Protokoll der Sitzung vom 15.11.2007

Meine Damen und Herren, wenn Herr Sauerland das versteht, dann kann es keine große Kunst sein,

(Heiterkeit von der SPD)

sich zumindest die Fragen zu stellen, die man sich bei vernünftiger Betrachtung des Gesetzeswerkes stellen muss.

Schon jetzt ist erkennbar, dass Ihr Gesetzesvorhaben mit Konnexität, dem Verfassungsgrundsatz des angemessenen Kostenausgleichs für die Kommunen, auch nicht annähernd etwas zu tun hat.

IHKs und Unternehmensverbände warnen vor Verzögerungen bei Verfahren. Sämtliche Umweltverbände halten das, was Sie vorhaben, für ein gefährliches Experiment.

Das ist eine historische Leistung – Kompliment! –, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, Sie haben es geschafft, in der Kritik an Ihrem Vorgehen Ökonomie und Ökologie zu versöhnen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich denke, sie setzen sich über nicht qualifiziert mit den Bedenken auseinander. Sie machen parlamentarische Arbeit im Prinzip zur Farce. Wer zulässt, dass vor einer Anhörung, bei der die Betroffenen zu Wort kommen, tatsächlich Umset

zungsschritte festgeklopft werden, der muss sich als Abgeordneter und Abgeordneter in diesem Hause solche Fragen stellen lassen.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen – damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen – einen hervorragenden Wirtschaftsstandort mit hohen Umweltstandards. Aber dieses Land mit schier unbegrenzten Möglichkeiten wird von einem Kabinett der begrenzten Unmöglichkeiten regiert. Stoppen Sie den Unfug! Hören Sie auf die Fachleute! Beenden Sie das Verfahren zum Gesetz zur Kommunalisierung der Umweltverwaltung! – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Körfges. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Ellerbrock.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen Satz des Kollegen Remmel unterstütze ich nachhaltig: Rechtsvollzug nicht ohne Rechtssetzung. Das ist passiert.

Meine Damen und Herren, das, was der Kollege Körfges hier gesagt hat, gibt Anlass zum Nachdenken. Denn ich stelle infrage, dass es sinnvoll war, dass diese Regierung nach Machiavellis „Il Principe“ – begehe die Grausamkeiten zuerst – das eben im Personalbereich nicht umgesetzt hat. Das stelle ich in der Tat bei den vielen Durchstechereien infrage.

Bei der Reform der Versorgungsverwaltung haben die Betroffenen ja von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht. Stört es eigentlich die Kollegen Becker und Remmel, dass es zu dem Gesetzentwurf zur Kommunalisierung der Aufgaben des Umweltrechts überhaupt keine Demonstration gegeben hat?

(Hannelore Kraft [SPD]: Wer soll denn da demonstrieren?)

Eine andere Interpretation lässt sich inhaltlich doch hier überhaupt nicht vornehmen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Wer soll denn da demonstrieren?)

Der Kollege Remmel hat eben gesagt: Vorsichtig! Stolpert nicht über die Steine! Herr Kollege Remmel, die Steine, über die wir stolpern könnten, das sind doch dann die Steine, die Sie sich in zehnjähriger Regierungsarbeit selbst gelegt hätten. Ich spreche im Konjunktiv. Denn dieses Verhalten der Landesregierung, nämlich vorbereitende – ich betone: vorbereitende – Personalmaßnahmen einzu

leiten, um einen Gesetzesvollzug zügig zu ermöglichen, ist ganz normales Verwaltungshandeln. Das haben wir Ihnen, als Sie in der Regierung waren, auch nicht vorgeworfen. Deswegen kann ich das nicht nachvollziehen. Aus diesem Grunde fällt es mir auch eigentlich schwer, heute hier zu sprechen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Herr Ellerbrock, jetzt reden Sie doch nicht so einen Quatsch! Sie reden doch zu jedem Scheiß!)

