Es gibt die klare Botschaft, dass ein Grund für einen Abschiebestopp nicht vorliegt, auf der anderen Seite momentan ein tatsächliches Abschiebehindernis vorliegt. Zurzeit befindet sich kein guineischer Staatsangehöriger mehr in Abschiebehaft. Sie wissen, dass dieses nach einem Gespräch zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMI allgemein praktiziert wird. Es ist ausgesprochen worden, dass bis auf Weiteres von der Beantragung von Abschiebehaft abgesehen wird.
Weiterungen ergeben sich dann, wenn das BMI und die guineische Seite wieder zu weiteren Abkommen kommen. Das bleibt abzuwarten. Diese Sammelanhörungen sind jedenfalls ein normales probates Mittel, um auch über die Identität Kenntnis zu erhalten. Das Ganze ist bundesweit rechtsstaatlich organisiert. Insofern gibt es für diesen Antrag letztendlich keinen Grund. – Danke.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/5021 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für die Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.
Herr Präsident! Liebe verbliebenen Kolleginnen und Kollegen! Was macht man in Vorbereitung einer Debatte zu einem Thema, das schon einige Male im Plenum diskutiert wurde? Man schaut sich die früheren Protokolle an; es war hochinteressant, sie noch einmal nachzulesen.
Lässt man die unqualifizierten Redebeiträge aus den Reihen der Koalition weg – damit meine ich längst nicht alle –, ist festzustellen, dass es im Kern darum geht, den Mindestlohn, den Sozialdemokraten und CDA wollen, schlechtzureden.
Die Situationsbeschreibung des Ministers Laumann ist anders. Sie lässt – im Gegenteil – den Schluss zu, dass Mindestlöhne gar nicht so schlecht sind. So hat der Minister zu Recht darauf hingewiesen, dass es Bereiche gibt, in denen die Tarifautonomie schwach ist. Das stimmt – im Übrigen aus unterschiedlichen Gründen.
Ebenso zu Recht hat der Minister, der leider immer noch nicht an der Debatte teilnimmt, die Frage formuliert, wie wir es hinbekommen, dass gerechte Löhne gezahlt werden, von denen die Menschen auch leben können – und ich füge hinzu – ohne Aufstockerleistungen nach dem SGB II. Ein Fazit des Ministers war – mit der Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich –:
„Dabei sind gesetzliche Mindestlöhne … eine denkbare Antwort. Aber man darf vielleicht doch auch ein paar Minuten darüber nachdenken …“
Herr Minister Laumann, langsam wird es Zeit, dass Sie sich der Meinungsfindung Ihrer Organisation, der CDA, anschließen.
Nun hat es am 18. Juni eine Einigung im Koalitionsausschuss in Berlin darüber gegeben, dass weitere Branchen in das Entsendegesetz aufgenommen werden sollen. Dies ist ein erster kleiner, aber nicht unwichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das betrifft – wie vereinbart – auch die Briefdienste. Und es ist schon sehr verwunderlich, dass die Union bei dieser Vereinbarung mal wieder wackelt. Das tut sie gerne, und Ministerpräsi
dent Rüttgers ist das personifizierte Beispiel für ein pflaumenweiches Politikverständnis an der Stelle.
Am 18. Juni hat die Koalition vereinbart, dass unter anderem der Tarifvertrag der Postdienste allgemeinverbindlich erklärt und dann in das Entsendegesetz aufgenommen werden soll. Das Bundeskabinett hat heute einstimmig beschlossen, dass dies auch so umgesetzt wird – im Übrigen auch mit Zustimmung des Bundesministers Glos und ohne die immer wieder in den Medien angekündigte Protokollerklärung.
Das Vorgehen müsste eigentlich die Zustimmung des Ministers für Arbeit in Nordrhein-Westfalen finden, sagte er doch noch am 23. Mai hier in der Debatte im Hohen Hause; ich zitiere:
„Ich werde auch als Arbeitsminister weiterhin für eine gerechte Lohnfindung eintreten und mich nicht scheuen, mich für die Allgemeinverbindlichkeit da, wo sie im öffentlichen Interesse liegt, einzusetzen.“
So weit der nordrhein-westfälische Arbeitsminister. Und der Bundesarbeitsminister macht genau das jetzt bei den Briefdiensten: für allgemeinverbindlich erklären und dann – wie im Koalitionsausschuss in Berlin vereinbart – in das Entsendegesetz aufnehmen.
Mich würde schon interessieren, wie Sie, Herr Minister, zu der derzeitigen Debatte um die Postdienste in Berlin stehen. Stehen Sie zu Ihrer Aussage vom 23. Mai, oder haben Sie vielleicht andere Interessen zu eben dieser Allgemeinverbindlichkeitserklärung? – Sehr verwundern würde mich das nicht, bedienen doch auch Sie sich eines Postdienstanbieters in Ihrem Haus, der – vorsichtig ausgedrückt – nicht gerade als vorbildlich im Hinblick auf das von ihm gezahlte Lohnniveau gilt.
