Protokoll der Sitzung vom 05.12.2007

Zweitens zum Verfahren: Herr Körfges, Änderungsanträge werden im federführenden Ausschuss behandelt. Die Änderungsanträge, die Sie im Umweltausschuss behandeln wollten, standen gar nicht auf der Tagesordnung. Die Änderungsanträge sollten außerhalb der Tagesordnung abweichend vom üblichen Verfahren diskutiert werden. Dem haben wir nicht zugestimmt. Das ist ein völlig normales, übliches Verfahren.

Drittens haben Sie hier den Umfang der Unterlagen bekrittelt. Ihre Aussage wäre umso glaubwürdiger gewesen, wenn Sie in den vergangenen Legislaturperioden den Anspruch, den Sie hier definiert haben, selbst verwirklicht hätten. Ich erinnere mich noch an die Aktenpakete, die wir auf den Tisch geknallt bekommen hatten, über die wir noch während der Sitzung schnell abstimmen sollten. Ein von Ihnen geschätzter Kollege, Dr. Kasperek, sagte bei einer großen Menge an Änderungsanträgen, für die wir zehn Minuten Zeit hatten – Kollege Ortgies wies darauf hin –: Das ist Ihre intellektuelle Beschränktheit, dieses in zehn Minuten nicht lesen zu können.

(Zuruf von der CDU: Unglaublich!)

Das waren Ihre Leute. Und deswegen wäre es gut, dieses im Auge zu behalten.

Viertens. Unterschiedliche Beschlüsse von Verwaltungsgerichten hinsichtlich der Mitbestimmungspflicht – Düsseldorf sagt Ja, Köln, Aachen, Minden sagen Nein – haben dazu geführt, dass wir, um irgendwelchen Rechtsproblemen aus dem Weg zu gehen, einige Punkte herausgenommen haben, von denen die Landesregierung allerdings nach wie vor der Überzeugung ist, dass sie nicht mitbestimmungspflichtig wären.

Fünftens. Sie sprechen die Gewerbeaufsicht an, was die Naturschutzverbände und die Industrie zusammengeführt haben sollen, Kollege Remmel. Tatsache ist, dass BDI wie auch Industrie- und Handelskammern die nun gefundene Lösung, dass komplexe Verfahren bei der Bezirksregierung verbleiben, nach wie vor gut finden. Standardverfahren werden bei den Kommunen abgehandelt.

Wichtig ist, dass die Genehmigungsbehörde weiterhin kompetent, schnell und rechtssicher beraten und entscheiden kann. Dieses wird durch das zu beschließende Gesetz gewährleistet.

Wir haben noch zusätzlich zugunsten der Kommunen aufgebessert, um das Konnexitätsprinzip noch einmal deutlich zu machen.

Sie haben eine dritte Lesung beantragt. Wir können darauf gerne noch eingehen. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock. – Für die SPD-Fraktion hat sich noch Herr Jäger gemeldet.

Herr Ellerbrock, Herr Ortgies, Sie hätten durch die eine oder andere provokante Formulierung in Ihren Reden vermeiden können, dass die SPD ihre Redezeit jetzt noch in Anspruch nimmt. Aber das Vergnügen, Herr Ellerbrock, das gönne ich Ihnen jetzt.

Ich glaube, dass das Beratungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf – da können Sie gerne die weitere Historie in diesem Landtag heranziehen –, was Parlamentarismus, was Fairness und Umgang miteinander angeht, wirklich einmalig ist. Dieses Verfahren war schändlich, Herr Ellerbrock, wirklich schändlich.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Sie haben diesem Parlament, dem Kommunalausschuss und dem fachlich begleitenden Umweltausschuss zugemutet, am Morgen der Beratung – und nicht zwei Tage vorher – einen Änderungsantrag mit 60 Artikeländerungen in nicht einer, nein, nicht zwei, nicht drei, sondern in vier verschiedenen Versionen vorzulegen.

Jetzt sind wir doch, meine Damen und Herren, um 20.48 Uhr einmal ehrlich in der Auseinandersetzung!

