Das passt nicht zusammen. Man muss bei den Rechten von Kindern ansetzen. Man muss Kindern Rechte zugestehen, und das fängt ganz zentral im Grundgesetz an. Sie waren nicht bereit, diese Kinderrechte da hineinzuschreiben.
Der zweite Punkt ist die Drittelparität in Schulen. Ich kann dieses Anliegen, das Sie hier formulieren, nicht als ein ernsthaftes begreifen, wenn Sie gleichzeitig die Mitwirkungsrechte der Kinder in den Schulen derartig beschneiden, wie Sie das mit der Drittelparität gemacht haben.
Das Dritte ist: Mit dem Kinderbildungsgesetz haben Sie die Beteiligungsrechte der Eltern, die ja die Erziehungsbeauftragten sind und die ihre Anliegen und die Interessen ihrer Kinder in den Einrichtungen vertreten, beschnitten. Mit dem KiBiz sind die Elternmitwirkungsrechte in den Kindertagesstätten verringert worden. Auch das passt nicht mit diesem wohlfeil klingenden Antrag zusammen.
Meine Damen und Herren, machen Sie Ihre Hausaufgaben an den Stellen, wo Sie Gesetze machen, wo Sie wirklich eine gesetzliche Grundlage schaffen und Dinge grundlegend regeln können, und stellen Sie hier keine Anträge auf Modellprojekte, die immer nur Teilbereiche regeln können! – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße den Vorschlag der Koalitionsfraktionen, das Thema Partizipationsmöglichkeiten in Kindertagesstätten in den Blick zu nehmen.
Das Anliegen des Antrags ist erkennbar: Schon im Kindergarten sollen Verhaltensweisen eingeübt und praktiziert werden, die die Grundlage dafür bilden, dass die Kinder später bereit und befähigt sind, selbst Verantwortung zu übernehmen. Allerdings dürfen die Kinder dabei nicht überfordert werden. Wenn es um die Gestaltung des Gruppenraums, die Auswahl von Spielzeug oder um andere konkrete Dinge geht, gibt es sicher Möglichkeiten, Kinder mitreden und entscheiden zu lassen.
Der Gedanke, Beteiligung in den Kindertageseinrichtungen zu fördern, entspricht übrigens dem KiBiz, auch wenn Frau Asch das gerade anders beschrieben hat. Ihre Logik hat sich mir nicht ganz erschlossen: Weil Elternrechte jetzt anders formuliert sind, gibt es keine Kinderrechte im KiBiz? So haben Sie das am Ende begründet.
Frau Abgeordnete Asch, in § 13 heißt es, dass die Kinder bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung ihrem Alter und ihren Bedürfnissen entsprechend mitwirken sollen.
Die Hausaufgaben muss also nicht ich machen. Wenn man hier spricht, muss man vorher im Gesetz nachschauen, ob dort nicht vielleicht schon das steht, was man hier lautstark fordert.
Das Gleiche gilt übrigens auch für das, was Sie gesagt haben, Frau Kollegin Hack. In § 26 ist Bildung enthalten. Dort steht auch, dass die Bildungsvereinbarung fortzuentwickeln ist.
In der Begründung des Gesetzes, die auch für die Praxis in den Kindertagesstätten eine große Bedeutung hat, sind durchaus einige der Felder, die Sie eben erwähnt haben, verankert.
Der Antrag fügt sich sehr gut in die Aktivitäten der Landesregierung, Kinder und Jugendliche stärker an der Gestaltung des Gemeinwohls teilhaben zu lassen. Dabei ist mir noch nicht ganz klar, was der von mehreren Rednern erwähnte Partizipationstopf sein soll, der irgendwo im Ministerium herumsteht und in den man wie in eine Lostrommel nur hineingreifen muss.
Insofern kann dieser Topf nicht für Modellprojekte in Kindertagesstätten genutzt werden. Die Idee, dort einmal etwas zu versuchen, was vielleicht auch andere ansteckt, ist ein richtiger Gedanke.
Frau Kollegin Hack, wir haben gesagt – Sie haben mich eben auch zitiert –, dass wir bei zwei Dingen keine Modellprojekte machen. Das eine ist die Sprachförderung. Natürlich kann man fünf Jahre lang testen, evaluieren und immer noch einen Wissenschaftler damit beauftragen. Mein Gegenargument lautet: Wir haben keine Zeit zu verlieren. Jeder Jahrgang von Kindern, der ohne Sprachförderung in die Schule kommt, ist ein verlorener Jahrgang.
Das andere sind die Familienzentren. Wir wollten nicht mit viel Geld ein paar Modellprojekte machen, sondern haben alle Kindertagesstätten eingeladen, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Dadurch haben wir erreicht, dass es heute in der gesamten Fläche des Landes, in 180 Jugendamtsbezirken, Familienzentren gibt.
Aber dass man innovative Ideen in einzelnen Einrichtungen ausprobiert – das findet übrigens in vielen Kindertagesstätten, zum Teil auch kommunal gefördert, statt –, halte ich für einen guten Gedanken.
Ich erinnere auch daran, dass wir in 62 Städten und Gemeinden Kinder- und Jugendgremien haben und, Frau Präsidentin, dass in der nächsten Woche zum ersten Mal der Jugendlandtag zusammenkommt.
Damit sendet auch der Landtag das Signal: Wir wollen Kinder und Jugendliche aktiver in ihre Lebenswelten einbeziehen.
Partizipation ist auch Bildung. Bildung ist bei Kindern sehr häufig auch Selbstbildung. Dadurch, dass sie sich beteiligen, lernen sie auch etwas für ihren eigenen Bildungsanspruch. Insofern ist es ein richtiger Ansatz.
Wer sich beteiligen will, muss sich artikulieren. Das ist der zweite Punkt, warum ich es schätze. Es kann sogar ein Bestandteil der Sprachförderung sein, dass ein Kind Formen finden muss, mit denen es das ausdrücken kann, was es eigentlich erreichen will. Insofern ist es auch dafür hilfreich.
Schließlich merkt ein Kind mit Zuwanderungsgeschichte, dass es in diesem Moment genauso gefragt ist wie ein anderes Kind. Es ist also auch ein Bestandteil der Integration, die so stattfinden kann, dass jedes Kind in dieser Gruppe gleichermaßen an Projekten mitwirken kann.
Insofern begrüße ich den Antrag der Koalitionsfraktionen und hoffe, dass wir das auch ohne den ominösen Partizipationstopf einlösen können.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6967 – Neudruck – an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Frauenpolitik. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Jahresbericht 2007 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2006