Hinter den Konkurrenten der Deutschen Post AG stehen mächtige Interessen, aber deutlich nicht die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir müssen uns entscheiden: existenzsichernde Löhne oder billiger Briefversand zulasten der Beschäftigten und der öffentlichen Kassen aus dem SGB II? – Wir haben uns, ohne zu wackeln, mit klarem Kurs entschieden: Sozialdemokraten wollen existenzsichernde Löhne.
Der Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz für die Bundesratssitzung am 21. September ist der richtige und konsequente Schritt für existenzsichernde Löhne. Der Gesetzentwurf ist schlüssig. Die Begründung ist schlüssig.
Meine dringende Bitte an dieser Stelle an die Landesregierung: Bevor auch nur irgendjemand Stellung zu einer Gesetzesinitiative im Bundesrat bezieht, möge er sie bitte vorher lesen. Erst anschließend möge er Stellungnahmen abgeben.
Das gilt insbesondere wie so oft in diesem Lande für den Ministerpräsidenten. Es ist schon sehr verwegen, Kommentare zu einem Gesetz abzugeben, die nichts, aber auch überhaupt nichts mit den tatsächlichen Inhalten dieses Gesetzentwurfs gemein haben.
Der Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz entspricht den Interessen der Beschäftigten und unterstreicht die Würde des Menschen, von einer Vollzeitbeschäftigung ohne Aufstockerleistungen aus dem SGB II leben zu können. Der Gesetzentwurf entspricht dem Wettbewerb. Er verhindert, dass kleine und mittelständische Betriebe, die angemessene Löhne zahlen, schlechter gestellt werden und Gefahr laufen, vom Markt weggefegt zu werden. Durch dieses „Mindestlohngesetz“ werden Lohndrückerei und ein entsprechender Unterbietungswettbewerb verhindert. Das ist meines Erachtens ganz im Sinne auch des nordrheinwestfälischen Arbeitsministers.
20 der 27 Mitgliedsstaaten der EU haben einen Mindestlohn; Österreich führt ihn gerade ein. Neben Deutschland ist Zypern der einzige Mitgliedsstaat der EU, in dem der Niedriglohnsektor weder durch Gesetz noch durch umfassend geltende Tarifverträge geregelt ist.
Die von Minister Laumann immer wieder gerne angeführte Problematik der osteuropäischen Länder trifft nicht zu: Es strömen keine Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EU-Ländern nach Deutschland. Das wird durch den Mindestlohn unterbunden, weil der gesetzliche Mindestlohn ein Mindestentgeltsatz im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes ist und daher zwingende Anwendung auf Arbeitsverhältnisse zwischen den im Ausland ansässigen Arbeitgebern und ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern findet.
Lassen Sie mich zu den in der Presse veröffentlichten falschen Äußerungen des Ministerpräsidenten kommen. Diesen Ministerpräsidenten scheint offensichtlich jedes mediales Mittel recht zu sein, um etwas Gutes schlechtzureden. Wenn er sich zum Wohle der Menschen in diesem Land nur ansatzweise die Mühe gemacht hätte, den rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf nebst Begründung durchzulesen, dann wäre er nicht zu der falschen Äußerung des politischen Lohndiktats gekommen. Nach dem Gesetzentwurf wird der Mindestlohn von einer Mindestlohnkommission
festgelegt. Diese Kommission setzt sich aus neun Personen zusammen: drei aus dem Arbeitgeberlager, drei aus dem Kreis der Arbeitnehmer und drei sachverständige Personen.
Hallo, liebe Landesregierung, wo ist denn das von Herrn Rüttgers in die Öffentlichkeit gerufene Politische. Es ist nicht da. Das ist alles pflaumenweich und letztendlich nur den eigenen Partei- und Profilierungsversuchen geschuldet. Nach dem Buchflop braucht der Ministerpräsident ein neues Spielfeld. Der Mindestlohn ist für dieses Spiel allerdings viel zu wichtig.
Wider besseres Wissen wird hier der reinen Verhinderung wegen die Öffentlichkeit mit Falschargumenten populistisch verunsichert. Herr Laumann, ich glaube, das ist nach meinem Dafürhalten nicht Ihre Art des Politikverständnisses.
Ich hoffe für die Kolleginnen und Kollegen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, ich hoffe für die kleinen und mittelständischen Betriebe und all diejenigen, die ordentliche Löhne zahlen – Herr Laumann, Sie hatten jetzt wieder einige Minuten zum Nachdenken –, ich hoffe, dass Sie im Bundesrat die Vernunft walten lassen und dem Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz zustimmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Post das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mindestlöhne, die Dritte! Oder wie oft haben Sie schon versucht, uns hier Entscheidungen abzuverlangen, mit denen Teile Ihrer Partei offensichtlich bundespolitisch noch nicht weit genug sind. Nun haben wir die RheinlandPfalz-Variante. Entschuldigung! Keine Variante, sondern wieder einmal die Forderung nach allgemeinen gesetzlichen Mindestlöhnen, und zwar ohne Wenn und Aber, weil es „in“ ist.
