Rainer Lux

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unstreitig – das haben sogar die Sozialdemokraten und die Grünen erkannt –, dass die Finanzlage vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen äußerst angespannt ist.
Zum einen ist das eine Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise. Es dürfte selbst den Sozialdemokraten nicht entgangen sein, dass die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in 2009 im Durchschnitt dieses Landes um 22 % eingebrochen sind.
Aber auch die stetig steigenden Sozialausgaben sind – das ist ebenfalls eine Tatsache – eine Riesenbelastung für die kommunalen Finanzen. Die durch Bundesgesetze veranlassten Sozialleistungen der Kommunen – für die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe für Behinderte zur Pflege und die Pflegehilfe bei Jugendlichen – sind in den letzten Jahren dramatisch angewachsen. Allein zwischen 2007 und 2010 ergab sich in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt ein Anstieg dieser Soziallasten von 20 %.
Mittlerweile sind manche kommunalen Haushalte zu mehr als 50 % mit der Finanzierung von Soziallasten belastet.
Meine Damen und Herren, wenn man sich Ihren Antrag ansieht, dann stellt sich das als eine Zusammenstellung von Sachverhalten dar, die in diesem Hause abschließend behandelt worden und
wenn auch nicht in Ihrem Sinne – erledigt sind.
Der Antrag enthält gar nichts Neues. Im Grunde ist er eine Zusammenstellung des Scheiterns Ihrer Politik.
An Ihnen scheint die Entwicklung völlig vorbeigegangen zu sein.
Herr Moron, wir haben vor 14 Tagen eine Anhörung durchgeführt, in der der Vertreter des Landkreistages ganz deutlich gesagt hat, dass er sich, wenn Sie jetzt diesen Rettungsschirm aufspannen und diese Mittel aufnehmen würden, um die kommunalen Schulden zu beseitigen, total dagegen ausspräche;
denn zunächst einmal müsse das strukturelle Defizit dieser kommunalen Haushalte beseitigt werden. – Das ist das Entscheidende.
Sie suggerieren den Leuten, dass durch Hilfe des Landes – oder mithilfe der Solidarität aller Kommunen in diesem Lande – die finanziellen Belastungen dieser Kommunen beseitigt werden können.
Wir haben gerade übereinstimmend festgestellt – das verschweigen Sie dann wieder –, dass die Hauptbelastungen, die wesentlichen Elemente für die augenblicklich defizitären Strukturen unserer Kommunalfinanzen das Einbrechen der Gewerbesteuer und die ständig wachsende Grundlast in den Sozialausgaben sind.
Herr Jäger suggeriert mit seiner gerade zum x-ten Mal erfolgten Aufzählung, dass das Land irgendwie in der Lage wäre, das Einbrechen der Gewerbesteuer und die Belastungen durch die ständig anwachsenden sozialen Grundlasten aufzufangen. – Das ist falsch, das geht nicht.
Wir haben immer auf die Feststellung der Landesregierung – dafür bin ich dem Finanzminister und dem Innenminister sehr dankbar – verwiesen, dass das Land selbstverständlich zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen steht. Wir können das aber nur im Einklang mit dem Bund machen. Nehmen Sie doch einfach den großen Erfolg dieser Landesregierung und des Ministerpräsidenten zur Kenntnis, der es in Berlin geschafft hat, dass eine Kommission eingerichtet wird, in der Bund, Länder
und Kommunen auf gleicher Augenhöhe über die finanziellen Belastungen sprechen.
Ich darf Ihnen sagen, auch wenn es wehtut: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es gelungen, dass man dort auf gleicher Augenhöhe an einem Tisch sitzt und miteinander verhandelt. Wenn Sie die Presseschau des heutigen Tages gelesen haben, werden Sie wissen, dass die Bundeskanzlerin gestern im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden Folgendes erklärt hat:
Kanzlerin Merkel habe Verständnis für die Forderungen der Kommunen nach einer Verbesserung der Finanzlage geäußert … So werde sich beispielsweise die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen nicht nur mit einem möglichen Ersatz der Gewerbesteuer befassen, sondern auch nach Auswegen bei den wachsenden Sozialausgaben suchen.
Diese solle bis zum Herbst Ergebnisse vorlegen. – So das „Handelsblatt“ von heute. Das wurde in den 60 Jahren Bundesrepublik nicht geschafft.
In der vorangegangenen Debatte haben Sie, Herr Moron, auf die früheren Ministerpräsidenten hingewiesen; einer ist dann ja auch Finanzminister im Bund gewesen. Würden Sie gleich in Ihrem Beitrag einmal erzählen, was der im Bund, als er Finanzminister war, dafür getan hätte, damit es den Kommunen bundesweit besser gegangen wäre?
Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen total verschlechtert hat. Er hat ebenso dafür gesorgt, dass es keinerlei Verbesserungen für die Kommunen gab, sondern er war – und das ja auch gegenüber Ihnen, wenn Sie etwas Ehrlichkeit mitbringen – sehr hartleibig gegenüber den Kommunen aufgetreten. Sie sollten hier auch einmal erwähnen, dass es seinerzeit keinerlei Verbesserungen gegeben hat und dass all die Verbesserungen, für die wir uns eingesetzt haben und die auch jetzt umgesetzt werden, eine Chance für die Kommunen sind.
Sie sollten endlich dieses Wahlkampfgeklingel aufgeben und den Kommunen nicht suggerieren, mit Ihrem Rettungsschirm wäre die Finanzlage der Kommunen verbessert. – Das ist falsch. Sie wissen das, und trotzdem müssen Sie es hier kurz vor der Landtagswahl pflichtgemäß noch einmal vorbringen.
Ihnen ist entgangen, dass wir bereits mit dem Haushaltsgesetz 2010 den Ausnahmekatalog zur Erbringung des kommunalen Eigenanteils erweitert haben. Bei Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne ausgeglichenes Haushaltssi
cherungskonzept kann die Landesförderung in ausgewählten Förderbereichen bis zu 90 % betragen. Darüber hinaus kann der verbleibende kommunale Eigenanteil von 10 % auch durch Dritte erbracht werden. – Herr Jäger, das ist doch etwas ganz anderes, als Sie vorgetragen haben.
Auch mit Bezug auf die von Ihnen eben angesprochene Ausbildungspleite wissen Sie, dass Sie die Unwahrheit sprechen. Das sollten Sie hier noch einmal ganz deutlich sagen: Jede Kommune kann ausbilden.
Jede Kommune darf für den eigenen Nachersatz ausbilden, da, wo sie Bedarf hat.
Für die notwendige Ausbildung darf sie es. Der Innenminister wird gleich Stellung dazu nehmen. Sie sollten nicht immer wieder solche Unwahrheiten ins Land transportieren.
CDU und CSU sind im Jahr 2005 auf Bundesebene im Rahmen des Koalitionsvertrages übereingekommen, an den Zusagen des Solidarpaktes II festzuhalten. Die Verwendung von Solidarpaktmitteln soll dem Prinzip einer gezielten Stärkung der in Ostdeutschland vorhandenen Potenziale verpflichtet sein.
Die heute von SPD und Grünen geforderten Veränderungen setzen an sachlich falscher Stelle an. Eine Durchsetzung auf Bundesebene ist erkennbar chancenlos. Sie sollten nicht immer wieder der Versuchung unterliegen, so zu tun, als müsste man einfach nur sagen: Wir ändern den geschlossenen und bis 2019 gültigen Vertrag. – So einfach ist das nicht.
Sie können ihn nur einstimmig verändern. Das wissen Sie auch.
Die Länder im Osten haben null Interesse daran,
an diesen Verabredungen etwas zu ändern. Deswegen meine ich, Sie sollten vor der Landtagswahl im Mai wenigstens versuchen, die Finanzsituation der Kommunen mit neuen, kreativen und realistischen Elementen zu verbessern. Mit Ihren alten Hüten erreichen Sie gar nichts. Sie halten die Leute für blöder als sie sind. Die werden Ihnen die Quittung dafür schon geben. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon ein Ding aus dem Tollhaus, was sich hier heute Morgen abspielt.
