ob die Aufgaben in Bezug auf die Versorgung einiger gesellschaftlicher Randbereiche wirklich ausreichend wahrgenommen werden. Es ist gut zu wissen, dass seit Kurzem eine Expertengruppe Opferschutz ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Federführung liegt beim Justizministerium. Auch der geschilderte Fall mit seinem besonderen Ablauf sollte in die Beratungen dieses Gremiums Eingang finden.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt aber auch ganz erfreuliche Entwicklungen, denen wir in unserer Arbeit begegnen. So hat meine Kollegin, die Abgeordnete Frau Beer, in ihrem letzten Halbjahresbericht davon berichtet, dass sich der Petitionsausschuss nachhaltig für die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an weiterführenden Schulen in der Stadt Lemgo eingesetzt hat. Inzwischen kann ich vermelden, dass das Drängen des Ausschusses erfolgreich war. Die Stadt Lemgo hat die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass zum 1. August 2008 auch in Lemgo Kinder an weiterführenden Schulen integrativ beschult werden können.
Aufhorchen ließ uns auch die Eingabe einer Arbeiterfamilie aus dem Oberbergischen Kreis, die die Frage stellte, wie sie die weitere Ausbildung bzw. das Studium ihrer Vierlinge finanziell bewältigen solle. Immerhin haben alle vier Kinder das Abitur mit einem Notendurchschnitt deutlich unter 2,0 abgelegt. Das ist eine bemerkenswerte Leistung. Gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium ist es gelungen, der Familie Möglichkeiten der derzeitigen Ausbildungsförderung und der Vergabe von Stipendien aufzuzeigen. Auch so kann man flankierend helfen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dass die Menschen in unserem Lande politisch mitdenken und mitunter auch interessante Denkanstöße geben, zeigt die Eingabe eines Bürgers aus dem Ruhrgebiet, der anregt, arbeitsfreie kirchliche Feiertage nur denen zu gewähren, die die entsprechende Kirchensteuer entrichten. Oder ein anderes Beispiel: Am 1. Mai soll nur derjenige arbeitsfrei haben, der Mitglied einer Gewerkschaft ist.
Wir haben dieses Anliegen geprüft und dem Einsender mitgeteilt, dass die Feiertagsregelung grundsätzlich für jedermann gilt. Alle weiteren Differenzierungen – etwa nach weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnissen – sieht der Grundgesetzgeber nicht vor. Dennoch ein interessanter Gedanke. – Sie sehen also, unsere Arbeit ist alles andere als langweilig und immer auf der Höhe der Zeit.
„Wirklich, er war unentbehrlich! Überall, wo was geschah zum Wohle der Gemeinde, Er war tätig, er war da.“
Ich danke der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, der Kollegin Howe. Wir als Landtag sind, wie eingangs schon gesagt, ihr und den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die engagierte Arbeit in diesem Gremium zum Wohle und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger herzlich zu Dank verpflichtet. Dieser Pflicht kommen wir natürlich auch gerne nach.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die antragstellende Fraktion der CDU dem Kollegen Lux das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir haben über dieses Thema im Hause auch in den vergangenen Wochen schon öfter gesprochen, sodass ich mich in meiner Argumentation kürzer fassen kann.
Seit Jahren wird in Deutschland festgestellt und darüber diskutiert, dass es zunehmend in der Bevölkerung Politikverdrossenheit gibt. Wir müssen registrieren, dass die Wahlbeteiligung bei manchen Wahlen abnimmt. Wir hören häufig Kritik, dass zu viele Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland anstehen. Deswegen gibt es seit Jahren sehr unterschiedliche Diskussionen über das Zusammenlegen von Wahlterminen.
Sie alle wissen, wie in den Medien berichtet wird; Sie kennen auch die Berichterstattung über Superwahljahre. Wir haben es in einigen Jahren in
der Bundesrepublik schon auf 13 verschiedene Wahlen innerhalb eines Jahres gebracht. Jeder weiß, dass solche Wahlen zumindest zeitweise eine gewisse Lähmung in der Politik hinterlassen. Deswegen gibt es eine Diskussion über die Zusammenlegung von Wahlen.
Dabei sind auch schon Konsequenzen festzustellen, nämlich dass seit einigen Wahlperioden in bestimmten Bundesländern zum Beispiel die Europawahl und die Kommunalwahl zusammengelegt werden. In diesen Ländern ist dies mit großem Erfolg durchgeführt worden.
