Sie haben Sie, historisch gesehen, über einen etwas längeren Zeitraum hergeleitet. Ich will es etwas kürzer machen und nur folgende Punkte ansprechen: Wir haben 1997 die letzten großen Verhandlungen erlebt. Dann wurde – damals noch in Bonn – das erste Steinkohlefinanzierungsgesetz beschlossen, das von 1997 bis 2005 Geltung hatte. Das war die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kohl und Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt.
Ich finde es immer wieder interessant, zu erleben – das hat Herr Brockes hier eben angedeutet –, dass manche versuchen, sich schnell vom Acker zu machen, obwohl sie doch selber beteiligt waren. Wir haben jetzt August 2007. Das letzte Kohleregime lief von 1997 bis zum Dezember 2005. Das ist gerade anderthalb Jahre her. Es wurde einstimmig von allen Bundestagsfraktionen getragen, nicht nur von den Regierungsfraktionen CDU und FDP.
Ich kann mich noch an die Bilder erinnern: die Besetzung von Bonn durch die Bergleute und die Brücke der Solidarität im Ruhrgebiet. Herr Pinkwart, ich habe Sie akustisch nicht verstanden; aber die FDP, die damals an der Bundesregierung beteiligt war, hat bis zum Dezember 2005
Aus meiner Sicht ist der Wendepunkt in der Akzeptanz des Bergbaus in Nordrhein-Westfalen untrennbar mit den Auseinandersetzungen um das Bergwerk Walsum am Niederrhein verknüpft. Da haben die Kohle-Vertreter im Gefühl der alten Macht versucht – das war der große Fehler –, die Bergbauplanung gegen Zehntausende von Menschen durchzusetzen
ja, lachen Sie nur, ich nenne Ihnen gleich Kronzeugen dafür –, die in der Diskussion um den Rahmenbetriebsplan Walsum unterschrieben haben. Da ist die Akzeptanz verloren gegangen,
an den Standorten zu betreiben, wo der Steinkohlebergbau gewünscht wurde. Diese Standorte hat es gegeben: in Ibbenbüren, im Osten – Bergwerk Ost – und in Gelsenkirchen. Aber am Niederrhein war es für die Leute zu offensichtlich, dass sie mit ihrem persönlichen Eigentum – mit ihrem Haus – dafür haften, dass der Bergbau an den Stellen betrieben wird, an denen er einfach nicht mehr sinnvoll ist.
Es sind ja nicht nur Grüne und andere gewesen, sondern auch Sozialdemokraten. Erwähnen möchte ich die Bürgerinitiativen am Niederrhein mit ihrem Vorsitzenden Klaus Friedrich, Sozialdemokrat in Voerde und heute wieder im Rat für die Sozialdemokraten, bei Professor Uwe Jens lange als Mitarbeiter tätig, einer der wirklich wichtigen Leute unter den Bürgerinitiativvertretern. Die Walsumer und die Voerder sind es gewesen, die diesen Wendepunkt erreicht haben.
Dann hat es die Anschlussregelung von 2006 bis 2008 gegeben, an der ich selber mitgearbeitet habe. Die SPD hatte dann die Entscheidung getroffen, den großen kohlepolitischen Konsens, den es immer zwischen der CDU und den Sozialdemokraten gegeben hat, zu verlassen. Sie hat das dann in Berlin und in Düsseldorf in ihren Koalitionen mit den Grünen gemacht. Die CDU hat nicht teilgenommen. Das war bewusst so angelegt. Bewilligungsbescheide hat es nur noch für drei Jahre gegeben. Statt in den Gesetzen einen langen Zeitraum festzulegen, hat man damals nur drei Jahre festgelegt, wahrscheinlich wissend, dass die Kosten so davongaloppieren, dass das, was man für das Jahr 2012 an Mitteln versprochen hat, bei Weitem nicht ausreicht.
Erstmalig ist zudem politisch festgelegt worden, dass das Bergwerk Walsum, das einen Rahmenbetriebsplan bis zum Jahr 2019 hatte, spätestens zum 31. Dezember 2008 geschlossen werden muss. Es ist außerdem das erste Mal gewesen, dass wir politisch durchgesetzt haben, dass bei steigenden Weltmarktpreisen die öffentlichen Haushalte entlastet werden und es eine nachschüssige Auszahlung gibt.
Allerdings haben wir bitter erleben müssen, dass in den Bewilligungsbescheiden, die ausgestellt wurden, beispielsweise die nachschüssige Auszahlung umgedreht wurde, sodass der Kostenvorteil bei der RAG blieb. Das war die Regelung für drei Jahre und erforderte es, dass wir uns jetzt über eine Anschlussregelung unterhalten. weil die Bewilligungsbescheide zeitlich begrenzt waren.
Jetzt haben wir – das muss man bei der Gelegenheit erwähnen – eine neue Situation. Das ist – das will ich hier klar sagen – auch ein Verdienst von Werner Müller, der derjenige gewesen ist, der den Lösungsschlüssel gefunden hat, um den Konflikt zwischen dem Sockelbergbau und der Ewigkeit des Bergbaus aufzulösen, wie es die SPD politisch vertritt. Das ist Ihre Meinung und ist auch in Ordnung. Wir sehen es anders.
Diese Position und eine Perspektive für die RAG in ihrer Kompliziertheit zusammenzuführen, geht auf einen Vorschlag von Werner Müller zurück, der damals vorgeschlagen hat, einen Teil der RAG – den weißen Bereich – an die Börse gehen zu lassen und die Kohle in einer anderen Einheit zusammenzufassen. Das musste in eine Detailregelung übersetzt werden, die uns heute vorliegt. Für meine Fraktion kann ich sagen: Diese Regelung ist – wenn ich auch Kritik an einigen nicht unwichtigen Punkten habe – insgesamt richtig.
Wir können an der Stelle eine ganz nüchterne Debatte darüber führen, dass das Ergebnis so richtig ist. Man kann Werner Müller seinen Teil dabei zugestehen. Das hätten Sie auch tun können, wenn Sie schon alle anderen Stiftungsmitglieder, die aus meiner Sicht eine gute Arbeit machen sollen, erwähnen.
Das Paket, das daraus besteht, eine Stiftung zu gründen, die Steag und die Degussa an die Börse zu bringen sowie den Rest der RAG, den schwarzen Bereich, zusammenzufassen, ist genau der Schlüssel gewesen, um eine einigermaßen vernünftige und moderate Regelung hinzubekommen. Diese Lösung ist teuer. Aber es ist auch ein schwieriger Kompromiss gewesen, weil es nicht nur um zwei Länder und den Bund ging, sondern auch Parteien über ihr breites Spektrum und die Gewerkschaften mit ihren Beschäftigten zu berücksichtigen waren. Eine solche Lösung ist kompliziert und ist mit diesem Konstrukt erreicht worden.
Nach meiner sachlichen Überzeugung wäre eine sozialverträgliche Regelung schon eher möglich gewesen. Schaue ich mir an, wie mit der Anpassungsregelung und weiteren Mechanismen von 1997 bis 2005 gearbeitet worden ist, so sind fast 60 % der Beschäftigten, die aus dem Bergbau gegangen sind, nicht über eine Frühverrentung ausgeschieden. Also wäre eine sozialverträgliche Regelung 2014 möglich gewesen. Deswegen ist auch die Einstellung der Absatzbeihilfen im Jahr 2014 durch das Land eine konsequente und richtige Übersetzung, selbst wenn mancher irrtümlich meint, das Land zahle gar nicht mehr. Natürlich zahlt das Land noch Stilllegungsbeihilfen und für die Altlasten. Aber da wären wir auch nicht herausgekommen, wenn das Ende etwas früher gekommen wäre. Insofern ist diese Aufteilung an der Stelle in Ordnung. Dass das vier Jahre länger dauert, ist der Preis, der für den Kompromiss zu zahlen ist. Das ist an der Stelle politisch unter Umständen notwendig.
