Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrte Damen und Herren, sind wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 14/4835 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Ausschuss für Bauen und Verkehr und an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Sind Sie mit dieser Überweisungsempfehlung einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen so beschlossen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

11 Individuelle Förderung darf nicht nur ein Schlagwort sein

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2581 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/4491

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4898

Der Antrag wurde gemäß § 79 Abs. 2 Ziffer b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überwiesen mit der Bestimmung, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung hier im Plenum erfolgt.

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der Kollegin Stotz das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

„Individuelle Förderung entscheidet darüber, ob Menschen sich nach ihren Fähigkeiten und Interessen entwickeln können. Individuelle Förderung ist gleichermaßen Voraussetzung für das Vermeiden und den rechtzeitigen Abbau von Benachteiligungen wie das Finden und Fördern von Begabungen.“

Diese Feststellung, die das Forum Bildung Anfang 2000 traf, ist hier im Hause sicherlich unstrittig. Unstrittig ist auch für meine Fraktion die Zielset

zung der individuellen Förderung im schwarzgelben Schulgesetz. Allerdings – darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen – ist dies kein wirklich neuer Ansatz von Schwarz-Gelb.

Bereits im rot-grünen Schulgesetz war in § 2 die Notwendigkeit der individuellen Förderung als wesentliches Instrument für einen erfolgreichen Bildungsverlauf eines jeden Schülers ausdrücklich berücksichtigt worden. Dennoch wiederholt die Landesregierung gebetsmühlenartig, dass die individuelle Förderung als Leitgedanke erstmals im neuen Schulgesetz von Schwarz-Gelb formuliert wurde. Dass dem nicht so ist, belegt zum Beispiel das Landeskompetenzzentrum für individuelle Förderung in Münster, das ein Kind der rot-grünen Landesregierung ist.

Auch die von Ministerin Sommer im Ausschuss in der letzten Woche aufgezählten Lehrerstellen für die individuelle Förderung sind beileibe nicht alle von Schwarz-Gelb neu eingerichtet worden. Nein, ein nicht unerheblicher Teil der Lehrerstellen für besondere Förderbedarfe existierte bereits unter Rot-Grün. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion und viele andere Experten und Institutionen im Land haben in den Anhörungen über das umstrittene Schulgesetz im vergangenen Jahr reichlich Kritik an einer ganzen Reihe von inhaltlichen Punkten geübt.

Zu erinnern ist beispielsweise an die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen, an die Einführung der Kopfnoten oder an die Verschärfung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen. Wir sehen uns heute, gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Schulgesetzes, in unserer Kritik leider bestätigt.

Ich will in diesem Zusammenhang auch an die Anhörung zur Verordnung über den Bildungsgang in den Grundschulen im letzten Jahr erinnern. Dort wurde unter anderem von Prof. Jürgens von der Universität Bielefeld kritisiert – ich darf zitieren –:

„Die Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen brauchen zusätzliche Kompetenzen und Qualifikationen, um die individuelle Förderung überhaupt durchführen zu können.“

Ich glaube, dass das nicht nur auf die Grundschulen, sondern auch auf unsere weiterführenden Schulen im Land zutrifft.

Unmittelbar nach der Beschlussfassung über das neue Schulgesetz, nämlich am selben Tag, haben die Regierungsfraktionen dann einen Antrag vorgelegt – wen wundert es? –, der sich im Wesentli

chen mit der Hochbegabtenförderung auseinandersetzte. Hier wurde – ich denke, insbesondere von der FDP – richtig Tempo gemacht, um bloß keine Zeit zu verlieren, die vermeintlich wesentlichsten Aufgaben aus dem schwarz-gelben Schulgesetz auf den Weg zu bringen. Ich habe schon damals im Plenum darauf hingewiesen – das möchte ich noch einmal betonen –: Uns geht es nicht alleine um die individuelle Förderung von Hochbegabten. Uns geht es weiterhin um die individuelle Förderung aller Kinder.

Kolleginnen und Kollegen, auch ein Jahr nach Inkrafttreten des umstrittenen Schulgesetzes muss festgehalten werden: Die neue Landesregierung betreibt gerade im Schulbereich in hohem Maße Ankündigungspolitik. Bis heute lässt die Landesregierung Schulen und Lehrer mit der Verantwortung für die individuelle Förderung weitgehend allein. Lediglich ein Gütesiegel hat sie geschaffen. Das passt ins Bild. Das ist einmal mehr typisch: mehr Wettbewerb um jeden Preis. Das ist die Handschrift dieser Landesregierung.

Völlig unzureichend sind bis heute die Ressourcen für diesen Bereich. Das wird aus den Schulen immer wieder beklagt. Die Ministerin hingegen propagiert zum diesjährigen Schuljahresbeginn, dass die Schulen die Zahl der Sitzenbleiber innerhalb von fünf Jahren um 50 % reduzieren sollen. Richtig gutes Ziel! Aber kein Wort war von Ihnen zu hören, mit welcher Unterstützung die Schulen vonseiten des Landes rechnen können, um dieses ehrgeizige Ziel auch zu erreichen.

(Beifall von der SPD)

Auch wenn unser Antrag bereits aus dem Oktober des vergangenen Jahres datiert, hat er aus unserer Sicht nichts an Aktualität verloren. Das, was die Regierung bislang auf den Weg gebracht hat, führt die Schulen in dieser Frage nicht wirklich weiter. Das, was die Landesregierung in der letzten Woche im Schulausschuss – das macht sie sicher auch gleich hier im Plenum – sozusagen als Tätigkeitsbericht in Sachen „individuelle Förderung“ dargestellt hat, überzeugt uns nicht. So führte die Ministerin in der letzten Woche im Ausschuss unter anderem auch das Symposium „Individuelle Förderung“ an. Ich habe einen Brief eines Teilnehmers, der kritisiert – ich darf das zitieren –:

„Warum hat man nicht spätestens nach der Mittagspause den vielen anwesenden Pädagogen die Möglichkeit gegeben, mit schul- und stufenbezogenen Hinweisen und Fragen zu klären, wie die Rahmenbedingungen für individuelle Förderung herbeigeführt werden können?

Stattdessen wurde das fachkundige Publikum dazu genötigt, einen vielstündigen Frontalunterricht mit geringem Informationsgehalt über sich ergehen zu lassen.“

Dieses Beispiel macht einmal mehr deutlich, dass es außer Schlagworten bislang wenig gegeben hat, was den Schulen tatsächlich hilft. Deshalb halten wir an unserem Antrag fest. Wir sehen ihn nach wie vor nicht erfüllt und fordern weiterhin, ein umfassendes Konzept zur individuellen Förderung vorzulegen, ausreichende Ressourcen im Haushalt eindeutig nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen und vor allem die Lehreraus- und fortbildung auf den Schwerpunkt der individuellen Förderung auszurichten. Erst dann werden Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht.

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

Ich merke, ich habe die Redezeit überschritten.

Zum Schluss: Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses natürlich nicht folgen, halten an unseren Forderungen fest und freuen uns, dass die Grünen unserer Initiative mit einem Entschließungsantrag sozusagen beigetreten sind. Dem werden wir folgen. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Stotz. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Kaiser das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Stotz, es fällt schwer, sich mit diesem Antrag ausführlich und ernsthaft auseinanderzusetzen, weil einfach vieles aneinandergereiht ist und man so recht kein Konzept erkennen kann. Das haben wir heute Morgen schon nicht getan, als wir uns mit Ihrem Landesparteitag näher befasst haben. Wir haben nur festgestellt: Es geht darum, bestimmte Schulformen zu diffamieren und auszugrenzen oder abzuschaffen.

