Lösung verhindern? Sie bekommen ja noch nicht einmal die Stadtratskandidaten zusammen und laden Ehrenamtler aus dem vorpolitischen Raum ein, auf Ihren Ratslisten zu kandidieren. Wie wollen Sie mit diesen Argumenten eine dauerhafte Einsparung eines Wahltermins verhindern?
Dann wird immer davon geredet, monatelang hätte man zwei gewählte Räte, zwei gewählte Bürgermeister und zwei gewählte Oberbürgermeister. In Wahrheit gibt es nur einen gewählten Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Auch Ihre sozialdemokratischen Kommunalpolitiker werden Demokraten genug sein, einen anständigen Amtsübergang zu organisieren, wenn Sie dann ihre Kommunalwahlen verloren haben.
Die größte wirkliche Demokratie der Welt, die Vereinigten Staaten von Amerika, kennt es seit Langem, dass jemand gewählt, aber noch für mehrere Monate nicht im Amt ist. Hören Sie auf, den Leuten da ein X für ein U vorzumachen!
Ich glaube, die Zusammenlegung hilft allen, auch Ihren Ehrenamtlern vor Ort. Ziehen Sie diese Debatte kleiner! Wer sieht, wer von Ihnen in dieser Debatte nicht mehr bei uns ist – wir haben sie nicht angezettelt –,
dem wird deutlich, dass Sie die Interessen Ihrer eigenen Parteibasis aus dem Blick verloren haben. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionäre von CDU und FDP haben sich darüber verständigt und befürworten eine dauerhafte Zusammenlegung der Wahltermine von Europa- und Kommunalwahl.
Die Betonung liegt auf „dauerhaft“. Das sieht Innenminister Wolf genauso. Es gibt gute Gründe dafür.
die Europawahl und die Bundestagswahl. Mit unserer Entscheidung für die Terminzusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl wollen wir unsere Bürger davor bewahren, innerhalb weniger Monate zu drei verschiedenen Terminen zur Wahlurne gerufen zu werden.
(Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das kön- nen Sie auch mit einer anderen Zusammen- legung! – Weitere Zurufe von der SPD – Zu- ruf von Rüdiger Sagel [fraktionslos])
Herr Sagel, melden Sie sich, dann können Sie vom Pult aus reden, statt permanent dazwischenzuschreien.
Die Wahlbeteiligung würde sinken. Für taktische Spielchen ist kein Raum. – Das habe ich schon im Fachausschuss gesagt und dabei den Parteienforscher und Politikprofessor Karl-Rudolf Korte von der Universität Duisburg-Essen zitiert. Ich wiederhole hier im Plenum: Er hat erst vor wenigen Tagen in einem Interview bestätigt, dass aus heutiger Sicht gar nicht absehbar sei, ob und gegebenenfalls welcher Partei eine Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl nützen könnte.
Durch sehr sprunghafte Wahlkämpfe, so Korte, komme es zu auslösenden Echoeffekten auf andere Wahlen. Die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl führt also nicht zu politischen Vorteilen für die eine oder andere politische Konstellation. Das ist Fakt.
Bei einem gemeinsamen Wahltermin von Bundestagswahl und Kommunalwahl droht massiv eine Überlagerung kommunalpolitischer durch bundespolitische Themen, und zwar zum Nachteil der engagierten ehrenamtlich arbeitenden Rats- und Kreistagskandidaten. Sie haben wegen der unstreitigen Überlagerung durch bundespolitische Themen kaum eine Chance, mit ihren kommunalen Themen und Anliegen vor Ort durchzudringen.
Darin sind sich CDU und FDP einig. Das haben unsere kommunalpolitischen Mandatsträger nicht verdient. Ein gemeinsamer Wahltermin von Bundestags- und Kommunalwahl würde also dem hohen ehrenamtlichen Engagement der Mandatsträger vor Ort nicht gerecht.
Eine Verbindung von Bundestagswahl und Kommunalwahl könnte nur einmalig, im Jahr 2009, erfolgen. Das haben wir schon gehört.
(Horst Becker [GRÜNE]: Sie verstehen es nicht! Intellektuell überfordert! – Gegenruf von der FDP: Arroganz hoch zehn!)
Ab der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2014 liebäugeln Sie mit einem dauerhaft gemeinsamen Termin von Kommunalwahl und Europawahl. Herr Becker, das war Ihre Aussage in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform am 5. März 2008 und gestern auch in Ihrer PK.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der NRW-Städte- und Gemeindebund hält einen gemeinsamen Termin von Kommunalwahl und Bundestagswahl nicht für sinnvoll. Die Gründe haben wir vorgetragen. Die Wahlperiode des Bundestags beträgt vier Jahre – im Gegensatz zur fünfjährigen Kommunalwahlperiode. Warum sollte man etwas zusammenlegen, was nicht zusammengehört?
Beide Wahlperioden dauern fünf Jahre. Das passt, Herr Körfges. 2009 liegen die entsprechenden Termine nicht weit auseinander. Nur die Sommerferien liegen dazwischen. In den Sommerferien finden aber regelmäßig keine Gremiensitzungen statt. Der Vorwurf der Grünen, bei einer Terminzusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl im Juni 2009 und einem Ende der Kommunalwahlperiode im Oktober 2009 könnten in den wenigen Wochen Räte noch schnell Fakten schaffen oder etwas gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler durchsetzen, ist wirklichkeitsfremd.
Dazu passt auch Ihre frisierte Pressemitteilung vom 5. März, die bis heute unverändert auf Ihrer Homepage steht. Sie veröffentlichen immer noch – ich zitiere –:
„Während die Wahllokale für die Europawahl bis 21.00 Uhr geöffnet sind, endet bereits um 18.00 Uhr die Möglichkeit der Stimmabgabe für die Kommunalwahl. Es lässt sich leicht vorstellen, zu welcher argumentativen Höchstleistung
die Wahlvorstände ab 18.00 Uhr gezwungen werden, wenn sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erklären müssen, dass ab jetzt nur noch die Stimme für die Europawahl abgegeben werden kann.“
Staatssekretär Brendel hat am 5. März im kommunalpolitischen Ausschuss genau dazu gesprochen und gesagt: Seit der letzten Europawahl im Jahr 2004 gibt es die 21 Uhr nicht mehr. Für beide Wahlen schließen die Wahllokale um 18 Uhr. Ich fordere Sie auf, das zu ändern.
Das haben übrigens auch andere Bundesländer erkannt, wie hier richtigerweise vorgetragen worden ist. Ich zähle sie noch einmal auf: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern.
Die dauerhafte Kopplung von Europawahl und Kommunalwahl bietet viele Vorzüge. Insofern verweise ich auf den Entschließungsantrag, der inzwischen auch verteilt worden ist.
Erstens. Die Wahlbeteiligung wird steigen. Auch die Attraktivität der Kommunalwahl wird zunehmen, denn zu beiden Wahlen sind neben Inländerinnen und Inländern auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wahlberechtigt.
Zweitens. Bei der Zusammenlegung beider Wahltermine ergeben sich auch organisatorische Vorteile. So müssen die Kommunen die Durchführung der Wahlen nur einmal organisieren.
Drittens – last, not least –: Die Wahlkosten sinken dauerhaft. Die Kommunen werden zusätzlich finanziell entlastet, da der Bund einen wesentlichen