Da soll vom Bundesarbeitsminister im Benehmen mit den Tarifparteien ein Gremium eingesetzt werden. Die Entscheidung fällt dann auch noch beim BMAS. Das alles nach einer Vereinbarung vom Juli dieses Jahres, bei der ein Weg zu Mindestlöhnen für die notwendigen und wichtigen Branchen aufgezeigt worden ist, den aber die Tarifpartner festlegen sollen.
Hat es Herr Beck wirklich nötig, von Ihnen Flankenschutz zu bekommen? Wie mag es um die Hoffnungen Ihres Bundesvorsitzenden bestellt sein, wenn er darauf angewiesen ist? Ihre Einstel
lung, meine Damen und Herren von der Opposition, ist schon bemerkenswert. Was ist die SPD für eine Partei, wenn diese nicht zum eigenen, aus NRW stammenden Arbeitsminister geht und ihre Forderungen einbringt und versucht, diese umzusetzen, sondern als Vehikel eine längst überholte Initiative des Bundesvorsitzenden nutzen will? Das Schlimme daran ist, dass das nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, sondern sogar arbeitsmarktpolitisch falsch ist. Lassen Sie mich daher in einigen Passagen auf Inhalte und Grundsätze eingehen.
Ich will gern zugestehen, dass es überlegenswerte Punkte gibt, die möglicherweise für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes sprechen könnten. Eine Einführung in Gewerken, deren Arbeit nun einmal nicht exportierbar ist, wäre sinnvoll. Dafür ist aber kein gesetzlicher allgemeiner Mindestlohn richtig, sondern ein branchenspezifischer, von den Tarifparteien ausgehandelter Mindestlohn.
Welche Begründung gäbe es denn, um gesetzliche und allgemeinverbindliche Mindestlöhne zu befürworten? – Richtig, die aktuelle Konjunkturentwicklung hat Bewegung auf den Arbeitsmarkt gebracht. Im Bereich der Langzeitarbeitslosen ist allerdings festzustellen, dass sich dort der Konjunkturaufschwung nur wenig bemerkbar macht. Die grundlegenden strukturellen Probleme sind nämlich nicht gravierend verändert worden.
Die gering Qualifizierten sind dreimal so stark von Arbeitslosigkeit betroffen, wie die besser qualifizierten Arbeitnehmer, obwohl die Löhne für einfache Arbeiten teilweise sehr tief eingestuft sind. So liegt nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamtes in Westdeutschland der Mindestlohn in der chemischen Industrie bei 11,31 €, bei Bergbau, Steine, Erden bei 10,62 €, in der Bekleidungsindustrie allerdings schon nur bei 8,49 €, im öffentlichen Dienst – man höre und staune – bei 7,59 €, bei den Frisören bei 6,28 € und beim Sicherungsgewerbe bei nur 5,78 €.
Sicher muss man hier die Gerechtigkeitsfrage stellen. Die Antwort wird Nuancen aufweisen und davon abhängen, wie ein auskömmlicher Lohn und wie ein Mittelwert in einem Hochlohnland definiert wird und wie die Lebenshaltungskosten und die Kosten der Teilhabe angesetzt werden. Das sind für Stadt und das Land unterschiedliche Ansätze, zudem gibt es in der Diskussion noch unterschiedliche Ansätze zum Armutsbegriff.
So kommt man zu der Überlegung – das will ich zugestehen –, ob man niedrige Löhne durch staatliche Transfers oder durch staatlich festge
legte allgemeinverbindliche Mindestlöhne an das angenommene Mindesteinkommen anpasst. Probleme mit Mindestlöhnen sind, so meint man, in den Branchen weniger zu erwarten, in denen nicht portable Dienstleistungen oder Produktionen, die nur an einem Ort sinnvoll sind, erbracht werden. Aber auch zeitlich begrenzte Zuwanderung trägt zu einem Lohndumping bei. 3,9 Millionen Menschen arbeiten zu Löhnen unter 7,50 € oder in 1-Euro-Jobs.
Durch den Kombilohn werden deutsche Arbeitnehmer wieder konkurrenzfähig. Derzeit gibt es wohl 1,1 Millionen Aufstocker. Davon sind allerdings 700.000 Menschen Teilzeitbeschäftigte. Nur 400.000 von ihnen haben einen Vollzeitjob.
All diese Jobs würden mit der Einführung eines Mindestlohns illegal. Wie viele von diesen 1,1 Millionen Jobs würden denn übrig bleiben?
Die kommende Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus neuen EU-Mitgliedstaaten steht zusätzlich vor der Tür.