Protokoll der Sitzung vom 28.08.2008

Das gilt weiter für die Frage, ob es Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen und sonstigen Interessensverbänden oder ähnlichen Organisationen mit Bedeutung auf Landes- oder Bundesebene sowie sonstige Tätigkeiten gibt, die auf die für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessensverknüpfung hinweisen können. Dies sind zum Beispiel Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen, selbst bei lokaler Bedeutung.

Anzuzeigen sind ferner entgeltliche Tätigkeiten der Beratung und Vertretung fremder Interessen, Erstattung von Gutachten, publizistische und Vortragstätigkeit, soweit diese Tätigkeiten nicht im Rahmen des bereits bekannten ausgeübten Berufs liegen, und Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften, die Abgeordnete innehaben.

Ich glaube, all das ist bereits ein sehr großer Schritt, den die Fraktionen Ende der letzten Legislaturperiode in diesem Punkt gegangen sind. Wir halten deshalb die bei der Präsidentin vorliegenden und gemeldeten Daten für in der Transparenz ausreichend. Natürlich hat auch die Präsidentin des

Landtags eine entsprechende Verantwortung in der Plausibilitätsprüfung der hier gemeldeten Sachverhalte.

Gerne möchte ich den Hinweis von Peter Biesenbach und Carina Gödecke aufgreifen, was die Anhörung im Hauptausschuss zu diesem Thema angeht. In der Tat hat die breite Expertenmeinung dort auch das Bild ergeben, dass wir mit der jetzigen Regelung sehr gut leben können, dass wir bereits all das, was verfassungsrechtlich noch soeben möglich ist, auch ausschöpfen und wir deshalb von der Zielvorstellung mit unserem nordrheinwestfälischen Recht dem am nächsten kommen, was auch auf Bundesebene intendiert ist.

Die Intensität der zu rechtfertigenden Eingriffe in Grundrechte und der Abgeordnetenstatus der Landtagsabgeordneten von Nordrhein-Westfalen sind teilweise intensiver als bei der bundesrechtlichen Regelung.

Für völlig unzureichend wurde die Ausgestaltung des Schutzes der Daten unbeteiligter Dritter im Grünen-Antrag beurteilt. Verfassungspolitisch würde die Attraktivität des Mandates von Landtagsabgeordneten durch das grüne Gesetz im Falle einer solchen Verabschiedung unnötig erschwert.

Insbesondere der Experte Prof. Christian Waldhoff warnte in der Anhörung als Protagonist eines freiheitlichen und nicht obrigkeitsstaatlichen Verständnisses des Abgeordnetenmandates ausdrücklich vor diesem Grünen-Gesetzentwurf.

Die FDP sieht dieses alles genauso. Wir wollen nicht nur Berufspolitiker oder im öffentlichen Dienst beschäftigte Abgeordnete; wir wollen in der Zusammensetzung von Parlamenten Politiker, die sich aus allen Berufsgruppen und unterschiedlichen Erwerbsbiografien rekrutieren. Wir wollen Politiker, die sich trotz ihres beruflichen Engagements und Erfolgs in der Wirtschaft oder als Selbstständige auch in der Politik einbringen, ohne dass sie mittelbar Geschäftsinterna und Kunden offenbaren müssen oder die berechtigten Interessen Dritter unzureichend geschützt werden.

Insofern lehnen wir genauso wie die CDULandtagsfraktion und die SPD-Landtagsfraktion den Grünen-Gesetzentwurf ab und plädieren für die Fortschreibung der entwickelten und bewährten Praxis, die wir in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren haben. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Remmel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Ihnen leider nicht ersparen, auch einige Ausführungen zu der abschließenden Beratung über unseren Gesetzentwurf zu machen.

Wir hatten gehofft, dass durch unseren erneuten Gesetzentwurf und die erneute Debatte und Beratung die ein oder andere Fraktion vielleicht doch davon überzeugt werden könnte, dass er eine sinnvolle Weiterentwicklung unseres Abgeordnetenrechts wäre und dadurch folgerichtig sozusagen die Initiative des Bundestages und die Verfassungsgerichtsentscheidung in das nordrheinwestfälische Abgeordnetenrecht übertragen würden.

Was ist der Kern? Möglicherweise ist eine Differenz im Bild des Abgeordneten zu verzeichnen. Kern ist in der Tat, dass wir von den Bürgerinnen und Bürger beauftragt sind, die Wählerinnen und Wähler unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind.

Wie jede andere Arbeitnehmerin bzw. jeder andere Arbeitnehmer, der eine Nebentätigkeit beantragt, muss auch der/die Abgeordnete gegenüber seinem Arbeitgeber diese Nebentätigkeiten darlegen und offenlegen, wie viele Stunden er dafür aufwendet und in welcher Weise sie das Abgeordnetenmandat beeinträchtigen könnte.

Beim Abgeordneten jedenfalls liegt ein besonderes Verhältnis, ein öffentliches Verhältnis mit seinem Arbeitgeber vor. Deshalb meinen wir, dass absolute Transparenz und Offenheit das in Teilen verloren gegangene Vertrauen jedenfalls ansatzweise wiederherstellen könnte.

(Beifall von den GRÜNEN)

Im Übrigen, Herr Biesenbach, war die Anhörung auch nicht so eindeutig. Sie war dadurch präjudiziert, dass die vier Fraktionen jeweils Expertinnen und Experten benannt hatten, die genau deren Meinung vertreten. Insofern hat sich das auch zahlenmäßig in dem Verhältnis von 3:1 niedergeschlagen.

Aber keineswegs ist von dem Experten, der ein renommierter Verfassungsrechtler ist, ausgeschlossen worden, dass die von uns vorgeschlagene Möglichkeit verfassungskonform umgesetzt werden kann.

Auch wenn der Gesetzentwurf heute abgelehnt wird, bin ich davon überzeugt, dass wir uns nach dem nächsten Fall bzw. der nächsten Auseinandersetzung wieder mit ihm beschäftigen werden. Ich kann Ihnen heute schon ankündigen, dass dieser Gesetzentwurf bei uns in der Schublade bleiben wird, damit wir ihn erneut zur Vorlage bringen können. Ich bin mir sicher, dass die Debatte insgesamt damit nicht abgeschlossen ist. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6931, den Gesetzentwurf mit der Drucksache 14/4851 – Neudruck – abzulehnen. Wer ist für diesen Beschlussvorschlag? – Das sind SPD, CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf mit den Stimmen der drei Fraktionen SPD, FDP und CDU in zweiter Lesung abgelehnt.

Wir sind damit am Schluss der heutigen Beratungen.

Ich soll Ihnen noch Folgendes mitteilen, meine Damen und Herren: Wir haben nach kurzer Debatte entschieden, dass wir am Mittwoch, den 17. September 2008, tagen werden und das Plenum – vorausgesetzt, der Ältestenrat stimmt zu – um 12:30 Uhr beginnen wird, und zwar mit Rücksicht darauf, dass Sie alle am Fest des Landes NRW in der Landesvertretung in Berlin teilnehmen möchten, die Züge hier in Düsseldorf um kurz nach 12 Uhr eintreffen und Flugverkehr soweit wie möglich vermieden werden kann.

Die nächste Sitzung findet also statt am Mittwoch, den 17. September 2008, 12:30 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.