(Zurufe und Heiterkeit von der CDU)

Diese Anträge haben doch Sie nicht formuliert – Herr Löttgen, Sie schon gar nicht. Das haben auch nicht Sie von der FDP formuliert. Wahrscheinlich ist im Ministerium am Freitagnachmittag der Schreibtisch aufgeräumt und festgestellt worden: Mein Gott, wir haben noch so schönen Änderungsbedarf zu diesem Gesetzgebungsverfahren. Jetzt werden wir die beiden Fraktionen einmal bitten, das einzufügen. – Das ist – das gebe ich zu, meine Damen und Herren – auch zu rot-grünen Zeiten passiert.

Aber was passierte bei uns anschließend am Dienstag in der Fraktion? Wir haben dem zuständigen Minister gesagt: Mein lieber Freund, das machst du genau zweimal mit uns – ein erstes und ein letztes Mal. – Sie dagegen nehmen das völlig kritiklos hin, weil Sie in einem solchen Beratungsverfahren schlichtweg kein Rückgrat mehr beweisen, meine Damen und Herren.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich halte es aus parlamentarischer Gepflogenheit und parlamentarischer Kultur heraus schlichtweg für eine Zumutung, dass Sie uns dann noch unterstellen, dass es unser Erkenntnisproblem sei, wenn die Kolleginnen und Kollegen aus dem Umweltausschuss unter Auszug aus dem Ausschuss kritisierten, den Änderungsantrag nicht einmal zur Kenntnis bekommen zu sollen.

Wir stimmen gleich über unseren Antrag auf eine dritte Lesung ab. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen ganz ehrlich sagen: Wenn Sie gegenüber dieser Landesregierung, die Sie als Regierungsfraktionen durch ihr Handeln schlichtweg nur noch missbraucht, einen Hintern in der Hose hätten, dann würden Sie diesem Antrag auf eine dritte Lesung zustimmen und feststellen, dass alles andere stattfindet, nur nicht, dass die kommunalen Spitzenverbände, die Umweltverbände und die Arbeitgeberverbände irgendwann Ihrem Gesetzgebungsverfahren in irgendeiner Weise zustimmen werden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Jäger. – Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Deshalb können wir zur Abstimmung kommen.

Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt Ihnen in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5588, den Gesetzentwurf Drucksache 14/4973 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen.

(Zuruf von der SPD: Dritte Lesung!)

Die Abstimmung über eine dritte Lesung kommt noch. – Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Grünen und die SPD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 14/4973 in zweiter Lesung verabschiedet.

Die Fraktion der SPD hat eine dritte Lesung des vorgenannten Gesetzentwurfes beantragt. Nach § 73 der Geschäftsordnung findet eine dritte Lesung auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels der Mitglieder des Landtages statt. Der Antrag muss vor Schluss der Beratung der zweiten Lesung schriftlich eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind gegeben.

Zur Vorbereitung dieser dritten Lesung kann eine Überweisung des vorgenannten Gesetzentwurfes beschlossen werden. Ein entsprechender Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform und an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegt vor. Hiermit stelle ich diesen Antrag zur Debatte. – Herr Biesenbach.

Frau Präsidentin! Der Antrag zur dritten Lesung ist selbstverständlich okay. Die Rücküberweisung werden wir aber ablehnen.

Wir schlagen vor, die Tagesordnung für Freitag so zu ändern, dass wir die dritte Lesung unter Tagesordnungspunkt 3 vornehmen.

(Beifall von CDU und FDP)

Dann lasse ich zunächst über die Rücküberweisung abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und vereinzelt Abgeordnete der Grünen. Wer ist dagegen? – Dann ist das abgelehnt. Die dritte

Lesung kommt damit automatisch am Freitag auf die Tagesordnung.

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Wir kommen zu:

3 Gesetz zur Novellierung des Kurortegesetzes sowie zur Aufhebung der Kurorteverordnung und der Erholungsorteverordnung und zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Kurortegesetz – KOG NRW)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/4298

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Drucksache 14/5582

zweite Lesung

Der erste Redner, Herr Kleff, gibt seine Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage 4)

(Beifall von CDU und FDP)

Somit ist die nächste Rednerin Frau Gebhard von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir profitieren alle davon, dass die Koalitionsfraktionen auf ihre Reden verzichten. Es ist ohnehin klar, dass sie nur gesagt hätten: Wir sind dafür, dass das läuft. – Wir als Opposition sind jedoch der Ansicht, deutlich machen zu müssen,

(Unruhe)

störe ich sehr? –,

(Zurufe von der CDU: Ja!)

warum wir diesen Gesetzentwurf nicht mittragen können. Darum lassen Sie mich das kurz begründen.