Protokoll der Sitzung vom 14.05.2008

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Gebhard, das Studienbeitragsgesetz hat in § 2 Abs. 2 eine klare Definition des Verwendungszwecks der Studienbeiträge vorgenommen. Studienbeiträge dürfen zweckgebunden für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen sowie für Ausgleichszahlungen an den Ausgleichsfonds ausgegeben werden.

Eine solche Verbesserung tritt sicher dann ein, wenn zusätzliches Personal in der Lehre eingestellt wird. So dürfen unter der Voraussetzung, dass die tatsächliche Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen hinreichend dargelegt ist und die Studierenden die Entscheidung in den je

weiligen Gremien mittragen, auch zusätzliche Professuren geschaffen und aus Studienbeiträgen finanziert werden. Das haben wir auf ausdrückliche Bitte der Hochschulen und auch der Studierenden geprüft und bejaht.

Was die kapazitativen Auswirkungen der Schaffung neuer Professuren angeht, so ist die gesetzliche Ausgangslage klar: Das Studienbeitragsgesetz bestimmt, dass die Beitragseinnahmen Mittel Dritter sind und die hierdurch finanzierten Personalmaßnahmen damit nicht kapazitätswirksam werden.

Nun gibt es zu der Frage der Kapazitäten in diesem Zusammenhang von unserer Auffassung abweichende Ansichten, beispielsweise von Herrn Prof. Epping. Auch Prof. Epping kommt jedoch im Ergebnis dazu, dass es möglich sei, auch aus Studienbeiträgen finanziertes Personal kapazitativ neutral zu behandeln. Er hat hierzu nur einen anderen Weg im Sinn, nämlich den der Veränderung der curricularen Normwerte.

Insgesamt wird die Verwendung der Studienbeiträge nach unserer Beobachtung von allen Hochschulen sensibel und gewissenhaft gehandhabt, wobei die Studierenden eingebunden werden. Das hat auch die überwiegende Mehrzahl der vom Innovationsausschuss angehörten Hochschulen und Studierendenvertreter erst jüngst bestätigt. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Studierenden nicht über die Beiträge und deren Verwendung mitbestimmen können.

Was die konkrete Frage von Ihnen, Frau Gebhard, angeht, so gilt auch hier: Mit den Studienbeiträgen können Hochschulen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen unter anderem auch neue Professuren schaffen, ebenso wie im Rahmen des Hochschulpakts 2020.

Der entscheidende Unterschied ist aber: Mit dem Hochschulpakt sollen zusätzliche Lehrkapazitäten geschaffen werden. Hieraus finanziertes Personal wird demnach auch in der Kapazitätsrechnung berücksichtigt. Aus Studienbeiträgen finanziertes Personal soll im Gegensatz dazu die Betreuungsrelation verbessern. In dem Umfang, in dem Personal aus dieser Quelle finanziert wird, ist es gemäß Studienbeitragsgesetz kapazitativ nicht relevant.

Es handelt sich also um getrennte Bereiche der Finanzierung, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Die Hochschulen können und müssen diese Bereiche trennen und diese Trennung im Rahmen ihres Haushaltes auch darlegen können. Eine Vermischung der Bereiche, wie es in Ihrer Frage suggeriert wird, findet nicht statt.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Gebhard hat sich zu einer Frage gemeldet. Bitte schön.

Es stellen sich noch ein paar Nachfragen. Sie haben auf die Untersuchung von Herrn Prof. Epping hingewiesen. In der Tat hat er einen anderen Zugang. Auch er hat gesagt, man könne dies kapazitätsmäßig außen vor lassen, allerdings unter der Voraussetzung, dass man es als sogenannte nicht zweckbestimmte Drittmittel betrachtet. Nur dann hat er verfassungsrechtlich die Möglichkeit gesehen, das so zu machen, aber nicht mit der Begründung, die Sie im Studienbeitragsgesetz verankert haben. Das ist ja genau die Krux.

Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, es ist verfassungsrechtlich möglich, das so zu handhaben, und zwar mit den nicht zweckbestimmten Drittmitteln, dann hat es diese Implikation, die Sie offensichtlich ausschließen wollen, dass Studierende nicht zu beteiligen sind, dass sie für den Hochschulpakt zu beantragen sind. Wie kommen Sie rechtlich aus dieser Zwickmühle heraus? Ich kann das nicht erkennen. Die Hochschule in Köln hat ja offensichtlich die Absicht, sich anders zu verhalten.

Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Gebhard, ich sehe nicht, dass die Universität Köln die Absicht hat, sich anders zu verhalten. Im Gegenteil! Sie ist mit der von uns gegebenen Rechtsauskunft sehr zufrieden und verhält sich danach.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Gebhard hat das Wort zu ihrer zweiten Frage. Bitte.

Ganz konkret: Das heißt, dass damit die Hochschule das Gutachten von Prof. Epping nicht heranzieht, um beispielsweise die Mittel aus den Studiengebühren für den Hochschulpakt 2020 einzusetzen?

Herr Minister, bitte.

Ich hatte in meiner Antwort deutlich gemacht, dass wir über zwei völlig verschiedene Systeme

reden und dass die Hochschulen das auch in dieser Getrenntheit darzulegen haben. Herr Epping lässt sich in keiner Weise zum Hochschulpakt ein. Das ist auch nicht Gegenstand seines Gutachtens. Gegenstand seines Gutachtens ist die Betrachtung, inwieweit aus Studienbeitragseinnahmen nicht kapazitätswirksam Professuren von den Hochschulen in Anstellung gebracht werden können. Hier kommt er in der schlussendlichen Bewertung zu demselben Ergebnis: Das ist kapazitätsneutral möglich. Insofern sehen wir auch, dass die Regelung, die wir hier getroffen haben, voll konsistent ist zu dem, was die verfassungsrechtliche Beurteilung in dem Gutachten Epping zum Gegenstand hat.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Gebhard, Ihre dritte und letzte Frage. Bitte.

Sie sehen also aufgrund dieser Dinge offensichtlich keinen Korrekturbedarf. Sehen Sie denn Korrekturbedarf an diesem Gesetz aufgrund der aktuellen Debatte um die Form und Größenordnung des Ausfallfonds und die Verzinsung der Studiengebühren seitens der NRW.BANK? Denken Sie daran, das Gesetz an der Stelle entsprechend zu überarbeiten?

Herr Minister, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Gebhard, diese Frage hat nun gar nichts mit der Frage zu tun, die Sie hier angemeldet haben. Nichtsdestotrotz möchte ich sie gerne beantworten; ich hatte ja auch bereits im Ausschuss die Gelegenheit dazu.

Hier ist im Gesetz geregelt, dass wir halbjährlich immer wieder neu durch einen Beirat Vorschläge erarbeiten lassen, inwieweit der Abführungsbetrag aufgrund der aktuellen Entwicklungen des Ausgleichsfonds anzupassen ist. Das steht in den nächsten Wochen turnusgemäß erneut an. Dann werden wir – wie im Gesetz geregelt – eine Entscheidung zu treffen haben.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Kollege Schultheis hat sich zu einer Frage gemeldet. Bitte.

Herr Minister, Sie legen allenthalben Wert darauf herauszustellen, dass die studentische Mitwirkung bei den Entscheidun

gen über die Verwendung von Studiengebühren für Sie hohe Priorität hat. Ist es nicht so, dass damit, dass Mittel aus Studiengebühren für Personal eingesetzt werden, das Mitwirkungsrecht der Studierenden sukzessive ausgehöhlt wird, weil es um längerfristige Festlegungen im Rahmen der Personalfinanzierung geht?

Herr Minister.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schultheis, das liegt in der Natur der Sache: Wenn es um die Verbesserung der Betreuungsrelation auf qualitativ hochwertigen Niveau geht, sprich um die Anstellung zusätzlicher Professuren, die nicht kapazitätswirksam sein sollen, dann stehen sie auch nachhaltig zur Verfügung.

Ich glaube, es kamen von Ihnen – jedenfalls habe ich es aus der Opposition vernommen – kritische Stimmen, die gesagt haben: Wenn Studienbeiträge wirklich die Qualität des Studiums verbessern sollen, dann kann es nicht nur darum gehen, dass wir Öffnungszeiten von Bibliotheken verlängern und dass wir Hilfskräfte haben, die unterstützend Tutorienprogramme organisieren, sondern dann wollen wir auch leibhaftige Professorinnen und Professoren sehen.

Jetzt kommen diese in die Hochschulen und leisten genau das, was Studienbeiträge bringen sollen, nämlich die notwendige Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre. Und gerade diese Qualitätsverbesserung leisten Menschen, die Lehre bringen.

Insofern ist es ein nicht nur zielkonformes, sondern zentrales Anliegen der Studienbeiträge, genau diese Qualitätsverbesserung zu gewährleisten. Die Studierenden haben sie auch immer wieder eingefordert, weil sie für ihren Studienbeitrag ein möglichst qualitätsvolles Studium haben möchten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Schultheis mit seiner zweiten und letzten Frage. Bitte.

Die Studierenden haben grundsätzlich ein Anrecht darauf, ein Studium angeboten zu bekommen, das eine hohe Qualität hat. Das gilt sowohl für das Studium, das aus Steuermitteln finanziert wird, als auch für das Studium, das zurzeit aus Studiengebühren finanziert wird.

Wir haben nie gefordert, dass das Personal, das zur Grundfinanzierung zu rechnen ist, aus Studiengebühren finanziert wird. Das wäre auch inkonsequent, weil wir grundsätzlich gegen Studiengebühren sind.

Hier stellt sich nochmals die Frage: Wie sehen Sie auf der Zeitschiene den Einsatz dieser Studiengebühren, wenn zusehends und zunehmend Personal aus diesen Studiengebühren finanziert wird?

Herr Minister, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Schultheis, Sie müssen sich Folgendes bitte vor Augen führen, weil Sie auch Ihr Regierungshandeln in Ihre Frage eingekleidet haben: Zu Ihrer Regierungszeit wurde mit den Hochschulen im Lichte des BolognaProzesses ein Qualitätspakt verabschiedet. Der Bologna-Prozess ist von Ihrer Wissenschaftsministerin mit verhandelt und die Umsetzung ist von ihr eingeleitet worden.

Wir wissen, dass der Bologna-Prozess dazu führt, dass wir im Bachelor- und Master-Bereich zu einer viel intensiveren Betreuung gelangen, als es im Vorfeld der Fall war. Davon sind insbesondere die Universitäten berührt. Wenn Sie das qualitätvoll auf hohem Niveau hätten machen wollen, dann hätten Sie es umsetzen können, indem Sie dem System zusätzliche Mittel zugeführt hätten.

(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Stattdessen haben Sie im Rahmen des Qualitätspakts 2.000 Stellen kw-gestellt und nur 1.000 in Form von „Geld statt Stellen“ als Äquivalent vorgesehen. Das heißt, es wäre zum Zeitpunkt Ihres Regierungshandelns ein Beitrag möglich gewesen, über die Mindest- und Grundausstattung hinaus einen Qualitätsschub zu organisieren. Das haben Sie leider verpasst.

(Beifall von Dr. Michael Brinkmeier [CDU])

Wir hingegen haben zusätzliche Kapazität durch einen Hochschulpakt organisiert und in einer ersten Runde mit rund einer halben Milliarde Euro finanziert. Wir haben einen Zukunftspakt organisiert, und wir haben die Studienbeiträge eingeführt, die in erheblichem Umfange dazu beitragen, die Qualität zu steigern. Mit dem Ziel sind wir angetreten, und das setzen wir jetzt auch um, damit das System insgesamt besser werden kann.

Last not least bleibt festzuhalten, dass Sie aus Langzeitstudienkonteneinnahmen Geld an den Finanzminister abgeliefert haben und selbst dieses nicht den Studierenden zwecks Qualitätsverbesserung haben zugutekommen lassen. – Ich glaube, das Kontrastprogramm wird hinreichend deutlich.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beantwortung. Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe nun die

Mündliche Anfrage 193

des Abgeordneten Schultheis von der SPDFraktion auf:

Hochschulfreiheitsgesetz paradox

Die Landesregierung hat sich über das sogenannte Hochschulfreiheitsgesetz bekanntlich von den Hochschulen befreit und die Dienstherreneigenschaft auf ein neues Gremium, den Hochschulrat, übertragen. Diese externe Fremdsteuerung ist von meiner Fraktion deutlich abgelehnt und immer wieder kritisiert worden.

Die Umstände der Einsetzung des ersten Hochschulrats in Paderborn zeigten auch exemplarisch, dass es sich um Fremdsteuerung handelt. Wir erinnern uns: Damals sollte gegen den Willen der Hochschule eine bekannte Publizistin in den Hochschulrat gedrückt werden, die in Paderborn in unguter Erinnerung geblieben war.