Aber ich will gerne darauf hinweisen, Frau Kollegin Löhrmann, dass sich die Sach- und Rechtslage nicht nur seit der ersten Antragstellung nicht verändert hat, sondern dass diese Sach- und Rechtslage auch schon in den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung galt. Auch Sie haben es nicht hinbekommen, den Passagierflug in der Nacht zu unterbinden, und auch Sie haben es nicht hinbekommen, die Änderungen, die Sie jetzt von der neuen Landesregierung fordern, zu realisieren. Da ist es schon schizophren, nicht richtig und nicht fair, dass Sie hier so tun, als sei mit dem Regierungswechsel plötzlich eine völlig neue Situation entstanden und als könne man ohne Weiteres das, was vorher über Jahre hinweg nicht einlösbar war, mit einem einfachen Federstrich erledigen. – Ganz im Gegenteil: Die Sach- und Rechtslage hat sich nicht geändert.
Tatsache ist: Die Einführung einer Kernruhezeit im Passagierflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn ist im Hinblick auf die gegebene Genehmigungslage derzeit nicht umsetzbar. Das habe ich hier immer wieder vorgetragen. All diejenigen, die etwas anderes behaupten, streuen den Menschen vor Ort, im Rhein-Sieg-Kreis, in Bonn, in Köln, Sand in die Augen.
Ich erspare dem Parlament, die Rechtslage noch einmal zu erläutern. Das haben wir im vergangenen Jahr ausreichend getan. Aber eines möchte ich klarstellen: Die Landesregierung verkennt nicht, dass der Flugbetrieb von Großflughäfen Belastungen für die Nachbarschaft bedeutet. Aber die Nachbarschaft des Flughafens Köln/Bonn ist dem Nachtfluglärm nicht schutzlos ausgesetzt. Das heißt, unzumutbare oder gar gesundheitsgefährdende Auswirkungen des Nachtflugbetriebes werden verhindert.
Denn erstens wird es durch die Beschränkung des nächtlichen Flugbetriebes auf lärmarme Strahlflugzeuge in der Bonusliste des Bundesverkehrsministeriums eine Einschränkung geben.
Zweitens. Durch die flankierenden umfangreichen Schallschutzmaßnahmen an Schlafräumen nach Maßgabe des Erstattungsprogramms des Flughafens Köln/Bonn, das weiterläuft, wird es ebenfalls zu einer Reduzierung des Fluglärms für die Menschen kommen.
Die Nachtflugbewegungen am Flughafen Köln/Bonn sind darüber hinaus deutlich rückläufig. Für das laufende Jahr ist durch den bedauerlichen
Fortzug von DHL und Lufthansa Cargo mit einem Rückgang von rund 6.000 Nachtflugbewegungen zu rechnen. Im Hinblick auf die bestehende Sachlage ist ein Antrag der Vertreter des Landes im Aufsichtsrat des Flughafens Köln/Bonn deshalb auch nicht zu befürworten.
Lassen Sie mich aber trotzdem noch einige Worte zu der Anfang Februar 2008 auf Antrag der Flughafen GmbH getroffenen Entscheidung über die Verlängerung der Nachtflugregelung sagen:
Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund geplanter Investitionen der am Flughafen Köln/Bonn ansässigen Unternehmen in den kommenden Jahren getroffen worden. Die damit geschaffene Klarheit wird maßgeblich dazu beitragen, Arbeitsplätze im Frachtbereich zu sichern, neue zu schaffen und die Standortattraktivität der Region zu erhöhen.
Ich habe mich über einen Brief der ver.diVertrauensleute am Flughafen Köln/Bonn gefreut, die dieser Landesregierung ausdrücklich dafür gedankt haben, dass sie diese Entscheidung getroffen hat.
All diejenigen, die damit nicht einverstanden sind, sollen sich dann mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und auch mit denjenigen, die dort künftig Jobs finden werden, auseinandersetzen und diesen dann erklären, dass sie diese Jobs nicht wollten, dass sie eine andere Entscheidung wollten. Das ist nämlich die Kehrseite der Medaille, die in diesem Hause von SPD und Grünen eben nicht so vorgetragen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht ist die bestehende Nachtflugregelung insgesamt tragfähig, den Anforderungen des Nachtflugbetriebes auch über das Jahr 2015 hinaus gerecht zu werden, und geeignet, gegebenenfalls zum Schutz der Flughafennachbarschaft auf künftig eintretende Steigerungen beim Nachtfluglärm reagieren zu können. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich die beiden Forderungen Ihres Antrages deshalb nicht unterstützen kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Jetzt hat Herr Becker noch einmal für eine kurze Zeit das Wort. Bitte schön.
Ich möchte in aller Ruhe zunächst einmal auf Folgendes hinweisen: Wer Sand in die Augen streut, das kann doch nur der
jenige sein, der es hier zulässt, dass eine Nachtflugregelung inklusive des Passagierfluges verlängert wird, obwohl der Landtag das Gegenteil gewünscht hat, dann vor Ort, nachdem die Verlängerung ausgesprochen worden ist, hingeht und der Öffentlichkeit erzählt, er wolle dafür kämpfen, und heute kneift und nicht hier ist. Herr Papke ist es, der den Menschen Sand in die Augen streut.
Zweite Bemerkung: Herr Wittke, Sie können noch so viel reden, Sie hätten wegen des fehlenden Vertrauensschutzes das Passagierflugverbot direkt durchsetzen können. Sie haben es nicht nur nicht direkt durchgesetzt, sondern Sie haben diese Nachtfluggenehmigung inklusive Passagierflug sogar verlängert. Sie haben damit die rechtliche Möglichkeit der Genehmigungsbehörde, es in den nächsten Jahren noch einzuführen, nachweislich verschlechtert. Ich glaube, dass Sie das auch wissentlich getan haben.
Eine zusätzliche Bemerkung möchte ich an diejenigen richten, die sich darüber aufregen, dass Kommunen klagen und sich wehren: Das ist nicht nur das gute Recht der Kommunen, sondern das ist auch ihre Pflicht, jedenfalls immer dann, wenn man die Belange der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Dazu gehören eben nicht nur Arbeitsplätze, sondern dazu gehört auch der Gesundheitsschutz.
Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen deshalb über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/6519 ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und Herr Solf. Wer ist dagegen? – Das sind die anderen Mitglieder der CDU-Fraktion und die FDPFraktion. Wer enthält sich? – SPD-Fraktion. Will sich noch jemand enthalten? – Dann ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
14 Patentanmeldung – Patentverwertung – Patentmanagement: Strukturen gezielt weiterentwickeln und so den Innovationsstandort NRW stärken
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns wohl alle darüber einig, dass Patente ein wichtiger Gradmesser für den Abruf der Ressource Wissen und damit auch für die Innovationsfähigkeit eines Landes sind. Insofern ist es besorgniserregend, dass Nordrhein-Westfalen gerade bei der Patentintensität, wie der Innovationsbericht 2007 zeigt, deutlich hinter Bayern und Baden-Württemberg liegt. Beim Deutschen Patent- und Markenamt werden nämlich aus Nordrhein-Westfalen nur 45 Patente pro 100.000 Einwohner, aus Baden-Württemberg aber 113 und aus Bayern sogar 125 gemeldet.
Natürlich ist es richtig, dass diese Statistik unmittelbar damit zusammenhängt, an welchen Standorten bestimmte große Unternehmen ihre Forschungsabteilungen angesiedelt haben. Ich nenne Daimler, Siemens oder BMW in Bayern. Natürlich ist es auch richtig, dass bestimmte forschungsintensive Branchen überproportional in Bayern und Baden-Württemberg vertreten sind.
Nur wenn sich solche Disparitäten verfestigen und damit das strategische Denken und Handeln der einzelnen Akteure in der Wirtschaft und in den Forschungseinrichtungen bestimmen, droht der Innovationsstandort Nordrhein-Westfalen Schaden zu nehmen, und zwar in Bezug auf sein Image,
in Bezug auf seine Attraktivität bei Unternehmensansiedlungen und in Bezug auf seine Attraktivität für besonders qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deswegen erwarten wir von Ihnen, Herr Minister Pinkwart, dass Sie der Gefahr einer schleichenden Entwertung des Innovationsstandortes Nordrhein-Westfalen entschieden entgegentreten.
Es gilt, den eklatanten Rückstand zu Bayern und Baden-Württemberg deutlich zu reduzieren. Dazu gehört auch, dass man den eigenen Standort nicht immer schlechtredet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Intensivierung des nordrhein-westfälischen Patentgeschehen wird uns aber nur gelingen, wenn wir die diesbezüglichen Begleit- und Förderstrukturen
weiterentwickeln, und zwar vor dem Hintergrund der ständig zunehmenden Innovationsgeschwindigkeit, die längst die gesamte Wertschöpfungskette umfasst und so auch die mittelständischen Unternehmen erreicht hat; vor dem Hintergrund des explosionsartigen Anwachsens des vorhandenen Wissens und vor dem Hintergrund der veränderten Möglichkeiten, die sich Unternehmen im Umgang mit ihren Patenten bieten.
Immer mehr Unternehmen erkennen, dass Patente eine strategische Qualität haben. Sie erkennen, dass Patente über Lizenzverträge zur Erschließung zusätzlicher Erträge genutzt werden können. Sie erkennen, dass Patente im Sinne eines Zahlungsmittels auch zum Einkauf ergänzender Technologien genutzt werden können, und sie erkennen, das Patente die Brücken für grundlegende Unternehmenskooperationen bilden können.
In unserem Antrag haben wir diesen Erkenntnisprozess als Übergang von der bloßen „Patentverwaltung zum Patentmanagement“ beschrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Politikerinnen und Politiker sind keine Patentmanager, die sich in unternehmensinterne Prozesse einmischen können, dürfen oder möchten.
Aber wir müssen uns fragen, ob die von der Landesregierung gesetzten Rahmenbedingungen die sich an dieser Stelle rasant ändernden Realitäten hinreichend abbilden. Wir müssen uns fragen, wie wir speziell kleine und mittlere Unternehmen besser unterstützen können, und wir müssen uns fragen, welche Instrumente hierzu notwendig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag ist eine Aufforderung an alle Fraktionen, sich diesen Fragen zu stellen und sich mit ihnen auch konzeptionell auseinanderzusetzen.
Es geht uns in diesem Antrag aber auch darum, die nordrhein-westfälischen Hochschulen als Schmieden anwendungsorientierten Wissens weiter zu stärken.
Insofern spielt auch die in der letzten Legislaturperiode ins Leben gerufene Patentverwertungsagentur Provendis eine große Rolle, deren Arbeit dazu beigetragen hat, dass Nordrhein-Westfalen bei den Patentanmeldungen aus den Hochschulen besser dasteht als Bayern und BadenWürttemberg.
Aber auch hier wollen wir die Frage stellen, ob die geschaffenen Strukturen hinreichend sind, um die vorhandenen Potentiale umfassend abzurufen.
zuschauen und zu untersuchen, wie zum Beispiel in anderen Staaten, speziell im angelsächsischen Raum, an Hochschulen entwickelte Ideen patentiert und marktbezogen verwertet werden.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf eine konstruktive und auch spannende Debatte im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und in den anderen Fachausschüssen. – Herzlichen Dank.