Ich sage noch einmal: Der Gesetzentwurf, den wir heute einbringen, befasst sich nicht ausschließlich mit der Situation im Jahre 2009, sondern er regelt generell zukünftig die Zusammenlegung von Europawahlen und Kommunalwahlen in NordrheinWestfalen. Das wird immer wieder vergessen, negiert oder unterschlagen. Es geht hier nicht um eine Regelung für 2009, sondern zukünftig – das ist der Inhalt des Gesetzentwurfs –
finden Kommunalwahlen immer verbunden mit der Europawahl statt. Das führt dazu, dass ein Wahltermin in Nordrhein-Westfalen eingespart wird. Dieses bietet sich geradezu an. Bisher fanden alle fünf Jahre vor den großen Ferien die Europawahlen statt. Das bedeutet, ab Ende April gab es den Europawahlkampf. Nach der Europawahl gingen wir in die großen Ferien, und unmittelbar danach fing schon der Kommunalwahlkampf an. Die Zusammenlegung von Europawahl und Kommunalwahlen bietet sich aber nicht nur deshalb an, weil beide Wahlen im fünfjährigen Abstand stattfinden, sondern auch, weil die Europawahlen nicht so dominierend und polarisierend sind wie zum Beispiel die Bundestagswahl, auf die ich gleich noch eingehe.
Aufgrund dessen und in Anbetracht der guten Erfahrungen, die in anderen Bundesländern gemacht worden sind, halten wir diese Zusammenlegung für sinnvoll, nicht nur weil damit ein Wahltermin eingespart wird, sondern auch – darauf möchte ich besonders hinweisen –, weil es die Chance bietet, die Bedeutung der Europawahlen zu unterstreichen und für eine höhere Wahlbeteiligung bei den Europawahlen zu sorgen. Das ist deswegen wichtig, weil die Europawahlen zunehmend an Bedeutung gewinnen. Erstens gewinnt das Europäische Parlament an Bedeutung, weil inzwischen das Europäische Parlament im Gegensatz zu den Anfängen ganz wesentlich am
Zustandekommen europäischer Vorschriften beteiligt ist. Auch hinsichtlich der Verwaltung der Europäischen Union erlangt das Europäische Parlament zunehmend an Bedeutung.
Zweitens hat die europäische Gesetzgebung bzw. haben die Richtlinien, die auf europäischer Ebene erlassen werden, in unserem Zusammenleben immer mehr Gewicht. Wir hängen immer mehr von Europa ab. Deswegen ist es wichtig, auch auf diese Art und Weise der Europawahl mehr Bedeutung beizumessen.
Drittens. Eine höhere Wahlbeteiligung bei der Europawahl führt dazu, dass mehr nordrheinwestfälische Abgeordnete ins Europäische Parlament entsandt werden können.
Auch das ist ein gewaltiger Vorteil, wenn wir es ernst damit meinen, dass unsere regionalen Interessen in Europa vertreten werden sollen.
Meine Damen und Herren, ich hatte den Eindruck – deshalb habe ich mich kurz gefasst; ich verweise ausdrücklich auf die Begründung im Gesetzentwurf –, dass wir uns im Grunde genommen über die Zusammenlegung von Europawahlen und Kommunalwahlen einig werden könnten, wenn es nicht 2009 wäre.
Auch im Ausschuss gab es einige Wortmeldungen, nach denen man die Zusammenlegung sehr gut im Jahre 2014 machen könnte, aber nur nicht 2009. Aus diesem Grunde möchte ich auf die Besonderheiten des Jahres 2009 eingehen.
Im Jahre 2009 gibt es drei Möglichkeiten. Erstens. 2009 könnten wir, weil es zufällig zeitlich zusammentrifft, die Bundestagswahl und die Kommunalwahl auf einen Termin legen. Aber ich habe schon vorhin darauf hingewiesen, dass die Bundestagswahlen aufgrund ihrer Themenstellung und der medialen Unterstützung – alle Fernsehsender operieren ja bundesweit oder zumindest landesweit; auch die Printmedien arbeiten nicht kommunal, sondern überregional – dominieren, wodurch die Kommunalwahlen total in den Hintergrund gedrängt werden.
Dies unterscheidet es gerade von der Europawahl. Die Vergangenheit und die Erfahrung in den anderen Bundesländern haben gezeigt, dass die Themenstellung und der Wahlkampf einer Europawahl – ich hoffe, Sie haben schon einmal daran teilgenommen – völlig anders sind als bei einer Bundestagswahl.
dass wir der Meinung sind, dass die kommunalen Interessen, die Anliegen der Bürger und die Themen von Kommunalwahlen ein eigenständiges Recht haben, bei einer Wahl den nötigen Raum einzunehmen und nicht durch bundespolitische Themen total in den Hindergrund gedrängt zu werden.
Das haben Sie mit Ihrem Programm, das Sie neulich beschlossen haben, bewiesen, für wie dumm Sie die Menschen halten. Hierüber brauchen wir nicht zu diskutieren.