Herr Körfges, ich kann es Ihnen nicht ersparen. Insbesondere das flegelhafte Verhalten Ihrer Fraktion und das der Grünen bei der Rede der Landesregierung und Ihre gespielte tumultartige Empörung machen doch deutlich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache, sondern nur um Klamauk geht.
Ich sage Ihnen einmal ganz deutlich: In Ihren Ausführungen – auch bei Herrn Becker – war nur noch vom 9. Mai die Rede.
Das heißt, Sie machen doch ganz deutlich, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht. Sie wollen hier Wahlkampf machen und nichts anderes.
Die Sache bleibt bei all Ihren Beiträgen auf der Strecke.
Herr Körfges, es grenzt schon an Unverschämtheit – ich habe mit dem Kollegen Wittke gerade noch einmal gesprochen –, dass Sie hier erklären, Sie würden zu 90 % mit dem übereinstimmen, was Herr Wittke hier vorträgt.
Dagegen verwahrt sich Herr Wittke ganz gewaltig. Denn er sagt: Das, was Sie mit Ihrem Entschließungsantrag wollen, hat mit dem, was er will, überhaupt nichts zu tun.
Denn Sie wollen gerade nicht auf das eingehen, was Professor Burgi in seinem Gutachten geprüft hat. Vielmehr machen Sie einmal mehr die Tür auf und sagen: Die Stadtwerke müssen alles dürfen. – Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen, und Herrn Wittkes Überlegungen. Dann sollten Sie sich nicht hierhin stellen und sagen: In Wirklichkeit stimmen hier 94 % des Hauses überein, und nur 6 % denken etwas anderes. – Das ist völliger Blödsinn. Damit verdummdeuweln Sie die Leute. Sie machen ganz deutlich, dass Sie als Einzige in diesem Haus etwas völlig anderes wollen als die Mehrheit. Sie wollen, dass die Stadtwerke auf allen Gebieten alles tun dürfen. Das steht in Ihrem Antrag auch deutlich drin.
Das hat mit dem Burgi-Gutachten gar nichts zu tun,
und deswegen sage ich Ihnen ganz deutlich: Sie müssen hier Fragen stellen.
Und dass Sie dann – das ist überhaupt der Gipfel der intellektuellen Unredlichkeit – auch noch sagen, in dem Gutachten stünden alle Fragen und Antworten drin,
macht nur deutlich, dass es die Antworten sind, die Sie auf bestimmte Fragen haben wollten, und dass Sie andere Fragen gar nicht mehr zulassen möchten.
Wenn das wirklich Ihre Meinung ist, dann verstehe ich nicht, wieso Sie sich nicht mit dem Lenk
Gutachten zufrieden gegeben haben. Auch darin hat ein Wissenschaftler alles ganz deutlich belegt. Aber da waren Sie natürlich der Meinung, dass Sie ein weiteres Gutachten bräuchten. – Das geht nicht. Dann können Sie doch an dieser Stelle nicht sagen: Ein Gutachten reicht uns vollkommen aus.
Das ist Blödsinn an der Stelle.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Viele Fragen, die Herr Wittke aufgeworfen hat, viele Fragen, die hier von der Ministerin aufgezählt worden sind, sind Fragen, die ernsthaft geprüft werden müssen, und deswegen möchten wir keinen Schnellschuss. Vielmehr möchten wir die gesamte Angelegenheit und alle Fragen in der nötigen Zeit klären. Zu welchem Ergebnis wir kommen, müssen wir ergebnisoffen feststellen.
Sie allerdings möchten noch kurz vor dem 9. Mai einen großen Aufschlag machen,
der überhaupt begründet ist. Sie sagen einfach: Das wollten wir immer schon so. Fertig. Aus.
Lassen Sie bitte auch die Behauptung sein, dass durch die Änderung der Gemeindeordnung 2007 diese Situation entstanden sei.
Diese Situation haben vielmehr Sie mit dem ersten Gesetz zur Modernisierung geschaffen.
Wir werden im Ausschuss die Angelegenheit gründlich prüfen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Punkte zu den Kommunalfinanzen sagen, zumal es heute von sehr vielen Rednern der Opposition völlig falsch dargestellt wurde.
Ja, es ist richtig, die Kommunen haben eine ernsthafte Finanzkrise. Die Belastungen und Herausforderungen für die Haushalte sind erheblich. Auch das steht fest – da muss man nicht drum herum reden –: Es besteht die Gefahr, dass diese Probleme in der Zukunft nicht geringer, sondern eher noch größer werden. Es ist völlig richtig: Es besteht Handlungsbedarf, damit man diese multikausalen Ursachen in dieser Situation bekämpfen kann.
Aber diese Haushaltskrise – auch das gehört zur Wahrheit – ist nicht allein ein kommunales Thema. Auch die meisten Bundesländer, fast alle, haben ein riesiges Haushaltsproblem. Selbst der Bund hat dieses Problem nicht erst seit dem Regierungswechsel. Da ist es geradezu zynisch, wenn die Opposition hier so tut, als könnte das Land, dessen Finanz- und Verschuldungssituation diese Opposition ständig beklagt und geißelt, die Finanzkrise der Kommunen mal eben so beseitigen.
Denn jeder Euro, der vom Land zusätzlich an die Kommunen fließt, erhöht die Schulden des Landes. Es gibt keine geheimen Eurotürme mehr, aus denen man jetzt ganz schnell mal ein paar Milliarden Euro herausnehmen und den Kommunen zuschustern könnte. Im Saldo ändert sich dadurch für den Bürger nichts.
Sie agieren wie ein Finanzbetrüger.
Sie erzählen den Leuten, man könnte Löcher dadurch stopfen, dass man andere, weitere Anleger betrügt, wodurch neue Löcher aufgerissen würden. Das geht nicht. Es gibt kein Geld, das man irgendwo zusätzlich hernehmen könnte.
Wie Sie vorgehen, ist wirklich erbärmlich und schäbig. Außerdem tun Sie so, als wäre die Finanzkrise der Kommunen das Ergebnis der Politik dieser Landesregierung und der sie tragenden Koalition.
Meine Damen und Herren, ich habe oben darauf hingewiesen, dass die aktuelle kommunale Finanzkrise sehr viele verschiedene Ursachen hat, die Sie zum allergrößten Teil mit zu verantworten haben. Aber das ist ja auch eines Ihrer politischen Prinzipien, dass Sie sich grundsätzlich von alle
dem verabschieden, was Sie gestern noch als eigene Position vertreten haben. Da machen Sie sich vom Acker, und auch das ist schäbig.
Wenn Sie sich wirklich öfter mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände unterhalten – daran habe ich keinen Zweifel –, dann wissen Sie doch ganz genau, was die Hauptursachen der kommunalen Finanzkrise sind. Das liegt nämlich erstens an den Kosten der Unterkunft, zweitens an den Kosten der Grundsicherung, drittens an den Kosten der Eingliederungshilfe und viertens am Wegbrechen der Gewerbesteuer.
Das alles wissen Sie. Das hat mit dieser Landespolitik nur ganz wenig zu tun. Das sind die wesentlichen Ursachen der aktuellen kommunalen Finanzkrise. Ganz am Ende mögen noch einige andere Punkte hinzukommen wie Maßnahmen dieser Landesregierung, aber auch das Verhalten der einzelnen Kommunen in der Vergangenheit.
Meine Damen und Herren, Sie müssen zu Ihrer Verantwortung stehen; denn die Hauptursachen, die zu dieser kommunalen Finanzkrise geführt haben, nämlich Grundsicherung, Kosten der Unterkunft, sind Politikfelder, die Sie mit vertreten, die Sie mit beschlossen haben, zu denen Sie stehen.
