Vor Ort ist eine effiziente und flächendeckende Lebensmittelkontrolle ein wesentliches Element für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes angesichts belasteter oder zum Verzehr nicht geeigneter Lebensmittel. Hier sind das Wohlergehen und die Gesundheit eines jeden Menschen täglich berührt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion, ich bin Ihnen für Ihre Große Anfrage dankbar. Der Fragenkatalog berührt nicht nur die von mir gerade erwähnten Punkte der Verbraucherpolitik, sondern geht weit darüber hinaus. Sie haben durch Ihre Anfrage der Landesregierung die auch von uns sehr unterstützte Möglichkeit gegeben, in einer Zwischenbilanz die Anstrengungen und auch Erfolge der Regierung umfassend darzustellen.
Es ist begrüßenswert, dass die Öffentlichkeit auf diese Weise davon überzeugt werden konnte, dass die in der Koalitionsvereinbarung genannten Ziele nunmehr schon weitgehend durch die Landesregierung erreicht wurden bzw. dass erfolgversprechende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele eingeleitet wurden.
Die heute vorliegende Antwort weist in sämtlichen von den Fragen berührten Themenkreisen eine positive Bilanz auf. Jeder interessierte Bürger kann erkennen, dass niemals die zu seinem Wohle aufgestellten Regierungsziele aus den Augen verloren wurden. Verbraucherrechte, Maßnahmen, Instrumente und auch Handlungsfelder werden in den Antworten umfassend dargestellt.
Nachhaltiger Konsum in Zeiten des Klimawandels wird den Bürgern als notwendige Handlungsweise zum Schutz und Erhalt einer gesunden Umwelt für die Zukunft nahegebracht. Auch in diesem Zusammenhang berührt die Antwort die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und die Daseinsvorsorge. Die Landesregierung unternimmt alles, um die finanzielle Sicherung der privaten Haushalte zu erhalten und gegebenenfalls wiederherzustellen. Frau Schulze, Sie sind darauf eingegangen: Schuldnerberatung ist hier ein vorrangiges Instrument und wird von den Betroffenen in zunehmendem Maße angenommen und von der Landesregierung intensiv unterstützt.
Auch im Gesundheitsbereich – das ist ganz wichtig – wird dem Verbraucherschutz der ihm zukommende Stellenwert gegeben.
Auf den Gebieten des Kauf- und besonders des Vertragsrechts sind die Handlungsräume des Landes bekannterweise durch das Bürgerliche Gesetzbuch eingeschränkt; das wissen Sie auch. Die Regierung hat aber dennoch nicht den Blick auf entsprechende Problemfelder verloren, zum Beispiel bei der Überschuldung von Jugendlichen durch Handygebrauch oder bei der Übervorteilung von Senioren auf Kaffeefahrten. Sie wird, wenn möglich, sicherlich Gesetzesinitiativen auf Bundesebene unterstützen, falls eine entsprechende Schutzregelung dafür als erforderlich angesehen wird.
Besonders die Kindergesundheit und das Ernährungsverhalten junger Menschen und von Bürgern mit „schmalem“ Portemonnaie war immer schon ein wichtiger Aspekt der Verbraucherschutzpolitik. Ich darf hier auf die Debatte im Plenum unseres Hauses verweisen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der heutigen Debatte können die genannten Problemfelder schon aus Zeitgründen nicht eingehend diskutiert werden. Abgesehen davon, das Einzelthemen schon zum wiederholten Male im Plenum behandelt wurden – hier sind Gammelfleisch, Tierseuchen, Klimawandel als Beispiele zu nennen –, gibt die vorliegende Antwort zu allen berührten Problemfeldern eine umfassende und auch erschöpfende Auskunft.
In diesem Zusammenhang kann ich der Regierung für die zügige Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen im Namen meiner Fraktion ausdrücklich Danke sagen. – Keiner klatscht. Die hören alle nicht richtig zu, glaube ich.
Es mag in Zukunft sicherlich noch Handlungsbedarf erkennbar werden. Ich bin im Hinblick auf die bisherigen erfolgreichen Regierungsinitiativen davon überzeugt, dass die Regierung unverzüglich handeln wird, wenn dies geboten ist. Die vorgelegten Antworten stärken mich in der Überzeugung, dass die Regierung den Verbraucherschutz vor allem unter dem Aspekt der Sicherung der Lebensqualität der Menschen erhalten und auch stärken will. Auf diese Weise wird eine faire und soziale Marktwirtschaft garantiert. Keineswegs soll der Verbraucher bevormundet werden.
Als mündiger Bürger wird er in seiner Position im Wirtschaftssystem gestärkt, nämlich durch eine umfassende Information und Aufklärung. Dem starken Verbraucherschutz dient auch die Verwaltungsstrukturreform mit einer Bündelung der Lebensmittelüberwachung. Verbraucherschutz auf hohem Niveau garantiert der wiederholt hier im Haus diskutierte 15-Punkte-Maßnahmenplan anlässlich des Gammelfleisch-Skandals. Auch dieser Plan wurde weitgehend umgesetzt.
Aus den Erfahrungen der Schweinepest im Jahre 2006 wurde ein hoch effizientes Frühwarnsystem entwickelt und auch umgesetzt. Für die Erhaltung der Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen sind im Etat des kommenden Jahres insgesamt 2,89 Millionen € vorgesehen.
Auch die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden werden im Jahre 2008 weiter in ihrer Qualität durch entsprechende Zertifizierung verbessert. Umfassende Informationen und auch Transparenz der Märkte werden als unverzichtbare Voraussetzungen für einen präventiven Verbraucherschutz angesehen. Auch hier soll die Finanzkompetenz junger Menschen gestärkt werden. Der Wettbewerb soll fair werden. Vor unseriösen Geschäftsmachern sollen die Verbraucher geschützt werden.
Projekte – aha! – zur Information der Verbraucher, zu umweltorientiertem und nachhaltigem Konsum sowie zur gesunden Ernährung, auch gesunder Bewegung dienen dieser Information. Auch speziell für ältere Mitbürger werden Informationen zum Thema „60 plus“ im Dialog mit Seniorenverbänden und mit der anbietenden Wirtschaft angeboten. Auch das Netzwerk Finanzkompetenz dient mit Partnern aus Schuldner- und Verbraucherverbänden, Wissenschaft, Verwaltung und anbietender Wirtschaft dem Verbraucherschutz.
Im Projekt „Alles im Griff – Unterrichtseinheiten zum Umgang mit Geld“ führt die Landesregierung zusammen mit Schuldner- und Verbraucherbera
tern Lehrveranstaltungen an den Schulen durch. Es werden 30.000 Schülerinnen und Schüler über die Risiken im Umgang mit Handy oder Internet informiert. Ein weiterer Schwerpunkt ist die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale durch eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung bis 2010.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt liefert die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD-Fraktion eine erfreuliche Bilanz der Landesregierung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes, auf die unsere Regierung stolz sein kann.
Der Entschließungsantrag der SPD von Dienstag dieser Woche ist eine Häufung von verschiedenen Aspekten aus den Gebieten des Verbraucherschutzes, Klimawandel, des Gesundheitsschutzes und des Landeshaushaltes, soweit es um die künftige Finanzierung der Verbraucherzentralen geht. Zudem werden auch Bereiche der schulischen Erziehung angesprochen. All diese dargestellten Zielsetzungen werden bereits in dem Konzept zur Verbraucherpolitik der Landesregierung angesprochen, beantwortet und auch zum Teil schon umgesetzt.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Mittagsstunde und freue mich auf die weiteren Debatten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fasse. – Als nächster Redner hat der Kollege Ellerbrock für die Fraktion der FDP das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Schulze, wir haben in der Tat gesagt, dass wir uns wechselseitig mit Zwischenrufen beschränken sollten. Da Sie allerdings im Bereich Zwischenrufe eine besondere Fähigkeit haben,
Meine Damen und Herren, Kollegin Schulze hat eben als Begründung unter anderem herausgestellt, dass es schwierig sei, ein Handy ohne Fotografiermöglichkeit zu kaufen und dass das ein besonderes Problem für den Verbraucherschutz sei. Ich hatte damit keine Probleme. Das war auch nicht schlimm.
