Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Was ich gestern vorgetragen habe, war etwas ganz anderes. Gestern habe ich darauf hingewiesen, dass wir das Ausgleichsziel im Vollzug des jeweiligen Programms im Auge behalten wollen, weil über die ganze Förderperiode hinweg rund die Hälfte der Mittel auch in solchen eher schwächeren Gegenden eingesetzt werden soll, die im Wettbewerb mit allen anderen stehen.

Liebe Kollegen, ich darf mich sehr herzlich bedanken. Die Mündliche Frage 119 ist damit beantwortet. Ich danke Herrn Minister Breuer und Frau Ministerin Thoben.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 120

der Frau Abgeordneten Heike Gebhard von der Fraktion der SPD auf:

Wie viele wollen das Hochschul“freiheits“gesetz nicht?

Ich hatte dem Wissenschaftsminister in meiner Kleinen Anfrage „Professoren widersprechen dem Hochschul’freiheits’gesetz“ mit der Drucksache 14/1462 am 27. Februar folgende Frage gestellt: „Wie viele Professorinnen und Professoren haben Widerspruch gegen das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz eingelegt (aufgeschlüsselt nach Hochschulen)?“

Am 24. Mai erhielt ich folgende Antwort mit der Drucksache 14/4414: „Der Prozess der Personalübernahme an den Hochschulen ist noch nicht abgeschlossen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine endgültigen Angaben zur Anzahl der Widersprüche möglich sind.“

Ich wollte ja gar nicht eine Auskunft darüber erhalten, wie viele Einsprüche bereits erfolgreich gewesen, sondern wie viele überhaupt eingegangen sind. Dieses sollte eigentlich auch leicht festzustellen sein, zumal der Hochschullehrerbund, der die meisten Professorinnen und Professoren vertritt, ein Standardformular im Internet zum Download anbot.

Selbstverständlich handelt es sich bei der Bearbeitung der Widersprüche um einen anderen Vorgang. Vielleicht stapeln sich die Widersprüche so hoch, dass das Ministerium und die Rektorate der Arbeit nicht hinterher kommen, oder das Ministerium hat sich derart erfolgreich von den Hochschulen befreit, dass es tatsächlich keinen Einblick mehr in die Vorgänge der einzelnen Hochschulen hat.

Dieses wird aber zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu thematisieren sein.

Wie viele Professorinnen und Professoren haben denn nun Widerspruch gegen die Übernahmeverfügung eingelegt (aufge- schlüsselt nach Hochschulen) ?

Herr Minister, ich bitte um Beantwortung und gebe Ihnen das Wort. Bitte schön.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gebhard, gerne hätte ich Ihre Fragen bereits früher – Sie hatten ja schon eine Kleine Anfrage gestellt – oder abschließend heute beantwortet. Die Anfragen des Ministeriums bei den Hochschulen haben jedoch ergeben, dass die Übernahmeverfahren noch nicht an allen Hochschulen abgeschlossen sind. Ich gehe davon aus, dass Sie Verständnis dafür haben, dass ich zu noch laufenden Verfahren und Verwaltungsakten keine Zwischenmitteilung gebe. Dennoch will ich Ihnen gerne meinen Eindruck der bisherigen Gesamtentwicklung kurz skizzieren.

Zwei Drittel unserer Hochschullehrer sind an Universitäten tätig. Bei den Universitäten erwarte ich sowohl bei den Hochschullehrern als auch beim nichtwissenschaftlichen Personal im Ergebnis kaum Widersprüche. An den Fachhochschulen gehe ich bei den Hochschullehrern von einer höheren Zahl von Widersprüchen und bei den nichtwissenschaftlichen Mitarbeitern von einer sehr geringen Zahl von Widersprüchen aus. Dies dürfte bei den Fachhochschulen auch darauf zurückzuführen sein, dass die Einreichung von Widersprüchen bei den Hochschullehrern in standardisierter Form stattgefunden hat.

Hinweisen muss ich zudem darauf, dass sich die Situation noch fortwährend verändern kann. Einige Widersprüche wurden bereits zurückgenommen. Darüber hinaus fanden schon erste Eilverfahren zu den Übernahmeverfügungen statt. Die Gerichte haben in sämtlichen Fällen die Rechtsauffassung des Ministeriums bestätigt, dass die Widersprüche keine aufschiebende Wirkung besitzen. Sobald die Übernahmeverfahren an allen Hochschulen abgeschlossen sind – das erwarte ich bis Ende des Semesters –, werde ich Sie selbstverständlich gerne und umgehend über die Ergebnisse, auch detailliert aufgelistet nach Standorten, informieren. Sie erhalten von mir dann umgehend eine Auflistung.