Ich möchte auf die Vorteile und Vorzüge des GFG 2010 zu sprechen kommen. Dieses GFG 2010 zeichnet sich in einer stürmischen Zeit durch Kontinuität und Verlässlichkeit für die Kommunen aus. Die verteilbare Finanzausgleichsmasse sinkt zwar um 4,7 %, ist aber immer noch die zweithöchste in der Geschichte des Landes.
Meine Damen und Herren, wir haben schon oft darauf hingewiesen, dass durch die Einführung des Referenzzeitraumes erhebliche Vorteile für die Kommunen zustande gekommen sind. Wir haben darauf hingewiesen, dass die goldenen Zügel weitestgehend abgeschafft sind und über 85 % der Ausgleichsmasse als Schlüsselzuweisung an die Kommunen gehen. Wir haben die Bildungspauschale bei 600 Millionen € gelassen – auch die Sportpauschale. Ich darf auch an das Konjunkturprogramm erinnern, das gezeigt hat, dass kein Bundesland so großzügig zu den Kommunen ist wie das Land Nordrhein-Westfalen.
Es hat sich aber auch ganz deutlich gezeigt, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, insbesondere auf Bundesebene, um zu einer neuen Finanzstruktur zu kommen, um den Kommunen auch in Zukunft die Erledigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Das steht für die CDUFraktion ganz oben auf der Agenda. Die von der Opposition angebotenen Scheinlösungen spiegeln aber nur den aktuellen, desolaten Zustand der SPD wider und sind völlig untauglich, auch nur das kleinste Problem in der kommunalen Finanzsituation zu lösen. Deshalb stimmen wir dem GFG zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jäger, ich nehme gern einen Teil Ihrer Ausführungen auf, insbesondere den letzten Satz mit dem Armutszeugnis. Ich glaube, den bezieht man besser auf Ihren Redebeitrag. Denn da war weder etwas Neues noch irgendetwas, was zur Lösung der Probleme beitragen würde. Es ist immer wieder dieses alte Lamentieren, was Sie an den Tag legen. Das bringt Sie nicht weiter. Das müssten Sie eigentlich aus den aktuellen Umfragezahlen bezüglich Ihrer Partei auch feststellen.
Das Zweite: Sie tun so, als wäre es eine ganz neue Entwicklung in Nordrhein-Westfalen, wenn Bäder und Bibliotheken geschlossen werden. Ich mache jetzt über 20 Jahre Kommunalpolitik. Wir haben im Zuge der Finanzsituation der Kommunen schon seit vielen Jahren Überlegungen angestellt und auch in vielen Städten lange, bevor dieses GFG oder das vorangegangene GFG verabschiedet worden sind, Bäder geschlossen, weil die Finanzsituation in den Kommunen so ist. Das ist keine Entwicklung des letzten Jahres.
Ich gebe zu, es gibt eine Entwicklung im letzten und im vorletzten Jahr. Aber das ist die Finanzkrise, die
uns weltweit betrifft; die hat mit dem GFG relativ wenig zu tun.
Meine Damen und Herren, das GFG 2010 knüpft in seiner Kontinuität an die vergangenen Gemeindefinanzierungsgesetze an. Das Land erweist sich einmal mehr völlig entgegen zu dem, was Herr Jäger hier behauptet, als seriöser und verlässlicher Partner der Kommunen. Die Modalitäten, wie das GFG 2010 aufgestellt worden ist, entsprechen im Wesentlichen denen der vergangenen Jahre.
Die verteilbare Finanzausgleichsmasse sinkt gegenüber dem Entwurf um 124,3 Millionen € auf 7,598 Milliarden €. Damit erhalten die Kommunen rund 375 Millionen € weniger als mit dem GFG 2009. Das entspricht einer Kürzung von 4,7 %. Das GFG erreicht aber immer noch – trotz der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise – den zweithöchsten Stand überhaupt. Nur 2009 erhielten die Kommunen etwas mehr.
Herr Jäger, es muss deutlich unterstrichen werden – das müssen Sie sich noch einmal vor Augen führen –: Seit 2007 konnten den Kommunen Jahr für Jahr kontinuierlich verlässlich hohe Mittel aus dem Steuerverbund zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit den Zahlungen – das müssen Sie sich jetzt merken – außerhalb des GFG nach Maßgabe des Haushaltsplans sind mehr als ein Viertel aller Ausgaben des Landes für seine Kommunen bestimmt.
Nur einmal zum Vergleich: 2010 werden das 14,23 Milliarden € sein, 2005 – der letzte Haushaltsplan, den Sie verabschiedet haben – waren es 12,25 Milliarden €. Das heißt, seitdem sind die Gesamtzuweisungen des Landes mit GFG und anderen Zuweisungen um 16 % gestiegen. Das relativiert vieles von dem, was Sie hier versucht haben zu unterstellen.
Gleichwohl – und dabei beißt die Maus keinen Faden ab – ist die Finanzsituation der Kommunen außerordentlich schwierig. Auch das ist keine neue Entwicklung. Wenn Sie das jetzt so darstellen, als würde das Land seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, als müsste das Land für alle Fehlbeträge bei den Kommunen aufkommen, so muss ich Sie darauf hinweisen, dass nach der Verfassung, die Sie ja zitiert haben, das Land den Kommunen im Rahmen seiner Möglichkeiten die Finanzmittel zur Verfügung stellt und es nicht automatisch etwas vom Land gibt, wenn die Kommunen etwas brauchen. Da gibt es sehr wohl die Einschränkung im Gesetz, in der Verfassung, dass das im Rahmen der Möglichkeiten passiert. Das sollten Sie nicht verschweigen und nicht so tun, als könnte das Land jederzeit für alle Fehlbeträge, die bei den Kommunen entstehen, aufkommen.
Dass hier so große Fehlbeträge entstehen, hat mit dem GFG relativ wenig zu tun. Wenn Sie sich ein
mal ansehen, wo die Hauptfinanzierungsquelle der Kommunen ist, dann ist das die Gewerbesteuer.
Die Gewerbesteuer ist in diesem bzw. im vergangen Jahr erheblich eingebrochen. Wir rechnen im Jahr 2009 je nach Rechnungsart mit einem Rückgang zwischen 18 und 23 %. Das kann kein GFG ausgleichen, weil dieser Steuerverbund überhaupt nicht in dem Maße dotiert ist, um die Ausfälle bei der Gewerbesteuer kompensieren zu können.
Des Weiteren tun Sie so, als gäbe es jetzt eine Finanzkrise, eine Einnahmekrise, womöglich auch eine Ausgabekrise bei den Kommunen, und vergessen dabei völlig zu erwähnen, dass sowohl Bund als auch Land unter genau derselben Entwicklung zu leiden haben. Ich darf Ihnen nur sagen: Im letzten Jahr hatte der Bund die höchste Neuverschuldung in der Geschichte des Landes,
und die Länder hatten auch eine erheblich schlechtere Einnahme als prognostiziert. Deswegen können Sie jetzt nicht so tun, dass auf der einen Seite objektiv vorhandene Lücken bei den Kommunen durch zusätzliche Ausgaben beim Land ausgeglichen werden könnten. Sie wissen selbst, dass das faktisch unmöglich ist, dass das nicht geleistet werden kann.
Auch Ihr Vorschlag, den Sie gemacht und heute wiederholt haben, bedeutet in der Konsequenz doch nichts anderes, als dass Sie beim Land weitere Ausgaben zugunsten der Kommunen entstehen lassen, die dann zulasten der Verschuldung des Landes gehen. Das ist rechte Tasche, linke Tasche. Der Bürger ist insgesamt gegenüber der öffentlichen Hand verschuldet. Dem ist es völlig egal, ob die Schulden bei der Stadt, beim Land oder beim Bund entstehen.
Er hat die Schulden, und Sie tun so, als läge hier irgendwo noch ein großer Haufen Geld, den Sie einsetzen könnten.
Ich mache noch einmal deutlich: Das GFG erweist sich 2010 einmal mehr als ein solides Instrument für die Kommunen. Es macht die Verlässlichkeit deutlich, mit dem das Land hier herangeht.
