Gabriele Kordowski

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Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lehnen Sie sich zurück, entspannen Sie sich nach dieser hitzigen Debatte ein bisschen. Denn ich habe für alle etwas Gutes zu berichten.
Ich freue mich, Ihnen heute als Vorsitzende der Enquetekommission Prävention den Abschlussbericht vorstellen zu dürfen. Hinter der Kommission liegt ein knapp eineinhalbjähriger Diskussionsprozess. Dies ist im Vergleich zu anderen Enquetekommissionen ein sehr kurzer Zeitraum. Die durchschnittliche Dauer der letzten fünf Enquetekommissionen lag bei 32 Monaten. Uns standen gerade einmal 18 Monate zur Verfügung. Wir haben hart und intensiv gearbeitet. Die ehrgeizige Zeitplanung hat sicherlich auch dazu geführt, dass wir uns auf Wesentliches beschränkt haben.
Neben den neun Abgeordneten hatte die Präsidentin sechs Sachverständige berufen, die mit eigenem Stimmrecht und ihrer großen Fachlichkeit dazu beigetragen haben, dass wir trotz kürzester Bearbeitungszeit eine gute Plattform für eine effektive Präventionspolitik in Nordrhein-Westfalen geschaffen haben.
Herr Präsident, ich denke, Sie erlauben es mir: Ich begrüße an dieser Stelle ganz besonders herzlich die Sachverständigen Frau Professor Nowara, Professor Bliesener, Hans Scholten und Professor Walkenhorst, die heute dort oben auf der Tribüne Platz genommen haben. Ich freue mich sehr über Ihr Kommen.
Ich glaube, viele waren – und das nicht nur wegen des engen Zeitkorridors – eher skeptisch, ob es uns gelingen würde, die Kommissionsarbeit rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode mit einem Bericht abzuschließen. Wie Sie sehen, ist uns dieses fristgerecht gelungen. Stolz bin ich darauf, dass sich alle Fraktionen auf einen Bericht einigen konnten. Es gibt also kein abweichendes Votum einer Fraktion.
Trotz unterschiedlicher parteipolitischer Sozialisation – so will ich es mal nennen – haben wir uns der guten Sache untergeordnet und eine einstimmige Empfehlung gegeben. Das ist nicht nur politisch außergewöhnlich, sondern sorgt dafür, dass die Handlungsempfehlungen im politischen Alltag eine höhere Durchsetzungsfähigkeit haben können. Politische Reife, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch in diesen nervösen Tagen – so will ich es einmal bezeichnen – noch durchaus möglich.
Anlass für die Einsetzung dieser Enquetekommission war der Foltermord in einem Jugendgefängnis in Siegburg. Unabhängig von der juristischen Aufarbeitung dieses konkreten Falles haben alle im Landtag vertretenen Fraktionen daraufhin beschlossen, sich wissenschaftlich und abseits der Tagespolitik mit
den Themen „Jugendgewalt“, „Jugendkriminalität“ und „Prävention“ auseinanderzusetzen.
Der Landtag beauftragte somit die Enquetekommission mit der Bearbeitung zweier Themenfelder. Zum einen sollten strukturelle Risikofaktoren für die Straffälligkeit von Jugendlichen herausgearbeitet werden. Zum anderen sollte die Kommission Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und erarbeiten, wie Maßnahmen der Strafe und Erziehung straffällig gewordener junger Menschen verbessert werden könnten.
Das war keine leichte Aufgabe. Über die Frage, warum es Jugendstraffälligkeit gibt, herrscht weitgehend Einigkeit. Allerdings sind die Sichtweisen im Bereich der Strafe und der Erziehung delinquenter junger Menschen dafür jedoch umso verschiedener. Das hat uns nicht abgeschreckt. Im Gegenteil, die Arbeit in der Enquetekommission war von Anfang an durch den Willen zu gemeinsamer Arbeit geprägt.
Um eine solche Aufgabe bewältigen zu können, bedarf es zunächst einer gründlichen Analyse. Die Kommission hat vier Expertisen in Auftrag gegeben. Wir haben insgesamt 15 Fachvorträge zum Thema gehört und drei öffentliche Anhörungen und ein nichtöffentliches Expertengespräch organisiert. Uns war bei der Bearbeitung des Themas, bei dem es viele unterschiedliche Akteure gibt, wichtig, diese Akteure als Experten möglichst früh in unseren Diskussionsprozess einzubinden.
In einem gemeinsamen Vororttermin haben wir die Justizvollzugsanstalt Iserlohn besucht. Die engagierte Diskussion mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort ist mir noch in guter Erinnerung. Die Kommission hat sehr von dem Besuch profitiert.
An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Bediensteten in den Jugendstrafvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen meinen Respekt und Dank für ihren täglichen Einsatz auszusprechen.
Darüber hinaus sind wir ins benachbarte Dänemark und nach Baden-Württemberg gereist, um uns über die guten Beispiele informieren zu lassen. Ein Blick über den Tellerrand hinaus schadet bekanntlich nie.
Im Gegensatz zu Deutschland – das überrascht – gibt es in Dänemark kein eigenständiges Jugendstrafrecht. Man setzt dort auf ein System frühzeitig einsetzender sozialer Kontrolle und Reaktionen auf sich abzeichnende und tatsächliche Entwicklungen von Straffälligkeit bei Kindern und Jugendlichen.
In Baden-Württemberg waren wir sehr beeindruckt vom Projekt Chance, das seit 2003 an zwei Jugendhilfestationen in Leonberg und Creglingen Jugendstrafvollzug in freien Formen durchführt.
All diese Informationen sind in unserem 248seitigen Abschlussbericht eingeflossen. Lesen Sie ihn! Es lohnt sich.
Meine Kollegen werden gleich die Ergebnisse der Kommission aus Sicht der jeweiligen Fraktionen vortragen. Als Vorsitzende der Enquetekommission möchte ich daher die Gelegenheit nutzen, vorab einige Bereiche aus unserer Arbeit herauszugreifen.
Gestatten Sie aber zunächst noch eine Vorbemerkung. Wenn der 9. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung bemängelt: „Jugend wird allzu oft in der Öffentlichkeit nur unter negativen Vorzeichen wahrgenommen, nämlich immer dann, wenn es um Gewalt und Kriminalität, um abweichendes und sozial auffälliges Verhalten geht“, trifft genau das den Kern. Insgesamt haben wir eine engagierte Jugend, die mehr tut als nur „abhängen“.
Wir dürfen uns die Sicht der Dinge nicht durch die Medien verstellen lassen. Der mit Abstand größte Teil unserer Kinder und Jugendlichen entwickelt sich völlig altersgerecht und unauffällig.
Bei der Entwicklung der Ergebnisse unserer Enquete konnten wir uns auf die gute Arbeit der vorangegangenen Enquetekommission II „Chancen für Kinder“ stützen. Die umfassenden Aussagen zu Bildung, Betreuung, Erziehung, Gesundheit von Kindern sind eine gute Plattform zur Entwicklung einer fördernden Atmosphäre für Kinder und Jugendliche im Lande. Diese Ergebnisse eröffneten die Möglichkeit, uns bei der primären Prävention auf einige für uns zentrale Themen zu fokussieren. Ich möchte dabei insbesondere auf das Kapitel „Primäre Prävention“ hinweisen. Es geht um verbesserte Möglichkeiten früher Hilfen, um die kommunale Steuerung und Vernetzung von Hilfen und die Frage: Was kann Jugendhilfe und was kann Schule zur Prävention beitragen?
Besonders deutlich geworden ist mir im Laufe unserer Kommissionsarbeit, insbesondere durch die Vorträge der wissenschaftlichen Expertinnen und Experten, dass wir in Deutschland einen absoluten Nachholbedarf an Forschungen unter anderem zu Wirkweisen von Präventions- und Interventionsmaßnahmen haben. Wir wissen noch zu wenig darüber, was wirklich wirkt.
Das Leitmotiv aus dem Vortrag von Professor Lösel von der Universität Cambridge lautete: Es ist nie zu früh und nie zu spät. – Das macht für mich sehr überzeugend deutlich, dass es in der Prävention zunächst darum geht, den Anfängen von kriminellem Verhalten früh durch gezielte Maßnahmen vorzubeugen.
Unabdingbar ist es aber auch, einer erneuten Rückfälligkeit durch geeignete Straftäterbehandlungs- und Resozialisierungsmaßnahmen entgegenzutre
ten; denn wir werden nie gänzlich verhindern können, dass junge Menschen straffällig werden. Das Ausmaß allerdings können wir versuchen zu beeinflussen.
Frühe Prävention und spätere Behandlung von jungendlichen und heranwachsenden Straftätern sind also keine Gegensätze. Beide sind notwendig, und manchmal gehen sie fließend ineinander über.
Aus der Kriminologie ist aber ebenso bekannt, dass Kinder- und Jugendkriminalität überwiegend alters- und entwicklungsbedingt ist. Sie ist also oftmals ein vorübergehendes Phänomen. Ich möchte dazu noch Joachim Walter, den ehemaligen Leiter der Justizvollzugsanstalt in Adelsheim, zitieren:
Probierverhalten, Abenteuerlust, Aufbegehren, Protest und Provokationen sowie Lernfehler sind und waren zu allen Zeiten jugendtypisch. … Die weitaus meisten Jugendlichen hören von selbst auf, Straftaten zu begehen …
Das heißt aber nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen können, weil es sich ja überwiegend auswächst. Es ist auf jeden Fall eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unsere Jungendlichen zu verantwortungsbewussten Menschen heranreifen. Da, wo es nötig ist, muss regulierend eingegriffen werden.
Aus der Kriminalstatistik geht hervor, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2009 137.473 Tatverdächtige unter 21 Jahren ermittelte. Bei einem Viertel der Tatverdächtigen wird eine rechtskräftige Entscheidung getroffen. 5,8 % der jungen Tatverdächtigen sind Mehrfachtäter. Diese Mehrfach- oder Intensivtäter sind es, die für mehr als ein Drittel der registrierten Straftaten ihrer Altersgruppe verantwortlich sind.
In Nordrhein-Westfalen wurden im Juni 2009 1.370 junge Menschen unter 21 Jahren als Intensivtäter erfasst. Die entscheidende Frage muss also sein: Wie können wir angemessen auf diese Gruppe von jungen Straftäterinnen und Straftätern reagieren?
Studien belegen einen starken Zusammenhang zwischen einer hohen Anzahl von Risikofaktoren und der Wahrscheinlichkeit, straffällig zu werden. Was wir brauchen, ist zum Beispiel ein konsequentes Fall- und Risikomanagement. Wir müssen das Durchreichen problematischer Fälle von einer Maßnahme zur nächsten vermeiden. In unserem Abschlussbericht empfehlen wir daher die Betreuung möglichst durch eine Hand; wir haben das als Falltreue bezeichnet.
In diesem Zusammenhang ist unbedingt eine bessere Vernetzung der unterschiedlichen Akteure von Schule, Jugendhilfe, Polizei und Justiz anzustreben. Diesbezüglich halten wir eine gesetzliche Klarstellung für erforderlich.
Unverzichtbar für die Präventionsarbeit sind die im Feld Tätigen. Sie sind wichtige Säulen bei der Prä
vention der Kinder- und Jugendkriminalität. Wir werden weiterhin enorme Anstrengungen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung leisten müssen – vor allem im Bereich von Diagnostik und Intervention –,
um die Qualität der pädagogischen Arbeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit problematischen Entwicklungsbedingungen, aber auch mit straffällig gewordenen jungen Menschen zu erhöhen. Dies gilt insbesondere für den allgemeinen Vollzugsdienst. Die Mitarbeiter dort verbringen die meiste Zeit mit den jungen Inhaftierten, und sie sind ganz wesentlich für die pädagogische Atmosphäre und die Gestaltung des Vollzugsalltages verantwortlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wie Sie sehen, haben wir uns in der Kommission sehr intensiv mit dem Jugendstrafvollzug beschäftigt. Zu gemeinsamen Handlungsempfehlungen zu gelangen, hat einen längeren Diskussionsprozess erfordert, der aber mit sehr viel Wertschätzung geführt wurde. Ich weise in diesem Zusammenhang auf die Handlungsempfehlungen Nummern 16 bis 32 hin.
Besonders gefreut hat uns während unserer Arbeit das am 8. Dezember 2009 vom NordrheinWestfälischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Haft in freien Formen. Damit sind wir in NordrheinWestfalen ein großes Stück vorangekommen, den Erziehungs- und Fördergedanken des Jugendstrafrechtes weiter auszugestalten.
Für die Jugendhilfe und die Jugendstrafrechtspflege gilt es nun, gute Konzepte und effektive Formen der Kooperation zu entwickeln. Wir haben dazu in der Kommission beispielsweise festgestellt, dass der Anspruch des Erziehungsgedankens im neuen Jugendstrafvollzugsgesetz mit einer fortwährenden Professionalisierung der Jugendhilfe in Richtung besonders problematischer Zielgruppen einhergeht. Daraus ergeben sich zwangsläufig Verbindungsstellen für Kooperationen und fachlichen Austausch. Das macht Mut, dass dabei etwas Gutes herauskommt.
Wir sind sicher, dass die zuständigen Ressorts in den Ministerien das Thema Kinder- und Jugendkriminalität noch mehr als bisher gemeinsam angehen müssen. So ist gewährleistet, dass alle Beteiligten koordiniert an einem Strang ziehen. Der gemeinsame Runderlass von IM, JM, MSW, MGFFI und MAGS zur Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität ist schon eine sehr gute Grundlage dafür.
Ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kommunen und anderen Trägern von Maßnahmen und der Landesebene soll eine neu einzurichtende Landespräventionsstelle sein. Sie sollte als Serviceeinrichtung für sämtliche Akteure, wie zum Beispiel Kinder-
und Jugendhilfe, Schulen und Jugendstrafrechtspflege, dienen. In ihr sollten alle Fäden zum Thema der Prävention zusammenlaufen.
Die Enquete schlägt auch vor, einen Präventionsfonds zu gründen. Über diesen Fonds können dann unter bestimmten Voraussetzungen Mittel für Präventionsmaßnahmen beantragt werden. Wir haben dazu in der Enquetekommission bewusst keine Einzelheiten geregelt; die nähere Ausgestaltung sollte dem Parlament überlassen bleiben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Patentrezept bzw. die Empfehlung, wie man Kinder- und Jugendkriminalität verhindern kann und wie man ihr begegnen sollte, gibt es nicht. Es ist das Bündel differenzierter Maßnahmen, das Wirkung erzielen kann.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal all denen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir heute im Parlament das wichtige Thema der Kinder- und Jugendkriminalität auf eine neue Diskussionsebene heben konnten.
Ich möchte mich bei allen Abgeordneten, insbesondere bei den Obleuten der Fraktionen, bedanken, die für mich stets wichtige Ansprechpartner waren. Der freundschaftliche, kooperative Umgang war wohltuend und erfrischend und hat sicher dazu beigetragen, dass wir diese respektablen Ergebnisse produziert haben.
Mein besonderer Dank gilt noch einmal den Sachverständigen in der Kommission. Die Diskussion mit den Wissenschaftlern und Praktikern aus unterschiedlichen Disziplinen war eine Bereicherung. Ohne sie wäre der Bericht in der uns nun vorliegenden Form nicht zustande gekommen. Dafür danke ich ihnen sehr.
Ich bedanke mich auch sehr bei den wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten der Fraktionen, die stets im Hintergrund wichtige unterstützende Arbeit geleistet haben.
Als Vorsitzende bedanke ich mich ganz persönlich bei meinem Kommissionsbüro, Frau Graw, Frau Lange und Herrn Zöhren, für die stets vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine ganz persönliche Anmerkung: Kein Parlament kann die wichtigste Grundlage überhaupt beschließen, keine Gesellschaft kann sie ersetzen: die Liebe der Eltern zu ihren Kindern. – Vielen Dank.
Ich fordere Herrn Sagel auf, sich bei mir persönlich zu entschuldigen. Er hat mich nämlich während der letzten Plenarsitzung als Rechtsextremistin bezeichnet. Ich möchte gerne, dass er sich auch bei mir entschuldigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine kurze Anmerkung: Ich bin keine leidenschaftliche Rheinländerin, sondern eine bodenständige Ruhrgebietlerin. Ich hoffe, Sie hören mir dennoch gerne zu.
Denn es geht um ein wichtiges Thema: Mehr Aufmerksamkeit für Cannabis in der Drogen- und Präventionspolitik. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Antrag geht es vor allem darum, noch einmal mit aller Deutlichkeit auf die mit dem Konsum von Cannabis verbundenen Gefahren hinzuweisen und für eine breitere öffentliche Wahrnehmung zu sorgen.
Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Über ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland hat Cannabis mindestens einmal probiert. Rund zwei Millionen vor allem junge Menschen konsumieren Cannabis regelmäßig. Circa 600.000 haben Probleme mit dem Konsum. Etwa ein Drittel davon gilt als abhängig. Die Zahl derjenigen, die sich an Beratungsstellen wenden, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.
Da im Vergleich zu anderen Drogen kaum eine körperliche, sondern eine langsam eintretende psychische Abhängigkeit erzeugt wird, wird Cannabis überwiegend als ungefährliche, sogenannte
weiche Droge betrachtet. Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass beim Konsum illegaler Drogen immer die Gefahr besteht, durch den Kontakt zur Drogenszene leichter an härtere Drogen zu geraten.
Neue Untersuchungen belegen außerdem, dass der Wirkstoffgehalt von Cannabis in den vergangenen Jahren signifikant angestiegen ist
und damit nun auch die Gefahren einer schnelleren psychischen und physischen Abhängigkeit bestehen.
Frau Steffens, ich habe vorhin schon gehört – wir sitzen ja nebeneinander –, dass Sie das bezweifeln. Aber die Fachleute sind sich da einig, und zwar nicht die aus dem BKA, die Sie zitieren, sondern die aus den therapeutischen Kliniken.
Im Übrigen sind auch die langfristigen Nebenwirkungen des Cannabiskonsums, zum Beispiel die Schädigung der Lungenfunktion, ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko oder – was ich persönlich viel schlimmer finde – die Auslösung bzw. Beschleunigung psychischer Erkrankungen, vielfach nicht bekannt.
Laut Drogen- und Suchtbericht des Bundesministeriums für Gesundheit erhöht insbesondere früher Konsum von Cannabis das Risiko späterer Drogenaffinität, der schnelleren Entwicklung einer Abhängigkeit und langfristiger neurokognitiver Beeinträchtigungen.
Trotz alledem gilt Cannabis in weiten Teilen der Bevölkerung immer noch als gesellschaftsfähig und wird gerade von jungen Menschen in seiner nachhaltigen Wirkung unterschätzt. Auf einer Internetseite mit Erfahrungsaustausch über den Cannabiskonsum ist zum Beispiel zu lesen:
„Ich bin 16 Jahre alt, rauche seit fünf Jahren Haschisch und habe noch nie bereut, dass ich es getan habe. Außerdem hat es so und so jeder probiert. Ich gehe zur Schule, in der ich gut bin, und bin vollkommen gesund.“
Oder:
„Ich halte es für ein Gerücht, dass Cannabis eine Einstiegsdroge ist. Ich bin 16, habe schon öfter Erfahrung mit diesem Mittel gemacht und hatte bisher noch keine Probleme, sprich: Gesundheit oder Verhalten. Es doch bewiesen, dass dieser Stoff weniger gefährlich ist als Nikotin oder Alkohol.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese beiden Personen, wenn sie dem Konsum von Cannabis weiterhin zusagen, nicht unbedingt in zehn Jahren erleben müssen.
Auch nicht! Das ist damit ja nicht gesagt. Dass das Saufen besser ist, Frau Steffens, würde ich an dieser Stelle überhaupt nicht sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese zwei Aussagen sind exemplarisch für die Verharmlosung des Drogenkonsums und bestätigen den dringenden Handlungsbedarf. Auf internationalen psychiatrischen Fachtagungen wird vermehrt und immer eindringlicher auf die Problematik Doppeldiagnose „Sucht und Psychose“ hingewiesen.
Der Kollege Lehne hat vorhin die Fachtagung in Bedburg-Hau angesprochen. Ich war auf dieser Fachtagung, wo man sehr bedauert hat, dass außer der CDU-Fraktion niemand vom Landtag an dieser internationalen Fachtagung, wo es genau um die Doppeldiagnose „Sucht und Psychose“ ging, teilgenommen hat.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung auf Anregung der Koalitionsfraktionen entschlossen hat, ein Sonderprogramm Cannabis zur Finanzierung einer zielgruppengerechten Kampagne aufzulegen, das aktuell von der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW umgesetzt wird und seinen Schwerpunkt in der frühzeitigen Aufklärung von Kindern und Jugendlichen über den Konsum von Cannabis hat, insbesondere in seiner neuen wirkstoffreichen Variante.
Weitergehend wollen wir unser Augenmerk auch auf die Gefahren legen, die der Cannabiskonsum für die Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr hat. Die nachweislich verminderte Reaktionsfähigkeit und die veränderte Wahrnehmung nach der Einnahme von Cannabis sorgen für eine erhöhte Unfallgefahr. Auch hier soll durch gezielte Aufklärungsarbeit für mehr Problembewusstsein gesorgt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen der Verharmlosung von Cannabis ein Ende machen. Wir wollen das Neinsagen leichter machen. Wir wollen starke, aufgeklärte junge Menschen, die in der Lage sind, mit den an sie gestellten Anforderungen und mit ihren Ängsten umzugehen, und die weniger anfällig sind für den Konsum von Drogen. Ich hoffe auf breite Unterstützung dieser Ziele. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Steffens, geben Sie mir recht, dass man davon ausgehen kann, dass europäische Wissenschaftler solche Informationen auf internationalen Fachtagungen nicht vortragen, ohne sich vorher vergewissert zu haben, dass diese auch tatsächlich zutreffen?
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Schlafmittel Contergan hat tatsächlich damals den größten Medizinskandal der deutschen Pharmageschichte ausgelöst. Niemanden hat diese Tragödie unberührt gelassen. Von den 5.000 in Deutschland geborenen sogenannten Contergan-Kindern leben heute noch rund 2.700.
Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, thematisiert richtigerweise die aktuelle Lebenssituation der heute 45- bis 50-jährigen geschädigten Menschen, die sich in bewundernswerter Weise ihren Platz im Leben erkämpft haben und eine Lebensleistung zeigen, die unseren Respekt abverlangt.
Frau Steffens, ich gebe Ihnen Recht: Ich bin zwar Jahrgang 1953. Wenn ich darüber nachdenke, wird es mir auch ganz anders. Es hätte viele von uns treffen können. Da gebe ich Ihnen völlig Recht.
Heute leiden die Contergan-Geschädigten an Spätfolgen, an schmerzhaften Spätfolgen, die durch jahrelange Fehlbelastungen des Halteapparates, der Wirbelsäule, der Gelenkemuskulatur
entstanden sind – Spätfolgen, die zum Zeitpunkt der Errichtung der Bundesstiftung – damals hieß sie Hilfswerk für behinderte Kinder – zwischenzeitlich ist sie umbenannt worden in ConterganStiftung für behinderte Menschen 1971 nicht absehbar waren.
Aus den Mitteln der Stiftung, so wie Sie es auch gesagt haben, für die neben der Firma Grünenthal auch der Bund Zahlungen geleistet hat, werden Entschädigungsrenten an die Opfer gezahlt, und zwar je nach Schweregrad wird eine Entschädigung zwischen 121 € und 545 € monatlich gezahlt, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle gebe ich der Frau Steffens Recht: Das ist nicht ausreichend. Seit die Mittel der Stiftung im Jahre 1997 aufgebraucht waren, erfolgen die Zahlungen vollständig aus Bundesmitteln. Es ist aber nicht allein die Finanzierung zur Bewältigung der medizinischen und psychischen Spätfolgen, auch die Gewährleistung der Alterssicherung und Hilfen zur Bewältigung des Alltags zeigen klar erkennbare Defizite und somit den Handlungsbedarf auf. Da stimme ich der antragstellenden Fraktion ausdrücklich zu.
Allerdings sage ich an dieser Stelle auch klar: Anzusprechen sind zuallererst der Bund und die Firma Grünenthal.
Aber es ist bereits gehandelt worden. So haben die Vertreter des Bundesverbands Contergangeschädigter im Oktober vergangenen Jahres das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die aktuelle Lebenssituation Contergan-Geschädigter informiert und ihre Forderungen benannt. Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, diese Forderungen im Einzelnen aufzuzählen. Keine Angst, Herr Präsident, ich werde das nicht machen.
Ganz kurz skizziert beinhaltet das Forderungen bezüglich der Stiftungsleistungen, der Gesundheit, der Pflege, der Assistenz, der Mobilität, des Schwerbehindertenrechts und der häuslichen Lebenswelt – also all das, was auch Frau Steffen eingefordert hat.
Ein erstes Treffen mit dem geschäftsführenden Gesellschafter der Grünenthal GmbH, Sebastian Wirtz, erfolgte kurz darauf, im Dezember 2007, und das lässt hoffen.
Vor fünfzehn Tagen teilten die Vorstände der Koalitionsfraktionen im Bund ihren Beschluss zur Verdoppelung der Höhe der Entschädigungsrenten für Contergan-Opfer zum 1. Juli 2008 mit. Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen lässt erkennen, dass die Erhöhung der Entschädi
gungsrente ein erster – ich betone: ein erster – richtiger und wichtiger Schritt auf dem Weg ist, weitere geeignete Maßnahmen zur Milderung der Beeinträchtigungen zu identifizieren und einzuleiten.
Die Gesellschafter der Firma Grünenthal und die Vertreter des Bundesverbands ConterganGeschädigter stehen in einem engen Dialog mit dem Ziel, gemeinsam tragfähige Lösungen für die Betroffenen zu finden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ich gehe davon aus, dass Ihnen all das nicht neu ist. Frau Steffens, wir haben das gerade von Ihnen gehört. Deshalb werte ich Ihren Antrag als Aufforderung zu einer aufmerksamen Begleitung – so habe ich es formuliert, Sie haben es „Aufschlag“ genannt –, um die weiteren Entwicklungen im Sinne der betroffenen Contergan-geschädigten Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen begleiten zu können.
Das wollen wir im Ausschuss gemeinsam mit Ihnen machen, und somit stimmen wir der Überweisung gern zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin.