Protokoll der Sitzung vom 13.06.2007

Aber lassen Sie uns jetzt doch kurz über die Inhalte reden. Da wäre als Erstes das Thema REACH. Hier machen Sie ein Szenario auf, das den Eindruck erweckt, als würde durch REACH die Zahl der Tierversuche explosionsartig ansteigen, wenn

nicht gezielt Alternativmethoden gefördert würden. Mir ist zunächst einmal wichtig, dass zum Thema REACH kein falscher Zungenschlag in diese Debatte kommt. REACH war und ist ein wichtiger Schritt nach vorne für den Schutz von Mensch und Umwelt. Deshalb sagen wir: Im Gegenteil, dieser Schritt geht uns Grünen – das wissen Sie – insgesamt noch nicht weit genug.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn aber jetzt behauptet wird, wie jüngsten Presseberichten zu entnehmen war, dass durch das neue Chemikalienrecht EU-weit bis zu 35 Millionen Versuchstiere pro Jahr zusätzlich getötet werden müssen – 35 Millionen im Vergleich zu etwa 10 Millionen heute –, dann ist dies sicherlich deutlich übertrieben. Denn aufgrund der Mengen, die REACH als Schwellen definiert, werden für den ganz überwiegenden Teil der Substanzen keine zusätzlichen Tests anfallen.

Das heißt aber natürlich nicht, dass die Entwicklung und vor allem der Einsatz von Ersatzmethoden für Tierversuche nicht mit Nachdruck weiter vorangebracht werden müssen. Das ist auch unser Ansatz.

Die Entwicklung und den Einsatz von Ersatzmethoden, liebe Kolleginnen und Kollegen, spart Ihr Antrag aber leider aus. Hier wäre es aus meiner Sicht durchaus sinnvoll, auch einmal systematisch der Frage nachzugehen, warum die Ersatzmethoden, die es gibt, nicht breiter angewendet werden. An den Kosten sollte es eigentlich nicht liegen, denn Tierversuche sind in der Regel deutlich teurer als entsprechende In-vitro-Untersuchungen.

Verfolgenswert scheint mir daher eher der Hinweis, dass es oftmals die Behörden seien, die in bestimmten Genehmigungsverfahren ausdrücklich Tierversuche fordern würden.

Vor diesem Hintergrund halte ich es für angebracht, dass die Landesregierung uns einen Bericht vorlegt, wie die Frage „Tierversuch oder Alternativmethode“ in ihrem Verantwortungsbereich gehandhabt wird und welchen Spielraum für Veränderung es hier gibt.

Denn – um noch einmal auf das grundsätzliche Problem zurückzukommen – Tierversuche machen ja, wenn überhaupt, nur dann Sinn, wenn es keine andere Methode gibt, um festzustellen, ob von einem Stoff oder einem Produkt Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Daraus darf allerdings – auch das sei hier noch einmal erwähnt – in keinem Fall der Schluss gezogen werden, dass mit einer positiven Prüfung – egal,

ob im Tierversuch oder im Reagenzglas – eine absolute Sicherheit vor Schäden verbunden ist.

Dass auch Ergebnisse aus dem Tierversuch nur begrenzt oder eben gar nicht auf die Wirkung am Menschen übertragbar sind, wissen wir schon lange. Spätestens mit dem Contergan-Skandal Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre ist dies auch einer breiten Öffentlichkeit sehr schmerzhaft bewusst geworden. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Älteren von Ihnen werden sich noch persönlich erinnern: Der Wirkstoff Thalidomid, der zu schweren Missbildungen bei Neugeborenen führte, hatte die Tierversuche an Maus und Ratte zuvor ohne Beanstandungen durchlaufen.

Es ist also ein spannendes und lohnendes Thema, das Sie hier mit Ihrem Antrag auf die Tagesordnung gebracht haben. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss sehr ernsthaft und zielorientiert beraten werden.

Ich sage das noch einmal: Vielleicht gelingt es uns dabei ja sogar – das würde ich sehr begrüßen –, einen fraktionsübergreifenden Konsens über Maßnahmen herzustellen, die sowohl den Tierschutz verbessern als auch den Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen in seiner Vorreiterrolle für Innovationen auf diesem wichtigen Gebiet voranbringen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN, SPD und Marie-Luise Fasse [CDU])

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Als nächster Redner hat nun für die Fraktion der FDP der Kollege Ellerbrock das Wort.

Sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen! Frau Wiegand, wir sind uns im Ziel sicherlich einig, Tierversuche so schonend und so wenig wie möglich durchzuführen. Sie haben sehr lange Ausführungen dazu gemacht, wie ein Lehrstuhl für alternative Methoden bei Tierversuchen ausgestaltet sein soll. Der Kollege Pick ist in einem Nebensatz, glaube ich, eben schon darauf eingegangen, dass wir in Nordrhein-Westfalen das Hochschulfreiheitsgesetz haben, mit dem wir diese Verantwortung gerade den Hochschulen gegeben haben. Wir wären schlecht beraten, ein Gesetz, das wir gerade fertiggestellt haben, jetzt wieder einschränken zu wollen.