Ich sage insbesondere: Es lässt den Kommunen ihre Freiheiten; es überlässt ihnen – entgegen Ihrer Praxis – einen Spielraum von 84 % bei den Schlüsselzuweisungen, über die sie frei verfügen können.
Die Zeiten des „goldenen Zügels“ sind vorbei, die Zeiten der Kreditierung sind vorbei. Von daher gesehen ist das, was Sie hier anführen, ein Armutszeugnis,
vor allen Dingen, dass Sie sagen, die Situation der Kommunen sei ausschließlich auf Fehlentscheidungen des Landes zurückzuführen. Sie sollten sich einmal die Beträge vor Augen führen und auch dem Bürger die Beträge nennen, die dadurch entstehen, dass die Gewerbesteuer zurückgegangen ist.
Dann werden Sie feststellen, dass das GFG und die anderen Belastungen dagegen kaum ins Gewicht fallen, dass im Übrigen die anderen Zuweisungen, die das Land den Kommunen hat zukommen lassen, eine erhebliche Steigerung gegenüber der Zeit bedeuten, als Sie hier das Sagen hatten.
Herr Jäger, aus der Verantwortung können Sie sich nicht stehlen. Wenn man das alles zusammenzählt, geht es den Kommunen, was das Verhältnis zum Land angeht, entschieden besser
als zu der Zeit, als Sie hier das Sagen hatten. Deswegen werden wir dem GFG auch zustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wißen, lassen Sie mich mit Ihnen anfangen, der Sie hier so stolz Ihr Druckwerk vorgestellt und das als Liebensroman der SPD an die Kommunen dargestellt haben. Dazu nur zwei Anmerkungen.
Erstens. Sie haben völlig recht: Es ist ein Roman. Ein Roman ist immer eine erfundene Geschichte. Da stellt sich jemand Wirklichkeiten vor, wie sie gar nicht vorkommen.
Zweitens. Sie sollten dazusagen, dass im Untertitel dieses Liebesromans steht, dass es der größte Verschuldenspakt für dieses Land ist.
Denn das Land würde fürchterlich in weitere Schulden hineinrutschen, wenn nur annähernd realisiert würde, was Sie den Kommunen hier auf Kosten des Landes versprechen. – Aber das nur zum Eingang.
Meine Damen und Herren, wenn man den Antrag isoliert betrachtet, dann könnte man meinen: Okay, der hat seinen Platz nach dem Start einer neuen Bundesregierung. Das sind Rituale, die stattfinden. – Erlauben Sie mir, das zu sagen- ich bin seit 1995 in diesem Haus, ich gehörte zehn Jahre einer Oppositionsfraktion an –: Da gibt es Rituale, wenn eine neue Regierung gebildet wird, wenn es Koalitionsverträge gibt, dass man in bestimmten Rollen zu diesen Veränderungen Stellung nimmt. Das ist völlig normal.
Man könnte also sagen: Vor diesem Hintergrund betrachten wir diesen Antrag.
Aber dass Sie den Antrag nach der gestrigen Lehrstunde aufrechterhalten haben, die Sie bei den ersten beiden Tagesordnungspunkten erhalten haben, macht deutlich, dass Sie absolut lernunfähig sind.
Gestern ist Ihnen eigentlich alles zu dem heutigen Antrag bereits gesagt worden.
Es ist aufgezeigt worden, wie weit Sie an der Wirklichkeit vorbeischrammen und wie Sie hier Behauptungen aufstellen, offensichtlich ohne die entsprechenden Passagen des neuen Koalitionsvertrages gelesen zu haben. Ich hätte mich an Ihrer Stelle dermaßen geschämt, dass ich diesen Tagesordnungspunkt heute ganz verschämt zurückgezogen hätte.
Aber Sie wollen das nicht.
Diese Rituale kommen mir vor wie die beiden Freunde, der eine Anhänger von Borussia Dortmund, der andere von Schalke 04, die sich zusammen auf eine Tribüne setzen und ein Fußballspiel angucken. Wenn die beiden sich nach Ende des Spiels unterhalten, dann glaubt man nicht, dass beide dasselbe Spiel gesehen haben: Der eine beurteilt den Schiedsrichter so, der andere so. Sie glauben nicht, dass die beiden nebeneinander im selben Stadion gesessen haben.
So ähnlich ist das, wenn man die Ergebnisse von Koalitionsverhandlungen betrachtet. Sie auf Ihrer Seite sehen das völlig anders als wir auf unserer Seite. Das ist völlig normal und in Ordnung.
Nur, dass Sie heute wieder anfangen, die gleichen unsinnigen Behauptungen aufzustellen, die bereits gestern durch den Ministerpräsidenten und durch den Finanzminister sehr deutlich widerlegt worden sind, das macht mich betroffen über so viel Realitätsverlust. So viel Realitätsverlust und die Ernsthaftigkeit, mit der Sie hier offensichtlich antreten, machen mich betroffen. Ich will nur auf zwei Beispiele eingehen.
Sie beklagen den Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen und unterstellen dann einfach, weil es Ihnen gerade passt: Die Koalitionsfraktionen sind für eine ersatzlose Streichung der Gewerbesteuer. – Das nimmt Ihnen doch keiner mehr ab. Herr Körfges, seit vier Jahre unterhalten wir uns über dieses Thema, und immer wieder geben Sie sich als Engel der Apokalypse. Sobald irgendeine Entwicklung einsetzt – sei es im Hinblick auf das Sparkassenrecht, die Gemeindeordnung oder das Kommunalwahlrecht –, predigen Sie den Untergang des Abendlandes. Sie sagen, dieses Land würde den Bach runtergehen und es sei alles zu Ende, bevor
die Reformen überhaupt eingeleitet, wenn sie nur angedacht sind; Herr Löttgen hat das schon beschrieben.
Sie haben nicht daraus gelernt. Ich könnte Ihnen alle Passagen aus den Plenarprotokollen vorlesen, in denen Sie den Untergang des Abendlandes prophezeit haben, in denen Sie gesagt haben: Sie werden die Quittung dafür bekommen. Bei der Kommunalwahl und der Bundestagswahl werden Sie abstürzen. Da wird Ihnen der Wähler die Quittung erteilen. – Ich weiß, wer bei den Kommunalwahlen und wer vor allen Dingen bei der Bundestagswahl die Quittung bekommen hat. So wird es mit Ihnen weitergehen, weil Sie realitätsorientierte, am Bürger orientierte Politik durch wilde Gerüchte ersetzen, bei denen der Bürger sofort merkt, dass sie nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich endlich wieder einen normalen und realistischen Politikstil anzugewöhnen. Dann könnten wir uns hier nicht nur besser unterhalten, sondern dann hätten Sie auch draußen wieder eine Chance, vom Bürger ernst genommen zu werden. So funktioniert das nicht!
Ich bin es leid, immer über die von Ihnen hingehaltenen Stöckchen springen zu sollen, weshalb ich noch ein zweites Beispiel nennen will. Herr Linssen und der Ministerpräsident haben Ihnen gestern deutlich vorgetragen, wie es sich mit der Gebührensteigerung bei den öffentlichen Maßnahmen der Daseinsvorsorge – Müllabfuhr, Wasserversorgung usw. – infolge des Koalitionsvertrags verhält. Im Koalitionsvertrag steht ganz deutlich, dass diese Maßnahmen nicht über bestehende Regelungen hinaus steuerlich belastet werden sollen; das ist verbindlich geregelt. Ich weiß gar nicht, wie Sie dazu kommen, heute wieder jedem weismachen zu wollen, alles würde teurer, weil der Koalitionsvertrag das so vorsieht.
Bevor Sie sich auf eine solche Diskussion hier lange vorbereiten und bevor Sie unsere Zeit stehlen, sollten Sie sich den Koalitionsvertrag in Ruhe durchlesen und analysieren. Wenn die Kommissionen ihre Arbeit beendet haben, können Sie sich noch einmal zu dem Thema äußern. Davon können wir alle profitieren. – Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrte Damen und Herren! Herr Wißen, Sie hätten am Anfang Ihrer Rede die Betrachtung darüber, wie die CDU dazu kommt, Herrn Wittke sprechen zu lassen, weglassen sollen. Denn nach Ihrem Beitrag kann man sich wirklich nur fragen: Wie ist die SPD auf die Idee gekommen, Sie sprechen zu lassen?
Das ist mir nach Ihrem Beitrag völlig rätselhaft, denn Sie haben sich wohl noch nicht einmal die Überschrift dieser Aktuellen Stunde durchgelesen. Sie haben über alles Mögliche gesprochen, nur über das, was heute eigentlich Gegenstand der Aktuellen Stunde ist, haben Sie kein Wort verloren. Aber wie sollten Sie auch? – Das Thema ist Ihnen ja völlig fremd.
Stattdessen haben Sie über die Finanzsituation der Kommunen gesprochen. Aber bei in dieser Aktuellen Stunde geht es gar nicht um die Finanzsituation der Kommunen, sondern um die Glaubwürdigkeit in der Politik, um das Lügen in Dortmund und um das, was dort stattgefunden hat.
Dazu muss ich Ihnen sagen: Der Kollege Jäger, der hier spielt und hier und dazu etwas erzählt, kommt dabei genau richtig. Welche Beispiele haben Sie denn eigentlich gebracht, Herr Jäger? – Die waren völlig neben der Sache. Ich möchte Ihnen das an zwei Beispielen deutlich machen.
In Willich ist der Haushalts- und Finanzausschuss im Juni in einer öffentlichen Vorlage informiert worden, dass bei einer weiteren Verschlechterung der Steuereinnahmen ab dem 12. September mit einer Haushaltssperre zu rechnen ist. Das ist vor der Wahl in einer öffentlichen Vorlage angekündigt worden, und Sie lügen hier weiter: Dort sind die Wähler getäuscht worden. – Das aber ist der Unterschied zu Dortmund, Herr Jäger. Da müssen Sie schon bei der Wahrheit bleiben.
Wenn ich Ihnen aus der „Krefelder Stadtpost“ von heute vorlese, dass der Kämmerer bereits im Juni im vorläufigen Jahresabschluss erklärt hatte, dass infolge der Wirtschaftskrise die Stadt mit einem Loch in zweistelliger Millionenhöhe rechnen müsse, dann war das lange vor der Kommunalwahl angekündigt worden. Sie sollten nicht mit Ihrem Fingerbeispiel kommen und die Unwahrheit sagen.
Das ist das Prinzip „Politik in Dortmund“. Und darüber sprechen wir heute und über nichts anderes. Ich sage Ihnen noch einmal ganz deutlich: Sie können so viele Ablenkungsmanöver starten, wie Sie wollen, der Vorgang in Dortmund bleibt einzigartig.
Er ist ein wiederholter Vorgang und deswegen sollten Sie, anstatt hier Ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen, einfach einmal demütig den Kopf einziehen – so wie Herr Becker das in Bezug auf Herrn Langemeyer ganz vorsichtig angedeutet hat – und zugeben, dass hier ein personelles, in Dortmund begründetes Problem liegt, das kein Einzelfall ist – in Dortmund schon gar nicht.
Ich erinnere an den Fall, den wir im Kommunalausschuss vor anderthalb Jahren diskutiert haben, als es um die Erschleichung der Haushaltsgenehmigung in Dortmund ging.
Wir betrachten die Situation in Dortmund als außerordentlich gefährlich, weil es um die Glaubwürdigkeit der Politik geht.
Wenn man das, wie Sie, Herr Becker, es tun, noch schönredet und davon ablenken will, dann wird es unglaubwürdig. Sie haben am Anfang staatstragend etwas vorgetragen; das finde ich vernünftig. Aber im zweiten Teil Ihrer Rede konnten Sie nicht der Versuchung widerstehen, Ihr Wahlkampfsüppchen zu kochen, und zwar immer wieder mit dem gleichen Spruch.
Herr Becker, das wird langsam langweilig und lächerlich.
Sie nannten den Innenminister kommunalfeindlich. Was soll das denn eigentlich? Die Kommunen – und dabei bleibt es – werden im nächsten Jahr durch das GFG mit der zweithöchsten Summe ausgestattet, die es je gegeben hat; im letzten Jahr gab es die höchste Summe.
Das werden wir immer wieder feststellen. Aber das ist nicht Thema der heutigen Veranstaltung. Davon sollten Sie mit all Ihren Manövern nicht ablenken. Heute geht es vielmehr nur darum, dass in Dortmund ein unglaublicher Vorgang geschehen ist, der hier zu kritisieren ist.
Ich glaube, es ist nicht nur das System Dortmund. Herr Lindner hat eben schon darauf hingewiesen, dass Sie auch vor der Wahl versucht haben, die Leute zu täuschen, indem Sie gesagt haben, dass die demokratische Legitimation der Bewerber um das OB-Amt durch den Wegfall der Stichwahl schwindet.
Herr Link, Sie waren wohl nicht da?
Wir haben Ihnen gestern gesagt, dass der Oberbürgermeister von Mönchengladbach bei der Wahl 2004 in der Stichwahl 16 % der Wahlberechtigten hinter sich hatte. Wenn das die große demokratische Legitimation ist, dann weiß ich es nicht.
Sie behaupten, mit Stichwahlen sei die demokratische Legitimation größer.
Sie logen vor der Wahl weiter, indem Sie sagten, es sei ohne Weiteres möglich, wieder eine Sperrklausel einzuführen, was nur an der CDU gescheitert sei, weil sie Rücksicht auf die FDP nehmen müsse. Das ist völliger Quatsch. Sie ist deswegen gescheitert, weil das Landesverfassungsgericht so hohe Hürden aufgestellt hat.
Sie sollten auch hier im Parlament bei der Wahrheit bleiben. Deshalb sollten Sie nicht mit Ablenkungsmanövern davon ablenken, dass in Dortmund ein unglaublicher Skandal geschehen ist, der unbedingt Folgen haben muss. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bovermann, so weit kommen wir noch in diesem Hause, dass Sie den Auftrag geben, zu springen oder nicht zu springen.
Ich möchte vielmehr mit Folgendem anfangen – da Sie doch so schön die Noten verteilt haben –: Bei Ihrem Vortrag muss man zu der Note 0 greifen, nichts Neues, alles das Alte. Vor allen Dingen sollten Sie wenigstens die Urteile lesen, aus denen Sie hier zitieren. Ich glaube, dann kommen wir ein Stück weiter.
Meine Damen und Herren, die SPD beklagt die Blockade von Räten und Kreistagen durch eine zunehmende Zersplitterung derselben und verweist auf Köln, Essen und Duisburg mit acht, neun oder zehn Gruppierungen im Rat. Sie verkennt dabei, dass in Duisburg gerade einmal eine Gruppierung mehr im Rat sitzt als in der letzten Legislaturperiode.
In Essen sind es gleich viele, und in Köln ist es sogar eine weniger als zuvor.
Die Zersplitterung der Räte als Folge des geänderten Kommunalwahlrechts auszumachen, ist mehr oder weniger ein Witz. Das ist ein Wunschdenken von Ihnen, hat aber mit der Wirklichkeit nichts zu tun.
Herr Bovermann, ich sage das hier heute noch einmal: Aus politischen Gründen – so ist das auch im Protokoll des Landtags nachzulesen – könnten wir uns sehr wohl wünschen, dass es eine Sperrklausel gibt.
Aber, Herr Jäger, im Gegensatz zu Ihnen können wir diese Urteile des Landesverfassungsgerichts richtig interpretieren und richtig lesen.
Im Gegensatz zu Ihnen werden wir nicht nach dem Motto handeln: Lasst uns immer wieder ein Gesetz beschließen und immer wieder zum Verfassungsgerichtshof laufen – drei Ecken, ein Elfer –, irgendwann werden wir schon durchkommen. – Das ist Blödsinn.
Herr Bovermann, Sie lesen aus dem Urteil geradezu einen Auftrag an den Innenminister heraus. Auch das ist völliger Blödsinn. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Gerichtshof erklärt: Wenn man eine Sperrklausel einführen will, muss man den Nachweis erbringen, dass das sinnvoll ist. -Er hat nicht gesagt: „Aber jetzt lauft los und erbringt diese Nachweise, führt empirische Untersuchungen durch“, sondern: Ihr müsst das machen.
Herr Bovermann, erstaunlich ist doch: Mir liegt bisher von keiner einzigen kommunalen Vertretung ein Hilfegesuch an den Landtag vor, nach dem Motto: Unsere Funktionsfähigkeit ist nicht mehr gegeben oder massiv gefährdet. – Vielmehr heißt es, wenn man konkret fragt, es sei schwieriger geworden, seitdem sie mehr Gruppierungen hätten, und die Sitzungen dauerten länger. Aber darüber, dass es unmöglich sei, diese Kreise politisch oder verwaltungsmäßig zu führen, liegt für keine einzige kommunale Gebietskörperschaft ein Nachweis vor.
Von daher gesehen müssten Sie schon konkrete Punkte auf den Tisch legen und sagen, dass dies so ist. Das Verfassungsgericht hat Ihnen – auch uns – ganz deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass allein eine kompliziertere Verhandlungsführung, eine längere Sitzungsdauer usw. nicht als Störung der Funktionsfähigkeit interpretiert werden könnten.
Von daher gesehen muss man zwischen dem unterscheiden, was politisch gewünscht ist, und dem, was verfassungsrechtlich möglich ist.
Sie wissen doch selbst, es hat eine Diskussion über das Bogumil-Gutachten gegeben. Herr Prof. Bogumil hat selbst gesagt, dass das, was er untersucht hat, bestenfalls Anhaltspunkte seien und keinesfalls ausreiche, den vom Verfassungsgerichtshof geforderten Standard nachzuweisen.
Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Das Bundesverfassungsgericht, der Verfassungsgerichtshof NRW und jüngst auch noch der Staatsgerichtshof in Bremen haben eindeutig entschieden, dass die Wiedereinführung einer Sperrklausel unzulässig wäre. In keinem Bundesland gibt es eine solche Sperrklausel. Viele – oder manche – Bundesländer haben nie eine gehabt. Auch von dort haben wir keinerlei Signale dafür bekommen, dass der Untergang des Abendlandes – sprich: der kommunalen Selbstverwaltung – bevorsteht.
Im Übrigen hat es auf kommunaler Ebene immer schon eine größere Bandbreite der im Rat vertretenen Gruppierungen gegeben als auf höherer Ebene, sodass das keine neuen Entwicklungen sind.
Jetzt einmal ganz nüchtern zu den Tatsachen.
Herr Körfges, Ihnen vergeht das Lachen noch; davon bin ich fest überzeugt. – Eine Sperrklausel von 2,5 %, wie in dem SPD-Antrag gefordert, hätte in den 21 kreisfreien Städten bei einer Gesamtzahl von 1.554 Mandaten zu einem Wegfall von 43 Mandaten geführt, das heißt von gerade einmal 2,8 % der Mandate. Wollen Sie sagen, dass der Wegfall dieser 2,8 % der Mandate zu einer Unregierbarkeit führt oder dazu, dass es zu einer erheblichen Funktionsstörung in den Räten kommt?
Jetzt kommen wir zu dem Thema Stichwahl. Herr Körfges, deswegen habe ich auch verstanden, weshalb Sie den Antrag nicht begründet haben: Es war Ihnen an der Stelle zu peinlich.
Die Wiedereinführung einer Stichwahl erscheint nämlich, ebenfalls unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten und angesichts des Wunsches, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu haben, widersinnig. Bei Stichwahlen war die Wahlbeteiligung zumeist deutlich geringer als im ersten Wahlgang, sodass die demokratische Legitimation auch nicht unbedingt größer war als derzeit.
Wenn Sie hier als totales Musterbeispiel für die widersinnigen Folgen dieser Wahlrechtsänderung Wülfrath anführen, sage ich Ihnen, Herr Körfges: Sie hätten besser Mönchengladbach angeführt; denn das Beispiel kennen Sie doch haargenau.
Ich will Ihnen einmal sagen, wie Sie mit Schein und Wirklichkeit umgehen. Damit komme ich auf die Kommunalwahl im Jahr 2004 zurück, als Norbert Bude im ersten Wahlgang 34,6 % der Stimmen erreichte, dann in die Stichwahl ging und einen absoluten Legitimationszuwachs erhielt, nämlich einen Stimmenanteil von 51,9 %. Herr Körfges, Sie wissen doch, dass diese 51,9 % 17,1 % der Wahlberechtigten entsprechen. Das heißt, dass der Präsident des nordrhein-westfälischen Städtetages durch seine Stichwahl eine Legitimation von 17,1 % der Wahlberechtigten hatte.
Dann sagen Sie heute hier: Die Stichwahl war eine ganz große Sache. Die Bewerber, die daraus gegangen sind, hatten eine herausragende demokratische Legitimation. Das ist ein Witz. Das wissen Sie.
Sie wissen auch, dass die Wahlbeteiligung bei dieser Kommunalwahl gegenüber der von vor fünf Jahren zurückgegangen ist.
Das heißt, auch wenn bei der Stichwahl vielleicht ein Ergebnis von 13 oder 14 % herausgekommen wäre, sollten Sie nicht so tun, als hätten die Kandidaten früher eine höhere demokratische Legitimation gehabt. Ich könnte die Beispiele Baranowski und Dieckmann anführen. Sie sind genauso. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen – das sollten Sie auch deutlich sagen –, dass lediglich bei 18 % der Oberbürgermeisterwahlen der Gewinner weniger als 40 % Zustimmung hatte. Das niedrigste Ergebnis lag bei 38,1 %. Bei den Landratswahlen ist das ähnlich. Wir brauchen uns also nichts vorzumachen. Das, was Sie hier machen, ist ein Scheintheater, weil Sie jetzt noch einmal die schwieriger werdende Mehrheitsbildung dazu nutzen wollen, hier mit Anträgen zu kommen, die Sie in der Vergangenheit schon vergeblich gestellt haben und die nach unserer Auffassung – a – verfassungsrechtlich nicht möglich sind und – b – politisch nichts bringen.
Auch die Abkopplung der Bürgermeister- und Landratswahlen von den allgemeinen Wahlen ist nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs NordrheinWestfalen völlig unproblematisch. Beim Rückgang der Wahlbeteiligung um 2,1 Prozentpunkte gegenüber 2004 kann sicher nicht von einem dramatischen Einbruch der Wahlbeteiligung gesprochen werden. In einer Reihe von Städten war die Wahlbeteiligung jüngst mit 45 % bis 46 % nur unwesentlich höher als die in Ihrem Antrag genannte Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl in Düsseldorf ohne Bürgermeisterwahl. Auch insofern sehen wir keinen Handlungsbedarf.
Wir sollten vielmehr gemeinsam, Herr Körfges und Herr Bovermann – da sehe ich uns in der Pflicht –, alles versuchen, die Zahl der Nichtwähler zu reduzieren, dass wir es schaffen, dass wieder mehr Leute von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Wer schreit, hat Unrecht, Herr Sagel. Das wissen Sie selber. Wir sollten alles versuchen, damit die Zahl der Nichtwähler zurückgeht. Denn dann haben es die Splittergruppen viel schwerer. Sie beschränken sich hier auf rein verwaltungsmäßige Maßnahmen und sind nicht bereit, Ihren zurückgehenden Zuspruch bei den Wählern in irgendeiner Form auszugleichen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Jäger! Einen Teil Ihres Beitrages habe ich sehr interessiert zur Kenntnis genommen; insbesondere teile ich die Schilderung der Situation der Kommunen in finanzieller Hinsicht in Ansätzen durchaus. Dass Sie mit Übertreibungen arbeiten, dass Sie verallgemeinern, ist Ihnen als Oppositionspolitiker geschuldet. Das ist egal.
