Protokoll der Sitzung vom 23.08.2007

Es reicht eigentlich eine Zahl. Es stehen insgesamt mehr als 18.000 Stunden für individuelle Förderung zur Verfügung. Das spricht für sich.

(Beifall von CDU und FDP)

Das, meine Damen und Herren, ist die Unterstützung, die wir den Schulen geben, damit die Schulen vor Ort jede Schülerin, jeden Schüler bestmöglich individuell fördern. – Vielen Dank und guten Abend.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Sommer. – Wir sind am Ende der Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/4491, den Antrag Drucksache 14/2581 – Neudruck – abzulehnen, abstimmen. Wer ist für diese Ablehnung? – Wer ist dagegen? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Der Fraktionslose Sagel ist nicht anwesend.

(Beifall von CDU und FDP)

Ich lasse zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/4898 abstimmen. Wer ist für den Entschließungsantrag? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Wir kommen zu:

12 Gesetz zur Änderung des Hochschulgesetzes NRW und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Hochschulratskorrek- turgesetz – HRKG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/4804

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Dr. Seidl das Wort. Bitte schön, Frau Dr. Seidl.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pinkwart, auch wenn es schon Abend ist, wir starten diesen

zweiten Versuch, das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz in wichtigen Punkten zu korrigieren. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir entsprechende Änderungsanträge bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes gestellt haben und schon damals haben wir Sie – Sie erinnern sich an die Debatte –

(Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart nickt.)

vor den fatalen Folgen Ihres marktideologischen Freiheitsbegriffs gewarnt. Denn dieses Gesetz, das den Namen Hochschulfreiheitsgesetz trägt, hat so wenig mit Freiheit zu tun, wie Atomkraft mit Sicherheit oder Steinkohle mit Zukunft.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Gegenteil ist der Fall, das geltende Gesetz schränkt die Freiheit unserer Hochschulen massiv ein.

(Christian Lindner [FDP]: Was?)

Die Verlagerung von Kompetenzen von den demokratisch gewählten Gremien und Organen der Hochschule auf den externen Hochschulrat bedeutet nicht nur einen Verlust an Mitbestimmungsrechten für Professorinnen, Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern nach Ansicht zahlreicher Verfassungsrechtler auch einen unzulässigen Eingriff in die von der Verfassung garantierte Freiheit von Forschung und Lehre.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will das belegen. So sagte vor kurzem der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, Jörn Ipsen, in Köln, als echtes Organ der Universität sei der Rat ungeeignet.

Er weiß, wovon er spricht; denn er hat bereits konkrete Erfahrungen mit den Hochschulräten aus Niedersachsen gemacht. Kein Wunder also, dass wir nun, sechs Monate nach der Einführung des Hochschulfreiheitsgesetzes, bereits den ersten handfesten Skandal haben. Der Fall Höhler in Paderborn hat gezeigt, die Konstruktion Hochschulrat ist untauglich,

(Beifall von den GRÜNEN)

mehr noch, sie hat zu erheblichen Unruhen in der Hochschullandschaft geführt.

Sie müssen gestehen, dass die Geschichte mit Frau Höhler eine peinliche Panne war, Herr Minister Pinkwart. Schon bei der ersten Bewährungsprobe sind die Konstruktionsfehler der neuen Leitungsstrukturen offen zutage getreten. Warum bleiben Sie so lange untätig, und was gedenken

Sie zu tun, um zumindest die Handlungsfähigkeit unserer Hochschulen wiederherzustellen?

Das fragt sich auch der Paderborner Hochschulrat, der die Landesregierung schon Anfang Juli dringend aufgefordert hat, das Hochschulfreiheitsgesetz nachzubessern.

(Beifall von den GRÜNEN)

Da von Ihnen nichts kommt, wollen wir Ihnen heute einen Vorschlag machen, und ich hoffe, dass wir zusammen mit den Koalitionsfraktionen hierzu in eine konstruktive Debatte einsteigen werden. Die Irritationen im Rahmen der Konstituierung des Hochschulrats an der Universität Paderborn haben gezeigt, dass das Verfahren zur Einsetzung der Hochschulräte nicht genügend transparent geregelt war. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, eine Regelung zum Widerruf der Ernennung eines Hochschulratsmitglieds einzuführen.

Am Beispiel Paderborn zeigt sich aber auch, wie gefährlich die im Gesetz verankerte starke Abhängigkeit der Hochschule von ihren Hochschulräten im Zweifelsfall sein kann.

