Es wäre letztlich ein Dammbruch, wenn man bei einer Berufsbezeichnung eine Kammer – selbst, wenn sie öffentlich-rechtlichen Charakter hat – beauftragen würde. Das wollen wir nicht. Deshalb konnten wir uns dieses Anliegen nicht zu eigen machen.
Ich glaube, es ist insgesamt ein Gesetzentwurf, der jetzt ausreichend beraten ist und hier auch eine Mehrheit finden kann. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich an die Vorgabe halten, möglichst kurz zu reden. – Wir stimmen dem Gesetzesvorhaben, so wie sich das in der Ausschussberatung angedeutet hat, zu. Denn hier geht es offensichtlich um die Umsetzung europäischen Rechts.
Mit dieser Reform soll die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen verstärkt werden. Eine gewisse Flexibilisierung soll für die Arbeitsmärkte Erleichterung bringen.
In diesem Zusammenhang wollen wir aber auch gerne eine Anregung der Ingenieurkammer mit aufnehmen, dass sich nämlich ein Unternehmen nur dann Ingenieurbüro nennen kann, wenn auch die Mehrheit der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder aus Ingenieuren besteht. Damit würde der Schutz der Berufsbezeichnung auch auf Kapitalgesellschaften ausgedehnt. Ich würde mich freuen, wenn dies einvernehmlich abgestimmt werden könnte. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort. Bitte schön, Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Änderungsgesetz ist zwischenzeitlich sowohl im Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie als auch im federführenden Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie beraten worden. Im letztgenannten Ausschuss ist es letzten Donnerstag, am 12.06., mit einer kleinen Ergänzung zu § 1 einstimmig angenommen worden.
Der entsprechende Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu § 1 geht zurück auf einen Vorschlag der Ingenieurkammer Bau und regelt die Führung der Bezeichnung Ingenieur/Ingenieurin durch Personenmehrheiten. Es gibt zunehmend Ingenieurgesellschaften, zum Beispiel GmbHs, die mehrere Inhaber aufweisen. In diesem Fall darf die in § 1 genannte Berufsbezeichnung in der Bezeichnung des Zusammenschlusses kenntlich gemacht werden, wenn mindestens die Hälfte der
Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass es sich bei dieser Ergänzung nicht um eine Einengung, sondern um eine Erweiterung des Gesetzes handelt, die im Übrigen auch der Formulierung im Architekten- und Ingenieurkammergesetz entspricht. Eine vergleichbare Regelung findet sich zudem in den Ingenieurgesetzen anderer Bundesländer.
Weitere Vorschläge der Ingenieurkammer Bau konnten nach eingehender Prüfung keine Berücksichtigung finden. Das Ingenieurgesetz, dessen Änderung wir heute hier abschließend beraten, legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin berechtigen. Es handelt sich um ein reines Titelschutzgesetz.
Die Ihnen nun mit dem 3. Änderungsgesetz zu unserem Ingenieurgesetz vorgelegten Veränderungen und Ergänzungen werden in vollem Umfang der von der EU erlassenen neuen Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG gerecht. Diese ersetzt 15 bisher geltende Richtlinien und verfolgt das Ziel, die Arbeitsmärkte weiter zu flexibilisieren, die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern, die automatische Anerkennung von Berufsabschlüssen zu verbessern und die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen.
Es handelt sich um die erste umfassende Modernisierung des gemeinschaftlichen Systems für die Anerkennung von Berufsqualifikationen seit 40 Jahren. Dem haben wir unser Ingenieurgesetz angepasst.
Über die von der Landesregierung in Bezug auf den Ingenieur- und Fachkräftemangel inzwischen eingeleitete wichtige Weichenstellung müssen wir heute nicht noch einmal sprechen. Dass die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und welche Maßnahmen ergriffen worden sind bzw. sich in der Umsetzung befinden, ist anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes dargestellt worden. Es sei nur noch einmal gesagt, dass die nun in das Gesetz aufgenommenen vereinfachten Berufsanerkennungsregelungen unsere Zielsetzung voll und ganz unterstützen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/6981, den Gesetzentwurf mit der Drucksache 14/6246 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer sich diesem Votum anschließen möchte, den bitte ich, die Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen in Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Sagel angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Der Entschließungsantrag wurde gemäß § 79 Absatz 2 Buchstabe b der Geschäftsordnung vom Plenum an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen mit der Maßgabe, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach der Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses liegen Ihnen als Drucksache 14/6980 vor.
Entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass die Frau Kollegin Brunn für alle Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt reden wird. Deswegen darf ich der Frau Kollegin Brunn das Wort geben. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da ich nun eine Chance habe, für alle Fraktionen zu reden, möchte ich nicht die Redezeit aller Fraktionen addieren, sondern Ihnen als letzte Rednerin vor der Sommerpause ganz kurz sagen, was wir Ihnen vorschlagen möchten.
Wir hatten vom Plenum des Landtags den Auftrag bekommen, Ihnen als Haushalts- und Finanzausschuss Vorschläge für ein Berichtswesen über Nachhaltigkeit zu unterbreiten. Das haben wir mit Finanzwissenschaftlern erörtert. Wir haben mit Experten eine Diskussion geführt und unterbreiten
Ihnen heute mit der Bitte um Unterstützung in unserer Vorlage einen Vorschlag, wie ein Nachhaltigkeitsberichtswesen aufgebaut werden soll.
Unsere Prinzipien sind die, dass wir uns an bewährte Statistikformen, nämlich die OECDStatistik und -Methodik, anlehnen wollen, dass wir vorhandene Statistiken verwenden wollen und dass wir möglichst wenige Variablen verwenden wollen, dass es möglichst einfach und deshalb auch nachvollziehbar sein soll. Wir verzichten also auf Komplexität zugunsten der Nachvollziehbarkeit.
Vorhandene Statistiken über Einkommen, Schuldenstand, Schuldenquote, Zinslast usw. sollen Eingang finden. Diese sollen hochgerechnet werden, und daraus sollen Erkenntnisse über die tatsächliche Entwicklung von Budgetrestriktionen und Belastungen für zukünftige Generationen abgeleitet werden.
Darauf haben wir uns verständigt. Wir hatten auch Gelegenheit – das möchte ich einfügen –, uns in Schweden von einer dortigen Kommission berichten zu lassen, wie ein solches Berichtswesen auch für die Öffentlichkeit leicht nachvollziehbar aussehen kann. Das wollen wir der Landesregierung empfehlen.
Wir möchten die Landesregierung mit Ihrer Unterstützung auffordern, uns bis zum Oktober Rahmendaten für einen solchen Bericht vorzulegen. Wir wollen dann noch einmal darüber diskutieren, wie die Landesregierung das realisieren will. Dann möchten wir empfehlen, dass im März 2009 der erste Bericht erscheint. Die Zielvorstellung ist, einmal pro Legislaturperiode einen etwas ausführlicheren Bericht zu bekommen und diesen mit jedem Haushalt fortzuschreiben. Wir haben zwar auch die mittelfristige Finanzplanung, aber diese ist wesentlich weniger aussagekräftig, weil sie lediglich buchhalterisch hochrechnet.
Das möchten wir gerne installieren, und dafür bitten wir um Ihre Unterstützung. Uns ist daran gelegen, ein neues Instrumentarium zu entwickeln, das der Transparenz der Finanzlage des Landes auf die Sprünge hilft. Ich glaube, es ist im Interesse des gesamten Haushalts, dass man weiß, welche finanziellen Konsequenzen das hat, was man beschließt. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung. – Herzlichen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6980, die als Anlage beigefügte Empfehlung zur Methodik und Ausgestaltung eines Nachhaltigkeitsberichtswesens anzunehmen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist diese Empfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen in Abwesenheit des fraktionslosen Kollegen Sagel angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende unserer heutigen, der letzten Sitzung vor der Sommerpause.
Ich wünsche Ihnen allen eine wunderschöne und erholsame Sommerpause, viele Aktivitäten und alles Liebe und Gute, sodass wir uns im August gesund und munter wiedersehen.