Wir sind uns alle einig in diesem Hause, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie es uns gelingen kann, zumindest die am schlimmsten betroffenen Kommunen aus ihrer desaströsen Finanzsituation herauszuholen. Da gebe ich Ihnen ohne Weiteres recht.
Aber, da fängt bei Ihnen schon das Problem an. Das einfach nur festzustellen, ist zu billig. Da müssen Sie schon einen Schritt weiter denken. Seit Monaten warte ich auf einen Gegenfinanzierungsvorschlag von Ihnen. Sie tönen, die Verschuldung des Landes steige, die Landesregierung und die Mehrheit unternähmen nichts, um zur finanziellen Konsolidierung des Landes beizutragen. Sie wissen andererseits aber ganz genau, dass Ihr Vorschlag eine Menge Geld kostet.
Wir diskutieren seit Langem in den Fraktionen darüber, wie man die Finanzsituation der Kommunen verbessern kann. Isoliert können Sie das weder auf eine Kommune beziehen noch auf das Land Nordrhein-Westfalen. Das wissen Sie ebenfalls ganz genau. Vielmehr hängen viele Systeme unmittelbar miteinander zusammen. Da ist der Bund gefordert, da ist die Frage der Belastungen durch Grundsicherung, durch Hartz IV und anderes mindestens ge
nauso zu betrachten wie die Frage des horizontalen Finanzausgleichs auf Landesebene.
Wir sitzen in einer Kommission zusammen, die sich auf der Grundlage des IFO-Gutachtens sehr intensiv damit beschäftigt, wie wir zu einer gerechteren Verteilung der Mittel zwischen den Kommunen kommen können.
Das ist ein so diffiziles System, dass man hier nicht einfach sagen kann: Wir haben mal einen Vorschlag gemacht. – Da muss man schon etwas ernster herangehen. Ich darf Sie an die Diskussionen innerhalb der großen Gemeinschaften, der kommunalen Spitzenverbände erinnern, die sehr unterschiedlicher Ansicht sind, wer denn welchen Beitrag zur Gesundung der Kommunen zu leisten hat. Das ist selbst unter den Kommunen strittig.
Lassen Sie mich zum GFG 2010 kommen. Der Entwurf knüpft in seiner Kontinuität an die vergangenen Gemeindefinanzierungsgesetze an. Und, Herr Jäger – das kann ich Ihnen nicht ersparen, da stimme ich dem Innenminister ausdrücklich zu –, das Land erweist sich einmal mehr als seriöser und verlässlicher Partner der Kommunen, denn die Modalitäten des GFG 2010 entsprechen im Wesentlichen denen der vergangenen Jahre.
Es zeigt sich auch an anderen Stellen außerhalb des GFG – ich wiederhole das hier sehr gerne –, etwa bei der Umsetzung des Konjunkturpaketes II, dass diese Landesregierung, dass diese Koalition in Nordrhein-Westfalen der verlässliche Partner der Kommunen ist.
Sie sollten einmal feststellen, dass bundesweit anerkannt ist, dass die nordrhein-westfälische Regelung der Umsetzung der Konzeption für das Konjunkturpaket II als vorbildhaft auch von den Spitzengenossen in der Bundesrepublik bezeichnet worden ist.
Die Mittel im laufenden GFG betragen 7,7 Milliarden €. Auch wenn es Ihnen wieder nicht passt: Das ist der zweithöchste Stand aller Zeiten in diesem Land. Die Kommunen wissen das im Gegensatz zu Ihnen durchaus zu schätzen.
Entgegen Ihrer Aussage, Herr Jäger, wird im nächsten Jahr nichts weggenommen. Das war früher bei den Sozialdemokraten so. Wir wissen aus den vergangenen Jahrzehnten unter den Sozialdemokraten, dass durch die Kreditierung das in dem einen Jahr gegebene Geld im nächsten Jahr wieder weggenommen wurde. Bei uns wird mit – ich dachte, Sie hätten es begriffen; die Grünen haben es begriffen – Orientierungszeiträumen, anhand derer die Summe der Steuereinnahmen gebildet wird, gearbeitet. Dieser Zeitraum geht bis zum 30.09. Dann steht der Betrag fest, und dann gibt es kein Wieder
Wegnehmen. Für die nächste Periode gilt der nächste Berechnungszeitraum.
Nun zu Ihren Aussagen zur Kinderbetreuung, Herr Jäger. – Es kann doch jeder im Haushalt nachlesen, dass die für frühkindliche Betreuung zur Verfügung gestellten Beiträge in den vergangenen Jahren gewaltig gestiegen sind. Da ist nichts mit „Wegnehmen“. Den Kommunen ist nichts vorenthalten worden, sondern im Gegenteil hat das Land seine Anstrengungen vervielfacht, um in diesem System vorwärtszukommen. Wenn man ein paritätisch finanziertes System ausweitet, steigt auch der Beitrag der Kommunen. Das ist doch selbstverständlich, hat aber nichts damit zu tun, dass sich das Land auf Kosten der Kommunen bereichert hätte, wie Sie es suggerieren. Das Gegenteil ist der Fall.
Ich sage noch einmal ganz deutlich: Der Verbundsatz bleibt auch im Jahr 2010 bei 23 %. Damit ist er nach wie vor einer der höchsten im Bundesgebiet. Sie sollten daran denken, dass der Verbundsatz unter Ihrer Regierungszeit von 28 auf 23 % abgesenkt worden ist. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.
Wir sind deswegen der verlässliche Partner der Kommunen, weil wir das System der goldenen Zügel weitestgehend abgeschafft haben. Mit 86 % an frei verfügbaren Zuweisungen haben wir einen Höchststand erreicht. Das wissen die Kommunen zu schätzen. Auch zu diesen Zahlen sagen die Kommunen, es ist gut, dass uns das Land so viel Selbstständigkeit zutraut und zubilligt.
Wir bleiben bei der im letzten Jahr erhöhten Schul- und Sportpauschale. Auch das wissen die meisten Kommunen sehr zu schätzen.
Die Haushaltslage aller Gebietskörperschaften in Deutschland bleibt natürlich sehr stark angespannt. Daran kommen wir nicht vorbei. Das gilt nicht nur für die Haushaltslage der Kommunen, sondern auch für die des Landes.
Herr Jäger, als Landtagsabgeordneter tragen Sie dafür eine Mitverantwortung, auch wenn Sie sich auf ewige Opposition im Land einrichten. Sie werden nicht leugnen können, dass die Finanzsituation des Landes nicht nur aufgrund der bundes- und weltweiten Krise sehr angespannt ist. Sie können nicht so tun, als ob nur die Lage der Kommunen angespannt sei. Auch die Lage des Landes und des Bundes sind angespannt. Wir müssen sehen, wie wir diese Anspannungssituation gemeinsam meistern können.
Herr Groth, auch Sie werden feststellen, dass die Zuweisungen an die Kommunen noch nie so hoch waren wie in den vergangenen Jahren.
Daran geht kein Weg vorbei.
Sie werden feststellen müssen, dass die Kommunen ganz gut damit leben können. Sie wissen, dass diese Finanzkrise der Kommunen nicht durch Umstellungen in einzelnen Bereichen ausgelöst worden ist.
Ich sage deshalb noch einmal: Wir haben uns als ein sehr verlässlicher Partner für die Kommunen herausgestellt. Wir haben in den vergangenen Jahren im Rahmen des GFG die höchsten Zuweisungen mit der geringsten Bindung der Mittel an die Kommunen herausgegeben. Das wissen die Kommunen zu schätzen. Dass wir uns auch in Zukunft ganz großen Anstrengungen unterwerfen müssen, um die angespannte Finanzsituation bei den Kommunen zu verbessern, ist eine Binsenwahrheit, die hier jeder unterschreiben kann. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir den § 27 der Gemeindeordnung nach einem langen Erprobungs- und Diskussionsprozess ändern. Selten haben wir bei einem Gesetzgebungsvorhaben so viele Gespräche geführt: mit Betroffenen, mit in die Integrationsarbeit eingebundenen Politikern und Verwaltungsverantwortlichen. Noch nie haben wir so unterschiedliche Situationen und Einschätzungen erhalten.
