Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6701, die mit Vorlage 14/1725 beantragte Genehmigung zu erteilen. Wer ist für die Genehmigung? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – SPD und Grüne. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und die beantragte Genehmigung erteilt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6702 in die Veräußerung des in Vorlage 14/1767 näher beschriebenen Grundstücks einzuwilligen. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – SPD und Grüne. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen in die Veräußerung eingewilligt.
Wir stimmen ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6703, in die Veräußerung einzuwilligen. Wer ist dafür? – Die Koalitionsfraktionen, SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig die Beschlussempfehlung angenommen und in die Veräußerung eingewilligt.
Wir stimmen über den Wahlvorschlag Drucksache 14/6704 ab. Wer ist für den Vorschlag? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Wahlvorschlag einstimmig angenommen, und es sind Herr Thomas Kutschaty als Beisitzer und Herr Karl-Heinz Haseloh als sein Stellvertreter gewählt.
Verfassungsrechtliche Prüfung, ob § 25b Abs. 1 Satz 1 und 2 zweiter Halbsatz, Abs. 7 Ziffer 1.3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in der Fassung des Art. I des Gesetzes vom 20. April 1999 (GV. NRW. S. 148) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 5 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) sowie § 25b Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 7 Ziffer 1.2 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Art. 3 Nr. 2 Buchst. a des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW. S. 278) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig sind
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 14/6705 abstimmen, dass eine Stellungnahme zu dem Verfahren nicht abzugeben ist. Wer ist dafür, eine Stellungnahme nicht abzugeben? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und einstimmig beschlossen, keine Stellungnahme abzugeben.
Organstreitverfahren der Ökologisch-Demokratischen Partei, Landesverband Nordrhein-Westfalen, gegen den Landtag Nordrhein-Westfalen wegen Einführung einer Sperrklausel in § 33 Abs. 3 Satz 1 KWahlG
Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 14/6706, eine Stellungnahme zu dem Verfahren abzugeben, ist zur Abstimmung gestellt. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und einstimmig beschlossen, eine Stellungnahme abzugeben.
Organstreitverfahren des Abgeordneten Reiner Priggen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wegen der Behauptung des Antragstellers, die Antragsgegnerin habe ihm zustehende Informationsansprüche im Zusammenhang mit den finanziellen Lasten für das Land aus den laufenden Steinkohlebeihilfen und aus der geplanten Neuordnung des Steinkohlebergbaus nicht hinreichend erfüllt