.

Ich gehe davon aus, dass das Bergbauunternehmen auch nach Schließung des letzten Bergwerks bzw. dem Ende einer Übergangszeit der Wiedernutzbarmachung von Bergbauflächen weiter existieren wird, um etwa die langfristige Wasserhaltung zu betreiben und andere Nachsorgemaßnahmen durchzuführen. Auch dann wird dieses Unternehmen für in der Vergangenheit verursachte Bergschäden aufkommen. Die Stiftung wird dafür nach dem Ende der Kohlehilfen die finanziellen Mittel aus dem Verwertungserlös gewähren. Das genau ist ihre Aufgabe.

Im Übrigen sind nach herrschender Lehrmeinung solche Bodenbewegungen, die Gebäudeschäden mit sich bringen können, meistens fünf, spätestens aber sieben Jahre nach dem Abbauende so weit abgeklungen, dass keine Gebäudeschäden mehr entstehen.

Insgesamt ist daher festzuhalten, dass die Abwicklung von Bergschadensersatzansprüchen auch langfristig gesichert ist. Ein denkbarer Grubenwasseranstieg am Ende des aktiven Bergbaus wird derart kontrolliert und begrenzt werden, dass hierdurch keine erneuten Bergschäden ausgelöst werden. Sollte die Stiftung wider Erwarten dennoch unmittelbar schadensersatzpflichtig für die Abgeltung von Bergschäden werden, so wäre dies eine Angelegenheit der laufenden Geschäfte der Stiftung. Keinesfalls wird hierin aber das Kuratorium involviert sein.

Ich fasse zusammen: Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist abzulehnen, da die zwischen Bund, Revierländern und Saarland sowie RAG und IG BCE abgeschlossene Eckpunktevereinbarung, die auch die Grundlage für die Errichtung der Stiftung ist, nicht vorsieht, dass Bergbaubetroffene mit Sitz und Stimme im Kuratorium vertreten sind. Diese Eckpunktevereinbarung lässt sich nicht aufkündigen, ohne die Gesamteinigung zu gefährden. Aufgaben der Stiftung sind die Verwertung des Beteiligungsbereichs der RAG AG und die finanzielle Sicherstellung der Bewältigung der bergbaulichen Ewigkeitslasten nach dem Ende des aktiven Bergbaus aus dem Verwertungserlös.

Im Übrigen wird Nordrhein-Westfalen im Kuratorium angemessen vertreten sein und selbstverständlich auch die Interessen der Bergbaubetroffenen im Auge haben. Dazu haben das Aktionsbündnis Bergbaubetroffene bzw. der Landesverband der Bergbaubetroffenen in Nordrhein

Westfalen bereits ein ausführliches Schreiben meines Hauses erhalten.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann sind wir am Ende der Debatte.

Die Antragstellerin hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/4233, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt hat. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die SPD. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

9 Klimaschutz konkret: Potenziale von Energieeinsparung und -effizienz erschließen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4234

Die Fraktionen haben entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung vereinbart, hierzu heute keine Debatte zu führen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.

Ich komme deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/4234 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend –, den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Bauen und Verkehr sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig.

Wir kommen zu:

10 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen