Ganz konkret dazu, Herr Laschet: Da offenbar in dem Erlass vom 19. Oktober etwas anderes steht, als Sie jetzt ausgeführt haben, würde ich gerne von Ihnen erläutert bekommen, wie die Landesjugendämter die zweckdienliche Verwendung der Mittel prüfen. Sie behaupten ja, dass diese nach wie vor prüfen. Wie machen Sie das denn und auf welcher Grundlage?
Zunächst einmal verstehe ich nicht, was in den Richtlinien anderes steht. Das müssten Sie mir einmal vortragen. Wo steht, dass die nicht mehr kontrollieren?
Lesen Sie es mir vor. Die Richtlinien sind so, wie ich sie gerade beschrieben habe. Die Landesjugendämter prüfen die Verwendung der Mittel und machen Stichproben bei 30 % aller Projekte.
(Andrea Asch [GRÜNE]: Sie haben die Fra- ge nicht beantwortet! Auf welche Art und Weise tun sie das?)
Frau Kollegin Asch, Sie können sich gerne zu einer weiteren Nachfrage melden. Dann bekommen Sie das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin.
Ich wiederhole meine Frage noch einmal, weil Sie nach wie vor behaupten, die Landesjugendämter prüften nach wie vor. – Die Landesjugendämter prüfen nicht die Bewilligungsbescheide, wie Ihr Mitarbeiter Ihnen das jetzt gerade sagt. Das ist nicht richtig. Deswegen habe ich Sie gefragt: Auf welche Art und Weise prüfen sie denn, wenn sie das schon nicht über die Bewilligungsbescheide und die Verwendungsnachweise machen?
Frau Asch weiß alles. Sie weiß sogar, was mein Mitarbeiter mir sagt. – Mein Mitarbeiter sagt mir, dass Frau Asch unrecht hat. Mein Mitarbeiter sagt mir, dass sie die Verwendungsnachweise prüfen. Mein Mitarbeiter sagt mir, dass sie eine Belegprüfung vornehmen. Ich halte die Unterstellung, dass die Landesjugendämter nicht mehr prüfen – na gut; es ist nicht meine Aufgabe, das Parlament zu bewerten –, schon für einen heftigen Vorwurf.
Die Mitarbeiter in den Landesjugendämtern und die Mitarbeiter in unserem Hause haben einen Blick darauf – im Gegensatz zu dem, was unter den Richtlinien Ihrer alten Landesregierung vorher gemacht wurde. Damals sind nämlich solche Fälle passiert – und die hat der Landesrechnungshof benannt.
Frau Kollegin Asch, Sie haben Ihre drei Möglichkeiten zu Nachfragen bereits genutzt. – Weitere Nachfragen sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Dann danke ich Herrn Minister Laschet für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 208.
Am 17. März 2008 ist es im Chemiewerk INEOS in Köln-Worringen zu einem schweren Störfall gekommen, der zu dem größten Brandeinsatz der Kölner Feuerwehr seit Ende des Zweiten Weltkrieges führte. Auslöser des Feuers war ein Leck in einer Ethylen-Pipeline, aus der eine etwa 15 Meter hohe Stichflamme über Stunden emporschlug und auf einen benachbarten großen Tank mit giftigem Acrylnitril übertrat und dort eine Explosion auslöste. Acrylnitril ist giftig, explosiv und stark wassergefährdend. Rund 1.200 Feuerwehrleute waren im Einsatz.
Aus der besorgten Bevölkerung gab es vehemente Beschwerden über die unzureichende Informationspolitik der betroffenen Menschen zu den Ereignissen und den ausgehenden Gefahren. Auch stehen das Agieren der unterschiedlichen Behörden untereinander, insbesondere der Bezirksregierung Köln, und das Zusammenwirken mit der Firma in der Kritik.
In der Sitzung des Umweltausschusses am 28. Mai 2008 wurde von der Landesregierung mitgeteilt, dass mittlerweile ein Zwischenbericht des TÜV Rheinland über die Ursachen und Folgen des Großbrandes bei der Landesregierung und der Bezirksregierung Köln vorliegt. Trotz Bitten des Umweltausschusses, den Bericht kurzfristig zur Verfügung zu stellen, wird der Zwischenbericht bislang unter Verschluss gehalten.
Herr Abgeordneter Remmel! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die spektakulären Bilder des Großbrands am Standort der Firma INEOS in KölnWorringen am 17. März 2008 haben wir wohl alle noch im Gedächtnis. Damals war ein Leck in einer Ethylen-Pipeline der Auslöser für einen Brand, der in der Folge auf einen benachbarten Lagertank für Acrylnitril übergriff. Erst nach mehreren Stunden gelang es den Einsatzkräften durch einen massiven Löschangriff, den Tankbrand mit Löschschaum zu ersticken. Die Sicherung und komplette Entleerung des stark beschädigten Acrylnitriltanks nahm danach noch einige Tage in Anspruch.
Zu dem Ergebnis hat die Landesregierung bereits zwei ausführliche schriftliche Berichte vorgelegt. Außerdem war der Großbrand zweimal Gegenstand der Beratungen im Umweltausschuss. Dabei hatte ich Ihnen zugesichert, dass wir Sie unaufgefordert unterrichten, sobald weiterführende Erkenntnisse vorliegen.
Leider ist derzeit nicht absehbar, wann genau mit der Vorlage der beauftragten Sachverständigengutachten zu rechnen ist. Deshalb hatte die Bezirksregierung Köln die Sachverständigen um einen Zwischenbericht zum erreichten Untersuchungsstand und zu den weiteren Prüfschritten und Fragestellungen gebeten. Dieser Zwischenbericht liegt seit dem 26. Mai 2008 vor. Darüber wurde der Umweltausschuss des Landtags in seiner Sitzung am 28. Mai 2008 informiert.
Allerdings möchte ich an dieser Stelle wiederholen, was Herr Staatssekretär Dr. Schink im Umweltausschuss am 28. Mai 2008 bereits gesagt hat: Es handelt sich um einen Zwischenbericht. Und in der Natur von Zwischenberichten liegt, dass sie keine endgültigen Antworten auf alle gestellten Fragen enthalten.
Dies trifft auch hier zu und ist vor dem Hintergrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren und des Schadenumfangs besonders zu berücksichtigen.
Die Bezirksregierung Köln hat geprüft, ob und in welchem Umfang der Bericht zugänglich gemacht werden kann. Dabei hat sie unter anderem bei der Staatsanwaltschaft angefragt, ob anhängige Ermittlungsverfahren einer Veröffentlichung entgegenstehen. Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass der Zwischenbericht aus ermittlungstakti
Sobald die ermittlungstaktischen Bedenken der Staatsanwaltschaft ausgeräumt sind und sofern Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht entgegenstehen, kann eine Veröffentlichung des Berichts erfolgen. Dies gilt selbstverständlich auch für den Abschlussbericht zu den Ergebnissen der gutachterlichen Untersuchungen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegt eine Nachfrage des Kollegen Remmel vor. Bitte schön, Herr Kollege Remmel.
Sehr geehrter Herr Minister, Ihr Haus hatte in Ihren Ausführungen im Umweltausschuss hinsichtlich der Überprüfung der Ursachen und Ursachenzusammenhänge insbesondere die Frage aufgeworfen, inwieweit die Nähe von Pipelines an dieser Stelle, aber auch generell zu Chemieanlagen, mit zu den Ursachen zählt. Inwieweit gibt der Zwischenbericht dazu Hinweise?
Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, dass wir die gesamten Ergebnisse abwarten sollten, bevor wir hier zu Mutmaßungen und einer voreiligen Bewertung kommen.
Unmittelbar nach diesen Ereignissen in KölnWorringen habe ich ja die Schaffung eines Rohrfernleitungskatasters für Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, das es bisher in dieser zusammenfassenden Form für das gesamte Land nicht gibt. Ich glaube, dass wir ein solches Rohrfernleitungskataster brauchen. Dies sehe ich auch im Zusammenhang mit diesen Vorkommnissen.
Wir sollten den Gesamtbericht abwarten. Ich kann Ihnen noch einmal versichern, wie Herr Staatssekretär Dr. Schink es im Umweltausschuss schon getan hat: Wenn die Staatsanwaltschaft das Ganze freigegeben hat, werden wir von uns aus auf den Umweltausschuss zukommen und ihn umfassend informieren.
Herr Minister, können Sie das Informationsbedürfnis der Bürger von Köln-Worringen nachvollziehen? Dieser Unfall ist jetzt vier Monate her. Die Firma INEOS lässt über den „Kölner Stadt-Anzeiger“ verbreiten, es werde noch mehrere Monate dauern, bevor der Öffentlichkeit überhaupt irgendetwas gesagt werden könne – unabhängig von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, die ja vielleicht etwas mit der Frage zu tun haben, ob jemand fahrlässig gehandelt hat. Bestimmte Informationen für die Bürger sind staatsanwaltschaftlich aber sicher nicht so relevant, dass überhaupt nichts herausgegeben werden kann. Sind Sie wie ich der Meinung, dass die Bürger ein Anrecht haben, wenigstens das zu erfahren, was sie persönlich interessiert – unabhängig von irgendwelchen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren?
Herr Abgeordneter Gatter, ein Teil dieser Auskünfte ist ja schon bei den bisherigen Berichten vorgelegt worden. Ich habe eben darauf hingewiesen, dass die Landesregierung den Umweltausschuss bei mehreren seiner Sitzungen über die Vorgänge informiert hat. Ein Teil der Informationen ist also bereits gegeben worden.
Ich habe aber Verständnis dafür, dass die Öffentlichkeit – und natürlich auch jeder Abgeordnete – einen möglichst umfassenden Überblick haben möchte. Für die Öffentlichkeit ist ganz wichtig, dass insbesondere auch die Fragen beantwortet werden, die bisher noch nicht beantwortet werden konnten. Deswegen darf ich noch einmal darauf verweisen, dass die Landesregierung umgehend alle Informationen zur Verfügung stellen wird, sobald die Staatsanwaltschaft uns freie Bahn gibt.
Sehr geehrter Herr Minister, sind Sie denn nach eigener Kenntnis der Auffassung, dass sämtliche Teile des Zwischenberichts sozusagen von Bedeutung für die Staatsanwaltschaft sind? Oder sind es nur Teile und andere Teile könnten möglicherweise doch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?
Herr Abgeordneter, ich habe eben schon darauf hingewiesen, dass die Landesregierung den Umweltausschuss im Rahmen der Informationen, die ihr zur Verfügung stehen und die sie veröffentlichen kann, bereits unterrichtet hat. Es ist ja nicht so, dass es im Umweltausschuss bisher keine Debatten zu den Vorgängen gegeben hätte. Alle uns zur Verfügung stehenden Erkenntnisse, zu denen wir eine Freigabe haben, sprich: auf die die Staatsanwaltschaft sozusagen nicht den Daumen draufhält, haben wir veröffentlicht.
Aber den Abschlussbericht – um den ging es bei Ihrer Frage an die Landesregierung – können wir zurzeit …