Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob wir alle in diesem Parlament – das gilt nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern auch für die übrigen 15 Bundesländer und die anderen Regionen – begriffen haben, welch ungeheure Chance sich uns als Landesparlament damit bietet. Es gab die Föderalismuskommission I; zurzeit gibt es die Föderalismuskommission II, die die Rechte der Bundesländer stärken soll.
nur ein Klagerecht, sondern wir können auch im Vorfeld und bei der Formulierung europäischer Gesetzesvorhaben unmittelbar mitreden und mitwirken. Die Länderparlamente werden ganz erheblich in ihrer Mitwirkungsmöglichkeit und ihrer Kompetenz gestärkt und in die vordere Front geholt. Ob uns das allen so klar ist, da bin ich mir nicht sicher.
Ich würde mir sehr wünschen, dass das Land Nordrhein-Westfalen mit der Fahne vorangeht und versucht, die Wirksamkeit des Subsidiaritätsprinzips im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland mit den übrigen Ländern möglichst wirksam, effizient und nachhaltig ins Werk zu setzen.
Dankbar bin ich auch der Präsidentin dafür, dass sie gemeinsam mit dem Präsidium das Thema zusätzlicher Mitspracherechte für das Land und den Landtag mehr in den Mittelpunkt rücken möchte.
Herr Kuschke, Sie haben auf die Väter des Grundlagenvertrages hingewiesen. Wir prüfen zurzeit, ob wir in einer der nächsten Hauptausschusssitzungen einige Gäste der derzeit amtierenden slowenischen Ratspräsidentschaft zu uns ins Parlament holen, um uns ganz konkret von den Praktikern berichten zu lassen, was es eigentlich heißt, eine Stellungnahme des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gesundheitspolitik zu erarbeiten. Wie sieht das praktisch aus und welche Wirkung hat das?
Diese Chance – mit dieser Bitte möchte ich schließen – sollten wir begreifen und dann auch wahrnehmen. – Ich bedanke mich ganz herzlich, dass Sie mir um diese Zeit noch zugehört haben.
Deshalb kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6674 einschließlich des Entschließungsantrags Drucksache 14/6756 an den Hauptausschuss. Die anschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer der Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung der Anträge einstimmig beschlossen.