Wir unterscheiden uns in der Vorstellung von Verbraucherschutz diametral. Sie beklagen, dass diese Landesregierung, aus meiner tiefen Überzeugung zu Recht, eine risikobasierte Überprüfung vornimmt, statt, wie Sie es machen, die Wirtschaft von vornherein unter Generalverdacht zu stellen. Das ist hinsichtlich der Unschuldsvermutung in unserem Rechtsstaat ein völlig anderes Weltbild. Das teilen wir überhaupt nicht. Ja zur risikobasierten Untersuchung!
Sie beklagen – das kann ich überhaupt nicht verstehen –, dass die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage aufführt, was in den letzten Jahren vor der schwarz-gelben Koalition an Maßnahmen durchgeführt worden ist. Da hat die Landesregierung genau das getan, was unter Nr. B 21 als Ihre Frage aufgeschrieben ist: Welche Entwicklungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat es seit 1980 in NRW gegeben? Also ist es vernünftig und entspricht der Aufgabe, dass das hier so beantwortet wird. Wenn Sie das allerdings missverstehen, dann kann ich dazu nur sagen: Lesen und Verstehen ist bei einer PISAgeschädigten Generation wirklich problematisch.
Meine Damen und Herren, eine solche Große Anfrage gibt immer Gelegenheit, auch grundsätzliche Zielorientierungen darzustellen. Das Erste – das habe ich gestern beim Thema Rohstoffbericht auch gemacht –: Denjenigen, die diesen Bericht erarbeitet haben, sei es vor, hinter oder auf der Bühne, gebührt Dank. Das ist eine gute Sache, die hier vorgelegt worden ist.
Die Fragestellungen geben allerdings auch Aufschluss darüber, welches Weltbild derjenige hat, der solche Fragen stellt. Ich stelle fest, dass hier ein hohes Maß an Staatsgläubigkeit, von ausgedehnter Vorstellung für Bevormundung des Bürgers in seiner Entscheidungsfreiheit und ein grundsätzliches Misstrauen vorherrscht.
Meine Damen und Herren, dieses Vorherrschen von Misstrauen, das ich dargestellt habe, entspricht überhaupt nicht liberalen Grundsätzen des Verbraucherschutzes, auch nicht dem Leitbild eines mündigen und informierten Bürgers. Wir sagen Ja zum mündigen und informierten Bürger, fordern deswegen unter anderem auch eine jedermann verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln. Wir wollen den Bürger auf gleiche Augenhöhe mit der Industrie bringen, die das Angebot an Lebensmitteln, an allen möglichen Produkten liefert. Ja, der Bürger muss darin gestärkt werden.
muss, in dem die nachteiligen Entwicklungen, die vom Verbraucher nicht selbst zu steuern sind, geahndet und reguliert werden.
Meine Damen und Herren, unser Staatssystem, so wie wir es verstehen, geht von einer verantwortungsbewussten Wirtschaft aus, allein schon im Eigeninteresse. Denn im Eigeninteresse der Wirtschaft muss es liegen, den Verbraucherschutz als Marketinginstrument einzusetzen, um überhaupt Marktanteile behaupten zu können.
