Last but not least: Auch die von der SPD immer wieder vorgetragene Behauptung, dass gerade die FDP von einer Wahlterminzusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl profitiert, muss nach der Parlamentsanhörung der Experten relativiert werden. So haben die Experten – der Vertreter des Vereins Mehr Demokratie e. V. und auch Professor Bätge – erklärt, dass gerade kleinere politische Gruppierungen unter der Zusammenlegung von Wahlterminen leiden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist interessant, wie Sie Anhörungen missbrauchen, wie Sie sie offensichtlich nicht dazu benutzen, um Erkenntniszugewinn in der Sache zu generieren, sondern um sich Nachhilfeunterricht für handwerklich mangelhafte Gesetzesvorlagen zu verschaffen.
Anders kann man das Verfahren, das Sie hier anwenden, nicht interpretieren. Sie haben sich nämlich erstens die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht wirklich angehört und sie auch nicht auf sich wirken lassen, und Sie haben zweitens ausschließlich das geändert, bei dem sämtliche Sachverständige Sie darauf hingewiesen haben, dass es, wenn Sie es nicht ändern, sofort zu erfolgreichen Klagen führen wird: Das ist die feste Kopplung an den Europawahltermin, ohne dass der Gesetzgeber hier noch einen Einfluss auf den Termin der jeweiligen Kommunalwahl hat.
Dass Sie das jetzt handwerklich ändern, hat allein damit zu tun, dass Sie Ihr Ziel, die Bundestagswahl nicht zusammen mit der Kommunalwahl durchzuführen und eine Ausrede dafür zu haben, dass die Kommunalwahl verschoben wird, in der Tat nicht aus den Augen verlieren. Das ist Ihr eigentliches Ziel, und das könnte Ihnen im weiteren Verfahren, auch vor Gericht, durchaus einmal das Genick brechen.
Aber wer hier verharmlosend sagt, dass die Sachverständigen unterschiedliche Meinungen vorgetragen hätten, geht nach meiner Auffassung an dem tatsächlichen Ergebnis der Anhörung vorbei.
Erstens ist es nämlich so, dass die Sachverständigen, die Sie eingeladen haben, die auf Ihren Wunsch hin eingeladen worden sind, in der Regel nicht gekommen sind oder die zweite Garnitur geschickt haben. Es ist bezeichnend, dass Sie jetzt Herrn Koch zitieren. Das ist genau einer von denen, die als Ersatz geschickt worden sind.
Interessant waren hingegen die Beiträge derjenigen, die selbst gekommen sind, und das waren vor allem die Professoren Bätge und Morlok.
Die beiden will ich jetzt doch noch einmal zitieren. Prof. Bätge sagt, der Zeitraum von vier Monaten und 13 Tagen zwischen der Wahl und dem Ende einer Wahlperiode bzw. dem späteren Beginn einer neuen Wahlperiode kollidiere ganz klar mit dem Demokratieprinzip. Nach Ansicht dieses Sachverständigen wird es dadurch sogar verletzt.
Zweitens. Professor Morlok sprach von einer „erheblichen Überschreitung“ der sonst üblichen, durch die Verfassungen von Bund und Ländern gesetzten Zeitspanne. Diese benötige besondere Rechtfertigungsgründe.
Hier komme ich wieder auf das zurück, was ich eben gesagt habe. Ich wage es, vorsichtig gesagt, zu bezweifeln, ob die für Ihr – auch ausweislich der Briefe von Generalsekretären und der Vermerke des Innenministeriums – nachweisbares Ziel, die Zusammenlegung von Bundestagswahl und Kommunalwahl zu verhindern, benötigten nachvollziehbaren konkreten besonderen Rechtsgründe gegeben sind.
Meine Damen und Herren, es geht aber auch um andere Fragen. Es geht nicht nur um die Jungwählerinnen und Jungwähler – unter anderem dazu hat Kollege Körfges das Richtige gesagt –, sondern auch um diejenigen, die umziehen. Es geht auch um diejenigen, die in eine andere Gemeinde ziehen und durch das Auseinanderklaffen der Termine jetzt um ihr Wahlrecht gebracht werden. Es geht auch um die, die um ihr passives Wahlrecht gebracht werden. Um alle die geht es, und dazu haben Sie keine vernünftigen Antworten gegeben.
Meine Damen und Herren, Sie haben im Gegensatz zu vielen Sachverständigen auch keine vernünftige Antwort auf die Frage gegeben, ob es
nicht die Demokratie und das Demokratiegebot schwächt, dass die Unmittelbarkeit der Folgen einer Wahl hier ausgehebelt wird, indem man einen Zeitraum von mehr als vier Monaten, der bundesweit einmalig ist, zwischen der Konstituierung eines neues Rates und der Wahl zustande kommen lässt.
Wer das alles zusammenfasst, muss aus unserer Sicht zu dem Ergebnis kommen: Die Verfassungsrechtler, die Bedenken geäußert haben
Herr Weisbrich –, sind diejenigen, die das sehr qualifiziert getan haben. Diejenigen, die Sie als Kronzeugen für ihre Regelung eingeladen haben, die parteipolitisch willkürlich an den Tag gelegt wird, sind nicht gekommen oder haben ganz, ganz schwache Figuren abgegeben, wenn ich das in diesem Zusammenhang einmal so nennen darf.