Aus meiner Sicht nicht positiv zu werten ist die Optionsklausel 2012 insgesamt. Die Parlamente wären jederzeit frei: Wenn sich die Weltmarktpreise theoretisch verdrei- oder vervierfachen würden, könnten sie andere Entscheidungen treffen, wenn es denn sein müsste. Sie brauchten das dann eigentlich auch gar nicht, weil es dann wirtschaftlich wäre. Aber die Optionsklausel und die Art, wie sie öffentlich diskutiert wird, führt dazu, dass jüngere Leute, die ansonsten ihre Perspektive anderswo suchen würden – bei einer vernünftigen Konjunktur würden sie sie auch anderswo finden –, noch der Illusion nachhängen, dass der Bergbau für sie langfristig vielleicht noch eine Perspektive bietet.
Der notwendige Prozess wird an dieser Stelle also nicht gefördert, sondern dadurch eher behindert. Ich will es aber für meine Fraktion klar sagen: Wir vertreten die Einschätzung, dass diese Option nur theoretischer Natur ist. Deshalb bitten wir darum, dass nachher bei der Abstimmung über ihren Entschließungsantrag über den letzten Spiegelstrich getrennt abgestimmt wird, unter dem Sie sich zur Option für das Jahr 2012 äußern. Das würden wir mittragen, weil wir diese Option für theoretisch halten. Man sollte das klar benennen, damit an der Stelle keine Illusionen geweckt werden.
Jetzt will ich noch einige kritische Anmerkungen machen: Solange ich dem Landtag angehöre, haben wir noch nie Beschlüsse mit einer finanziellen Tragweite von etwa 4,7 Milliarden € gefasst. Das entspricht insgesamt der Beschlusslage, nehme ich die Absatz- und Stilllegungsbeihilfen plus das,
was über das Anpassungsgeld dort enthalten ist. Wir landen bei deutlich über 4 Milliarden €. Die Beschlussgrundlage hierfür ist jedenfalls für die Mitglieder dieses Hauses relativ dünn. Das ist meine grundsätzliche Kritik: Alle Kostenrechnungen – so steht es in der Vorlage – basieren auf Modellrechnungen der RAG. Dem Parlament liegt keine Stilllegungsplanung vor.
Herr Kollege Brockes, Sie haben eben in der Sache eine klare Positionierung zum Bergewerk West geäußert. Ich kann mich an Streitigkeiten zwischen unseren Parteien erinnern, als wir die Schließung von Walsum in den Verhandlungen durchgesetzt haben, und zwar zehn Jahre eher, als es der Rahmenbetriebsplan vorgesehen hat. Das geschah aus sachlichen Gründen, nicht etwa, weil man irgendetwas gegen diese Zeche und ihre Beschäftigten hatte, sondern weil es dort wegen der Abgrabung unter den Rheindeichen dort das größte Risiko gab. Da haben Sie gesagt: Das ist viel zu spät, das muss sofort gemacht werden. – Ich weiß, wie schwierig es war, in den Verhandlungen ein Datum durchzusetzen.
Wenn Sie jetzt sagen, das Bergwerk West müsse früh geschlossen werden, aber bei den ganzen konkreten Planungen keine Stilllegungsplanung des Bergbaus vorliegt, dann ist das so ein bisschen der Mut, nachdem die Tore geschlossen sind. Die Position ist richtig, aber gerade Sie als kleiner Partner, hätten es in den Verhandlungen durchsetzen müssen, dass jetzt eine detaillierte Stilllegungsplanung vorliegt, die das Bergwerk umfasst. Das haben Sie nicht geschafft. Das ist so. Sie sollten das zumindest zugeben und nicht hinterher so tun, als ob das jetzt noch wichtig wäre und die RAG auf Sie hört.
Aus meiner Sicht ist aber für ein Parlament, für einen Haushaltsgesetzgeber nicht akzeptabel, dass wir keine detaillierten Kostenrechnungen haben. Wenn irgendjemand Zuschüsse aus Haushaltsmitteln haben will, dann muss nach allem, was ich kenne, derjenige bis ins Detail sagen, wofür er das Geld haben will. Dann wird bei den Ministerien und anderen geprüft, ob das gerechtfertigt ist.
