Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Herr Pick, Sie haben gerade darauf hingewiesen, dass es im nächsten Tagesordnungspunkt auch wieder um das Landschaftsgesetz geht. Dann können Sie dort bitte Ihre Frage einbringen.

Also nein?

Nein. – Daher kann Schwarz-Gelb lediglich für sich in Anspruch nehmen, das Rad zum wiederholten Male erfunden zu haben.

Das Bild eines die Schaufel schwingenden NRWMinisterpräsidenten als gütiger Landesvater in der Präambel des unlängst erschienenen Umweltberichts NRW 2006 soll soufflieren, dass der selbst ernannte Arbeiterführer auch für eine auf Nachhaltigkeit bedachte Umwelt- und Naturschutzpolitik steht. Dabei hat es in der politischen Laufbahn des Herrn Dr. Rüttger schon sinnfreiere PRAktionen gegeben, wie dieses Eichensetzen in Dortmund-Aplerbeck vom April vergangenen Jahres.

Die mediale Versuchung ist zu stark, und sie war offensichtlich der Auftakt zu weiteren bunten Alleebildern, aber dann möglichst mit fröhlichen Singvögeln und knopfäugigen Eichhörnchen. Solche sind aber lediglich dazu geeignet, das Naturverbundenheitsimage in der künftigen Hochglanzbroschüre von Staatskanzlei oder CDU-Landtagsfraktion und ihres Landesverbandes ab 2009 belegen zu helfen.

Leider stehen diese schönen bunten Bilder oft komplett im Gegensatz zur Realität. Herr Remmel sprach schon den Kreis Borken an. So gibt es beispielsweise bei mir zu Hause eine Allee, für die im Mai 2006 pressewirksam Herr Dr. Schink die erste Baumpflanzung vorgenommen hat. Seitdem

kämpft besagte Kommune um die Fördermittel. Erst kam der Antrag zu früh, jetzt fehlt ein Teilgrundstück, sodass wiederum keine Fördermittel fließen. Die Kommune steht nun allein da, versucht seit über einem Jahr das Geld zu erhalten und die Baumallee zum Abschluss zu bringen. Aber Hauptsache: Das bunte Baumpflanzbild war in der lokalen Presse.

So lässt sich mit 100 Alleen auf Dauer die trübe Aussicht auf die zunehmende Verwässerung und Aushöhlung des Umwelt- und Naturschutzes in diesem Land nicht so einfach zupflanzen.

Schon mit der heute unmittelbar anstehenden zweiten Lesung zur Änderung des Landschaftsgesetzes wird deutlich, dass der Ministerpräsident und sein Umweltminister dem Alleenschutz sowohl de jure als auch de facto ins Mark hinein einen radikalen Rückschnitt verpassen wollen und dies bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen im Parlament entgegen anderslautenden Sonntagsreden so auch durchsetzen werden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, im Gegensatz zur reinen PR-Effekthascherei brauchen Alleen aktive und solidarische Schutz- und Pflegemaßnahmen. Für die Landesregierung stellen die Alleen dagegen nur einen attraktiven Hintergrund für PR-Fotos dar.

(Beifall von der SPD)

Hätte die Landesregierung ein wirkliches Interesse am Natur- und Landschaftsschutz, dann würde sie den Naturschutz im neuen Landschaftsgesetz stärken und nicht abbauen. Die vielen Menschen in NRW, die in Naturschutzverbänden organisiert sind, können Sie schon lange nicht mehr täuschen. Es wird auch nicht mehr lange dauern, bis Sie auf Ihren Allee-Fotos ganz schön alt aussehen werden.

Wir von der SPD-Fraktion stimmen deshalb dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zu. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wiegand. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Kollege Ellerbrock das Wort.

Frau Kollegin Wiegand, seien Sie mit dem Ausdruck „alt aussehen“ auf den Fotos bitte vorsichtig. Wenn Sie Eulen nach Athen tragen, müssen Sie erst einmal entscheiden: Sind Eulen, die Sie von hier dort hinbringen, allochthon oder autochthon. Sie müssen den Sachkundenachweis haben, sie müssen eine

Transportgenehmigung haben, und wenn das nicht richtig ist, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid. Das ist viel schlimmer, als auf einem Bild alt auszusehen.

(Beifall von der FDP – Zuruf von Stefanie Wiegand [SPD])

Meine Damen und Herren, das einzig Gute an dem vorliegenden Antrag ist, dass er heute direkt abgestimmt wird. Ich kann den Kollegen Pick verstehen, dass er sich am Anfang über die mediale Wirkung des Alleenpflanzens ausgelassen hat. Viel steht nicht im Antrag bis auf die Tatsache, dass mit einer Menge Unterstellungen gearbeitet wird. Da ist von einer symbolischen Initiative der Landesregierung die Rede. Das ist eine Initiative, die auf eine Koalitionsvereinbarung zurückgeht, und nicht symbolisch, sondern ganz konkret greifbar. War es nicht die 32. Allee, die die Landesregierung gerade im Bereich Blankenheim gepflanzt hat? Ich meine, das hätte ich in der Presse gelesen. Das ist also greifbar, das ist nicht symbolisch, Herr Kollege Remmel.

In dem Antrag versuchen die Grünen – meiner Ansicht nach vergeblich –, mit fünf Unterpunkten zu arbeiten. Zu Punkt 4: Das angesprochene Alleenkataster wird nicht gestrichen. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Landschaftsgesetz ist der Fortbestand des Alleenkatasters völlig gesichert.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

In Punkt 1 und 2 beklagen die Grünen einen mangelnden Schutz der Alleen. Das hat Kollege Pick umfangreich dargestellt. Insofern brauche ich § 47 a Landschaftsgesetz eigentlich gar nicht mehr hinzuzufügen. Genau das ist es.