Ich glaube, bei der dritten Lesung am Freitag werden Sie mit Ihrer Augen-zu-und-durch-Mentalität Ihren Weg aus parteipolitischen Gründen weitergehen, den Sie eingeschlagen haben. Dann werden wir nicht nur überprüfen, sondern es wird die Frage gestellt, ob zu klagen ist. Ich sage Ihnen voraus: Egal, wer klagt, aber es wird geklagt. Sie werden am Ende die Überprüfung haben und möglicherweise ein Desaster verantworten. Wenn Sie dieses Desaster bekommen, dann – das sage ich Ihnen auch schon voraus – werden Sie mit dem Finger auf die Opposition und andere zeigen, aber nicht auf sich, die Sie das alles aus billigen parteitaktischen Gründen verursacht haben.
Vielen Dank, Herr Becker. – In Vertretung für Innenminister Dr. Wolf spricht jetzt die Justizministerin, Frau MüllerPiepenkötter.
Ich vertrete heute den Innenminister, der für die Umsetzung des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen zuständig ist.
Natürlich begrüßt ganz besonders er es, dass mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs sein Ziel, die Kommunalwahlen dauerhaft mit der Europawahl zu verbinden, erreicht wird. Ich möchte hier nochmals betonen, dass die Zu
sammenlegung der beiden Wahlen sinnvoll ist. Sie spart den Kommunen Zeit und Geld. Das gilt auch für die Parteien, die nur einen Wahlkamp finanzieren und organisieren müssen.
Außerdem ist eine Steigerung der Akzeptanz der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahlbeteiligung zu erwarten.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf beruht auf zulässigen gesetzgeberischen Ermessensabwägungen. Insbesondere begegnet er keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.
Dies wurde auch von den Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung am 28. Mai bestätigt, die dem Gesetzentwurf im Grundsatz zugestimmt haben.
Die vorgetragen Bedenken, dass durch die im Gesetzentwurf vorgesehene dynamische Verweisung auf den Europawahltag die Kompetenz eines Landesorgans zur Festlegung des Wahltermins aufgenommen würde, werden mit dem am 11. Juni 2008 im Fachausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ausgeräumt. Es fand auch allgemein die Zustimmung der Damen und Herren der Opposition, dass die Änderungen vorsehen, dass der Innenminister den Wahltag nicht nur wie nach dem geltenden Kommunalwahlgesetz bekannt macht, sondern auch selbst festlegt.
Den in der Anhörung zum Gesetzentwurf vorgebrachten Bedenken, der Wahltag der Kommunalwahl werde in Wahrheit von Kräften außerhalb des Landes nach Bedingungen der Europawahl bestimmt, nicht aber von Organen des Landes, wird mit der im Zusammenlegungsgesetz bestimmten Festlegung des Wahltages durch den Landesinnenminister der Boden entzogen.
Meine Damen und Herren, auch die von einzelnen Sachverständigen in der Anhörung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des zeitlichen Nebeneinanders von noch amtierenden und neu gewählten Amtsinhabern teile ich nicht. In Rede steht lediglich einmalig – nämlich im kommenden Jahr – eine zeitliche Differenz von etwas mehr als vier Monaten, die auch noch durch acht Wochen Sommer- und Herbstferien unterbrochen wird.
Natürlich wissen auch Sie, dass die Amtierenden bis zum Ablauf ihrer Wahlzeit am 20. Oktober 2009 gewählt und demokratisch legitimiert sind.
Selbstverständlich sind sie damit ohne Einschränkung rechtlich in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Wir können ganz sicher erwarten, dass diese Befugnis auch in der Schlussphase der Wahlperiode von Juni bis Oktober unter Wahrung des öffentlichen Interesses verantwortungsbewusst wahrgenommen wird.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, zutreffend wurde in der Sachverständigenanhörung mehrfach angeführt, dass der Gesetzgeber für das legitime Ziel der Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl vor der Alternative stehe, entweder die laufende Wahlperiode zu verkürzen oder einen Zeitraum von etwas mehr als vier Monaten einmalig zwischen Wahl und Beginn der neuen Wahlperiode in Kauf zu nehmen. Der Gesetzentwurf der Koalition hat sich bewusst gegen eine Verkürzung der Wahlperiode und für eine Verschiebung des Wahltermins entschieden. Ich sehe in dieser Verschiebung wie beispielsweise auch Herr Prof. Koch vom Institut für Kommunalwahlrecht an der Universität Osnabrück keine verfassungsrechtlichen Bedenken begründet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs noch vor der Sommerpause bringt für alle im Lande Klarheit, wann künftig die Kommunalwahlen stattfinden sollen. Dabei interessiert aus in jeder Hinsicht naheliegenden Gründen zunächst einmal die Wahl im nächsten Jahr. Die Nominierung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Kommunalwahl 2009 kann nach dem Kommunalwahlgesetz ab Ende Juli dieses Jahres erfolgen. Die Neueinteilung der Wahlbezirke läuft bereits. Sie muss in diesem Herbst spätestens bis Ende September für die Ratswahl bzw. Ende Oktober für die Kreistagswahl abgeschlossen sein. Die Vorbereitungen für die nächste Wahl haben also schon begonnen. Wir schaffen dafür Rechtssicherheit und Planungssicherheit.
empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6973, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/6512 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und Bündnis90/Die Grünen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses verabschiedet.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD – ich hatte es vorhin bereits gesagt – hat eine dritte Lesung beantragt. Der Antrag ist fristgerecht eingegangen. Damit sind die Voraussetzungen für eine dritte Lesung gegeben. Zur Vorbereitung der dritten Lesung kann eine Überweisung an einen Ausschuss beschlossen werden. Die SPDFraktion hat die Rücküberweisung an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform beantragt.