Protokoll der Sitzung vom 17.04.2008

Die Journalisten wissen schon gar nicht mehr, was die Opposition an diesem Gesetz eigentlich noch zu kritisieren hat.

Diese Personalvereinbarung ist fertig. Wir warten auf die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände. Die hat es bei der alten Personalvereinbarung nicht gegeben. Es wird uns gelingen, dass diesmal nicht nur die sechs Wohlfahrtsverbände, sondern auch die drei kommunalen Spitzenverbände mitmachen. Das wird eine erneute Erfolgsmeldung sein, die Sie in Ihrer Regierungszeit nie zustande bekommen haben.

(Beifall von Walter Kern [CDU])

Frau Asch trägt hier vor: Ich bin in der Kindertagesstätte, aber das Ministerium hat keine Ahnung. – Fachleute der Wohlfahrtspflege, die Tag für Tag mit ihren Trägern zusammensitzen und die Probleme, die vor Ort bestehen, genau kennen, unterzeichnen diese Personalvereinbarung. Das ist schon ein Stück Überheblichkeit und Arroganz, quasi die gesamte Wohlfahrtspflege für inkompetent zu erklären, nur um in diesem Landtag ein parteipolitisches Spiel zu machen.

(Beifall von der CDU)

In Ihrem Antrag nennt die Fraktion der SPD für 2004 die Zahl von 13.285 Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen, die nicht als Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen oder studierte Sozialpädagoginnen ausgebildet sind, sondern über andere Qualifikationen verfügen.

(Das Handy von Marc Jan Eumann [SPD] sendet ein Signal, was zu Rufen und Gegen- rufen unter den Abgeordneten führt.)

Sie fordert schon für das kommende Ausbildungsjahr eine Ausnahmeregelung, mit der …

(Unruhe)

Störe ich?

(Heiterkeit – Norbert Killewald [SPD]: Wollen Sie darauf wirklich eine Antwort?)

Ja.

(Wolfgang Jörg [SPD]: Hier stören Sie nicht!)

Im Europaparlament wird alles übersetzt, da kann man nicht dazwischenrufen.

(Britta Altenkamp [SPD]: Dann hätten Sie auch nur zwei Minuten und 30 Sekunden gehabt, Herr Minister!)

Auch das stimmt, ich hätte nur 2:30 Minuten gehabt. – Also: Die SPD fordert schon für das kommende Ausbildungsjahr eine Ausnahmeregelung, mit der diese Beschäftigten trotz fehlender Eingangsvoraussetzung eine Ausbildung als Erzieherin beginnen können.

Dazu ist zunächst zu sagen, dass eine erhebliche Zahl der genannten Beschäftigten bereits heute über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. Denn zu einem überwiegenden Teil geht es um Heilpädagoginnen, Heilpädagogen, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger. Hinzu kommen Berufspraktikantinnen und -praktikanten im Anerkennungsjahr, die sich bereits in der Erzieherausbildung befinden. Für all diese Beschäftigtengruppen besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, ihnen mithilfe von Ausnahmeregelungen den Zugang zur Ausbildung der Erzieherin zu ebnen.

Es bleiben noch 4 % der Beschäftigten übrig, die weder über einen Berufsfachschulabschluss als Kinderpflegerin oder Sozialhelferin noch über eine andere Berufsausbildung verfügen. Ist es wirklich sinnvoll, den ungelernten Beschäftigten einen unmittelbaren Zugang zur Erzieherinnenausbildung zu eröffnen? Wollen Sie das wirklich? Wir wollen doch gemeinsam Qualität steigern, Qualität erhöhen, und Sie senken hier Standards; Sie senken Fachlichkeit. Das ist das Gegenteil von dem, was wir uns vorgenommen haben.

Wir halten am Bildungsgedanken der frühen Förderung fest. Dazu gehört für mich grundsätzlich, dass in den Kindertageseinrichtungen sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte zum Einsatz kommen. Umfassende Ausnahmeregelungen, wie sie die SPD-Fraktion fordert, kämen einer Aufweichung der Zugangsvoraussetzungen für den Erzieherberuf gleich – zulasten der Ausbildungsstandards und auch zulasten der Qualität in den Kindertageseinrichtungen.

(Zuruf von Frank Sichau [SPD])

Wir wollen mehr Qualität. Deshalb wollen wir keine Standards senken. Dazu gehört auch eine gute Qualifikation. Diese ist im Kinderbildungsgesetz auch so verankert. Deshalb haben wir das Fachkräfteangebot in das Gesetz aufgenommen und einen entsprechenden personellen Mindestschlüssel festgelegt – übrigens in Übereinstimmung mit den Trägern der Einrichtungen.

Ich weiß, dass jetzt auch mancher an diesem Mindestschlüssel rütteln will. Mit uns ist das aber nicht zu machen. Wir lassen an diesem Schlüssel nicht rütteln. Den haben alle unterschrieben. Alle haben sich zu mehr Qualität in den Einrichtungen verpflichtet. Das jetzt im Nachhinein aufzuweichen, ist jedenfalls mit dieser Landesregierung nicht zu machen.

Eine Höherqualifizierung von Ergänzungskräften, die zur Kinderpflegerin oder Sozialhelferin ausgebildet worden sind, liegt in unserem Interesse. Da

für sind verschiedene Wege offen. Die Ergänzungskräfte haben die Möglichkeit, die Erzieherinnenausbildung parallel zur Erwerbstätigkeit zu absolvieren. Es gibt auch die sogenannte Nichtschüler- oder Externenprüfung für Kinderpflegerinnen und Sozialhelferinnen, die über ein hohes Maß an Berufserfahrung im Umgang mit unter Dreijährigen verfügen.

Ergänzungskräfte, die keinen einschlägigen Berufsabschluss mitbringen, sollten nach meiner Auffassung zunächst eine Ausbildung als Kinderpflegerin oder Sozialhelferin absolvieren, bevor sie sich zur Erzieherin weiterqualifizieren können.

Ein wichtiger Baustein für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung ist die Verbesserung der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wir streben langfristig für die Leitungspositionen in Kindertageseinrichtungen ein Qualifikationsniveau an, das mit dem einer Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität vergleichbar ist.

Zuletzt weise ich noch einmal darauf hin, dass der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes und die Stärkung der frühkindlichen Bildung durch das KiBiz dazu führen werden, dass wir mehr Personal in den Kindertageseinrichtungen brauchen. Das habe ich heute Morgen schon einmal erklärt. Wenn es dort plötzlich 50 Millionen € mehr geben muss, geht dieses Geld nicht in Spielzeug, sondern in Personal, in Menschen, in Erzieherinnen und Erzieher. Der Bedarf wird in den nächsten Jahren, wenn wir auf ein Drittel Plätze für unter Dreijährige steigen, überall in unserem Lande und auch überall in Deutschland anwachsen.

Die Ergänzungskräfte taugen also ebenfalls nicht für die Rolle der „KiBiz-Opfer“, auch wenn die SPD-Fraktion das gerne hätte. Auch sie werden vom KiBiz profitieren – vor allem dann, wenn sie bereit sind, die Angebote zur Weiterbildung und Qualifikation anzunehmen.

Die SPD widerspricht sich selbst, wenn sie zwar die gestiegenen Anforderungen an die Ausbildungsvoraussetzungen begrüßt, die in der letzten Legislaturperiode erfolgt sind, im gleichen Atemzug aber eine Aufweichung der Zugangsvoraussetzungen für die Erzieherinnenausbildung fordert. Eine solche Aufweichung würde nicht nur die Qualität der Ausbildung schwächen, sondern langfristig auch auf die Qualität der Kindertagesbetreuung durchschlagen.

Wir wollen das Gegenteil. Wir wollen mehr Qualität: eine bessere Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle, die in den Kindertageseinrichtungen des Landes beschäftigt sind. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Laschet. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Killewald das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Herr Lindner und Frau Milz, Sie müssen mir einmal erklären, weshalb jemand, dem eine Ausbildung ermöglicht wird, nach der Ausbildung unqualifizierter ist als vorher. Das ist schwer verständlich, meine Damen und Herren.

Es geht nämlich nicht um eine qualitative Absenkung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher, sondern darum, mehr Leute in diese Ausbildungsmöglichkeit zu bringen. Es geht gar nicht darum, dort die Standards zu senken. Vielmehr soll es Menschen, die seit vielen Jahren in den Kindertagesstätten arbeiten, ermöglicht werden, diese Ausbildung zu absolvieren.

Ich will auch einmal deutlich machen, um welche Menschen es hier geht: um Kinderpflegerinnen, die in den 70er-Jahren die entsprechende Ausbildung gemacht haben – häufig mit qualifiziertem Schulabschluss, häufig aber auch ohne. Sie sind seit 20 bis 30 Jahren berufstätig, eventuell mit einer Unterbrechung. Häufig sind sie viel erfahrener als die Erzieherin, die gerade von der Ausbildung kommt. Diesen Menschen ohne qualifizierten Schulabschluss die Möglichkeit zu geben, durch eine Einzelfallprüfung … Ich weiß, Herr Lindner; Sie interessiert das nicht. Sie quatschen lieber dazwischen, wenn Sie Lust und Laune dazu haben.

(Christian Lindner [FDP]: Das tue ich doch gar nicht!)

Ja, ja. Wenn es um die wirklichen Inhalte geht, dann hören Sie lieber nicht zu, weil das offenlegen würde, wie schlampig Sie vorhin argumentiert haben.