Dort, wo es – das ist eine der wesentlichen Aufgaben des Verbraucherschutzes; dazu hat Frau Ministerin Thoben heute in der Energiedebatte hinsichtlich der Preisaufsicht deutliche Worte gefunden – Monopol- und Oligopolstrukturen gibt, gilt es, den Verbraucher in besonderem Maße zu schützen. Das muss man deutlich machen. In einem Rechtsstaat – das müssen wir auch hier sagen – liegt die Grenze hinsichtlich der vorbeugenden Einflussnahme darin, dass wir grundsätzlich von einer Rechtstreue der am Wirtschaftsleben Beteiligten ausgehen müssen.
Meine Damen und Herren, Grundlage eines effektiven, funktionierenden Verbraucherschutzes ist vor allem die Bildung und Informationen der Verbraucher auch durch die betroffenen Unternehmen selbst. Ich hatte eben schon angeführt, dass eine verlässliche, allgemeinverständliche Kennzeichnung zwingend ist.
In der Regierungserklärung ist deutlich gemacht worden, welcher Stellenwert dem Verbraucherschutz zukommt. Das will ich nicht alles zitieren, möchte aber noch ein paar Worte – auch wenn der Kollege Müller heute oben sitzt und interessiert zuhört; herzlich Willkommen in unserem Haus! – hinsichtlich einer unabhängigen Verbraucherberatung sprechen.
Es ist nicht unbekannt, dass auch die FDP einige kritische Anmerkungen zu der ehemals in Nordrhein-Westfalen installierten, aus unserer Sicht oftmals ideologiebehafteten Verbraucherberatung gemacht hat. Wir sagen allerdings nach zahlreichen Gesprächen eindeutig Ja zu der Verbraucherberatung, wie sie sich nunmehr ausrichtet. Das zeigt sich darin, dass die Verbraucherberatung erstmalig – das betone ich – in ihrer Existenz nunmehr eine über drei Jahre hinausgehende verlässliche Kalkulationsgrundlage hinsichtlich der finanziellen Mittelausstattung zugewiesen bekommen hat.
In unserer Wahrnehmung ist uns von der Verbraucherzentrale ausdrücklich bestätigt worden, dass dies eine gute Kalkulationsgrundlage ist, dass man sich darüber ausgesprochen gefreut
hat. Ich weiß, Kollege Remmel, Sie hatten aufgrund eines Besuches von Herrn Müller in Ihrer Fraktion eine andere Wahrnehmung. Nach unserer Wahrnehmung war die Verbraucherzentrale ausgesprochen zufrieden darüber, dass wir dies so deutlich gemacht haben.
Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Als nächster Redner hat der Kollege Remmel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich freut man sich auf die Antwort zu einer solchen Großen Anfrage, denn sie sollte normalerweise Gelegenheit dafür bieten, über die großen Linien in der Verbraucherpolitik zu reden. Ich war ganz gespannt darauf, musste aber feststellen, dass die inhaltliche Substanz, die gerade diese Fragen vielleicht hätten beschreiben können, an keiner Stelle zu finden ist. Es gibt sehr viele Leerstellen.
Insofern ist es schwierig, über große Linien in der Verbraucherpolitik zu debattieren, wenn man dazu keine Vorlage der Landesregierung hat, jedenfalls noch nicht einmal die Punkte angesprochen wurden, die eine solche Linie gegebenenfalls beschreiben könnten.
Frau Fasse, es tut mir leid: An der Stelle war auch Ihr Auftritt eben symbolisch. Die Verbraucherpolitik, die noch um Beifall beim Publikum nachsuchen muss, ist in der Substanz vielleicht etwas zu anspruchslos für das Land Nordrhein-Westfalen. Dieses Land hat einen größeren Rahmen, eine größere Weitsicht verdient. Leider findet sich das in der Antwort und auch in der Politik der Landesregierung nicht.
Ein Großteil besteht aus fremden Federn, das heißt politischen Ansätzen, die Sie selber gar nicht zu verantworten haben, sondern auf die Sie aufbauen. Das ist auch gut so, aber dann sollte man das auch benennen dürfen und können.