Kollege Stotko, wenn ich das als Verwaltungsmensch mit Dienstzeiten so richtig weiß, wird mit Sicherheit in diesem Erlass stehen, dass die Dienstzeiten lageabhängig zu modifizieren sind. Wenn die Lageabhängigkeit so ist, wie sie in Duisburg war, geht Ihr Vorwurf an den ehemaligen Innenminister völlig fehl. Das müssen wir noch mal festhalten.
Zum Zweiten ist es zwingend notwendig, dass wir so schnell wie möglich, so transparent wie möglich aufklären. Wir müssen doch aus den Fehlern für die nächsten Veranstaltungen lernen. Herr Jäger, ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen: Für mich drängt sich der Eindruck auf, dass Sie sich nicht vor die Polizei stellen, sondern sich eigentlich hinter der Polizei verstecken. In dem Augenblick, in dem es konkret wird, da ziehen Sie sich zurück und bleiben im Nebulösen; Horst Engel hat dafür ja genug Beispiele gebracht.
Sie haben gesagt, die beschriebenen Kommunikationsschwierigkeiten seien nicht so problematisch, sie seien baulich bedingt gewesen usw. Wenn man in die Szene hineinhört, dann weiß man aber, dass schon in Bezug auf mehrere Großveranstaltungen nachgewiesen wurde, dass es erhebliche Kommunikationsprobleme – nicht nur im Polizeinetz, sondern auch im allgemeinen Netz – gab. Also hätte man sich darauf einrichten können.
Horst Engel hat den Standort und die Einsatzhundertschaften angesprochen. Wenn Einsatzhundertschaften da waren, dann stellt sich doch die Frage, warum sie nicht eingesetzt wurden. Waren sie nicht da – das wäre besonders schlimm –, oder waren sie falsch positioniert? Das alles sind Fragen, die mit der Polizeiführung zu tun haben.
Wir müssen weiterhin fragen: Warum wehren Sie sich so gegen die nötige Transparenz? Ich habe noch einige Äußerungen von Ihnen aus der letzten Legislaturperiode im Kopf, die Regierung möge doch bitte bestimmte Unterlagen veröffentlichen. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum Sie sich dem aus meiner Sicht berechtigten Vorwurf aussetzen, nach Salamitaktik zu informieren. Das, was
ohnehin schon in der Presse steht, wird hinterher bestätigt oder leicht modifiziert. Warum versuchen Sie nicht, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen und eine transparente Aufklärung hinzubekommen?
Warum gibt es keine konkreten Antworten auf die Fragen, die Horst Engel an den verschiedensten Stellen gestellt hat? Es wird dann immer gesagt: Das ist ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Erstaunlich ist aber, dass Sie auf bestimmte Fragen, die ebenfalls im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren geklärt werden müssen, gerne antworten.
Man kann dem Vorwurf, nach Salamitaktik zu informieren, begegnen, indem man die Daten in der Breite zur Verfügung stellt.
Für mich ist klar: Es ist Ihre Aufgabe, sich vor die Polizei zu stellen. Aber noch wichtiger ist die Aufgabe, ehrlich aufzuklären, damit zukünftiger Schaden abgewendet werden kann. Die Polizei hat es verdient, dass man ehrlich mit ihr umgeht und sich nicht hinter ihr versteckt. – Schönen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Kollegin Düker, für Sie gilt dasselbe wie für Ihre Vorredner: Sie können die Redezeit nicht sehen, aber ich sage Ihnen, wenn sie sich dem Ende zuneigt.
Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine persönliche Bemerkung vorweg: Frau Conrads, ich finde es völlig in Ordnung, dass Sie eine Aktuelle Stunde zu dem Vorgang beantragt haben. Ich finde aber die Unterstellungen in Ihrem Antrag zu der Aktuellen Stunde nicht in Ordnung. Es wird unterstellt, die Regierung habe das Parlament nicht ausreichend informiert und habe ihm vorhandene Informationen verweigert.
Der heutige Schlagabtausch einiger Akteure ist in Anbetracht der Situation und besonders der Opfer unwürdig.
Jetzt zu den Fakten und zu dem Vorwurf der fehlenden und verweigerten Information: Ich habe die Fragestunden zu diesem Thema im Innen- und im Rechtsausschuss sehr ausführlich nachvollzogen. Der Innenminister und der Inspekteur der Polizei Wehe haben nach meiner Auffassung mit größtmöglicher Offenheit auf alle Fragen, die gestellt wurden – und wir haben wirklich einige Stunden damit verbracht –, geantwortet und den aktuellen Informationsstand wiedergegeben.
Es wurde vom Innenminister ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass die Polizei Fehler gemacht hat – von den anderen Akteuren allerdings sehr wohl.
