Protokoll der Sitzung vom 19.12.2007

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister Pinkwart, diese Chance gilt es zu nutzen. – Danke.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Seidl. – Als nächster Redner hat Herr Minister Prof. Dr. Pinkwart für die Landesregierung das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile Ihre Auffassung, man solle zusätzlich in die Förderung der Nachwuchswissenschaftler investieren. Genau das machen wir bereits.

Die größte Hebelwirkung erzielen wir dabei aber nicht durch Aktionismus im Einzelfall, sondern durch die Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschul- und Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen insgesamt. Das ist es nämlich, was unser Land für die besten Studierenden und für die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv macht.

Unseren Kurs kennen Sie. Wir haben die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die die nordrhein-westfälischen Hochschulen in die Lage versetzen, für sich selbst den optimalen Weg zur Profilbildung, zur Forschungsexzellenz und zu einer qualitativ hochwertigen Lehre und Ausbildung

des wissenschaftlichen Nachwuchses zu beschreiten.

(Dr. Ruth Seidl [GRÜNE]: Das ist aber eine große Hilfe!)

Wir haben einen Zukunftspakt mit den Hochschulen geschlossen, der ihnen bis zum Ende der Legislaturperiode finanzielle Planungssicherheit in nie gekanntem Maße gewährt. Wir haben den Globalhaushalt eingeführt, mit dem die Hochschulen ihre Personal- und Sachmittel eigenverantwortlich bewirtschaften und die Ressourcen mittel- und langfristig bedarfsgerecht planen können.

Aus dem Hochschulpakt, der Exzellenzinitiative und den Studienbeiträgen, die die Opposition leider nach wie vor ablehnt, stehen den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ab diesem Jahr jährlich 450 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. So viel zusätzliches Geld gab es noch nie für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von CDU und FDP)

Liebe Frau Seidl, sie müssen gar nicht darauf warten, dass irgendjemand pensioniert wird. Mithilfe dieser Gelder können sie jetzt zusätzliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter Vertrag nehmen. Das eröffnet natürlich auch viele Möglichkeiten, Korrekturen an Strukturen vorzunehmen, die sich in der Vergangenheit herausgebildet haben, auch was den Anteil von Wissenschaftlerinnen betrifft.

Am meisten tun wir für den Nachwuchs, wenn wir die Hochschulen in ihrem Kerngeschäft stärken. Hinzu kommt aber, dass wir gezielt auch die Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen verbessern. Mit finanzieller Unterstützung des Landes sind in Nordrhein-Westfalen bisher 53 Graduiertenkollegs, sieben NRW-Graduate Schools und fünf Max Planck Research Schools eingerichtet worden. In der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern sind fünf Graduiertenschulen aus NordrheinWestfalen im Wettbewerb um die Fördermittel erfolgreich gewesen.

Mit dem bereits von meinen Vorrednern angesprochenen Programm zur Förderung der Rückkehr des wissenschaftlichen Spitzennachwuchses aus dem Ausland ermöglichen wir jungen Spitzenwissenschaftlern, eine eigene Arbeitsgruppe an einer Hochschule ihrer Wahl mit adäquater Personal- und Sachausstattung aufzubauen und selbstständig zu leiten. Das wird ihnen natürlich auch im Rahmen einer Juniorprofessur ermöglicht.

Sie haben das verfolgt: Wir haben in diesem Jahr entsprechend der innovationspolitischen Schwerpunktsetzung das Schwerpunktthema Lebenswissenschaften gewählt. Wir hatten über 50 hoch qualifizierte Bewerbungen, von denen wir 17 in die engere Wahl genommen haben. Vier Nachwuchswissenschaftler starten jetzt ihre Karriere in Nordrhein-Westfalen. Die Frauenquote beträgt 50%, was, Frau Seidl, zeigt: Qualität setzt sich durch. Man muss der Qualität nur in einem fairen Wettbewerb zum Durchbruch verhelfen. Genau das machen wir.

