Protokoll der Sitzung vom 05.12.2007

Meine Damen und Herren! Ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen, der 76. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.

Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.

Meine Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich eine Vereidigung vornehmen. Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 3. Dezember 2007 mitgeteilt, dass Frau Gabriele Kordowski aus der Landesreserveliste der CDU als Nachfolgerin des ausgeschiedenen Abgeordneten Michael Breuer mit Wirkung vom 3. Dezember 2007 Mitglied des Landtages geworden ist.

Ich bitte Frau Gabriele Kordowski, zu mir zu kommen, damit ich die nach § 2 unserer Geschäftsordnung vorgesehene Verpflichtung vornehmen kann.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Ich bitte Sie, die folgenden Worte der Verpflichtungserklärung anzuhören und anschließend durch Handschlag zu bekräftigen:

„Die Mitglieder des Landtags von NordrheinWestfalen bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegenüber jedem Menschen dem Frieden dienen werden.“

Sehr geehrte Frau Kordowski, ich heiße Sie als Abgeordnete in der 14. Wahlperiode herzlich willkommen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

(Allgemeiner Beifall)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt aufrufe, gestatten Sie mir bitte noch einen kurzen Rückblick auf die letzte Plenarwoche: Die vergangene Plenarwoche enthielt viele politisch brisante Themen, die für unser Land von großer Bedeutung waren. Deshalb habe

ich auch viel Verständnis für engagierte Debattenbeiträge und Zwischenrufe gehabt. Gleichwohl muss ich als Resümee feststellen, dass meine Präsidiumskollegen und ich mehrfach dazu gezwungen waren, Rügen auszusprechen, weil einzelne Beiträge in einer Weise vorgetragen wurden, die der Würde des Parlaments nicht mehr entsprachen, sodass eine Rüge erforderlich wurde.

Ich möchte deshalb hier die Gelegenheit nutzen und an Sie alle – und dabei möchte ich ausdrücklich auch die Landesregierung einschließen – appellieren, bei allem Engagement die Würde des Hauses zu achten. Ich glaube, dass es im Interesse der Abgeordneten ist, wenn die sachliche Auseinandersetzung auf einem Niveau verläuft, das dem Anspruch dieses Hauses gerecht wird.

Meine Damen und Herren, Herr Remmel hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. Dazu erteile ich ihm das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich melde mich mit einem Geschäftsordnungsantrag zur Tagesordnung.

Das wird Sie nicht überraschen, weil wir im Ältestenrat und auch in der Vorbesprechung der Parlamentarischen Geschäftsführer angekündigt haben, heute hier zur Tagesordnung den Antrag zu stellen, die Beratungen über den Haushalt 2008 heute und morgen von der Tagesordnung abzusetzen.

(Lachen von der CDU)

Wir beraten heute zwar über jeden Einzelplan, aber morgen findet am Ende in zweiter Lesung eine Gesamtabstimmung über den Haushalt statt.

Die Landeshaushaltsordnung sieht vor, dass das Gesamtdeckungsprinzip für den Haushalt gilt. Dies sehen wir für diesen Haushalt nicht gewährleistet, weil Einnahmen in den Haushalt eingestellt werden, für die es derzeit keine gesetzliche Grundlage gibt und für die noch gar kein Jahresabschluss bei der Wfa – daher müsste das Geld nämlich kommen – festgestellt ist. Insofern ist das Gesamtdeckungsprinzip nicht gewährleistet und daher der Haushalt in der Form nicht beratungsfähig. Deshalb muss die Beratung darüber aus unserer Sicht von der Tagesordnung abgesetzt werden. Das beantrage ich hiermit.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön. – Gegenrede von Herrn Biesenbach.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, Herr Kollege Remmel, kommt in der Tat nicht überraschend. Mich hat nur überrascht, dass er heute noch kam, obwohl Ihnen nach meiner Kenntnis der Gutachterliche Dienst mitgeteilt hat, dass der Angriff ins Leere gehen muss.

Sie sprechen an, dass im Haushaltsentwurf 2008 in Kapitel 14 500, Titel 121 00, Einnahmen in Höhe von 82 Millionen € aus dem Jahresüberschuss der Wfa etatisiert sind. Wir sind sogar dazu verpflichtet, das zu tun. Denn diese Mittel werden im nächsten Jahr voraussichtlich erzielt. Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 1 der Landeshaushaltsordnung hat der Haushalt alle im Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen zu enthalten, und dies sind nach den Verwaltungsvorschriften eben wirklich alle Einnahmen, die voraussichtlich kassenwirksam werden.

Ganz einfach: Sie wissen, dass wir Anfang des Jahres die entsprechende Gesetzesvorlage, von der Sie sprechen, hier mit der Mehrheit der Koalition verabschieden. Die Höhe greifen Sie auch nicht an, weil sie sachlich richtig ist. Und nach alledem werden wir mit einer ganz hohen Prognose im nächsten Jahr diese Einnahmen erzielen. Dass es immer dann, wenn eine hohe Prognosewahrscheinlichkeit gegeben ist, auch etatisiert werden muss, hat der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen im April dieses Jahres in seinem Urteil, das Sie alle kennen, festgeschrieben. Von daher können wir diese Summe nicht nur etatisieren, sondern wir sind sogar dazu verpflichtet. Wir verhalten uns in diesem Fall sogar rechtskonform.

Was ich auch nicht so ganz verstehe, ist, warum Sie es heute ansprechen. Schließlich ist es bei Ihnen nicht anders gelaufen. Ich erinnere mich daran, dass Rot-Grün im Haushalt 2003 100 Millionen € Einnahmen aus dem LEG-Verkauf in den Haushalt eingestellt hat, ohne überhaupt ein Verkaufsverfahren eingeleitet zu haben. Insofern ist dies mindestens eine Parallele.

(Beifall von CDU und FDP)

In den Haushalten 2003, 2004 und 2005 wurden jeweils 50 Millionen € Einnahmen aus der beabsichtigten Auflösung von Schul- und Studienfonds eingestellt. Entsprechende Gesetzesanträge von Rot-Grün haben den Landtag nie erreicht. Wir sind weiter, da wir die erste Lesung bereits hinter uns haben.

Im Übrigen schlagen Sie selbst das Verfahren vor, das Sie jetzt kritisieren. Sie beantragen die Etatisierung von 30 Millionen € aus einer Kiesabgabe mit folgender Begründung; es ist eine Begründung

der Fraktion der Grünen. Ich darf aus Drucksache 14/5677 zitieren:

„Die Kiesabgabe soll erst ab dem 01.07.2008 erhoben werden, damit ein sauberes Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden kann.“

Das heißt, auch Sie wollen Einnahmen einstellen, obwohl es den zugrunde gelegten Gesetzentwurf noch gar nicht gibt. Auch dieser fehlt.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Kollege, die drei Minuten sind um.

Ich habe deutlich gemacht, dass unser Verfahren nicht nur rechtmäßig, sondern rechtlich geboten ist. Sie selbst wollen den Weg mitgehen. Also haben wir hier ein paar Minuten verschenkt, was nicht nötig gewesen wäre.

Wir werden den Antrag ablehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Gödecke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt den Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich.

(Beifall von der SPD)

Ich glaube, dass der Kollege Biesenbach, versucht hat, in eine inhaltliche Debatte einzusteigen und eine Begründung zu liefern, in der er – wie schon öfter in diesem Haus – Äpfel und Birnen miteinander in einen Topf wirft.

Die zentrale Frage, über die wir heute zu entscheiden haben, wenn wir die Tagesordnung nicht ändern, lautet: Gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Einnahmeposition, die Sie und die Landesregierung etatisiert haben? – Die gibt es nicht. Sie möchten dieses Verfahren dadurch reparieren, dass das entsprechende Gesetz im nächsten Jahr verabschiedet wird und rückwirkend zu einem Datum in diesem Dezember in Kraft treten soll.

Sie haben einen weiteren Punkt angesprochen, Kollege Biesenbach: Die Frage, ob man Einnahmen aus Verkäufen etatisieren kann, die noch gar nicht getätigt worden sind, ist das andere Paar Schuhe an der Stelle. Das macht deutlich, dass wir hier in einem anderen Verfahren sind. Das wissen Sie auch.

Ob der Gutachterdienst des Hauses die politische und parlamentarische Entscheidung vorprägen oder sogar ersetzen kann, ist wiederum eine andere Frage, zu der Sie Stellung genommen haben.

Wir wollen, indem wir den Antrag unterstützen, deutlich machen, dass wir erhebliche rechtliche Bedenken haben. Diese rechtlichen Bedenken dokumentieren wir auch dadurch, dass wir jetzt für die Änderung der Tagesordnung stimmen und nicht einer Empfehlung des Gutachterdienstes folgen, denn der kann unsere parlamentarisch- politische Entscheidung nicht ersetzen. – Danke schön.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Frau Gödecke. – Meine Damen und Herren! Ich lasse nunmehr über den Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Remmel abstimmen. Wer dem Antrag von Herrn Remmel folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir treten in die Beratung der Tagesordnung ein.

Ich rufe auf:

1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsge- setz 2008)

Gesetzentwurf

der Landesregierung