Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

Eine Debatte ist hierzu ebenfalls nicht vorgesehen. Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag Drucksache 16/7. Wer möchte hier dagegen stimmen? – Wer möchte sich enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Wir haben dem Grunde nach einen Wahlprüfungsausschuss eingesetzt.

Ich rufe auf:

10 Bestellung eines Petitionsausschusses

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8

Auch hier bestellen wir gemäß § 109 der Geschäftsordnung des Landtags von Nordrhein-Westfalen einen Petitionsausschuss, da die Petitionen nicht der Diskontinuität unterliegen. Um die kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, haben wir die gängige Parlamentspraxis, zu Beginn einen Petitionsausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung zu bestellen.

Mit der eben genannten Drucksachennummer liegt Ihnen der gemeinsame Antrag der Fraktionen vor.

Auch hierzu ist keine Debatte vorgesehen. Wir können deshalb direkt über den Antrag Drucksache 16/8 abstimmen. Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag angenommen, der Petitionsausschuss einstimmig bestellt und kann dann auch personell bestimmt werden.

Ich rufe auf:

11 Bestellung eines Haushalts- und Finanzaus

schusses

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/9

Es ergibt sich weiterhin die Notwendigkeit, bereits jetzt den Haushalts- und Finanzausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung zu bestellen. Zum einen hat dieser Ausschuss eigene gesetzliche Mitwirkungspflichten. Zum anderen ist zeitnah ein Ge

setzentwurf zu beraten, der in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fällt. Darüber wurde im Ständigen Ausschuss berichtet, und die Fraktionen haben darüber beraten.

Der vorliegende Antrag ist darauf gerichtet, einen Haushalts- und Finanzausschuss in einer vorläufigen Besetzung zu bestellen. Es ist beabsichtigt, in der Plenarsitzung, in der sämtliche Fachausschüsse bestellt werden, auch die endgültige Besetzung des Haushalts- und Finanzausschusses zu beschließen.

Eine Debatte ist zu dem Ihnen vorliegenden Antrag Drucksache 16/9 nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung. Möchte sich jemand dagegen aussprechen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag auch einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

12 Bestellung eines Hauptausschusses

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/10

Auch hier bestellen wir einen Hauptausschuss in einer vorläufigen Zusammensetzung. Die Notwendigkeit ergibt sich auch in diesem Fall daraus, dass zeitnah mehrere Gesetzgebungsverfahren anstehen, die diesen Ausschuss tangieren. Im Übrigen soll der Hauptausschuss bis zur endgültigen Bestellung eine Auffangzuständigkeit für alle bis zu diesem Zeitpunkt anstehenden Beratungsgegenstände haben, soweit nicht die in den vorangegangenen Tagesordnungspunkten eingesetzten und bestellten Ausschüsse zuständig sind.

Eine Debatte hierzu ist ebenfalls nicht vorgesehen. Wir kommen deshalb direkt zur Abstimmung über den gemeinsamen Antrag Drucksache 16/10. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit einstimmig so angenommen.

Tagesordnungspunkt

13 Wahl der Mitglieder des Kontrollgremiums nach

§ 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11

Nach § 23 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen unterliegt die Landesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörde der Kontrolle durch ein besonderes parlamentarisches Gremium. Dieses übt auch die parlamentarische Kontrolle der nach dem Gesetz zu Art. 10 des Grundgesetzes angeordneten Beschränkungsmaßnahmen aus.

Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen besteht dieses Kontrollgremium aus acht Mitgliedern. Der Landtag wählt zu Beginn der Wahlperiode die Mitglieder und acht Stellvertreter aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

Mit Drucksache 16/11 legen Ihnen die im Landtag vertretenen Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor.

Wir kommen direkt zur Abstimmung. Wer für diesen Wahlvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthält sich jemand? – Ebenfalls niemand. Damit ist auch der Wahlvorschlag Drucksache 16/11 einstimmig angenommen, und die Mitglieder sind gewählt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

14 Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellver

tretenden Vorsitzenden des Kontrollgremiums nach § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen

Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/12

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag aus der Mitte der gewählten Mitglieder mit Stimmenmehrheit den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.

Mit Drucksache 16/12 legen Ihnen die Fraktionen einen gemeinsamen Wahlvorschlag vor.

Wir kommen zur Abstimmung über diesen Wahlvorschlag. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Beides ist nicht der Fall. Damit ist auch der Wahlvorschlag Drucksache 16/12 einstimmig angenommen.

Tagesordnungspunkt

15 Beschlüsse nach § 6 Abs. 4 und § 15 Abs. 3

des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/13

Gemäß § 6 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen beschließt der Landtag zu Beginn der Wahlperiode ein Verfahren zur Anpassung der Mitarbeiterpauschale. Gleiches gilt gemäß § 15 Abs. 3 dieses Gesetzes für die Abgeordnetenbezüge selbst. Die Verfahrensbeschlüsse sind nach diesen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.

Zu diesem Tagesordnungspunkt legen Ihnen die Fraktionen mit der Drucksache 16/13 einen gemeinsamen Antrag vor. Eine Debatte ist hierzu nicht vorgesehen.

Wir kommen auch hier direkt zur Abstimmung. Wer diesem gemeinsamen Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Ebenfalls niemand. Dann haben wir auch den Antrag Drucksache 16/13 einstimmig angenommen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich.

Beim Blick in die ausgedruckte Tagesordnung stelle ich fest, dass wir jetzt am Ende der Tagesordnung sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben damit die konstituierende Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen der 16. Wahlperiode um 18:52 Uhr beendet.

Ich darf Sie noch auf folgende Termine hinweisen:

Die nächste Sitzung findet – wie im Ständigen Ausschuss vereinbart – am Dienstag, den 5. Juni 2012, um 12 Uhr statt. Hierzu berufe ich das Plenum wieder ein.

Aufgrund einer Verständigung in der letzten Sitzung des Ständigen Ausschusses finden am 20. und 21. Juni 2012 Plenarsitzungen statt. Und den 22. Juni 2012 bitte ich Sie als Vorratstermin für eine Plenarsitzung vorzumerken.

Nun sind wir auch am Ende aller Bemerkungen.

Ich danke Ihnen ganz herzlich und lade Sie und Ihre Gäste in die Bürgerhalle ein, um auf die Konstituierung anzustoßen. Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu dürfen.

Die Sitzung ist geschlossen.