(Beifall von der FDP)

Einen gezielten Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses leistet die Landesregierung auch mit dem neuen Doktorandenförderprogramm „NRW-Forschungsschulen“. Die Forschungsschulen werden dem wissenschaftlichen Spitzennachwuchs auf der Basis von Stipendien ermöglichen, zielgerichtet zu promovieren. Mit Blick auf die Internationalisierung der Hochschulen sollen speziell Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland angesprochen und internationale Kooperationen gefördert werden.

Vor dem Hintergrund dieser grundsätzlichen Weichenstellung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind auch die von Ihnen angesprochenen Fragen zur Juniorprofessur und zur Frauenförderung zu betrachten. Die Juniorprofessur ist ein wichtiger Weg zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in unserem Land. Deshalb ist sie in unser Hochschulgesetz als Regelfall der Nachwuchsförderung aufgenommen worden.

Die Juniorprofessur ist aber nur einer unter mehreren Qualifikationswegen zur Professur. Nordrhein-Westfalen hat sich ganz bewusst für eine Vielfalt der Qualifikationswege entschieden, weil auf diese Weise der Fächervielfalt und den unterschiedlichen Fächerkulturen am besten Rechnung getragen werden kann.

Korrespondierend mit dem Hochschulfreiheitsgesetz hat sich die Landesregierung auch für einen freiheitlichen gleichstellungspolitischen Steuerungsansatz entschieden – und nicht für die dirigistische Detailsteuerung, die von Ihnen immer präferiert wird.

Wir haben in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2007 bis 2010 mit den Hochschulen im partnerschaftlichen Dialog konkrete Vereinbarungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Mann und Frau getroffen. Darüber hinaus werden wir in den kommenden Jahren bis zu 7 Millionen € jährlich aus dem

Strukturfonds zur Erneuerung der wissenschaftlichen Infrastruktur für die Gleichstellungsförderung an unseren Hochschulen verwenden. Dabei wird dem neuen Steuerungsmodell der Landesregierung entsprechend bei den Hochschulen ein Anreiz zur Berufung von Professorinnen in einer Zielklarheit gesetzt, wie es sie in dieser Form bislang weder hier noch in anderen Bundesländern gibt.

Ich bin sicher, dass wir mit all diesen Maßnahmen, also der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Förderung besserer Karrierechancen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch der gezielten Förderung von Wissenschaftlerinnen durch unsere Hochschulen die richtigen Rahmenbedingungen und effektive zusätzliche Instrumente etabliert haben, um unsere Hochschulen im internationalen Wettbewerb um die besten Studierenden sowie um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler optimal zu unterstützen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Gedanken anfügen mit Blick auf die Hochschulräte, die als neuem Organ unserer Hochschulen gerade auch von der Opposition gelegentlich immer noch etwas kritisch begleitet werden.

Ich hatte jüngst Gelegenheit, an der RWTH Aachen den neuen Hochschulrat zu bestellen. Es ist auch für den Landtag insgesamt von großem Wert festzustellen, welche Persönlichkeiten für eine intensive Mitarbeit in einem derartigen Organ von unseren Hochschulen gewonnen werden. Beispielgebend ist das an der RWTH Aachen zu sehen.

Dort ist mir besonders aufgefallen und es hat mich gefreut, dass sich eine technische Universität mit dem Anteil der Wissenschaftlerinnen an den Professoren, der dort gegenwärtig erst 6 % beträgt, nicht zufriedengeben will. Sie hat im Übrigen auch ganz klar gegenüber der internationalen Gutachterkommission zum Ausdruck gebracht, dass sie dort besser werden will. Diese Eliteuniversität hat es in ihrem Hochschulrat geschafft, nicht nur eine Frauenquote von 30 % zu etablieren, sondern unter anderem auch eine international herausragende Genderforscherin aus den USA für den Hochschulrat gewonnen, womit sie als technische Universität das ganz klare Signal setzt: Wir nehmen das Thema für uns ernst, und wir wollen daran arbeiten, dass sich auf hohem Qualitätsniveau auch an dieser Stelle die Dinge nachhaltig verändern.

