Protokoll der Sitzung vom 19.06.2008

Danke schön, Herr Dr. Romberg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Herr Remmel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr

Kollege Romberg, ich glaube, das, was Sie zum Schluss geäußert haben, war ein Versprecher. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es den Landesrechnungshof irgendwann einmal nicht mehr geben wird. Wir brauchen den Landesrechnungshof nicht nur noch für einen gewissen Zeitraum. Er ist vielmehr Konstitut unserer Verfassung und unseres Staatswesens.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Er ist eine Institution, die dem Parlament zur Seite steht, wenn es um die Kontrolle der Exekutive geht.

Um unser Abstimmungsverhalten vorwegzunehmen: Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zustimmen und der Landesregierung Entlastung erteilen. Allerdings können wir es Ihnen nicht ersparen, auf zwei wesentliche Punkte hinzuweisen, die der Landesrechnungshof immer wieder anmahnt:

118 Milliarden € Schulden wird NRW am Ende dieses Jahres haben. Auch im Jahre 2009 wird sich diese Spirale leider weiter fortsetzen. Es werden noch einmal 1,66 Milliarden € hinzukommen. Trotz aller Beteuerung hat die schwarzgelbe Landesregierung zu keiner Zeit einen nachhaltigen Kurs der Konsolidierung der Landesfinanzen eingeschlagen. Die Absenkung der Nettoneuverschuldung von 6,6 Milliarden auf 1,8 Milliarden € ist aufgrund der dramatisch besseren Einnahmebasis – das war bereits gestern Gegenstand der Diskussion – zustande gekommen und der Verschiebung von Ausgabenlasten auf die Schultern der Kommunen sowie den massiven Einsparungen bei der Besoldung geschuldet.

Im nächsten Jahr werden Sie als Landesregierung mindestens 43,3 Milliarden € einnehmen. Das sind fast 10 Milliarden € mehr als im Jahre 2004. Die Nettoneuverschuldung sinkt aber nur um 5 Milliarden €. So einfach, meine Damen und Herren, kommen Sie nicht davon. Sie sparen zulasten der Kommunen. Die haben in dem ganzen Zeitraum mindestens 1 Milliarde € zur Konsolidierung beigetragen – Geld, das den Kommunen fehlt. Auch das Personal muss in gleichem Umfang für die Konsolidierung des Haushaltes herhalten.

10 Milliarden € mehr an Einnahmen – Sie hingegen sprechen von Konsolidierung. Wir meinen, Sie simulieren Konsolidierung. Das ist nicht die Perspektive, die angemahnt ist, und nicht der Weg, den wir eigentlich einschlagen sollten.

Da verwundert es schon, dass der Finanzminister – heute ist er nicht hier – in der gestrigen Debatte doch sehr dünnhäutig und kleinlaut auf die Vorhal

tungen des Landesrechnungshofs reagiert hat. Es spricht nicht für die Souveränität der Landesregierung, sich an Rechnungsgrundlagen abzuarbeiten, anstatt auf die Kritik als solche einzugehen und darauf auch entsprechend zu antworten.

Dabei haben Sie doch bis 2005, damals noch in der Opposition, immer wieder gejubelt, als der Landesrechnungshof bei dramatisch niedrigen Steuereinnahmen auf die tatsächlich bedrohliche Entwicklung hingewiesen hat. Jetzt, in den fetten Jahren, wollen Sie als Landesregierung davon nichts mehr wissen. Der Landesrechnungshof hat Ihnen aber eindeutig ins Stammbuch geschrieben, dass die Entwicklung ständig neuer Höchststände bei der Gesamtverschuldung mit Sorge zu betrachten ist.

Außerdem stellt der Landesrechnungshof zu Recht fest, dass die Situation bedrohlich ist, wenn es nicht gelingt, in Zeiten guter Steuereinnahmen die Gesamtverschuldung zurückzuführen. Bei den Steuereinnahmen befinden wir uns zurzeit in einer sonnigen Phase. In der Gesamtrechnung sind aber keine Anstrengungen erkennbar, die Verschuldung tatsächlich abzubauen. Das muss an dieser Stelle auch thematisiert werden.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich will noch kurz den zweiten Aspekt ansprechen; er ist in der Debatte auch schon genannt worden. Der Landesrechnungshof hat mehrfach die Einrichtung von zentralen Vergabestellen gefordert. Das war an verschiedenen Stellen Thema der parlamentarischen Beratungen der letzten beiden Jahre – auch jüngst noch einmal. Wir meinen, dass wir hier zu einer Gesamtsystematik kommen sollten. Dass dies notwendig ist, stellen wir an verschiedenen Stellen fest: ob beim Inkubator-Zentrum, beim eben genannten Zentrum für Türkeistudien oder auch bei den jüngsten Diskussionen über die Frage der Vergabe von Mitteln im Umweltministerium. Hier brauchen wir nach unserer Auffassung in der Tat eine Gesamtsystematik.

An dieser Stelle ist die Landesregierung insgesamt gefordert. Im Bericht ist das Wirtschaftsministerium ja noch einmal explizit genannt worden. Es geht hier nicht darum, das eine gegen das andere Ministerium auszuspielen. Wir sollten insgesamt von der Landesregierung fordern, hier eine neue Praxis einzurichten – die aber auch eine gewisse Verbindlichkeit haben muss. Dabei muss die anfordernde Stelle klar von der Stelle getrennt werden, die dann den Auftrag vergibt. Ob eine zentrale Vergabestelle das Richtige ist, wird man diskutieren müssen. Auf jeden Fall sollte es aber Kriterien geben, die für die gesamte Landesregie

rung und für alle Ministerien verbindlich sind, damit die Diskussionen an dieser Stelle vereinheitlicht werden können und wir zu Lösungen kommen, die insgesamt zur besseren Bewirtschaftung der Finanzmittel beitragen.

(Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Wir möchten an dieser Stelle Frau Scholle, dem Großen Kollegium und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs sehr herzlich für die geleistete Arbeit danken. Wir als Parlamentarier wünschen uns weiterhin eine solche Unterstützung und hoffen, dass Ihre Vorschläge und Hinweise hier auch in Zukunft eine besondere Aufmerksamkeit finden werden. – Vielen Dank und alles Gute für die weitere Zusammenarbeit!

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Herr Remmel. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Thoben in Vertretung für Herrn Minister Linssen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Art. 86 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung hat der Finanzminister dem Landtag über alle Einnahmen und Ausgaben im Laufe des nächsten Haushaltsjahres zur Entlastung der Landesregierung Rechnung zu legen.

Die Landeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 2005 wurde dem Landtag am 21. Dezember 2006 mit dem Antrag auf Erteilung der Entlastung vorgelegt und zeitgleich an den Landesrechnungshof übersandt. Die vorgelegte Haushaltsrechnung enthält die Einnahmen und Ausgaben des Landes im Rechnungsjahr 2005 und die von der Verfassung vorgeschriebenen Übersichten über das Vermögen und die Schulden des Landes. Die Haushaltsrechnung ist das Abbild des Haushaltsplans, wie er sich nach Abschluss der Bücher im Vollzug darstellt. Sie dokumentiert also, wie der beschlossene Haushalt ausgeführt wurde.

Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2007 bestätigt, dass die in der Haushaltsrechnung und die in den Büchern aufgeführten Beträge übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind.

In seiner 66. Sitzung hat der Landtag am 22. August 2007 den Entlastungsantrag Drucksa

che 14/3442 und die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Drucksache 14/4461 an den Ausschuss für Haushaltskontrolle zur Beratung überwiesen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat seine Beratungen, die auf der Grundlage der Landeshaushaltsrechnung 2005 und des Jahresberichts 2007 des Landesrechnungshofs erfolgten, nunmehr abgeschlossen. Mit Drucksache 14/6923 vom 4. Juni 2008 empfiehlt der Ausschuss einstimmig, der Landesregierung für das Rechnungsjahr 2005 die Entlastung zu erteilen. Darüber hinaus wird empfohlen, die vom Ausschuss festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen.

Die Landesregierung wiederholt ihren Antrag auf Entlastung und bittet Sie, den Beschlussempfehlungen des Haushaltskontrollausschusses zu folgen.

Abschließend möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um mich beim Landesrechnungshof ausdrücklich für die im Jahresbericht 2007 enthaltenen konstruktiven Vorschläge zu bedanken. Ich versichere Ihnen, dass wir alle Vorschläge intensiv auf ihre Umsetzbarkeit prüfen werden. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Meine Damen und Herren, dann kommen wir zum Schluss der Beratung.