Die Detailzahlen der RAG bekommen wir nicht, wissen aber aus Zeitungsveröffentlichungen, dass wir bei den Zechen Unterschiede haben. Das Bergwerk Ost hat Förderkosten von 349 € pro Tonne und andere sind 200 € je Tonne günstiger. Wenn ein Bergwerk 2 Millionen t im Jahr fördert, dann beträgt diese Differenz zwischen zwei
Standorten 400 Millionen € pro Jahr. An der Stelle ist Nordrhein-Westfalen entsprechend dem 22-%Anteil immer sofort dabei, und zwar in einer Größenordnung von 88 Millionen € pro Jahr.
Wir ringen an anderen Stellen um Haushaltsmittel. Ich erinnere an die gestrige Diskussion um das Schulessen. 88 Millionen € an Mehrkosten für einen Standort gegenüber einem anderen sind eine Menge Geld. Das heißt für mich, es muss eine detaillierte Standortplanung geben, weil das die Grundlage für Kostenbewilligungen ist.
Dadurch wird man nicht die Hälfte oder eine ähnliche Größenordnung einsparen können, weil wir wissen, dass erhebliche Kostenbestandteile auf lange Zeiträume festgesetzt sind. Aber es kann nicht sein, dass man ohne diese detaillierten Grundlagen die Gelder bewilligt.
Meine Fraktion ist deswegen mit einem Organstreitverfahren vor das Verfassungsgerichtshof in Münster gegangen, weil wir die Grundsatzfrage, ob das Parlament ein Anrecht darauf hat, diese detaillierten Zahlen zu bekommen, weil es die Haushaltsmittel vergibt, entschieden haben wollen.
Die Grundsatzfrage wird geklärt werden, und dann wissen wir, ob wir das Recht auf detaillierte Zahlen haben. Aus meiner Sicht kann man die Mittel vorher nicht verausgaben.
Der letzte Punkt, auf den ich in der ersten Runde eingehen möchte, ist der Eilantrag der SPD. Dazu hat Frau Thoben – ich glaube, das ist auch klargeworden – dargestellt, dass dieser Eilantrag in der Sache überholt ist, weil sich das Anpassungsgeld auch auf die Beschäftigten bezieht, die nicht direkt bei der RAG sind, sondern früher dort waren und jetzt bei den Schachtbaufirmen sind.
Ich möchte nur noch sagen – es steht im Antrag der SPD –, Bestandteil der Vorlage, die wir beschlossen haben, ist auch die Anlage 4 zur Rahmenvereinbarung. Da sehen Sie, wie detailliert das Material ist, das wir haben. Diese Anlage 4 ist in der Anlagenliste und nennt sich: Gesamttableau für die Anschlussregelung bei der Steinkohlefinanzierung mit der Variante Auslaufen in 2018. Dieses eine Blatt, dieses Gesamttableau ist die wichtige Datengrundlage, anhand der hier entschieden wird. Darin steht:
„Geschätzter Finanzbedarf für APG einschließlich APG-Fälle für Beschäftigte außerhalb der RAG: 2,66 Milliarden €. Davon anfallend nach 2009: 2,1 Milliarden €.“
Dann beträgt der NRW-Anteil rund 666 Millionen €, wenn ich davon ausgehe, dass sich das Saarland wie immer zwar in Reden daran beteiligt, aber beim Finanziellen außen vor ist. Das heißt, auf der Grundlage ist entschieden worden.
Der Antrag ist deswegen überflüssig, weil Sie im Prinzip in Berlin in den Verhandlungen klargemacht haben müssten, wie das jetzt gemacht werden soll. Sie müssten es im Einzelnen mit den Gesellschaften regeln. Dass das Finanztableau dafür ausreichend ist, ist, glaube ich, hier festgelegt. Ich meine, deswegen ist dieser Antrag überflüssig, und wir können ihm als Fraktion nicht zustimmen.