Vielen Dank. – Es gibt eine Nachfrage der Frau Kollegin Gebhard. Bitte schön.

Ich muss gestehen, dass ich eigentlich immer noch nicht ganz zufrieden bin, Herr Minister Pinkwart. Es ging mir nicht darum, wie die Widersprüche beschieden werden oder ob sie schon beschieden sind oder wann sie beschieden werden, sondern nur darum, wie viele eingereicht worden sind. Mir ist sehr wohl bekannt, dass die Widersprüche in vielen Hochschu

len zurzeit gar nicht bearbeitet werden, und zwar in beiderseitigem Einvernehmen, weil man die Ergebnisse der eingehenden Klagen abwarten will. Darum geht es mir also nicht. Es geht mir ausschließlich um die Zahl, um eine Messlatte, wie viele im ersten Anlauf spontan widersprochen haben. Wie sich die Hochschulen am Ende mit den Beschäftigten verständigen, ist eine völlig andere Frage. Um diese Zahl geht es mir. Die müsste eigentlich unmittelbar vorliegen.

Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Gebhard, ich habe Ihre Frage schon genau verstanden. Es geht um die Erstaufnahme der tatsächlich eingereichten Widersprüche. Dieses Verfahren ist bei den Hochschulen noch nicht abschließend erfolgt. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Hochschulen ein kostengünstiges, sehr vereinfachtes Verfahren gewählt haben, indem sie die Beamtinnen und Beamten gebeten haben, Antwortbögen zurückzuschicken, auf denen sie angeben, ob sie damit einverstanden sind oder nicht. Wir haben in den Fällen, in denen es keine Antwort gab, per Einschreiben mit Rückschein nachgefragt. Dann lebt die Widerspruchsfrist neu auf. Das hat zu Verzögerungen geführt. Deswegen liegt die Zahl der Erstaufnahme noch nicht für alle Hochschulen vor. Sobald das abgeschlossen ist – ich sagte, ich gehe davon aus, dass das bis Ende des Semesters der Fall ist –, kann ich Ihnen das für die Hochschulen auch im Detail darstellen.

Herr Kollege Schultheis, bitte schön.

Herr Minister, die Widersprüche sind eine Sache. Durch verschiedene Hochschullehrerverbände ist angekündigt worden, gegebenenfalls auch den Klageweg zu beschreiten. Wie beurteilen Sie die Ankündigung, diese Klagen womöglich durch alle Instanzen zu führen? Damit ist ja auch eine zeitliche Perspektive verbunden, was die Umsetzung des sogenannten Hochschulfreiheitsgesetzes in diesem Bereich angeht.

Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Schultheis, wir leben in einem Rechtsstaat. Da gibt es den Rechtsweg. Der kann

in Anspruch genommen werden. Ich kann Ihnen nur zu dem Auskunft geben, was wir bisher wissen. Das sind die Eilverfahren. In sämtlichen Fällen hat sich die Rechtsauffassung, die wir als Landesregierung vertreten, durchgesetzt. Man wird den weiteren Weg abzuwarten haben. Ob es zu dem kommt, was Sie in Aussicht gestellt haben und wie sich die Gerichte dazu verhalten – wir sehen dem mit dem gebotenen Interesse, aber auch mit der notwendigen Gelassenheit entgegen.

Frau Gebhard hat sich zu einer weiteren Frage entschieden. Bitte schön.

Treffen Sie denn Vorkehrungen für den Fall, dass Professoren vor Gericht Recht erhalten und im Landesdienst verbleiben würden, um anschließend zu klären, wie mit den in Freiheit entlassenen Hochschulprofessoren hinsichtlich des Dienstortes und bezogen auf die Beschäftigung beim Land umgegangen werden soll? Oder treffen Sie noch gar keine Vorkehrungen?

Herr Minister.

Wir gehen davon aus, dass der Weg, den wir hierzu gewählt haben, den rechtsstaatlichen Voraussetzungen entspricht und sich nach den Gerichtsentscheidungen als rechtmäßig erweisen wird. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, zum gegenwärtigen Zeitpunkt Vorkehrungen anderer Art zu treffen.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit schließe ich die Mündliche Anfrage 120 und danke Herrn Minister Dr. Pinkwart.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 121

der Abgeordneten Hendricks von der Fraktion der SPD auf:

Studienkollegs doch vor dem Aus?

An vier Universitäten und drei Fachhochschulen des Landes sind insgesamt sieben staatliche Studienkollegs eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern einen mit deutschen Studienanfängerinnen und -anfängern vergleichbaren Wissensstand sowie die für ein Studium in Deutschland erforderliche Sprachfertigkeit zu

vermitteln. Derzeit sind dort 93 Planstellen für Gymnasiallehrerinnen und -lehrer vorgesehen.

Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie strebt trotz einer erfolgten Anhörung im Wissenschaftsausschuss und anderer Aussagen gegenüber dem Landtag nunmehr doch eine Schließung der Studienkollegs im Jahr 2008 an. Dieses würde einen schweren Rückschlag für die internationale Attraktivität der Hochschulen in NRW bedeuten und einen Verdrängungseffekt hin zu anderen Bundesländern auslösen.

Wird die Landesregierung ihre Zusagen einhalten und die Studienkollegs erhalten?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Pinkwart um Beantwortung dieser Frage.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sieben Studienkollegs in staatlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen verfolgen das Ziel, denjenigen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern den Hochschulzugang zu eröffnen, deren Sekundarschulzeugnis aus dem Heimatland in Deutschland nicht als gleichwertig anerkannt wird.

Damit sie diese spezielle Aufgabe im Kontext der Aufnahme und Betreuung ausländischer Studienbewerber wahrnehmen können, wendet das Land Nordrhein-Westfalen für die Studienkollegs in staatlicher Trägerschaft im Jahr durchschnittlich rund 4,7 Millionen € allein für das Personal auf.

Das Resultat ist bescheiden. Nur 50 % der Studienkollegsabsolventen beginnen anschließend ein Studium an einer unserer Hochschulen.

Vor diesem Hintergrund hat der Landesrechnungshof der Landesregierung im Jahr 2005 im Ergebnis einer Prüfung der Studienkollegs empfohlen, die Studienkollegs an staatlichen Hochschulen nicht fortzuführen und die Aufgaben, ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber zu gewinnen und auszuwählen, den Hochschulen zu überlassen, zumal der überwältigende Teil der ausländischen Studierenden ohnehin die Studienkollegs nicht durchläuft. Auch die Kultusministerkonferenz hat sich im Jahre 2004 mit den Studienkollegs auseinandergesetzt und sieht Veränderungsbedarf.

Angesichts dieser Lage muss die Landesregierung handeln. Verbesserungen sind vor allem im Interesse der jungen Leute, die aus dem Ausland

zum Studium zu uns kommen, notwendig. Mit ihren Lebenschancen müssen wir verantwortlich umgehen. Wir müssen aber auch im Interesse ihrer Heimatländer und im Interesse unserer Hochschulen junge Ausländerinnen und Ausländer, die an unsere Hochschulen kommen wollen, besser vorbereiten und besser im Studium betreuen.

In der Sache geht es darum, wie die Hochschulen ihre ausländischen Studierenden erfolgreich zum Abschluss führen können, wie sie die steigenden Qualitätsanforderungen an ein international attraktives Studienangebot erfüllen und wie sie dadurch im Wettbewerb um ausländische Studierende gut bestehen können. Das ist eine Aufgabe, die für die Hochschulen immer wichtiger wird. Die Hochschulen sind auf dem Weg, die Betreuung ausländischer Studierender deutlich zu verbessern.

Die Fragestellung für die Landesregierung lautet: Wie können wir durch effizienten Mitteleinsatz den Absolventenerfolg ausländischer Studierender in Nordrhein-Westfalen erhöhen?

Um hier zu einer Lösung im Sinne aller Beteiligten zu gelangen, vor allem aber im Sinne derjenigen, die mit großen individuellen Hoffnungen nach Deutschland kommen, sind wir mit dem Schulministerium, mit dem Integrationsministerium, mit den Hochschulen sowie mit anderen gesellschaftlichen Gruppen in intensiven Gesprächen. Dabei beziehen wir auch das Ergebnis der vom Fachausschuss durchgeführten Anhörung mit ein.

Wir wollen insbesondere für Studierende aus Entwicklungsländern effektivere Ansätze finden, um ihre Aussicht auf einen Studienerfolg zu verbessern. Die Landesregierung hat bei verschiedenen Gelegenheiten auch im Landtag keinen Zweifel an ihrer Absicht gelassen, die notwendige Neuordnung voranzutreiben.

Die rechtzeitige Bekanntgabe des Vorbehalts, unter den auf Bitten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie das federführende Ministerium für Schule und Weiterbildung die Bewerbung für die staatlich getragenen Studienkollegs gestellt hat, dient der Sicherheit möglicher Bewerberinnen und Bewerber. Unsere Beschlussvorlage wollen wir nach der Sommerpause im Kabinett beraten. Selbstverständlich werden wir dann auch das Parlament und die Öffentlichkeit ausführlich informieren.