Protokoll der Sitzung vom 16.04.2008

Herr Kollege Körfges, es liegt dann an jedem Kämmerer, wo er sich seinen fachkundigen Rat holt. Es gibt diesen fachkundigen Rat auch über die kommunalen Spitzenverbände, und es ist jeder Kommune anzuraten, diesen Rat auch einzubeziehen. Die Forderung im vorliegenden Antrag nach einer Anzeige- und Genehmigungspflicht ist also ein fachlich und sachlich völlig überflüssiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und in die verfassungsrechtlich geschützte Finanzhoheit.

Bereits § 90 Abs. 2 der geltenden Gemeindeordnung verbietet spekulative, riskante Geldanlagen. Derivate können danach nur zur Zinssicherung mit ihnen verbundener kommunaler Darlehen genutzt werden, sind aber nicht für spekulative Zinswetten erlaubt. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb weder ein gesetzliches Verbot noch ein Anzeige- oder Genehmigungspflicht für den Einsatz von Derivaten in Kommunen.

Beides wäre nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch in der praktischen Umsetzung schwierig. Zinsderivate werden im kommunalen Raum ganz überwiegend verantwortungsvoll als Zinssicherungsinstrumente genutzt und sind in einem modernen Schuldenmanagement wichtig. Fachleute bestätigen: Ein Swap kann ein sinnvolles Instrument zur berechenbaren Zinssicherung sein. Das heißt: Generell zu sagen, solche Derivate seien Zinswetten, riskant und spekulativ, ist nicht sachgerecht.

Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Kommunen deshalb auch künftig diese Geschäfte eigenverantwortlich abschließen wollen und können. Eine Erhebung über die Formen und Risiken des kommunalen Schuldenmanagements durchzuführen, wie der vorliegende Antrag fordert, ist sinnlos und kaum durchführbar.

Unzählige Derivate sind in den verschiedensten Formen und Ausprägungen auf dem Markt. Gleichwohl werden nicht zuletzt durch die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements – NKF – für die kommunalen Haushalte auch im Bereich der Zinsderivatgeschäfte ausreichende Transparenz und konkrete Risikobewertung garantiert. So können bei drohenden Verlusten Rückstellungen gebildet werden, wenn das im Einzelfall erforderlich ist.

Der vorliegende Antrag geht fachlich in die Irre, ist so nicht umsetzbar, verkennt den bestehenden rechtlichen Rahmen und hilft deshalb in der Diskussion auch nicht weiter. Die Landesregierung ist weiterhin Hüterin der kommunalen Selbstverwaltung. Alle Versuche, mit solchen Anträgen die kommunale Selbstverwaltung einzuschränken, wird die Landesregierung nicht mitmachen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächster hat sich noch einmal der Kollege Becker für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Wort gemeldet. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, dass in Vertretung des Innenministers ausgerechnet der Minister von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Aussicht und kommunaler Selbstverwaltung spricht, in dessen Fachbereich permanent von diesem Innenminister eingegriffen wird, nämlich bei den Kindergartenbeiträgen, bei den Erhöhungen, in Aachen bei dem freien Kindergartenjahr.

(Beifall von der SPD)

Und Sie haben die Frechheit, sich hierhin zu stellen und von einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Aufsicht und kommunaler Selbstverwaltung zu sprechen!

(Minister Armin Laschet: Natürlich!)

Dazu muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie dann unseren Antrag abqualifizieren, spreche ich Ihnen jede fachliche Ahnung ab, das überhaupt zu tun.

(Widerspruch von CDU und FDP)

Denn selbstverständlich sind die dort genannten Instrumentarien geeignete Instrumentarien. Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus,

(Volkmar Klein [CDU]: Halten Sie die Rede auf dem Parteitag! – Ralf Witzel [FDP]: Der Parteitag ist vorbei!)

dass ein Kämmerer einer Stadt wie Remscheid im Nothaushaltsrecht 12 Millionen € verzocken kann und die Kommunalaufsicht nicht hinsieht,

(Beifall von Barbara Steffens [GRÜNE])

aber bei einer Stadt wie Aachen, die nicht dem Nothaushaltsrecht unterliegt und nicht im Haushaltssicherungskonzept ist, verlangt, dass ein beitragsfreies Kindergartenjahr nicht eingeführt wird.

(Minister Armin Laschet: Das stimmt doch gar nicht!)

Wenn das Ihr „ausgewogenes Verhältnis“ ist, dann möchte ich nicht ausgewogen sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht, sodass wir am Schluss der Beratung sind.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/6520 an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturre

form zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Ich rufe auf:

12 Nie wieder Winter – Hochschulen in NRW synchronisieren sich mit dem Rest Europas

Antrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/6517

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Schultheis das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute den Auftrag, für die SPD-Fraktion einen Antrag vorzustellen, mit dem wir erreichen wollen, dass sich die Vorlesungszeiten in Nordrhein-Westfalen, aber auch an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland an internationalen Standards orientieren. Dies ist bisher nicht der Fall.

