Meine Damen und Herren, was spricht fachlichsachlich gegen die Kopplung mit der Bundestagswahl? Das war Ihr Thema.
So sehr Sie das hin- und herdrehen: Wir glauben, dass bei der Kommunalwahl die Eigenständigkeit der Wahl der Gremien und der Wahl der Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen sehr wohl einen Termin verdient, bei dem dieses nicht unter die Räder kommt. Das ist der Tat bei der Bundestagswahl und beim klassischen Gegeneinander von zwei Bundeskanzlerkandidaten völlig anders. Das wissen Sie aus der Vergangenheit.
Ich darf kurz zur Klarstellung der Zahlen sagen: Bei der letzten Europawahl gab es eine Wahlbeteiligung von 41 % und bei der letzten Kommunalwahl eine Wahlbeteiligung von 54,4 %. Das heißt: Natürlich wird bei einer solchen Zusammenlegung die Spannung größer. Mehr Leute werden zur Wahl gehen – auch noch in den nächsten Jahrzehnten. Das ist gerade der Charme unserer Lösung. Das ist auch nicht bestreitbar.
Meine Damen und Herren, wenn ich das Argument der Vorenthaltung von Wahlrecht höre, ist zunächst festzustellen: Juristisch sicher ist, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Wahltermin gibt. Das ist so, meine Damen und Herren.
An dieser Stelle habe ich schon einmal gesagt: Durch das Aufgeben der Regierungsverantwortung durch Herrn Schröder sind damals auch sehr viel mehr Wähler ihres Wahlrechts beraubt worden, was ihnen ein Jahr später ohne Zweifel zugestanden hätte. Kommen Sie doch nicht mit solchen Dingen!
Die Größenordnung ist im Übrigen auch deutlich zu vernachlässigen. Aus meiner Sicht bewegt sich das Ganze im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens. Das ist von Sachverständigen im Übrigen sehr deutlich gesagt worden.
Einige letzte Bemerkungen zu Herrn Körfges, der immer tiefenjuristische Beurteilungen anstellt: Herr Körfges, in einem Wahlprüfungsverfahren dürfen die Verwaltungsgerichte nicht eine wahlrechtliche Norm für nichtig befinden; sie können lediglich eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht machen.
Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur bei sehr schwerwiegenden Gründen Vertretungswahlen für ungültig erklärt.
Es gilt das alte Motto aus dem Fußballerjargon: Schau’n mer mal! – Wir glauben, dass wir uns im Rahmen des gesetzgeberischen Ermessens befinden.
übrigens auch von Professoren, die Sie als Sachverständige gestellt haben. Ich bin sehr guter Hoffnung, dass dies am Ende zur Zufriedenheit aller enden wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Herr Becker zu Wort gemeldet.
Erstens. Wenn Sie Ihre Entkopplung – über 4,5 Monate vom Wahltermin bis zum Ende der Wahlperiode – mit einer Neuwahl im Bund vergleichen, kann ich Ihnen nur sagen: Wie unsinnig das ist, sehen Sie daran, dass Schröder nicht mehr 4,5 Monate oder ein Jahr weiterregiert hat, sondern dass dann die Wahlperiode tatsächlich zu Ende war. Das ist der Unterschied!
Ich möchte eine zweite Bemerkung in Ihre Richtung machen. Ich finde, es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, dass Sie jetzt zum wiederholten Male so tun, als ob es Ihnen darum ginge, Wahlen zusammenzulegen. Ihnen geht es darum – das haben Sie eben auch, wenn man genau zugehört hat, noch einmal bestätigt –, die Bundestagswahl nicht mit der Kommunalwahl zusammen stattfinden zu lassen, obwohl beide für den September nächsten Jahres anstehen. Dazu unternehmen Sie jeden Kraftakt und jede Trickserei.
Sie hatten nicht die Option, die Wahlperiode in der Wahlperiode zu verkürzen; das hätten Sie ansonsten gemacht. Das darf man nämlich nur vor einer Wahlperiode! Genau diesen Weg haben wir Ihnen aufgezeigt und vorgeschlagen, im nächsten Jahr Bundestags- und Kommunalwahl zusammen durchzuführen.
Wenn Sie Europa- und Kommunalwahlen später koppeln wollen, verkürzen Sie die nächste Wahlperiode vor ihrem Beginn. Dann wissen alle, worauf sie sich einlassen. Dann haben wir wieder eine Einheitlichkeit vom Ende einer Wahlperiode und einem anstehenden Wahltermin – und nicht Ihr verrücktes Getrickse!
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Jetzt hat noch einmal Herr Minister Dr. Wolf für die Landesregierung das Wort.
Völlig richtig ist, dass durch das Handeln der damaligen Regierung potenzielle Wählerinnen und Wähler, die ein Jahr später hätten wählen dürfen, durch die Vorverlegung dieses Wahlrechts beraubt worden sind.
Deswegen ist das, was Sie in einem anderen Zusammenhang vorgetragen haben, nicht tragend. Die Frage des Nebeneinanders von Gewählten und noch Amtierenden ist eine völlig andere Fragestellung. Zu der habe ich hinreichend Stellung genommen.
Ich möchte zum Vorhaben der Koalitionsfraktionen nur noch eines sagen: Wir haben eine dauerhafte Bündelung, wie sie auch in anderen Ländern üblich ist, jetzt auf dem Radar. Wir wollen eine Steigerung der Wahlbeteiligung durch eine bürgerfreundliche Koppelung. Es wird eine Aufwandsminderung für die Kommunen geben – eine Wahl weniger –, und wir haben einen Vertrauensschutz vorgenommen. Es geht darum, dass von uns keine Wahlzeitverkürzung geplant und durchgesetzt wird,
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Ende der Beratungen sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6973, den Gesetzentwurf Drucksache 14/6512 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer ist für die Annahme? – CDU und FDP.
Wer ist dagegen? – SPD, Grüne und der fraktionslose Kollege Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung entsprechend der Mehrheit in diesem Haus durch die Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen
5 Kommunen müssen sich an Recht und Gesetz halten – Heizkosten dürfen nicht über Pauschalen bei den SGB II Beziehenden zu weiteren Einschnitten beim Existenzminimum führen