Gleichwohl: Vom Inhalt her werden wir im Ausschuss, wenn noch andere Argumente hinzukommen, sicherlich überlegen müssen, etwas gemeinsam zu machen. Wir müssen perspekti

visch erreichen, dass Alternativmethoden die klassischen Tierversuche überflüssig machen. Nur das kann das Ziel sein.

Wir haben in diesem Hause lange und in vielerlei Hinsicht über REACH diskutiert. Wir haben in weiten Bereichen, Herr Römer, auch mit der SPD eine gemeinsame Zielrichtung vertreten. Man muss sagen, dass das lobenswerte Ziel bei REACH durch den Vollzug und die Instrumente wahrscheinlich infrage gestellt wird; ich will das vorsichtig ausdrücken. Das läuft alles wesentlich komplizierter, als wir uns das vorgestellt haben.

Das Europaparlament hat sich mit dieser Frage beschäftigt und gesagt, ein wichtiges Anliegen für das Europäische Parlament war die Vermeidung unnötiger Tierversuche. REACH verlangt daher, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Industrie und die anderen Beteiligten weiterhin auf internationaler und nationaler Ebene einen Beitrag zur Förderung alternativer Testmethoden leisten. Dies schließt etwa computergestützte Methoden oder geeignete In-vitro-Methoden ein. Die Strategie zur Förderung alternativer Testmethoden ist ein vorrangiges Anliegen.

Jetzt kommt es: Die Kommission muss sicherstellen, dass sie dies im Rahmen ihrer zukünftigen Forschungsrahmenprogramme und Initiativen wie dem Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und für das Wohlbefinden der Tiere 2006 bis 2010 auch bleibt.

Nach meiner festen Überzeugung dürfen wir die Kommission bei diesem Problemkreis nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Gerade was den ganzen REACH-Bereich angeht, ist es ganz wichtig, dass die Brüsseler Bürokratie deutlich machen muss: Wir haben ein hehres Ziel, und das müssen wir praxisgerecht Schritt für Schritt umsetzen. Im Klartext: Wenn die Kommission fordert, alle Chemikalien nach bestimmten Vorgaben zu testen und zu bewerten, aber bitte möglichst ohne Tierversuche, dann muss die Kommission, die ein solches Ziel verfolgt, auch die Frage beantworten, wie das zu realisieren ist.

Weiterhin müssen wir anerkennen, dass viele Unternehmen heute schon mit Erfolg nach der Methode „3d“ – reduce, refine, replace – forschen und arbeiten, sprich: die Anzahl der Versuche für Tiere verringern, die Untersuchungsmethoden verfeinern und durch neue Methoden Tierversuche ersetzen. Das hat dazu geführt, dass sich zum Beispiel durch den LD-50-Test, für den 37 % aller Tiere im Bereich der Toxikologie benötigt werden, die Frage stellt: Bei welcher Dosis sterben 50 % der Tiere? In den 70er-Jahren benötigte

man noch 150 Tiere, heute fünf Tiere. Das sind enorme Fortschritte für diese Versuche. Das dürfen wir nicht vergessen.

Das Ziel, Frau Wiegand, teilen wir sicherlich. Hinsichtlich der Art und Weise, wie Sie das angehen, habe ich große Bedenken. Wir sind aber nicht beratungsresistent, wir sind offen für Argumente. Wenn Sie im Ausschuss eine überzeugende Darstellung bringen, wie man vielleicht gemeinsam etwas auf den Weg bringen kann, sind wir dafür durchaus offen. Sie werden selten von mir hören: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Das ist zumeist Heuchelei. Aber hier sehe ich die Chance, dass man durch eine Beratung im Ausschuss wechselseitig überzeugen kann, welchen Weg man nimmt, denn die Zielrichtung ist in Ordnung. Wir müssen das Tier achten und es so wenig wie möglich unnötigen Schmerzen aussetzen oder gar töten.

Deswegen finde ich den Antrag vernünftig. Für Argumente sind wir, wie gesagt, offen. Vielleicht können wir uns aufeinander zu bewegen. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und Stefanie Wiegand [SPD])

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Nun hat als Vertreter der Landesregierung in Vertretung für Herrn Minister Dr. Pinkwart Herr Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Tierversuche ist ein sehr wichtiges Thema. Ich freue mich darüber, dass dieses Thema hier so differenziert diskutiert wird.

Tierversuche weiter zu verringern und durch Alternativmethoden zu ersetzen, ist natürlich ein wichtiges Ziel. An der Durchführung von Tierversuchen, die entbehrlich sein könnten, kann auch kein Mensch Interesse haben.