Das zeigt mir – mir liegt daran, das hier im Hohen Hause zu sagen –, dass wir schon ein Stück weit den Hochschulen das Vertrauen entgegenbringen

sollten, dass sie wissen, wie wichtig es ist, gerade auch für Wissenschaftlerinnen bessere Karrierechancen zu organisieren und das verantwortungsvoll dann auch im Rahmen ihrer neuen Freiheit umzusetzen. – Herzlichen Dank für die freundliche Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/5565 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Dort soll auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann bitte Hand aufzeigen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, und wir verfahren so.

Als Nächstes rufe ich auf:

13 Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder – GTK)

Gesetzentwurf

der Landesregierung

Drucksache 14/5743

erste Lesung

Zur Einbringung erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Laschet das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir behandeln heute in erster Lesung ein Gesetz zur Änderung des GTK. Im Einzelnen geht es um den Haushaltskonsolidierungsbeitrag der vergangenen Jahre, den die rot-grüne Vorgängerregierung 2004 eingeführt hat. Dieser Konsolidierungsbeitrag soll als ein Element des alten GTK bis zum Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes im August kommenden Jahres fortgeschrieben werden.

Dass es zu dieser Fortschreibung kommt, war in den Beratungen zum KiBiz allen klar. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich mit den Stel

lungnahmen der Trägerverbände und der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Thema bereits im Oktober befasst. Auch der Betrag selbst von 40 Millionen € ist im Haushalt berücksichtigt, also nicht vergessen, wie manche in den letzten Wochen behauptet hatten. Er ist auch im Erläuterungsband zum Haushalt ausführlich beschrieben.

(Vorsitz: Präsidentin Regina van Dinther)

Eines ist richtig: Mit dem Haushaltsgesetz ist in § 18b GTK die Jahreszahl 2007 nicht durch die Jahreszahl 2008 ersetzt worden. Dieses technische Detail holen wir mit diesem Änderungsgesetz nach. Es wird nur acht Monate gelten; denn ab dann wird das neue KiBiz mit ganz anderen positiven Leistungen für die Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen wirken. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister. – Für die SPD spricht nun Frau Altenkamp.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als wir vor beinahe zwei Monaten das sogenannte Kinderbildungsgesetz hier im Hause verabschiedet haben, haben wir jedem prophezeit, dass wir über dieses Gesetz und seine Folgen noch häufiger im Landtag sprechen werden. Sie, Herr Laschet, meinten damals, das sei ja auch gut so, wenn das passieren würde. Kaum zwei Monate danach stellen wir heute fest: Wir hören wieder von diesem Gesetz, und zwar schneller als Ihnen lieb ist;

(Minister Armin Laschet: Wir reden über das GTK!)

sonst müssten Sie diesen Tagesordnungspunkt nicht hinten auf der Tagesordnung vergraben – in der Hoffnung, dass keiner merkt, welch peinliche Nummer Sie hier gerade vorführen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN – Minister Armin Laschet: Wir sind aber jetzt beim GTK!)

Mit diesem Vorgang wird wieder einmal deutlich, wie schlecht diese Regierung ihr Handwerkszeug beherrscht. Sie haben es schlicht verpennt, die Kürzungen, die Sie im GTK seit Ihrer Regierungsübernahme entgegen Ihrer Wahlversprechen fortgeschrieben haben, in den Haushalt 2008 aufzunehmen. Es handelt sich immerhin um rund 44 Millionen €, die Sie mal eben so einfach vergessen.

Eine Kleine Anfrage einer Oppositionsabgeordneten bringt es an den Tag. Was wäre denn passiert, wenn Frau Asch Sie nicht noch rechtzeitig mit der Nase darauf gestoßen hätte? Die Träger hätten vom Januar bis August einen Rechtsanspruch auf eine höhere Sachkostenpauschale gehabt. Wenn Sie dann, sagen wir mal im Februar 2008, den Landtag mit einer ähnlichen Initiative wie der heutigen beglückt hätten, weil Sie ja nie vorhatten, höhere Sachkostenpauschalen zu finanzieren, wären Sie möglicherweise beklagt worden und hätten sicherlich nicht alle bis dahin zu zahlenden Mittel zurückerhalten. Und den Trick, das Datum des Inkrafttretens zurückzudatieren, hätten Sie dann auch nicht mehr anwenden können. Peinlich und unerfreulich auch gegenüber dem Finanzminister!