Wie der Zufall es will, haben wir heute auf Seite 1 der „Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung“ lesen dürfen, dass die Landesregierung, dass der zuständige Minister das gleiche Anliegen verfolgt. Wir sehen von daher insbesondere der Beschlussfassung über unseren Antrag im zuständigen Fachausschuss mit Interesse entgegen.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Meine Damen und Herren, einige Anmerkungen zum Sachverhalt selbst! Es ist so, dass sich die Vorlesungszeiten in Nordrhein-Westfalen, aber nicht nur in unserem Land, bisher von den internationalen und europäischen Standards abheben, weil das Sommersemester hier von April bis September und das Wintersemester von Oktober bis einschließlich März geht. In anderen europäischen Ländern liegt das Sommersemester zwei bis drei Monate früher, und das Wintersemester erstreckt sich von September bis Weihnachten.

Wir wollen hier eine Angleichung haben, weil der derzeitige Zustand ein Hindernis für internationale Kooperationen und ein Problem bei der Wahrnehmung von Auslandssemestern ist. 16 % der Studierenden nehmen ein Auslandssemester in Anspruch. Das sind aus unserer Sicht insbesondere vor dem Hintergrund der Ziele des Bologna

Prozesses, welcher gerade die Mobilität und mehr internationalen Austausch gefordert hat, zu wenige.

Es gibt noch weitere Hemmnisse, über die wir hier zu diskutieren haben, aber ein Hemmnis ist auf jeden Fall der unterschiedliche Zuschnitt der Vorlesungszeiten. Des Weiteren treten Erschwernisse bei internationalen Forschungsprojekten auf, die hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Zeitfenster von der Kompatibilität im Zeitmanagement abhängig sind.

Wir wollen also erreichen, dass es eine Synchronisierung des akademischen Kalenders in Europa gibt: für mehr Mobilität, für mehr Kommunikation und für mehr Kooperation. Wir liegen hier auch auf der Linie der Hochschulrektorenkonferenz, die im Mai 2007 hierzu einen Beschluss gefasst hat. Allerdings erfolgte dieser unter der Vorgabe, dass die geltenden Semesterwochenzahlen beibehalten werden.

Meine Damen und Herren, wenn sich auch die Landesregierung – ich habe es eingangs gesagt – diesem Ziel verpflichtet fühlt, dann können wir ein Einvernehmen im zuständigen Fachausschuss erreichen. Dann können wir womöglich im Abgleich mit den anderen Bundesländern zu einem einheitlichen Verfahren kommen und damit die Internationalität unseres Studiums und damit natürlich auch die Wettbewerbschancen unseres Landes und der Studierenden verbessern. Wir erwarten hier die entsprechenden Schritte, und zwar möglichst zeitnah.

Ich möchte noch darauf hinweisen – und ich sage es insbesondere deshalb, weil unsere Schulministerin hier am Tisch sitzt –: Wenn man dem Vorschlag von Herrn Pinkwart und auch unserem Vorschlag folgt, dann muss man bedenken, dass es im Lehrerausbildungsgesetz in Bezug auf die zeitlichen Voraussetzungen der Einstiegspraktika – diese sehen wir ohnehin kritisch – einen Anpassungsbedarf gibt. Wir würden uns ohnehin freuen, wenn das Lehrerausbildungsgesetz bald hier zur Beratung anstünde; darauf warten wir schon eine ganze Zeit. Das ist jedenfalls ein wichtiger Faktor, und vielleicht ließe sich auf diesem Wege schon ein Problem lösen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schultheis. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Dr. Brinkmeier das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schultheis von der SPD hat seinen Antrag inhaltlich begründet und dargestellt, warum es sinnvoll ist, die Semesterzeiten in Deutschland mit denen in anderen Ländern zu synchronisieren. Sie haben die Vor- und Nachteile genannt. Das ist sicherlich so.

Eine Synchronisierung der Semesterzeiten innerhalb Europas, aber auch mit denen in den Vereinigten Staaten wollen auch wir, weil wir sie ebenfalls für notwendig halten. Insofern unterstützen wir den Vorschlag, der vor einiger Zeit von der Hochschulrektorenkonferenz unterbreitet worden ist. Das ist an sich aber keine Neuigkeit,

(Zuruf von Karl Schultheis [SPD])

und ebenso wenig ist es eine Neuigkeit, dass die zuständigen Ministerien schon daran arbeiten. Zwecks besserer Erinnerung verweise ich auf die Pressemitteilung des Ministeriums, damit Sie es noch einmal schwarz auf weiß haben. Ich denke, Herr Minister Pinkwart wird dazu noch Stellung nehmen.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Gestern hat Pinkwart was dazu gesagt!)

Insofern hat sich der Antrag damit erledigt.

Trotzdem bin ich nicht undankbar dafür, dass Sie den Antrag eingereicht haben. Denn wir werden im Fachausschuss sicherlich noch einige praktische Umsetzungsprobleme erörtern. Ganz so einfach ist es natürlich nicht, dass man mal eben so beschließt, dass es geändert werden muss. Es geht dann in die Details, und da lohnt sich die Fachdebatte unter Kolleginnen und Kollegen sicherlich sehr.

Auch das Zeitziel 2010, das Sie genannt haben, sollten wir noch einmal debattieren; das ist ja recht sportlich.