(Beifall von der CDU)

Allerdings ist es auch unstrittig, dass Arzneimittel, chemische Substanzen und neue diverse andere Produkte so zu überprüfen und zu testen sind, dass ihre Sicherheit für den Menschen gewährleistet wird. Dazu benötigen wir zurzeit – ich sage: noch – noch Tierversuche. Tierversuche sind in der Regel sehr teuer, aufwendig, sehr vielen staatlichen Prüfungen unterworfen und müssen

mit der verfassungsgemäßen Stellung des Tierschutzes vereinbar sein.

Meine Damen und Herren, es ist ein wichtiges Ziel, Tierversuche insgesamt zu verringern und durch Alternativmethoden zu ersetzen. Ein Landesprogramm zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen halte ich gleichwohl für entbehrlich, auch vor dem Hintergrund höherer Tierversuchszahlen.

Warum? Bereits seit Langem sind Wissenschaftler der nordrhein-westfälischen Hochschulen an der Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen konkret beteiligt. Der Einsatz von alternativen Methoden und Verfahren ist einfacher und kostengünstiger als Tierversuche. Schon deshalb gibt es ein Eigeninteresse der Wissenschaftler an der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Im Übrigen wird auch die Entwicklung solcher Methoden durch die Grundausstattung mitfinanziert, die das Land den Hochschulen für die Forschung zuweist. Ein eigenes Förderprogramm ist deswegen nicht notwendig.

Es ist auch deshalb nicht notwendig, weil die Hochschulen nach dem neuen Hochschulfreiheitsgesetz selbst entscheiden können und sollen, welche Maßnahmen am wirkungsvollsten greifen, um die Entwicklung von Alternativmethoden zu fördern, die die Anzahl der Tierversuche auf das absolut unerlässliche Maß beschränken. Die Möglichkeit dazu bieten ihnen das Hochschulfreiheitsgesetz und der Globalhaushalt.

Die Einrichtung einer Professur zum Tierversuchsersatz können die Hochschulen selbst beschließen und auch realisieren. Die Entscheidung darüber liegt bei den Hochschulleitungen und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor Ort, wie in allen anderen Bereichen auch. Sie werden dabei berücksichtigen, welche Professuren in das Profil ihrer Hochschule und ihrer Fakultäten passen.

Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn Unternehmen die Mittel für eine entsprechende Stiftungsprofessur bereitstellen würden. Auch in diesem Fall müsste die Initiative allerdings mit der betreffenden Hochschule vereinbar sein.

Einen speziellen Forschungspreis für Alternativen zu Tierversuchen einzurichten, halte ich nicht für sinnvoll. Es gibt bereits spezifische Förderprogramme auf nationaler und internationaler Ebene. Außerdem gibt es zahlreiche Forschungspreise, die die Einschränkung und den Ersatz von Tier

versuchen fördern. Dazu zählt der Tierschutzforschungspreis des Bundes. Weitere Preise werden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und anderen Verbänden und Stiftungen vergeben. So ist etwa der Preis der Felix-Wankel-Stiftung mit 30.000 € dotiert. Dem einen weiteren Preis hinzuzufügen, würde weder eine Signalwirkung noch zusätzliche Strahlkraft mit sich bringen.

Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schultheis?

Gerne, aber ich möchte noch einen Satz hinzufügen.

Bitte.

Meine Damen und Herren, das ist ein Teil dieses Programms, die Tierversuche zu reduzieren.

Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass wir vor ungefähr zehn Tagen im MUNLV ein Symposium mit vielen Wissenschaftlern aus ganz Deutschland durchgeführt haben, das großen Anklang gefunden hat. Ich bekomme in den letzten Tagen viele Briefe von Teilnehmern an diesem Symposium – Sie, Frau Abgeordnete Wiegand, waren auch dabei: wunderbar –, die von der Art und Weise, wie die Landesregierung dieses Thema angeht, angetan waren.

Von daher bin ich sehr optimistisch, dass wir hier weiterhin auf einem guten Weg sind. Dazu tragen der Wissenschaftsminister, der Umwelt- und Verbraucherschutzminister und die gesamte Landesregierung bei. Es wäre gut, und ich würde es für die Landesregierung begrüßen, wenn wir in dieser wichtigen Frage, die sehr viele Menschen berührt, zu einer möglichst breiten Position des Landesparlaments kommen würden.

Bitte schön, Herr Schultheis.

Herr Minister Uhlenberg, können Sie sich vorstellen – so habe ich das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz verstanden –, dass die Landesregierung nicht gänzlich auf die Einflussnahme auf Hochschulen verzichten möchte und Sie das Thema „Ersatz von Tierversuchen“ in Zielvereinbarungen mit den Hochschulen einbringen können?

Herr Abgeordneter, das muss überprüft werden, aber generell muss nach dem neuen Hochschulfreiheitsgesetz die Initiative von unten kommen. Vorbei sind die Zeiten, in denen ein Wissenschaftsminister segnend durchs Land fuhr und den Hochschulen und den Fachhochschulen vor Ort erklärte, was für sie gut ist. Das hat sich geändert.