Es geht aber eigentlich darum – das steht im neuen Schulgesetz, das ist unser Ansinnen –, dass wir eine neue Schulkultur brauchen und eben keine neue Schulstruktur. Das ist das Wesentliche, was im neuen Schulgesetz steht. Und das ist das Wesentliche, was Frau Sommer als Ministerin konsequent umsetzt.

Mit Verlaub, Frau Stotz: Wenn ein Gesetz erst ein Jahr in Kraft ist, dann muss es auch – das sollten Sie zugeben – zunächst einmal Wirkung entfalten

können. Sie hatten das schöne Beispiel mit den Kopfnoten gebracht, die in den Schulen

(Marlies Stotz [SPD]: Geliebt werden!)

sehr gerne aufgenommen werden, die insbesondere von Lehrerinnen und Lehrern als sehr hilfreich aufgefasst werden. Diese Kopfnoten sind aber noch gar nicht zu vergeben. Wenn Sie die also als Beispiel nehmen und sagen, es gebe nur Ankündigungen, ohne dass Sie abwarten, welche Wirkungen das Gesetz entfaltet, dann sind Sie schulpolitisch alles andere als gut aufgestellt.

(Beifall von Bernhard Recker [CDU])

Betrachtet man den Antrag trotzdem, stellt man fest, dass Sie eines richtig machen, nämlich die Regierung loben mit dem Satz: „dass hierdurch die individuelle Förderung zur zentralen Leitidee ihrer Schulpolitik wird“. Aber das Wichtige dabei ist, dass die individuelle Förderung eben mehr ist als Fortbildung, dass sie mehr ist als – wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – die umfassende Bildungsdokumentation beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule. Sie sind da im Bürokratischen, beschreiben irgendwelche Details.

Der Ansatz, der mit dem neuen Schulgesetz verfolgt wird, ist aber weitergehend, ist ein größerer Sprung. Es ist ein vollkommen neuer Ansatz, zu sagen: Individuelle Förderung muss Einzug halten in die Praxis, in den Alltag einer jeden Schule.

Wir wissen alle, dass wir auf dem Weg sind, dass wir aber noch eine gute Strecke vor uns haben. Die Ministerin hat das im Ausschuss deutlich gemacht, als sie einmal darauf hingewiesen hat: Allein das, was von der neuen Koalition an Ressourcen zusätzlich zur individuellen Förderung eingebracht worden ist, ist beispielgebend.

Sie haben eben als zweites Beispiel die Hochbegabtenförderung angesprochen. Wenn es unter Rot-Grün eine Worthülse gab, dann doch die, dass Sie gesagt haben: Wir sind für Hochbegabtenförderung. – Dann aber haben Sie das Buch zugeklappt, weil Sie null Ressourcen, null Information, null Unterstützung geliefert haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie haben die Hochbegabten in unserem Land alleine gelassen.

Sie wissen aber auch, dass die CDU dafür steht: Individuelle Förderung heißt Förderung der Schwächeren, Förderung der Starken und auch Förderung eines jeden Schülers, einer jeden Schülerin. Deshalb gehen wir neue Wege zum Beispiel in der Fortbildung. Es reicht aber nicht

aus, dass bestimmte Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, sondern es ist entscheidend, dass sich die Kultur insgesamt ändert. Das berücksichtigen Sie in Ihrem Antrag überhaupt nicht. Deswegen greift er schlichtweg zu kurz. Deshalb ist er in manchen Dingen total kleinschrittig und bürokratisch.

Das, was an Ressourcen zusätzlich durch diese Koalition eingebracht worden ist, ist vorbildlich. Von daher bin ich sehr, sehr sicher, dass wir auch ohne diesen Antrag sehr viel weiter kommen. Denn das, was Sie hier fordern, bleibt weit hinter dem zurück, was diese Koalition umsetzt. Deshalb ist der Antrag überflüssig und muss abgelehnt werden – leider auch der Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall von CDU und FDP)