In der Gesetzesbegründung zu § 47 a heißt es:

„Mit dieser neuen Vorschrift werden Alleen unter einen gesetzlichen Schutz gestellt. Damit wird der besonderen Bedeutung der Alleen als landschaftsgliedernden und landschaftsprägenden Elementen der nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft Rechnung getragen; aufgrund des landesweit festzustellenden Rückgangs weisen sie darüber hinaus eine besondere Schutzwürdigkeit auf. Ziel des gesetzlichen Schutzes ist es, den Bestand an Alleen zu erhalten und auszubauen.“

Und so weiter.

Was soll man dazu noch sagen? Ich frage mich nur: Wollen die Grünen nicht lesen oder können sie nicht? Das ist der beste Beweis von PISA. Die können es nicht. Das ist die Tatsache.

Unter Punkt 3 beklagen die Grünen die Neufassung der Eingriffsregelung. Auch dazu hat Kollege Pick etwas gesagt. Dass Umweltschutzmaßnahmen nicht unter die Eingriffsregelung fallen, ist vernünftig. Außerdem ist hinsichtlich der Alleen bei der Verlegung von Leitungen noch eine Einschränkung gemacht worden: Die Verlegung fällt nicht unter die Eingriffsregelung, „soweit dabei angrenzende Bäume nicht erheblich beschädigt werden“. – Was sollen wir denn sonst noch hineinschreiben?

Unter Punkt 5 beklagen die Grünen schließlich noch die Rückführung des Vereinsklagerechts auf die bundesrechtlichen Vorgaben. – Ja, das stimmt. Wir wollen das, was der Bund vorgibt, 1:1 umsetzen und einen nordrhein-westfälischen Sonderweg verhindern. Das, was im Bund als große Leistung gefeiert wird, kann in NordrheinWestfalen nicht falsch sein. Deswegen ist das, was wir machen und wie wir das tun, gut.

Von dem Antrag der Grünen bleibt nicht viel übrig: kraftvoll daneben, kraftlos in der sachlichen Argumentation. Wir werden den Antrag ablehnen. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Grünen, über den wir hier beraten müssen, ist ein Musterbeispiel für eine Oppositionspolitik, die vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie haben sich in Ihrem Drang, alles mies zu machen, was diese Landesregierung auf den Weg bringt, heillos verirrt. Heute müssen selbst die Alleen herhalten.

Ihr Antrag enthält so viele falsche Behauptungen, dass man sich fragen muss, ob Sie sich überhaupt noch selbst ernst nehmen. Dazu ein Beispiel: Frei erfunden ist die Behauptung, der unmittelbare Schutz der Alleen werde aufgehoben. – Der Alleenschutz wird nicht massiv gefährdet, meine Damen und Herren, sondern deutlich erhöht. Mit § 47 a des novellierten Landschaftsgesetzes wird eine neue eigene Vorschrift zum Schutz der Alleen eingeführt, wonach alle Alleen

künftig automatisch unter einen gesetzlichen Schutz gestellt werden.

Wir gehen noch darüber hinaus. Wir verlangen nämlich in der neuen Alleenschutzvorschrift Ersatzanpflanzungen, wenn zum Beispiel Alleenbäume beseitigt werden. Wir legen fest, dass auch Neuanpflanzungen vorgenommen werden sollen, um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern und zu entwickeln. Solche Forderungen enthalten die von Ihnen angeführten geltenden Vorschriften nicht. Wir gehen also weit über das hinaus, was Sie früher völlig unzureichend geregelt haben.

Sie kritisieren, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen an Alleebäumen nur noch angezeigt werden müssten. Dabei enthält das geltende Landschaftsgesetz überhaupt keine Anzeigepflicht bei der unteren Landschaftsbehörde, bevor Verkehrssicherungsmaßnahmen in Angriff genommen werden. Wir führen diese Anzeigepflicht nunmehr zugunsten der Alleen neu ein. Außerdem sollen nur solche Maßnahmen zulässig sein, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind und für die es keine Alternative gibt.

Es ist doch selbstverständlich, dass die Gefahrenabwehr Priorität hat. Was wollen Sie denn machen, wenn es darum geht, eine Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, weil zum Beispiel Bäume oder Äste auf die Fahrbahn zu stürzen drohen. Im Grunde genommen, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, haben Sie doch nur ein Problem damit, dass die Alleen-Initiative nicht von Ihnen stammt, sondern von unserem Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers.

(Beifall von der CDU)

Diese Initiative ist erfolgreich und stößt überall im Land auf eine hervorragende Resonanz. Für diese Initiative hat die Landesregierung nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz der Alleen verbessert, sondern nimmt auch Geld in die Hand. Das passt Ihnen ebenfalls nicht.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen. Bis zum Frühjahr 2007 haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits 35 Alleen gepflanzt. Jede neue Allee verschönert unser Landschaftsbild und hat wichtige ökologische Funktionen; unter anderem dient sie dem Klimaschutz. Jeder Pflanztermin vor Ort wird mit Begeisterung aufgenommen. Auch Kommunalpolitiker der Grünen und Bürgermeister der SPD haben sich auf die Pressefotos gedrängt. All das zeigt mir: Die Landesregierung ist auf dem richtigen Weg; alle sehen dies, nur die Grünen nicht.

Dass Alleen dafür herhalten müssen, Oppositionspolitik gegen eine Landesregierung zu betreiben, ist sicher einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Da die Antragstellerin direkte Abstimmung beantragt hat, kommen wir zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/4476. Wer spricht sich für diesen Antrag aus? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen zu:

10 Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes sowie sonstiger Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3144

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/4470

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4526