Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist notwendig, um die Regelungen im Staatsvertrag auch landesseitig umsetzen zu können. Heute führen wir die erste und die zweite Lesung direkt nacheinander durch, damit wir pünktlich vor dem 30. September eine gültige Rechtsgrundlage haben. Ansonsten dürften wir keine Studierenden aus anderen Ländern ablehnen, sondern unsere Hochschulen müssten über ihre Kapazität aufnehmen.
Wir haben uns entschlossen, das Gesetz nicht – wie ursprünglich vorgesehen – um zwei Jahre zu verlängern, sondern lediglich um ein Jahr, damit wir möglichst zeitnah eine Veränderung der Hochschulzulassung realisieren können.
Dabei wollen wir vor allem die Vergabequoten für die Landes- und Orts-NC-Verfahren den Quoten des bundesweit gültigen Verfahrens mit dem Ziel angleichen, das Selbstauswahlrecht der Hochschulen insgesamt zu stärken. In Studiengängen wie Jura oder BWL werden heute 60 % der Studienplätze nach der Abiturnote und 40 % nach der Wartezeit vergeben. Das Selbstauswahlrecht der Hochschulen liegt bei null. Davon wollen wir wegkommen.
Die FDP hat sich schon immer dafür ausgesprochen, mehr Studierende durch die Hochschulen selbst auswählen zu lassen. Ich freue mich, dass es so scheint, als wenn wir uns in diese Richtung gemeinsam weiterentwickeln könnten. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Lindner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Kollegin Dr. Seidl.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde versuchen, es kürzer zu machen. Selbstverständlich verschließt sich auch meine Fraktion nicht dem Anliegen, mit dieser zunächst einmal formalen Gesetzesänderung die Handlungsfähigkeit unserer Hochschulen sicherzustellen. Das hätten Sie in der Landesregierung ja fast verpennt. Sie haben gerade noch die Kurve gekriegt.
Deshalb haben wir uns auch an dem Änderungsantrag beteiligt, der für die Verlängerung der Befristung des Hochschulzulassungsgesetzes jetzt endgültig das sachlich richtige Datum, nämlich den 30. September 2008, festlegt.
Ich denke, Sie werden diesen Vorgang zum Anlass nehmen, das Controlling in Ihrem Hause zu optimieren, sodass wir im nächsten Jahr rechtzeitig in geordneter Form und der Sache angemessen über eine Neuregelung der NRWGesetzgebung zur Hochschulzulassung beraten können.
Selbstverständlich werden wir uns dann auch für flexible und offene Zugangsregelungen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, wie wir sie schon unter unserer Regierungsverantwortung eingeführt und weiterentwickelt hatten. Denn natürlich liegt auch uns Grünen am Herzen, dass diejenigen, die willens und in der Lage sind, ein Studium aufzunehmen, nicht aus formalen Gründen Steine in den Weg gelegt bekommen. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Frau Dr. Seidl. – Für die Landesregierung spricht jetzt noch einmal Herr Minister Uhlenberg in Vertretung von Herrn Prof. Dr. Pinkwart.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das zuletzt im Jahr 2005 novellierte Hochschulzulassungsgesetz Nordrhein-Westfalen bietet den Rechtsrahmen für solche Studiengänge, die im Wege des landesweiten Zulassungsverfahrens von der ZVS bewirtschaftet werden oder bei denen es örtliche Studiengangbeschränkungen gibt.
Im Rahmen des Befristungsmanagements wurde die Gültigkeit dieses Gesetzes bis zum 30. September 2007 befristet. An diesem Stichtag tritt es außer Kraft. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht eine Verlängerung der Geltungsdauer des Zulassungsgesetzes um zwei Jahre vor. Wie gerade in der Debatte schon deutlich geworden ist, haben sich alle Fraktionen nun auf eine Verlängerung um ein Jahr verständigt.
Wir werden auch dies zum Anlass nehmen, die ohnehin in Vorbereitung befindliche Novellierung des nordrhein-westfälischen Hochschulzulassungsgesetzes zügig zu beginnen und dem Landtag in den nächsten Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Dabei werden wir auch die Vergabequoten für die Landes- und Orts
NC-Verfahren – derzeit 60 % nach der Durchschnittsnote, 40 % nach der Wartezeit – den Quoten der bundesweiten Studienplatzvergabe angleichen: 20 % nach der Durchschnittsnote, 20 % nach der Wartezeit und 60 % Selbstauswahl durch die Hochschule.
Ich bedanke mich im Namen der Landesregierung, insbesondere im Namen des Innovationsministers, den ich hier vertrete, für die breite Unterstützung des Landtages bei diesem Hochschulzulassungsgesetz und wünsche mir nun eine zügige Verabschiedung.
Herzlichen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, wir sind am Schluss der Beratung.
Zunächst wird abgestimmt über den Änderungsantrag Drucksache 14/4900, der von allen Fraktionen eingebracht worden ist. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4653 ab. Der Ältestenrat empfiehlt, diesen Gesetzentwurf mit den Änderungen anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Meine Damen und Herren, ich werde jetzt versuchen, mit meinem Vizepräsidenten Moron in Wettbewerb zu treten; denn wir haben noch einige Abstimmungen vor uns.
9 Gesetz zur Vereinfachung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes und zur Evaluierung weiterer Gesetze
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4509 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer damit einverstanden
ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4836 an den Rechtsausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4849 und der Ergänzung Drucksache 14/4892 an den Hauptausschuss. Wer ist damit einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich gebe den Hinweis, dass der Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie überwiesen wurde mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie liegen in Drucksache 14/4508 vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/4508, den Antrag Drucksache 14/3645 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Die anderen auch? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Der Antrag soll für erledigt erklärt werden! – Zuruf: Die Grü- nen sind dagegen!)