Zum Zweistimmensystem gab es lediglich hinsichtlich der Zweckmäßigkeit unterschiedliche Auffassungen. Wir halten die Einführung einer zweiten Stimme nach wie vor für richtig. Sie erweitert die Möglichkeiten demokratischer Einflussnahmen auf die Zusammensetzung des Parlaments.
Die Mandatsverteilung nach dem Divisorverfahren wurde bei der Anhörung als bestmögliche Gewährleistung des Verfassungsgrundsatzes der Wahlgleichheit einhellig befürwortet.
Das Divisorverfahren ist auch Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, der in der vergangenen Woche im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten wurde.
Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren einige technische Änderungen erfahren wie die Klarstellung hinsichtlich der Nachbesetzung des Landeswahlausschusses sowie den Verzicht auf die Verpflichtung der Parteien zur Aufstellung von Ersatzbewerbern in den Wahlkreisen. Herr Kuschke, lassen Sie mich sagen: Das Entsetzen über die Nachwahl nach Dresden war groß. Insofern kann man durchaus nachvollziehen, dass man eine solche Regelung trifft. Sie nur dann für praktikabel zu halten, wenn sie noch weiter geht, ist interessant. Wir jedenfalls werden sicherlich darüber keinen Streit mehr bekommen.
Zur Mandatsaufstockung im Fall von Überhangmandaten hat ein Sachverständiger eine andere Berechnungsformel vorgeschlagen. Dafür gibt es keine Mehrheiten. Nach unseren Beispielrechnungen sind beide Methoden in ihren Auswirkungen weitgehend identisch. Die Anhörung hat bestätigt, dass die derzeit gültige Formel verfas
Ich freue mich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nach erfolgter Beratung eine so breite Zustimmung gefunden hat. Schön, dass die SPD nach jahrzehntelanger Verweigerung auf den fahrenden Zug aufgesprungen ist.
Und die Grünen freuen sich jetzt über eine Mehrheit, die sie in zehn Jahren Regierungsbeteiligung selber nicht schaffen konnten.
Ich meine, es ist ein gutes Zeichen für dieses Land, dass wir jetzt zu einem Zweistimmenwahlrecht kommen, das andere schon lange haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag aller vier Fraktionen Drucksache 14/5842 ab. Wer ist für diesen Änderungsantrag? – Wer ist dagegen? – Herr Sagel. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei einer Gegenstimme von Herrn Sagel ist der Änderungsantrag aller vier Fraktionen mit großer Mehrheit beschlossen.
Zweitens kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/3978. Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5694 unter Ziffer 1, den Gesetzentwurf unverändert unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen anzunehmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Bei einer Gegenstimme von Herrn Sagel vom Plenum mit breiter Mehrheit beschlossen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Drittens stimmen wir über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 14/4867 ab. Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/5694 unter Ziffer 2, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses in Ziffer 2 mit Mehrheit
Ich gebe das Wort an den Berichterstatter, den Herrn Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Biesenbach. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zu einem vierten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes wurde durch das Plenum am 5. Dezember zur alleinigen Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf sieht die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge ab dem 1. Juli 2008 um 1,275 % und die Erhöhung der sogenannten Mitarbeiterpauschale ab dem 1. Januar 2008 im Umfang der tariflich vereinbarten linearen Erhöhung vor.
Der Hauptausschuss hat den Gesetzentwurf aller Fraktionen in seiner Sitzung am 13. Dezember zur Beratung aufgerufen und einstimmig mit allen Stimmen der Fraktionen angenommen sowie vorgeschlagen, ihn heute im Plenum zu verabschieden. Dementsprechend empfiehlt der Hauptausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs in der heutigen Plenumssitzung.
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/5798, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU. Wer ist dagegen? – Das ist Herr Sagel. Enthält sich jemand der Stimme? –
Dann ist auch dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen aller vier Fraktionen gegen die Stimme von Herrn Sagel angenommen.
Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der FDP Drucksache 14/5799. Wer für diesen Wahlvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, FDP, GRÜNE und SPD. Wer ist dagegen? – Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? – Herr Sagel und Herr Witzel. Bei zwei Stimmenthaltungen von allen vier Fraktionen angenommen.
18 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsanwaltsversorgung, die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer und die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Versorgungs- werks-Änderungsgesetz NRW – VersWerk- ÄndG NRW)