Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Ich weise noch einmal darauf hin, dass Zwischenfragen kurz formuliert werden sollten.
Als nächstem Redner gebe ich dem Kollegen Engel für die Fraktion der FDP das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition aus FDP und CDU hat die Verwaltungsstrukturreform zu einem Schwerpunkt der Koalitionsarbeit erklärt. Ein wichtiges Element dieser Reform ist der Abbau überflüssiger Bürokratie. Das ist keine Neuigkeit.
Deshalb gibt es das Bürokratieabbaugesetz II mit der Beschränkung von Widerspruchsverfahren auf nur wenige Bereiche. Das ist der richtige Weg, so meinen wir, um sowohl für den Bürger eine schnellere und im Endeffekt effektivere Bearbeitung seiner Anträge zu gewährleisten, als auch dem Land die Möglichkeit zu geben, weitere Einsparungen im Personalbereich zu realisieren.
beigetragen. Es ist vielmehr häufig eine nur formale sowie zeit- und kostenintensive Durchlaufstation vor dem Klageverfahren. Hinzu kommt der Devolutiveffekt, verbunden mit einem enormen bürokratischen Aufwand, aber ohne einen sonderlichen Nutzen für den Bürger oder das Land.
Herr Kollege Engel, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche: Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Link?
Also jederzeit. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hängen 70 Minuten hinter der Zeit und haben noch 14 Tagesordnungspunkte und eigentlich nur noch 60 Minuten Beratungszeit.
(Beifall von der FDP – Sören Link [SPD]: Ich stelle sie ganz kurz, und Sie können kurz antworten! – Heiterkeit)
Mit der Abschaffung des Devolutiveffektes wird dem Aktentourismus endlich ein Ende bereitet. Die meisten Experten haben sich im Rahmen der Anhörung im Ausschuss für den Gesetzentwurf ausgesprochen. Der Landkreistag, die Vereinigung der Verwaltungsrichter oder der Vizepräsident des OVG haben uns ermutigt, die neuen Regelungen Wirklichkeit werden zu lassen.
Hervorzuheben ist auch, dass der Landschaftsverband Westfalen-Lippe dem Landschaftsverband Rheinland offen widersprochen hatte und sich hinter unseren Gesetzentwurf gestellt hat.
Wir fühlen uns durch die Expertenanhörung – wen wundert das bei einer solchen Situation – bestärkt. Die Sachverständigen sind sogar davon ausgegangen, dass es nicht zu einer Klageschwemme infolge des Wegfalls des Widerspruchsverfahrens kommen wird. Ich bin davon überzeugt, dass der Wegfall des Widerspruchsverfahrens in Zukunft dazu führen wird, dass das Erörterungsverfahren stärker genutzt wird.
In Zukunft wird die Ausgangsbehörde eine verstärkte Selbstkontrolle durch die innere Organisation und die ständige Evaluation des eigenen
Handelns zu gewährleisten haben. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wollen wir den Behörden mehr Zeit geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Auch die nach fünf Jahren stattfindende Evaluation entspricht hierbei dem liberalen Verständnis von Bürokratieabbau.
Auch die Opposition könnte diesem Gesetz heute zustimmen. Sie haben jetzt die einmalige Chance, wirkungsvoll gegen wachsende Bürokratie in diesem Lande vorzugehen, Herr Körfges. Beweisen Sie doch einfach einmal Mut! Sonst riskieren Sie, als Bremser des Bürokratieabbaus in die NRWGeschichte einzugehen.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Horst Becker das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute schon ein Gesetz beraten, bei dem der Titel nichts mit dem Inhalt zu tun hatte. Das ist auch hier der Fall;
denn es handelt sich eben nicht um ein Bürokratieabbaugesetz, sondern letztlich um ein Rechtsschutzverkürzungsgesetz für die Bürgerschaft.
Diese Reform ist in zweifacher Hinsicht eine Mogelpackung. Erstens wird den Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsschutzweg verkürzt. Zweitens wird es natürlich nicht, wie Sie behaupten, günstiger oder billiger. Ganz im Gegenteil: Nach dem Kostenmodernisierungsgesetz fallen für die Verwaltungsgerichtsverfahren inzwischen Vorschüsse an – die sich im Übrigen nicht alle leisten können und die auch dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger den Rechtsweg nicht mehr so einfach beschreiten werden.
Ihre sogenannte Reform bringt auch den Nachteil mit sich, dass die Chance für Verwaltungen, ihre eigenen Fehler zu erkennen, künftig verkürzt wird.
Ich will ein paar der Sachverständigen zitieren, von denen Herr Engel eben geredet hat. Bei der Anhörung habe ich ihn übrigens wenig – um nicht zu sagen: gar nicht – gesehen. Daran, dass er im Protokoll alles richtig nachgelesen hat, habe ich nach seinen Äußerungen auch meine Zweifel. Ich
Zunächst einmal haben die Sachverständigen – hier der Landkreistag – gewarnt, dass es nicht nachvollziehbar wäre, wenn zukünftig für den Bereich der wirtschaftlichen Dienstfürsorge der Beamten durch die Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens die verfahrensökonomischen Möglichkeiten eines Widerspruchsverfahrens genutzt werden könnten, während gleichzeitig die entsprechenden Möglichkeiten in vergleichbaren Aufgabenbereichen der Kommunen und Kreise abgeschafft würden. Eindrucksvoll kritisch!
Die Industrie- und Handelskammern – normalerweise Ihr Partner in allem, den Sie gerne zitieren – machen erhebliche Bedenken geltend und sagen, die bisherigen Erfahrungen mit dem Widerspruchsverfahren als effektives Mittel für die Wirtschaft zur vorgerichtlichen Streitbeilegung seien ausgesprochen positiv zu bewerten. Sie erwarten für die Wirtschaft erhebliche Nachteile, die sich aus Verfahrensverzögerungen und erheblichen Zeit- und Kostenaufwänden zusammensetzen.
Heute hat uns – darauf wurde schon hingewiesen – eine Zuschrift des Aluminiumwerks Alunorf erreicht. Darin heißt es:
„Das Widerspruchsverfahren ist eine weitgehend unbürokratische Möglichkeit, auf Fachebene die detaillierten Ausführungen auch zu komplexen Vorhaben einvernehmlich zu diskutieren und zu klären. Stattdessen würden wir ebenso wie die Behördenvertreter zukünftig gezwungen, nur absolut gerichtsfeste Standpunkte in die Genehmigungsverfahren einzubringen.“
Die Studentenwerke haben eine Zuschrift an uns alle gerichtet, in der sie darauf drängen, den Devolutiveffekt bei den Anträgen über Ausbildungsförderung beizubehalten – zu Recht, wie wir meinen; denn andernfalls müssten die einzelnen Ämter die zusätzlichen Aufgaben einer Widerspruchsbehörde übernehmen, die bislang zentral in der Bezirksregierung bearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, das sind nur wenige Beispiele dafür, dass Sie eben keinen Bürokratieabbau betreiben, sondern wieder einmal ihrem Mantra blind folgen,
dass Sie hier aus ideologischen Gründen handeln und dass Sie von der hier geäußerten zahlreichen Kritik offensichtlich nur ganz wenig aufzunehmen bereit sind.
Wir werden uns in der Zukunft natürlich auch damit auseinanderzusetzen haben, dass bei den Verwaltungsgerichten die Zahl der anhängigen Verfahren deutlich steigt. Sie werden sich dann mit der Frage auseinanderzusetzen haben, was Sie mit dem dortigen Personal machen und wie Sie die Schlange, die bei den Verwaltungsgerichtsverfahren entsteht, abbauen wollen.
Zusammengefasst: Bei Ihrem Entwurf handelt es sich um ein Bürgerrechtsabbaugesetz, ein Kostenverursachungsgesetz und um alles andere als ein Gesetz zum Bürokratieabbau. Sie haben wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet, weil Sie Ihren ideologischen Grundsätzen folgen, ohne sich von pragmatischer Vernunft leiten zu lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits anlässlich der Einbringung und vieler Beratungen über dieses Thema unterhalten. Verschiedentlich ist auch versucht worden, es im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hier zu diskutieren. Meines Erachtens ist deutlich geworden, dass in Ostwestfalen-Lippe sehr gute Erfahrungen mit dem Modellversuch zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens gemacht worden sind. Dies setzen wir konsequent um.
Wie mehrfach erwähnt worden ist, geht es um Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung. Die Durchführung von Widerspruchsverfahren ist in vielen Punkten eben nicht befriedigend. Das hat Herr Kollege Schmitz sehr gut vorgetragen. Schon der überflüssige Aktentourismus, der damit erzeugt wird, ist ein beredtes Zeugnis davon.
Die zugedachte Befriedungs- und Selbstkontrollfunktion funktioniert nun einmal nicht in der Art und Weise, wie es von der Opposition behauptet wird. Im Gegenteil: Ich glaube, es ist richtig, dass wir darauf setzen, dass vor dem Erlass des Verwaltungsaktes die entscheidenden Dinge ausgetauscht werden müssen. An dieser Stelle geht es um eine Intensivierung des Anhörungsverfahrens nach § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Wir sollten in der Tat versuchen, diesen Weg zu gehen.
ter Becker. Das ist unbestritten. Es hat aber eine sehr stark positive Stimmung vorgeherrscht. Dass die richterliche Seite beim Thema „Erhöhung der Klagehäufigkeit“ nicht in die apokalyptischen Äußerungen eingestimmt ist, die Sie immer vortragen, zeigt, dass man diese Regelung sehr wohl ausprobieren sollte.
Dank der Koalitionsfraktionen haben wir – neben einigen redaktionellen Änderungen – das Inkrafttreten um einen Monat verschoben. Das ist für die Behörden nur hilfreich, denke ich – und hat nicht annähernd etwas mit der Diskussionsverweigerung im Rahmen der Ausschussberatungen zu tun, die Sie bei dem anderen Gesetz an den Tag gelegt haben, Herr Körfges. Das ist lediglich eine kleine Änderung. Sie haben sich bis heute Morgen überhaupt nicht darauf verständigen können, irgendetwas zu ändern.
Das Ganze ist ein Zeitgesetz. Es wird also auch wieder auf den Prüfstand kommen. Wir sollten das versuchen. Ich bin sicher: Das wird ein Erfolg. – Herzlichen Dank.