Wir hatten die Akteure von allen drei Seiten gebeten, uns Parlamentariern im Innenausschuss zur Verfügung zu stehen. Der Duisburger OB Sauerland war mit seinen Rechtsanwälten da und hat im Ausschuss dezidiert vortragen lassen, dass die Stadt keine Schuld trifft. Der Inspekteur der Polizei und der Innenminister – entsprechende Zitate sind vorgetragen worden – haben zu dem Zeitpunkt ausdrücklich gesagt: Bei einer solchen Großveranstaltung können Fehler nicht ausgeschlossen werden. – Das haben die Vertreter der Stadt Duisburg nicht getan.
Und was macht der Veranstalter Lopavent? Er schickt zwei Rechtsanwälte in die erste Runde des Ausschusses, weist alles von sich, gibt kaum Auskunft und verweigert auf schriftliche Anfragen von Ausschussmitgliedern jegliche Antwort. Am folgenden Montag lesen wir im „Spiegel“ dann Interviews mit Herrn Schaller und seinem Crowd-Manager. Gleichzeitig weigern sie sich, auch einmal hier im Parlament mit den Parlamentariern zu sprechen und ihnen Rede und Antwort zu stehen.
Außerdem war der Innenminister zu keinem Zeitpunkt Herr über die Informationen. Das wissen Sie doch, Herr Biesenbach; es gibt doch genug Juristen in Ihren Reihen. Herrin über die Freigabe der Informationen war und ist die Staatsanwaltschaft – nicht der Innenminister. Wir haben die Einsatznachbereitung sowie die Protokolle angefragt. Noch kurz vor den Sitzungen von Rechtsausschuss und Innenausschuss gab es vonseiten der beiden Minister die Anfrage an die Staatsanwaltschaft, ob diese Berichte freigegeben werden können.
Warum machen die Staatsanwälte das denn, Frau Conrads? Das wird jetzt als Tricksen und Täuschen dargestellt.
sondern um die Gefährdung des Ermittlungszwecks. Nur dann darf – und muss – die Staatsanwaltschaft Auskünfte verweigern.
Denn was steckt denn hinter der Gefährdung des Ermittlungszwecks? – Es geht um die Rechte der Beschuldigten, die gewahrt werden müssen. Das ist doch ein hohes Gut in unserem Rechtsstaat.
Es geht außerdem um die mögliche Beeinflussung von Zeugen, wenn Informationen in einem sehr frühen Stadium der Ermittlungen weitergegeben werden. Das sind doch alles wichtige Dinge, Herr Biesenbach, wenn man ein ernsthaftes Interesse an einer Aufklärung hat.
An die Adresse von Frau Conrads: Wenn die Staatsanwaltschaft sagt: „Zu diesem Zeitpunkt befürchten wir eine Beeinflussung von Zeugen“, können wir doch nicht sagen: Das interessiert uns nicht, wir wollen die Infos trotzdem!
An der Stelle haben wir doch ein ernsthaftes Interesse, dieses Verfahren nicht zu stören. Deswegen sind die Informationen nicht weitergegeben worden, nicht weil der Herr Innenminister meinte, irgendwie irgendetwas verbergen zu wollen.
Herr Laschet – der jetzt nicht mehr da ist –, auf diese Argumentation, die einer meiner Vorredner vorgetragen hat, gab es von ihm den Zwischenruf: „Der“ – damit war der Innenminister gemeint – „hat die Staatsanwaltschaft nicht im Griff.“
Ich muss – mit Verlaub – sagen: Das ist ein wirklich grenzwertiger Zwischenruf, hinterfragt man einmal, welches Rechtsstaatsverständnis dahinter steht!
Bei der Aufarbeitung dieser furchtbaren Katstrophe bleiben zwei Fragen für mich offen und stehen zur Beantwortung an: Was war – diese Frage ist auch
ursächlich – der Grund dafür, dass an der einen Stelle – es war schon zu dieser schwierigen Situation gekommen – eine Polizeikette gemacht wurde – das war am Eingang zum Veranstaltungsgelände –, aber an der anderen Stelle – statt die Schleusen zu schließen, damit nicht noch mehr Menschen nachdrängten – die Schleusen geöffnet wurden?
Wir haben heute erfahren, dass die Staatsanwaltschaft dazu sagt: Wir wissen noch nicht, wer diese Anweisung gegeben hat. Das war ein Ordner, der sagt, er habe es auf Anweisung eines Polizeibeamten gemacht, der aber noch nicht ermittelt werden konnte.
Auf eine wirklich ursächliche Frage, wie das Unglück zustande kommen konnte, haben wir leider noch keine Antwort. Das liegt aber nicht daran, dass Informationen verweigert werden, sondern das liegt daran, dass einfach nicht klar ist, wie es zu dieser fatalen Entscheidung kommen konnte.
Es gibt eine zweite Frage, die auch immer noch nicht beantwortet worden ist: Hätte die Veranstaltung überhaupt stattfinden dürfen? Hätte sie genehmigt werden können? Hat die Genehmigungsbehörde wirklich alles getan, um eine ordnungsgemäße Genehmigung zu erteilen?