Wir stimmen ab. Erstens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Ziffer 1 der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6923, die festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine sowie die ausgesprochenen Missbilligungen gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung zu bestätigen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Zweitens. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle empfiehlt in Ziffer 2 der Drucksache 14/6923, der Landesregierung für die Landeshaushaltsrechnung 2005 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2007 des Landesrechnungshofs über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2006 Drucksache 14/4461 gemäß § 114 der Landes

haushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung zu erteilen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung in Ziffer 2 der Drucksache 14/6923 angenommen und der Landesregierung gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 86 der Landesverfassung Entlastung erteilt.

Meine Damen und Herren, wir kommen dann zum nächsten Tagesordnungspunkt:

8 Altersteilzeit auch weiterhin ermöglichen – Übergänge in den Ruhestand flexibilisieren

Eilantrag

der Fraktion der SPD

Drucksache 14/7014

Entschließungsantrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/7054

Die Fraktion der SPD hat diesen Eilantrag mit Schreiben vom 16. Juni 2008 fristgerecht eingebracht.

Ich eröffne die Beratung und gebe Herrn Schmeltzer von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Seit Beginn dieser Woche sind die Streikmaßnahmen der IG Metall zur tariflichen Altersteilzeit in Nordrhein-Westfalen angekommen. Insgesamt waren bisher rund 230.000 Kolleginnen und Kollegen an den bundesweiten Warnstreiks beteiligt, und das aus gutem Grund.

Die Altersteilzeit in der derzeit gültigen Form – mit Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit – ist bis 2009 befristet. Umso dringender benötigen wir eine Antwort auf die Frage, mit welchen rechtlichen und tariflichen Instrumenten wir den Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand erleichtern können. Eine Antwort hierauf geben bereits die Gewerkschaften, aber auch die SPD.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es arbeitsmarktpolitisch sinnvoll, für einen überschaubaren Zeitraum die Förderung von Altersteilzeit durch die Bundesagentur fortzuführen. Deshalb ist es richtig und begrüßenswert, dass die Gewerkschaften bestrebt sind, mit den Arbeitgebern tarifliche Maßnahmen zu flexiblen Übergängen in den Ruhestand zu vereinbaren. Es obliegt dem Bundesgesetzgeber, den entsprechenden Rahmen hierfür zu schaffen.

Das Präsidium der SPD in Berlin hat am Montag einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitsleben lang unter besonders harten Bedingungen gearbeitet haben, die sich im wahrsten Sinne des Wortes mit ihrer Arbeit kaputt malocht haben, brauchen konkrete Möglichkeiten, den Berufsausstieg selbst zu bestimmen. Wir wollen nicht, dass die Menschen krank in den Ruhestand gehen müssen – krank deshalb, weil sich Politik möglichen Lösungen verweigert hat. Wir Sozialdemokraten werden eine solche Politik definitiv nicht mittragen.

Ideologische Reflexe wie das Totschlagargument der Frühverrentung helfen den Menschen nicht weiter. Wir reden hier nicht nur über Metallberufe. Bei den geförderten Branchen der Altersteilzeit liegt der öffentliche Dienst an der Spitze. Dies hat ganz offensichtlich seine Berechtigung.

Das lässt sich auch daran erkennen, dass die unter Rot-Grün eingeführte Altersteilzeit für Lehrerinnen und Lehrer am Montag von Schulministerin Sommer hier in Nordrhein-Westfalen verlängert wurde. Also doch eine durchaus gute Regelung, diese Altersteilzeit! Wie kann es dann sein, dass dieses Instrument der Altersteilzeit in NordrheinWestfalen von einer CDU-geführten Landesregierung gerne angewandt wird, sich die gleiche CDU aber auf Bundesebene mit allen Mitteln gegen die Bedürfnisse der arbeitenden Menschen stellt? Hat auch hier mal wieder der Arbeitsminister des einwohnerreichsten Bundeslandes keinen Einfluss? Oder hat die Schulministerin etwa ohne sein Wissen gehandelt? War der Arbeitsminister nicht in der Kabinettssitzung? Wo war der Finanzminister? – Sie waren alle da, und Sie alle haben dem zugestimmt!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was für Nordrhein-Westfalen gut ist, kann Deutschland nicht schaden. Rüttgers und Laumann dürfen nicht nur sozialpolitisches Reizgas verströmen; sie müssen da, wo die Menschen ihre Hilfe brauchen, handeln, zur Not auch gegen Parteifreundinnen und Parteifreunde.