Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind etwas überrascht, dass der Antrag jetzt plötzlich doch in den Ausschuss soll. Ich habe den Minister gefragt. Er ist nicht der Meinung, er müsste in den Ausschuss. Wenn jedoch die antragstellende Fraktion – Frau Löhrmann, deswegen müssten Sie sich jetzt äußern – ihren Antrag dahin gehend ändert, dass sie ihn gerne im Ausschuss beraten möchte, dann
Wir müssen uns allerdings darüber einig werden, in welchen Ausschuss. Federführend müsste dann der Innenausschuss sein, denn da gehört der Datenschutz hin, nicht in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Da gehört er nicht hin. Wir können uns einigen auf den Innenausschuss oder den Rechtsausschuss. Eigentlich gehört er in den Innenausschuss. In einen der beiden müsste er, in den AGS sicher nicht. Der ist nicht federführend.
Sie können die Überweisung an den AGS beantragen. Dann werden wir die Überweisung ablehnen, ganz einfach.
Vielen Dank, Herr Kollege Biesenbach. – Ich habe nun eine Wortmeldung des Kollegen Remmel zur Geschäftsordnung. Herr Kollege Remmel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist das Spannende am Parlament, dass sich manchmal auch hier in unseren Runden etwas bewegt. Wir hatten den Eindruck: Es bewegt sich etwas.
Deshalb und weil der zuständige Minister hier gerade vorgetragen hat, es ließe sich, was das Anliegen betrifft, im Grunde eine große Einigkeit herstellen, man aber darauf wartete, dass der Bundesarbeitsminister einen entsprechenden Entwurf vorlegen würde, haben wir nicht auf einer Abstimmung bestanden.
Insofern schien es folgerichtig, dann auch den Ausschuss, der für Arbeit und Soziales zuständig ist, federführend zu benennen. Wenn der Minister dem widerspricht und er meint, dass er da nicht die Federführung hat, soll er das bitte sagen. Dann sind wir auch bereit, den Innenausschuss federführend zu benennen. – Vielen Dank.
Wir sollten hier kein Spiel betreiben, dass das Ganze etwas eigenartig erscheinen lässt. Wir haben ein Anliegen, und wir haben eine klare Zuständigkeitsverteilung.
Federführend zuständig ist dann der Fachausschuss für den Datenschutz. Andere Ausschüsse können gerne mitberaten.
Wenn Sie mit dem Antrag in einen Ausschuss wollen, dann einverstanden. Es ist dann Sache der Fraktionen zu entscheiden, in welchen Ausschuss. Wir bieten an: in den zuständigen Fachausschuss und Mitbeteiligung anderer Ausschüsse. Wenn nicht, sagen Sie das bitte auch. Dann können wir hier abstimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind selbstverständlich sehr dankbar dafür, dass wir hier Einigkeit erzielen können, den Antrag in die Fachberatung zu geben, das heißt in die Ausschüsse zu überweisen. Wir streiten uns jetzt darum, welcher Ausschuss federführend ist.
Die Landesregierung hat durch das Benennen von Herrn Laumann als zuständigen Minister erklärt, dass er federführend für diese Angelegenheit zuständig ist. Wenn die Landesregierung jetzt etwas anderes erklären würde, wären wir gerne bereit, in den Innenausschuss zu überweisen. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass die Landesregierung das Thema federführend im Sozial- und Arbeitsministerium sieht. Insofern ist es folgerichtig,
Herr Laumann für die Landesregierung möge jetzt bitte hier erklären, dass er federführend nicht zuständig ist. Dann würde ich auch einsehen, den Antrag in einen anderen Ausschuss zu überweisen. Ansonsten bitte ich, dem Anliegen zu folgen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Einvernehmen, heute nicht direkt über diesen Antrag abstimmen. Das ist zunächst Konsens. Wir fangen ganz langsam an und robben dann weiter.
Wird seitens der Landesregierung noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann gibt es hier zwei unterschiedliche Vorschläge betreffend die weitere Befassung.
Ich frage jetzt sauber der Reihe nach ab, ob der Antrag federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, mitberatend an den Innenausschuss, mitberatend auch – habe ich das richtig verstanden? – an den Rechtsausschuss überwiesen werden soll. Ich bitte, mich im Zweifel zu korrigieren.
Die andere Vorstellung war, den Antrag federführend an den Innenausschuss zu überweisen und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Rechtsausschuss.
Frau Präsidentin! Damit wir nicht auch noch an diesem Punkt in Streit geraten, lassen Sie uns doch darüber abstimmen, dass wir an einen Ausschuss überweisen. Anschließend können sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darüber einigen, in welchem Ausschuss der Antrag beraten werden soll. Ich habe keine Lust, noch lange darüber zu debattieren, wer nun für welchen Punkt zuständig ist.
§ 42 der Geschäftsordnung zu den Abstimmungsregeln hinzuweisen. Danach entscheidet der Landtag über die Überweisung eines Antrags an einen Ausschuss. Kommt es zu keiner Überweisung, ist über den Antrag direkt inhaltlich abzustimmen. Nach meiner Auslegung haben wir keine alternativen Abstimmungsmöglichkeiten, sondern müssen entscheiden, welchem Ausschuss wir den Antrag federführend überweisen.
Deswegen wollte ich vorhin zunächst einmal die Beratungsgrundlage feststellen. Gibt es eine Verständigung? Vielleicht wäre es hilfreich, die Plenarsitzung für zwei Minuten zu unterbrechen,
wenn die Parlamentarischen Geschäftsführer Beratungsbedarf signalisieren. Andernfalls können wir ganz normal fortfahren, und ich stelle die Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Abstimmung. Für den Fall, dass dieser Antrag keine Mehrheit findet, würde ich unmittelbar inhaltlich über den Antrag abstimmen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt nun noch eine Wortmeldung des Kollegen Biesenbach zur Geschäftsordnung, nach der hoffentlich Klarheit über das Verfahren herrschen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt Überraschungen: Für den Datenschutz ist normalerweise das Innenministerium zuständig; es gibt nur sehr wenige Ausnahmen. Eine davon – so ist es wohl gestern im Kabinett beraten worden, wie ich gerade erfahren habe – bildet der Datenschutz bei Arbeitnehmerrechten, der als Bereichsdatenschutz dem Fachminister zugewiesen ist.
Von daher sind wir mit einer Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales einverstanden, der damit auch tatsächlich zuständig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen damit zur Abstimmung.