Denn in der Anhörung haben wir doch die Argumente grundsätzlich schon ausgetauscht. Es ist doch mehrfach bestätigt worden, selbst vom Landkreistag, dass dieses Verhalten der Landesregierung a) Business as usual ist und b) völlig verfassungskonform ist. Das ist mehrfach deutlich gemacht worden.

Herr Ellerbrock.

Ich möchte zu Ende vortragen. – Meine Damen und Herren, Ihr Antrag strotzt nur so vor Häme und bewusster Verunglimpfung: Das Gesetz ist zwar bei einigen stark umstritten, aber nicht bei allen Seiten.

Bei der Personalverwaltung sollen Fakten geschaffen werden. – Auch das stimmt nicht. Es werden Umfragen gemacht. Vorbereitende Maßnahmen werden gesetzt.

Die Landesregierung ist aufgefordert, dieses Vorgehen umgehend zu stoppen. Warum denn? – Das ist ganz normales Verwaltungshandeln.

Sie machen den Vorwurf, nach dem Gesetzentwurf solle die staatliche Umweltverwaltung auseinandergerissen werden. Nein, nach dem Subsidiaritätsprinzip soll sie sinnvoll als Vor-OrtVerwaltung effizient integriert werden. Nach Ihren Angaben soll sie willkürlich über das ganze Land verteilt werden. Nein, zielorientiert. Neben den fachlichen Kriterien soll die Landesregierung auch im Land präsent sein. Auch das sind Kriterien. Ich will darauf jetzt gar nicht weiter eingehen. Ich könnte das aber Punkt für Punkt ausführen.

Meine Damen und Herren, eigentlich wäre es notwendig, zusammenfassend einen Entschließungsantrag zu stellen. Der Entschließungsantrag würde aus zwei Positionen bestehen:

Erstens. Der Landtag begrüßt das zielgerichtete Verwaltungshandeln der Landesregierung, die in der Regierungserklärung aufgezeigten Ziele sachgerecht zu verwirklichen.

Zweitens. In diesem Sinne fordert der Landtag die Landesregierung auf, die notwendigen und sachlich gebotenen Verfahrensschritte zügig weiterzuverfolgen, damit das Gesetzesvorhaben nach abschließender Abstimmung im Landtag zeitgerecht umgesetzt werden kann.

Im Sinne von Zeitökonomie und Bürokratieabbau haben wir diesen Antrag aber nicht gestellt, weil das völlig normales Verwaltungshandeln ist – dafür ist diese Regierung im Amt – und nichts anderes.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Meine Damen und Herren, der Antrag, der hier von den Grünen in Häme und in Verkennung sachlicher Argumente vorgebracht wird, geht aufgrund von falschen Behauptungen völlig fehl. Er ist aus meiner Sicht hilflos. Ich kann für meine Fraktion sagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen.

Das kann nicht richtig sein, wenn wir im Ausschuss schon ausführlich darüber gesprochen haben und wenn auf breiter Basis von Rechtskundigen immer wieder bestätigt wird: Erstens. Es ist verfassungskonform. Zweitens. Wir verstehen die Aufregung nicht. Drittens. Das ist das Verwaltungshandeln, das sämtliche Regierungen vorher genauso gemacht haben.

Meine Damen und Herren, ich beurteile das Oppositionsverhalten, was uns ja heute in der Koalition manchmal auch schwerfällt,

(Britta Altenkamp [SPD]: Das ist das Wich- tigste, dass Sie beurteilen!)

indem ich mich frage: Wenn ich auf der Oppositionsbank sitzen würde – damit haben wir ja leider auch eine gewisse Erfahrung –, was würde ich dann tun? – Erstens habe ich Verständnis dafür, dass der Kollege Remmel in der Anhörung diesen Belang vorbringt. Das hätten wir ganz genauso gemacht. Das ist ein völlig normales Handeln. Zweitens hätte ich, nachdem ich von so breiter Front belehrt worden wäre, dass dieses der Verfassung entspricht und dass dieses dem eigenen Regierungshandeln entspricht, gesagt: In Ordnung, das war ein untauglicher Versuch. Aber das jetzt noch in einem Antrag zu formulieren, ist meiner Meinung nach einer Opposition unwürdig.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Sich das gefallen zu lassen, hat diese Landesregierung überhaupt nicht nötig.

(Beifall von FDP und CDU)

Meine Damen und Herren, diesen Antrag werden wir ablehnen. – Schönen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock.- Für die Landesregierung spricht Innenminister Dr. Wolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen zu einer Zeit hier, wo das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts noch nicht verabschiedet ist. Das ist richtig. Es ist eingebracht. Es ist breit diskutiert, im Übrigen auch in seinen Facetten schon in vielen, vielen Anträgen, bevor das Gesetz überhaupt hier eingebracht worden ist. Von daher ist es natürlich auch nicht verwunderlich, dass sich die Argumente derjenigen, die das nicht wollen – das sind nämlich Sie, Herr Körfges –, im Hinblick auf frühere Reden und Veranstaltungen ähneln. Auch die Gegenargumente haben sich nicht grundlegend verändert.

Es bleibt dabei, dass wir die Kommunalisierung vorantreiben wollen, die Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips ist. Wir wollen mehr Bürgernähe. Wir wollen Ergebnisverantwortung aus einer Hand.

Wenn Sie nicht wahrnehmen wollen, dass wir 9.600 von 13.000 Anlagen in eine Hand geben und damit die Zuständigkeiten bündeln, dann ist Ihnen nicht zu helfen. Das ist ein klarer Beitrag zu weniger Bürokratie, weil Genehmigung und Überwachung in einer Hand liegen. Ich glaube, dass kann sich sehr gut sehen lassen.

Dass die Grünen den Unterschied zwischen einer Überleitung des Personals kraft Gesetzes und anderweitigen personalrechtlichen Maßnahmen nicht verstehen wollen, ist evident. Das, was wir tun, entspricht Recht und Gesetz und wird im Übrigen auch durch ein hohes Maß an Freiwilligkeit in der Frage der Personalverteilung getragen. Ich gehe davon aus, dass sich im Großen und Ganzen ein Personalübergang im Einvernehmen von Land, Kommune und Betroffenen organisieren lassen wird.

Richtig ist auch, meine Damen und Herren: Diese Vorbereitung, die Sie hier schon die ganze Zeit diskutieren, nämlich dass wir mit dem Personal sprechen, ist doch denknotwendigerweise mit einer dann anschließenden gesetzlichen Entscheidung des Landtags verbunden. Das heißt, das wird erst dann wirksam, wenn der Landtag das beschlossen hat. Ich kann gut mit dem Vorwurf leben – Herr Kollege Ellerbrock hat es gesagt –,

dass wir uns landesregierungsseitig rechtzeitig mit der reibungslosen Umsetzung beschäftigt haben. Ich glaube, ernster zu nehmen wäre der Vorwurf, den Sie vermutlich als Erster erhoben hätten, wenn wir – wie im Antrag vorgesehen – das parlamentarische Verfahren erst einmal tatenlos abwarten würden. Dann würde das Gesetz nämlich auch zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Wir hätten bei den Kommunen aber kein Fachpersonal, und Sie würden das große Klagelied anstimmen, dass nichts funktioniert.

Meine Damen und Herren, durch unser Regierungshandeln wird nichts vollzogen. Nichts ist unumkehrbar. Nichts ist nicht rückholbar. Von daher ist alles nur ein Sturm im Wasserglas.

Wir wollen – das habe ich angedeutet – ein stärkeres Maß an Kommunalisierung. Das ist etwas, was Ihrem Verständnis widerspricht. Sie setzen stets auf staatliches Handeln durch staatliche Behörden. Wir vertrauen den Kommunen und wissen, dass da großer Sachverstand vorhanden ist. Viele Rechtsgebiete, viele Politikfelder sind bereits bei den Kommunen angesiedelt. Hier wird eine vernünftige Zusammenfassung erreicht.