In nahezu jeder Kommune ist der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung, die Zusammensetzung der Ethnien und auch der Anteil der Spätaussiedler unterschiedlich, und damit sind es auch die Wünsche aller Akteure an eine Neuregelung. Deshalb war es auch schwierig, ja unmöglich und auch nach unserer Überzeugung wenig sinnvoll, von hier aus allen Kommunen eine zentralistische Lösung vorzuschreiben. Wir haben uns daher in Übereinstimmung mit unserer Grundüberzeugung, das möglichst viel direkt vor Ort zu entscheiden ist, für einen Mindestrahmen entschieden, der den Kommunen je nach ihrer speziellen Situation möglichst viel Entscheidungsspielraum lässt.
Lassen Sie mich drei wesentliche Kernpunkte der Neuregelung herausstellen:
Erstens. Mit dieser Neuregelung gehen wir weg vom bisherigen Ausländerbeirat hin zu einem Integrationsrat bzw. Integrationsausschuss und machen damit deutlich, dass mit diesem Beratungsgremium die Integration von Migrantinnen und Migranten gefördert werden soll.
Zweitens. Wir stellen den Kommunen, in denen nach diesem Gesetz ein Migrationsgremium zu bilden ist, frei, vom Regelintegrationsrat abzuweichen und einen Integrationsausschuss an dessen Stelle zu bilden.
Drittens. Wir erweitern den Kreis der Aktivwahlberechtigten auf Eingebürgerte und Deutsche, die ihre aus der deutschen Staatsangehörigkeit resultierenden Rechte noch nicht länger als fünf Jahre in Anspruch nehmen können.
Diese Kernpunkte sind eine wesentliche Stärkung der Partizipation von Migrantinnen und Migranten in den Kommunen.
Im Übrigen können die Kommunen die Einzelheiten der Zusammensetzung der Gremien weitestgehend selbst festlegen. Insbesondere können die Räte der Kommunen dem Migrationsgremium auch Aufgaben und Mittel übertragen, wenn sie dies für geboten erachten.
Die Frage, ob eingebürgerte Deutsche und Spätaussiedler ein aktives Wahlrecht erhalten sollen, ist nicht unumstritten, weil ja die Regelaussage steht, dass mit der Einbürgerung der Zielpunkt des Integrationsprozesses erreicht sei. Die Wirklichkeit ist leider eine andere. Deshalb haben wir diese Möglichkeit eröffnet, zumal – das sei auch allen Bedenkenträgern noch einmal ganz deutlich gesagt – Migrationsrat und Migrationsausschuss Beratungsgremien und keine kommunalrechtlichen Entscheidungsorgane sind.
Natürlich – daraus mache ich keinen Hehl – hätte man an dieser oder an anderer Stelle eine weitergehende Regelung treffen können. Insbesondere bei der Beschränkung des aktiven Wahlrechts bei den Eingebürgerten und Spätaussiedlern auf fünf Jahre hätten wir uns auch eine Ausdehnung auf zehn Jahre vorstellen können, was aber nicht konsensfähig war.
Hier werden wir die Erfahrungen der neuen Wahlperiode abwarten.
Lassen Sie mich kurz auf die mehrfachen Veröffentlichungen der LAGA eingehen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass die LAGA weitergehende Wünsche und Vorstellungen hat. Das ist ihr gutes Recht. Sie sollte nur nicht behaupten, der Gesetzentwurf würde bestehendes Recht beschränken und einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung darstellen. Das Gegenteil ist richtig, wie ich das oben an den positiven Veränderungen gegenüber der bisherigen gesetzlichen Ausländerbeiratsregel dargestellt habe.
Lassen Sie mich noch kurz auf die SPD eingehen, auch wenn es sich eigentlich nicht lohnt. Während der monatelangen Diskussion kam von Ihnen außer unheimlich wortgewaltigen Worthülsen gar nichts. Auch nachdem zuerst die Grünen und später dann
die CDU- und FDP-Fraktionen eigene Gesetzentwürfe vorgelegt hatten, kam von Ihnen – wie so oft – nichts. Auch vor den öffentlichen Anhörungen und Beratungen kam nichts.
Erst zur abschließenden Beratung im Kopo legten Sie einen Gesetzentwurf vor – ich spreche bewusst nicht von einem eigenen Gesetzentwurf –, der eine frappierende Ähnlichkeit mit den Forderungen der LAGA aufweist und bei dem schon viele Plagiatsvorwürfe erheben. Dieses Verfahren ist parlamentsunwürdig. Sie bringen einen Entwurf ein, von dem Sie genau wissen, dass er wegen des Beratungswegs nie eine Chance hat, tatsächlich beschlossen zu werden. Wem wollen Sie mit einem solchen Schauakt imponieren? Glauben Sie doch nicht, dass Sie den Migranten mit solchen Mätzchen imponieren können.
In dem Zusammenhang fällt mir sofort eine Aussage des Kollegen Körfges aus besagter KopoAusschusssitzung ein – allerdings zum Thema Jagdsteuer. Er sagte – in diesem Zusammenhang gebe ich ihm völlig recht –: Ich habe den Eindruck, dass Sie zur absoluten Unzeit Wahlgeschenke in Richtung einer überschaubaren Klientel machen wollen. – Herr Körfges, wir haben den Eindruck, dass Ihre Aussage Ihr Verhalten in diesem Fall sehr genau beschreibt. Sie wollen mit dieser unwürdigen Aktion von der eigenen Untätigkeit und vom Scheitern in der Migrationspolitik ablenken.
Wie es um Ihre Migrationspolitik und deren Verankerung bei den Migranten bestellt ist, kann ich Ihnen am besten an einem Beispiel aus meiner Heimatstadt Bielefeld belegen. Dazu möchte ich das „Westfalen-Blatt“ vom 24. April 2009 zitieren. Da heißt es – ich zitiere wörtlich mit Genehmigung des Präsidenten –: Pohlreich und Argyriadou aus der SPD ausgetreten. Unzufrieden über Umgang mit dem Thema Migration. Nebahat Pohlreich, 69, seit 1994 Mitglied des Bielefelder Rates, ist gemeinsam mit ihrem Mann aus der SPD ausgetreten. Mit Kyriaki Argyriadou verließ eine weitere prominente Migrantenvertreterin die SPD. Argyriadou ist Vorsitzende des Migrationsrates, der offiziellen Vertretung der ausländischen Mitbürger bei der Stadt. Beide Frauen nannten Unzufriedenheit mit der Migrationspolitik der Sozialdemokraten als Grund. „Man hat meine Anliegen angehört, passiert ist aber nichts,“ sagte Pohlreich, die aus Istanbul stammt und seit 1973 in Bielefeld lebt.
Ich wollte Ihnen damit nur zeigen, wie es mit der Migrationspolitik der SPD und deren Verankerung bei den Migranten tatsächlich aussieht. Wir werden dieser gesetzlichen Regelung zustimmen. – Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der heutigen Änderung des Kommunalwahlgesetzes geht es um die Aufhebung der Mindestsitzklausel aufgrund des Urteils des Landesverfassungsgerichtshofes.
Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir mit dieser Mindestsitzklausel unterhalb der Hürde einer Sperrklausel im Kommunalwahlrecht eine Regelung einführen wollten, die darauf abzielt, dass auch die Einzelbewerber und die ersten und einzigen Vertreter einer Liste einen zumindest vergleichbaren Rückhalt bei den Wählern erreichen müssen wie die gewählten Mitglieder anderer Listen. Dieser Regelung hat der Landesverfassungsgerichtshof widersprochen. So liegt der heutige Gesetzentwurf vor, dem wir selbstverständlich zustimmen werden.