Ich möchte es noch einmal sehr deutlich sagen: Der Fall Höhler hat nicht nur dem guten Ruf der Universität Paderborn geschadet, sondern er hat auch die Arbeitsfähigkeit der Hochschule lahmgelegt.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich finde, das können wir uns künftig nicht mehr erlauben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb schlagen wir vor, die im Gesetz verankerten Kompetenzen der Hochschulräte deutlich einzuschränken, indem wir die Aufgaben und Befugnisse zwischen Hochschulrat, Hochschulleitung und Senat neu justieren. Wir wollen sicherstellen, dass die Hochschulen ihre Aufgaben in Lehre und Forschung künftig erfüllen können.

Der vorliegende Gesetzentwurf zu einem Hochschulratskorrekturgesetz sieht deshalb vor, den Hochschulrat zu einem beratenden Gremium zu machen. Die hochschulrelevanten Entscheidungen treffen der Senat bzw. die Hochschulleitung. Um den Mitgliedern der Hochschulleitung einen größtmöglichen Rückhalt in der Hochschule zu geben, schlagen wir vor, dass sie zukünftig wieder vom Senat gewählt werden.

Darüber hinaus soll nicht mehr der Hochschulrat, sondern vielmehr wieder das Ministerium Dienstvorgesetzter der hauptamtlichen Mitglieder der Hochschulleitung sein. Die Mitglieder des Hochschulrates wiederum sollen nach unserer Vorstellung demokratisch legitimiert sein. Sie werden

deshalb auf Vorschlag der Hochschule vom Landtag bestellt.

Um zu verhindern, dass die Aufgabenerfüllung und der Ruf der Hochschule durch die Tätigkeit einzelner Mitglieder des Hochschulrates belastet oder gefährdet wird, erhält das Gesetz eine Widerrufklausel. Die hierfür vorgesehenen hohen Hürden – Antrag der Hochschule auf Beschluss des Senates und Dreiviertelmehrheit im zuständigen Landtagsausschuss – stellen sicher, dass dieses Mittel nur in besonders schwerwiegenden Fällen zur Anwendung kommt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Gesetzentwurf haben wir versucht, die Befugnisse des Hochschulrates auf ein vernünftiges Maß herunterzuschrauben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Er soll weitgehend beratend tätig werden, wobei seine Kompetenzen jedoch deutlich über die Kompetenzen des bisherigen Kuratoriums hinausgehen. Der Hochschulrat ist damit zukünftig bei allen grundsätzlichen strategischen Entscheidungen der Hochschule einzubeziehen, ohne dass seine Mitglieder mit einer Regelungsverantwortung belastet werden, die den angemessenen Umfang einer ehrenamtlichen Tätigkeit übersteigt.

Worum geht es uns bei der Korrektur des Hochschulrates, liebe Kolleginnen und Kollegen? – Es geht uns um eine vernünftige Balance zwischen staatlicher Verantwortung und gesellschaftlicher Öffnung. Es geht uns vor allen Dingen aber auch um eine Hochschulfreiheit, die ihren Namen wirklich verdient. Deshalb bitte ich Sie, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Seidl. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Dr. Brinkmeier das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der sehr fortgeschrittenen Zeit und der durchaus verlockenden Aussichten hinter der Saaltür verzichte ich darauf, mein Redemanuskript vorzulesen. Es steht auch im Internet. Ich möchte nur kurz an dieser Stelle zur Kenntnis geben, dass wir es für sehr verfrüht halten, jetzt schon über solche Strukturen nachzudenken, die erst vor kurzem verabschiedet worden sind. Fraglich ist, ob man daraus schon gleich einen Gesetzentwurf ableiten sollte.

Gleichwohl haben wir sehr große Lust, über diesen Antrag inhaltlich zu diskutieren. Es ist sicherlich lohnenswert, auch jetzt schon zu diskutieren,

(Demonstrativer Beifall von den GRÜNEN)

auch wenn man erst kürzlich mit der Umstellung auf die Hochschulräte begonnen hat. Aber schauen wir, was am Ende dabei herauskommt.

Daher freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden darüber in aller Ausführlichkeit durchaus kontrovers diskutieren. Das trägt immer zur Erhellung der Sachlage bei. Das tut unserem Land gut. Deswegen machen wir alle gemeinsam eine gute Arbeit. – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brinkmeier. – Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Kollegin Boos zu Wort gemeldet.