Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6926 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
22 Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze – Landesregierung muss Landtag über Personalentwicklung und Wahrnehmung der Lehrverpflichtungen an unseren Hochschulen informieren
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6948 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – und an den Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Ent
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wir kommen daher zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/6962 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
24 Zehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/6846, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag stattgegeben.
Nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid kommt eine Volksinitiative rechtswirksam zustande, wenn 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Dieses Quorum wäre mit 66.152 Unterschriften erreicht. Die Prüfung hat ergeben, dass die Volksinitiative „Mehr Demokratie beim Wählen“ dieses Quorum erreicht hat. Dies wurde Ihnen mit Drucksache 14/6845 in einer Unterrichtung mitgeteilt.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber einen Beschluss zu fassen und festzustellen, dass die Volksinitiative rechtswirksam zustande gekommen ist. Der Landtag hat nach den gleichen gesetzlichen Bestimmungen die Volksinitiative drei Monate nach ihrem Zustandekommen abschließend zu behandeln. Die hierzu gesetzlich vorgeschriebene Anhörung der Vertrauenspersonen hat durch den zuständigen Ausschuss zu erfolgen.
Erstens. Die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Volksinitiative: Mehr Demokratie beim Wählen“ ist rechtswirksam zustande gekommen. – Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist diese Empfehlung einstimmig angenommen.
Zweitens. Zur Durchführung der gesetzlichen vorgeschriebenen Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative wird das Anliegen der Volksinitiative an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform überwiesen. – Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Einstimmig ist diese Empfehlung angenommen.
26 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Organstreitverfahren von Mitgliedern des Deutschen Bundestages gegen den Deutschen Bundestag wegen der Behauptung der Antragstellerinnen und Antragsteller, der Antragsgegner habe mit dem Beschluss über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl. 2007 I S. 3198 ff.) die Rechte der Antragstellerinnen und Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass ich über die Empfehlung des Rechtsausschusses abstimmen lasse, eine Stellungnahme hierzu nicht abzugeben. Wer für die Beschlussempfehlung Drucksache 14/6974 ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Einstimmig so beschlossen.