Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulze. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sorry, Herr Ortgies, auch wenn ich Sie stellvertretend für die Koalitionsfraktionen treffe, aber ich muss einfach sagen: Sie haben den Knall nicht gehört. Sie haben den Knall einfach nicht gehört, wenn Sie sich über die Forderung lächerlich machen, dass wir in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen Artenvielfalt fördern müssen, dass wir Wildnis brauchen und dass wir aktiven Artenschutz betreiben können und müssen.
Wir sind gerade dabei – die Zahlen sind durch die Presse gegangen –, jährlich 10.000 bis 15.000 Arten auf dieser Welt zu verlieren. Wir löschen die Festplatte dieser Erde tagtäglich.
Dann muss es doch in diesem Landtag möglich sein, darüber zu diskutieren und nicht Lächerlichkeit darüber herbeizuführen, wie wir Arten- und Naturschutz in Nordrhein-Westfalen stärken statt schwächen.
Und zwar nicht nur um des Schutzes willen, sondern weil wir als Menschen davon auch profitieren. Es gibt Fledermäuse, die dazu beitragen, dass Medikamente für Schlaganfallpatienten hergestellt werden können. Es gibt Bäume, die zum Herzinfarktschutz beitragen. Es gibt die Vorstellung, sich aus natürlichen Vorgängen etwas abzuschauen, dass man es technisch nutzen kann. Das ist der Bereich der Bionik. Und wir zerstören gerade diese Vorlage, um den einen oder anderen ökologischen und gesundheitlichen Nutzen daraus zu haben.
Kern der Anhörung und der Debatte, die wir über das Landschaftsgesetz führen, haben die Umweltverbände beschrieben. Es gibt keinen einzigen Tatbestand der Gesetzesnovelle, der zum Schutz der Natur eingeführt worden ist. Alle Kernbestandteile, die Sie mit dieser Novelle einführen, dienen dazu, die Nutzerinteressen zu stärken und den Schutz abzubauen. Das ist die Konsequenz Ihrer Naturschutzpolitik für Nordrhein-Westfalen.
Lassen Sie uns das im Einzelnen durchgehen: Das ehrenamtliche Engagement wird beschnitten, das Verbandsklagerecht eingeschränkt. Sie wollen die Interessen der Wirtschaft und der Nutzer stärken und nicht derjenigen, die die Natur schützen wollen.
Sie setzen das Bundesrecht nicht 1:1 um – das ist auch in der Anhörung deutlich geworden –, sondern es steht zu befürchten, dass wir an ein, zwei Stellen zu Klageverfahren kommen werden, weil Sie eben nicht 1:1 umsetzen. Sie schaffen auch keinen Flächenausgleich, weil Sie andere Instrumente einführen, die auf rechtlich wackeligen Füßen stehen.
Das, was eigentlich zu leisten wäre – Frau Kollegin Schulze hat das schon angesprochen –, dass Sie sich eine Zukunftsperspektive für den Naturschutz überlegen und an zukünftige Probleme herangehen, kommt in Ihrer Gesetzesnovelle überhaupt nicht vor. Wir müssen uns tatsächlich Gedanken darüber machen, wie sich Naturschutzpolitik unter den Vorzeichen des Klimawandels verändern muss. Wir müssten uns tatsächlich Gedanken darüber machen, wie wir mehr Artenvielfalt schaffen, statt tagtäglich Arten aussterben zu lassen.
Das alles leistet dieses Gesetz nicht. Deshalb ist es richtig, dass es nicht nur heute ablehnend vom Landtag beschieden wird, sondern dass, wenn es in Kraft treten sollte, jeder Tag genutzt wird, um es zu bekämpfen und erneut zu novellieren. Das jedenfalls ist unsere Absicht, und die werden wir auch umsetzen, sobald wir die Möglichkeit dazu haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Für die Fraktion der FDP hat jetzt der Kollege Ellerbrock das Wort.
Wir, Schwarz-Gelb, machen das nur völlig anders als Sie, und zwar nicht mit missionarischen Scheuklappen besserwisserisch und belehrend durch die Gegend zu stolpern, sondern zu sagen: Wir wollen die Betroffenen mitnehmen.
Ach, Frau Kollegin, das ist noch nicht einmal eine Replik wert, so schlaff ist das. Oh Gott, oh Gott.
Meine Damen und Herren, ich kann einfach nur sagen: Der 13. Juni 2007 ist ein großer Tag für den Naturschutz.
Es ist ein völlig anderer Naturschutz, der hier Einzug halten wird, ein Naturschutz, den wir mit den Bürgern gestalten. Ich bin sicher: Das wird auch Erfolg haben; das ist ein großer Tag.
Hier haben Mitarbeiter auf einem Berghof gesessen und mit Rösslern gearbeitet. Dann ist mit einem harten Mann ein vernünftiges Werk zustande gekommen. Das ist ein gutes Werk, und dazu gratuliere ich Ihnen, Herr Minister, ausdrücklich.
Herr Remmel, dem Kollegen Pick vorzuwerfen, er wolle hier etwas lächerlich machen: Nein, lächerlich machen wir sicherlich nicht. Aber er ganz klar die Zeichen der Zeit anders erkannt, wie die Bürger von Nordrhein-Westfalen uns bestätigt haben. Das sind andere Zeichen als die, die Sie gesetzt haben.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz musste geändert werden. In der Endzeitstimmung von Rot-Grün hat ja die damalige Landesregierung noch nicht einmal selbst den Gesetzentwurf einbringen wollen, sondern hat lieber die Fraktionen vorgeschoben, weil man sich damit nicht in Übereinstimmung bringen lassen wollte. Das hatte ja auch seine Gründe.
Das Gesetz hat ein paar klare Aussagen in der Zielrichtung. Wir wollen an einem hohen Schutzniveau für Natur und Landschaft festhalten. Wir wollen den Standard nicht abbauen. Wir wollen mit den Menschen anders umgehen, um den
Standard mit ihnen zusammen zu halten. Wir wollen gewisse Überregulierungen aus der letzten Novellierung abbauen. Darüber hinaus wollen wir, Herr Remmel, die Umsetzung von europa- und bundesrechtlichen Vorschriften 1:1 durchsetzen; das ist eine Leitlinie, die uns bei allen Gesetzesvorhaben leitet.
Wir wollen auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. Die Biologischen Stationen sollen nicht mehr neben den Unteren Landschaftsbehörden als Überbehörde und Kontrollbehörde arbeiten, sondern sie sollen in Abstimmung mit ihnen arbeiten. Das wird die Biologischen Stationen in ihrer Akzeptanz eindeutig stärken. Ich sage ganz klar: Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, dann sage ich eindeutig auch Ja zur Arbeit der Biologischen Stationen.
Wir wollen auch die neuen europarechtlichen Vorgaben umsetzen. Auf die Einführung der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung ist der Kollege Pick schon eingegangen.
Meine Damen und Herren, den Biotopverbund werden wir in Übereinstimmung mit dem Bundesnaturschutzgesetz durch dieses Gesetz in eine Sollvorschrift bringen, sodass das Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll und nicht muss. Das ist der Unterschied. Wir haben ein Ziel, das wir auch erreichen werden, aber auf einer anderen Basis als Sie. Die Bundesrepublik Deutschland hat durchschnittlich 222 Einwohner pro Quadratkilometer. Wir in Nordrhein-Westfalen haben mehr als 500 Einwohner pro Quadratkilometer. Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind es mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Das sind andere Rahmenbedingungen als in anderen Ländern. Wir haben es schwerer. Trotzdem sagen wir: Die Biotope sollen – und nicht „müssen“ – mindestens 10 % der Landesfläche umfassen. Ist das etwa der Kahlschlag der Naturschutzpolitik? Überziehen Sie bitte nicht.
Das Vereinsklagerecht wird dem auf Bundesebene angepasst. Das ist doch in Ordnung. Warum soll es denn einen nordrhein-westfälischen Sonderweg geben? Ist das das Ende des Naturschutzes? – Nein, es ist die Zuweisung eines sachgerechten, ausgleichenden Stellenwertes in diesem System. Die Landschaftsbeiräte auf mittlerer und oberer Ebene halten wir für überflüssig. Auf der unteren Ebene haben wir sogar der LNU, weil sie der mitgliederstärkste Dachverband ist, extra einen Sitz mehr zugeordnet. Das war vernünftig.
Beim Ersatzgeld werden wir darauf hinwirken, dass die Auflagen praxisgerechter umgesetzt werden. Wir wissen, dass zum Beispiel der Landkreistag den Prüfauftrag ans Ministerium gegeben hat, ob nicht 10 % des Ersatzgeldes in einen Naturschutzfonds des Landes fließen können. Das wollen wir deswegen haben, weil manche Aufgaben im Landesinteresse nicht mehr vor Ort, sondern nur an anderer Stelle durchgeführt werden können.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist abgelaufen. Ich könnte noch viel Positives über dieses Gesetz sagen. Ich danke dem Ministerium für die sachgerechte Diskussion, und zwar auch über den Entschließungsantrag der Fraktionen. Wir haben mit den Kollegen der CDU lange und streitige Diskussionen geführt. Es war eine faire Auseinandersetzung. Wir haben ein gutes Gesetz zustande gebracht. Dafür danke ich. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Uhlenberg.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Landschaftsgesetz verschaffen wir dem Naturschutz in Nordrhein-Westfalen eine neue Qualität und zugleich eine höhere Zustimmung bei den Menschen. Wir sichern die hohen Standards im Umwelt- und Naturschutz und stärken durch den Abbau überflüssiger und nutzloser Bürokratie den Umwelt- und Naturschutz bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Auch die zweite Anhörung durch den Landtag hat bestätigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung sehr ausgewogen ist. Die Kritik der Naturschutzverbände, die ich natürlich sehr ernst nehme, ist heute wesentlich differenzierter, nämlich zwischen öffentlicher Aufregung und fachlicher Zustimmung, wenn man über das Detail redet.
Meine Damen und Herren, wenn der Gesetzentwurf von der Opposition abgelehnt, gleichzeitig aber nicht ein einziger Antrag gestellt wird, dann ist das sehr traurig. Es reicht nicht, immer nur etwas zu kritisieren, sondern es gehört auch zur Oppositionspolitik, Alternativen aufzuzeigen.
Ich bin inzwischen bei einigen Verabschiedungen und Novellierungen des Landschaftsgesetzes dabei gewesen. Deswegen ist es auch kein neuer Vorgang, der heute stattfindet. Ich habe mir als Oppositionspolitiker immer die Arbeit gemacht, Anträge zu stellen, Alternativen aufzuzeigen. Das ist heute nicht geschehen.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Landschaftsgesetz lösen wir uns von den ideologischen Fesseln der alten Regierungskoalition. Wir orientieren uns an praktischen Notwendigkeiten. Wir beweisen Vernunft und Augenmaß. Wir halten Vorgaben der Europäischen Union und Bundesrecht ein und sichern die weltweit höchsten Standards im Naturschutzrecht gesetzlich ab. Vor diesem Hintergrund ist es weit weg von der Wirklichkeit und absurd, von Kahlschlag zu sprechen.
Ich möchte auf die Debatte zum 100-AlleenProgramm, die wir eben geführt haben, verweisen, bei der sich die Grünen wirklich lächerlich gemacht haben, eine solche gute Initiative der Landesregierung zu hinterfragen. Meine Damen und Herren, während unter der Verantwortung der früheren Regierung – ich möchte das einmal als praktisches Beispiel einer „guten“ Naturschutzpolitik bezeichnen – die Alleen abgeholzt wurden, beweist die neue Landesregierung auch mit dieser Initiative, dass sie es mit dem Schutz unserer Landschaft ernst meint. Dafür nehmen wir Geld in die Hand, und damit verschönern wir unser Landschaftsbild. Diese Aktion stieß deshalb vor Ort durchgängig – nur nicht bei der Opposition – auf begeisterte Resonanz.
Nein, das wird Ihnen auf keinen Fall auf die Redezeit angerechnet. Das machen wir nie. – Bitte schön, Herr Kuschke.