(Beifall von der SPD – Lachen von der FDP)

Herr Lindner, es geht nicht darum, die Qualität in der Einrichtung zu minimieren. Es geht darum, mehr Menschen, die heute 20 oder 30 Jahre Berufserfahrung in der Erziehungstätigkeit haben – die vielleicht sogar Sie in der Kindertagesstätte erzogen haben,

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Der ist doch gar nicht erzogen!)

die vielleicht die Kinder von uns anderen erzogen haben –, zu ermöglichen, ab 2011 für die letzten fünf bis zehn Jahre ihres Berufslebens an der gleichen Stelle tätig zu sein wie bisher.

Ich will das auch begründen. Sie haben richtigerweise gesagt, das sei weiterhin möglich. Sie müssen mir aber einmal Folgendes deutlich machen: 2004 gab es dort 77.000 Beschäftigte. 48.650 hatten eine Ausbildung als Erzieherin; sie gehören ohne Frage zu den Fachkräften. 1.367 haben ein Studium der Sozialpädagogik absolviert; da ist das keine Frage. Sie müssten unsere Zahlen schon ganz lesen, Herr Minister; dann würden Sie auch noch die Unterschiede bemerken. 10.507 hatten eine Ausbildung zur Kinderpflegerin; die habe ich gerade beschrieben.

Daneben arbeiteten dort 13.185 Personen, die eine andere Qualifikation haben. Wenn Sie in die Einrichtungen gehen, stellen Sie fest, dass die überwiegende Mehrheit von ihnen nicht Heilerziehungspflegerin – davon gibt es nämlich erst ein paar Hundert – und nicht Heilpädagogin – da gibt es auch nicht so viele Ausbildungsplätze, dass der größte Teil der hier Tätigen dieser Gruppe angehören könnte – ist und auch keine andere pädagogische Ausbildung hat.

Das heißt, es sind Kräfte, denen irgendwann, als es zu wenige Fachkräfte gab, vom Gesetzgeber erlaubt wurde, sich bei den Einrichtungen zu bewerben, und die dort inzwischen 10 oder 15 Jahre lang qualifizierte Arbeit machen. Denen sollte man den Zugang zur Erzieherinnenausbildung ermöglichen, wenn sie zum Beispiel keinen Schulabschluss haben, und zwar über eine Einzelfallprüfung. Wir fordern nicht, dass das alle machen dürfen, sondern nur nach einer Einzelfallprüfung; das steht in unseren Forderungen. Denen das zu verwehren, ist falsch und zu kurz gedacht.

(Beifall von der SPD)

Ich möchte bei den Zahlen bleiben: 77.000 Beschäftigte, ich habe vorhin noch einmal nachgefragt, arbeiten in ungefähr 9.000 Einrichtungen und 22.000 Gruppen. Wahrscheinlich wird die Gruppenzahl nicht viel größer werden als heute. Nehmen wir an, es sind 22.000 Gruppen. Wie wollen Sie Ihre Fachkraftquote – ich nenne das jetzt einmal so – mit 23.000 Mitarbeiterinnen berücksichtigen? Das geht nicht.

Sie müssen dann akzeptieren, dass es mehr Menschen gibt, die schon qualifiziert in Einrichtungen arbeiten. Ihnen muss ermöglicht werden, die Erzieherausbildung aufzunehmen. Das ist der einzige Sinn dieses Antrags. Vielleicht akzeptieren Sie, dass wir unabhängig von unserer Kritik

am KiBiz hier ein Problem aufgreifen, welches auch Sie erkennen müssten.

Die wenigen Zahlen, die ich Ihnen gerade genannt habe, machen deutlich: Das wird schwierig. Deshalb sieht Ihre Personalverordnung an einigen Stellen so aus, als wenn Sie in die Richtung gehen wollen, es den Trägern leichter zu machen. Aber es ist nicht ausreichend. Daher ist unser Antrag heute notwendig.

Herr Lindner, ich möchte Ihnen ganz klar sagen, um wen es geht. Ich habe selber einmal als Erzieher gearbeitet. Es geht um Menschen, die immer noch an der Stelle arbeiten, wo ich sie damals während der Erzieherausbildung begleiten durfte, die also mehr als 25 Jahre Berufserfahrung haben. Sie waren damals schon über 30 und überschreiten jetzt die 50. Und denen sagen Sie, gegebenenfalls im Jahre 2011, weil das die Fachkraftquote nicht hergibt: Du darfst in deiner Gruppe nicht mehr arbeiten, sondern wir müssen dich als Träger in eine andere Einrichtung, in eine andere Gruppe geben. – Das geht meiner Meinung nach nicht.

Für diese Personen muss es möglich sein, wenn sie geeignet sind, nach Einzelfallprüfung die Erzieherinnenausbildung zu absolvieren und nach der Erzieherausbildung eine ganz normale Tätigkeit als Erzieherin aufzunehmen, die sie heute zum Teil schon machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.