Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, wir sprechen wieder über einen Antrag, der sich mit einem Gegenstand befasst, der schon verschiedentlich plenar und in den Ausschüssen beraten worden ist, wo die Argumente und Positionen nach meiner Einschätzung eigentlich hinreichend ausgetauscht sein müssten und wo im Übrigen von Ihnen zu erwarten gewesen wäre, dass Sie sich zumindest die Argumentation näher angesehen und nicht immer gleich gebetsmühlenartig Ihre Einwände vorgetragen hätten. Nun gut!
Es gibt drei Punkte, warum die Freien Demokraten dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht folgen können.
Erstens. Er zeigt, dass die Grünen noch immer nicht in unserer neuen Hochschullandschaft, die vom Hochschulfreiheitsgesetz geprägt ist, angekommen sind. Details, die im Antrag geregelt werden sollen, stehen nicht mehr in der Verantwortung des Landes, sondern werden von uns autonomen Hochschulen überlassen.
Sie haben als Grüne insbesondere nicht verstanden, dass wir den Hochschulen vertrauen, selbst zu entscheiden, welche Instrumente zur Verbesserung der Qualität der Lehre sie einsetzen. Das kann durchaus die von Ihnen vorgeschlagene Professur mit dem Qualifikations- und Tätigkeitsschwerpunkt Lehre sein. Das wäre im Übrigen auch keine Erfindung, auf die Sie das Urheberrecht anmelden dürften. Denn das hat der Wissenschaftsrat bereits im Januar 2007 empfohlen; das hätten Sie kenntlich machen können.
Zweitens. Der Antrag ist überflüssig. Abgesehen davon, dass das Land den einzelnen Hochschulen keine Vorgaben im Detail mehr macht, sondern seinen Einfluss auf Ziel- und Leistungsvereinbarungen beschränkt: Die Möglichkeit, zum Beispiel Personal einzustellen, das sich schwerpunktmäßig um die Lehre kümmert – das ist die erste Forderung Ihres Antrags –, ist von der Koalition in § 42 des Hochschulfreiheitsgesetzes bereits geschaffen worden.
Zum Kapazitätsausbau: Es ist den Verhandlungen der Landesregierung zum Hochschulpakt 2020 zu verdanken, dass Nordrhein-Westfalen einen Anteil von 22 % der Bundesmittel, immerhin 125 Millionen €, erhält. Zudem sind die Landesgelder in derselben Höhe bereits haushaltsmäßig abgesichert. Über die mittelfristige Finanzplanung wird die erforderliche Kofinanzierung für den Kapazitätsausbau nach 2010 sichergestellt, sodass die Hochschulen bis 2013 mit zusätzlichen 446 Millionen € rechnen können.
Im Übrigen ist auch an der Umstellung der Staatsexamensstudiengänge auf die Struktur Bachelor/Master mit Hochdruck gearbeitet worden. Unterdessen sind 80 % aller Studiengänge umgestellt worden. Ihnen ist bekannt, dass das Thema Lehramt in der Koalition beraten wird. Bei der Juristenausbildung hat sich keine Landesregierung und kein Justizministerium so klar zu einer Umstellung bekannt wie die in Nordrhein-Westfalen. Solche Initiativen hätten Sie hier auch begrüßen können.
Der dritte Grund, warum wir den Antrag ablehnen müsse: Er ist teilweise falsch bzw. unsorgfältig recherchiert. Kollege Dr. Berger hat auf die Entwicklung der Studierendenzahlen hingewiesen. Natürlich ist es richtig, dass sich im Wintersemester 2006/2007 weniger Studierende eingeschrieben haben. Für einen solchen Rückgang aber allein die Einführung von Studienbeiträgen verantwortlich zu machen, ist eine pauschale und im Übrigen auch nicht haltbare Vermutung, zumal wir jetzt
sehen, dass die Studierendenzahlen wieder steigen. Im Übrigen gab es auch unter Ihrer Verantwortung durchaus Schwankungen, zum Beispiel im Wintersemester 2003/2004. Ich will das nicht im Einzelnen ausführen.
Nein. Ich würde mit Blick auf die Uhr gerne auf die Zwischenfrage verzichten wollen und nur darauf hinweisen, dass wir uns jeder Diskussion gerne stellen, auch in Fragen der Hochschulpolitik, dass wir uns aber wünschen würden, dass Sie, wenn wir schon ein innovatives Land sind und Innovationsland Nummer 1 werden wollen, mit Ihren Antragsinitiativen vielleicht noch innovativer werden und auch neue Themen für sich entdecken. – Schönen Dank.
Danke schön, Herr Lindner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Pinkwart. Bitte schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer gut, wenn unsere Hochschulen und damit unsere Studierenden im Landtag eine kraftvolle Unterstützung dafür bekommen, dass die Bedingungen möglichst gut sein sollten. Als fachzuständiger Minister – das werden Sie verstehen – freue ich mich darüber ganz besonders, vor allen Dingen darüber, dass ich in einer Regierung mitarbeiten darf, deren tragende Fraktionen es nicht bei Lippenbekenntnissen bewenden lassen, sondern auch etwas tun.
Da sehe ich, wenn Sie mir das gestatten, einen kleinen Unterschied zwischen den Beiträgen der Opposition und der Regierungsfraktionen.
Ich kann verstehen, dass Sie das so empfinden, Herr Eumann, weil es immer weh tut, wenn man sich mit dem befassen muss, was man jeweils zu verantworten hat. Jedenfalls habe ich eben von den Oppositionsrednern gehört, dass es mit Blick auf Bologna klar war, dass man mehr Professorinnen und Professoren an den Hochschulen brauchen würde, sprich: auch mehr Mittel, um zu einem qualitätsvolleren Studium zu gelangen, um die Betreuungsrelationen zu verbessern, um den
Nun ist es bemerkenswert, dass Sie – die Vorgängerregierung – im Jahre 2002 sozusagen uno actu einerseits den Bologna-Prozess mit organisiert und ins Landesgesetz geschrieben haben und gleichzeitig mit dem sogenannten Qualitätspakt Ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass an den Hochschulen per Saldo erst mal 1.000 Stellen gekürzt worden sind. Das war Ihre Landesregierung.
Das heißt, Sie haben gesagt, wir müssten eigentlich mehr tun, wenn wir die gestuften Studiengänge einführen, haben aber gleichzeitig erst mal gekürzt. Diese Ausgangslage haben wir doch angetroffen. Gleichzeitig haben wir – der Landesfinanzminister hat es heute Morgen noch mal herausgearbeitet – eine katastrophale Verschuldung dieses Landes angetroffen.
Trotzdem waren es diese Regierungsfraktionen, die grundlegende Entscheidungen getroffen haben: mit dem Zukunftspakt, mit der Einführung der Globalbudgets, mit dem Hochschulpakt – im Übrigen sind wir neben Baden-Württemberg nach wie vor das einzige Bundesland mit einer klaren Kofinanzierung in Höhe von 450 Millionen € zur Schaffung von 26.000 Studienanfängerplätzen – und mit der Einführung von Studienbeiträgen. Das ist ein weiterer Widerspruch zu Ihren Wortbeiträgen. Studienbeiträge haben nach Gesetz zum Ziel, weil sie nicht kapazitätserhöhend wirken dürfen, ausschließlich die Qualität des Studiums zu verbessern. Und Sie sagen auf Ihren jeweiligen Parteitagen: Das werden wir, sobald wir an die Macht kommen, sofort wieder abschaffen. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, klären Sie doch erst mal, warum Sie damals gekürzt haben, statt die Mittel mindestens zu halten, und wie Sie in Zukunft das, was jetzt zusätzlich gilt, nämlich die Qualität zu verbessern, tatsächlich ausfüllen wollen, nachdem Ihre haushaltspolitischen Sprecher heute Morgen noch ausgeführt haben, wir sollten die Neuverschuldung noch drastischer reduzieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie verzetteln sich in Widersprüchen, statt tatsächlich etwas für unsere Hochschulen zu erreichen.
Natürlich kann ich verstehen, dass Sie sich schwer damit tun, dass die Reformen, die, wie ich eben erzählt habe, von den Regierungsfraktionen dieser neuen Landesregierung umgesetzt worden
sind, zu Zahlen führen, die Ihnen überhaupt nicht mehr ins Konzept passen wollen. Dass Ihnen das missfällt, kann ich nachvollziehen; aber ich muss Ihnen die Zahlen erst mal so vortragen, wie sie sind. Wenn ich dann noch eine gewisse Freude darüber ausdrücke, dass sie so sind, mögen Sie mir das nachsehen.
Ich darf mitteilen, dass nach den uns bislang vorliegenden Daten im Wintersemester 2007/2008, also in einem Jahr, in dem erstmalig an fast allen Hochschulen dieses Landes Studienbeiträge eingeführt worden sind, die Zahl der Studienanfänger landesweit um 4.800 steigen wird. Das sind 7,6 %.
An den staatlichen Hochschulen ist es eine Steigerung um 8 % und bei den wichtigen ingenieurwissenschaftlichen, mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sogar ein Anstieg von über 11 %. Wir haben im ersten Jahr der Volleinführung von Studienbeiträgen die höchste Studienanfängerzahl seit 1990.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das bestätigt doch unsere Politik. Die Menschen nehmen uns ernst und glauben, dass wir mit den Reformen tatsächlich die Qualität verbessern wollen.
Das führt mit dem Hochschulpakt im Übrigen dazu, dass sich der Anteil der NC-belegten Studiengänge von 43,7 % auf unter 40 % zurückentwickelt hat und wir heute feststellen können, dass von 1.896 in Nordrhein-Westfalen angebotenen Studiengängen 1.143 frei zugänglich sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihr Antrag hat sich auch im Ziel durch unsere Reformen längst erledigt. Lassen Sie uns also in Zukunft vernünftig weiter daran arbeiten, dieses System stabil zu entwickeln, statt es hier immer wieder neu infrage zu stellen. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/4955, den Antrag der Fraktion der Grünen Drucksache 14/3851 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. CDU und FDP. – Wer ist dagegen? – Grüne und SPD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.