Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

Wenn Sie beide, Herr Laschet und Herr Lindner, mit Beispielen kommen, dann muss man auch ein bisschen aufpassen.

(Christian Lindner [FDP]: Ja, ja, ja!)

Herr Lindner, Sie kommen mit Gutachten zu Grabsteinen. Wenn Sie genau hingucken, werden Sie

feststellen, dass wir sicherstellen wollen, dass sie nicht von Kindern in anderen Teilen der Welt produziert werden. Wenn Sie das nicht interessiert,

(Christian Lindner [FDP]: Tariftreue- und Vergabegesetz!)

können Sie das sagen; dann ist das in Ordnung.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Herr Laschet, wenn Sie die Meyer-Werft erwähnen, dann hätten Sie vielleicht auch einmal sagen sollen, dass die Meyer-Werft ihren Sitz gerade nach Luxemburg verlegt hat. Und warum? Weil sie dann im Aufsichtsrat keine Arbeitnehmer aufnehmen muss. Das sind ja alles wunderschöne Dinge. In ihrer politischen Bewertung haben die Niedersachsen eine andere Haltung dazu, als das wie hier als musterknabenhaft darzustellen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Armin Laschet [CDU]: Doch nicht die Werft! – Zurufe von Lutz Lienenkämper [CDU] und Christian Möbius [CDU])

Ich finde es wichtig, uns hier einmal darauf zu verständigen, dass wir angesichts der vor uns stehenden Herausforderungen gemeinsam dafür zu arbeiten haben und vor allen Dingen auch nach draußen gemeinsam zu signalisieren haben, dass wir für eine gelingende Integration die richtigen Weichen stellen.

Das wird teuer. Ich gehöre selbst nicht zu denen, die sich da sehr naiv dem Ganzen stellen und sagen: Das wird sich schon irgendwie einrenken. – Ich würde auch nicht einfach sagen: Wir schaffen das. – Vielmehr glaube ich, dass man es nur schafft, wenn man daran arbeitet, wenn man dafür investiert. Dann kann es eine große Chance sein, dass es gelingt, und zwar zum Nutzen derer, die hierher kommen und Schutz suchen, und auch zu dem Nutzen derer, die hier schon leben. Die muss man in der Haushaltsplanung auch weiter mit im Blick halten.

Wir haben in den letzten Jahren dafür enorme Voraussetzungen geschaffen. Das gehört zwar nicht zu Ihrem Blick auf die Realitäten. Aber daran muss man Sie hin und wieder einmal erinnern. Wir haben seit fünf Jahren eine kontinuierliche Rückführung der strukturellen Kreditaufnahme. Das hat es über einen solchen Zeitraum noch nicht gegeben. Wir haben die niedrigste Kreditfinanzierungsquote seit Jahrzehnten. Es hat nie einen kleineren Anteil von nur 2,9 Cent pro ausgegebenem Euro gegeben, als das jetzt der Fall ist. Das sind natürlich große Zahlen, wenn man es auf alles umrechnet, weil Nordrhein-Westfalen ein großes Land ist und nach dem Bund den zweitgrößten Haushalt von allen – Bund, Ländern und Gemeinden – hat.

Wir haben eine umsichtige Planung, die dazu führt, dass wir dieses Ziel nicht aus dem Auge lassen wollen – auch angesichts der großen Probleme. Aber ich sage Ihnen genauso deutlich – das ist auch

mehrfach gesagt worden –: Dabei muss eine Rolle spielen, dass die Konjunktur gut läuft. Dabei muss eine Rolle spielen, dass es irgendwann auch eine abschätzbare Entwicklung der Zuwanderung von Flüchtlingen gibt. Und es muss vor allen Dingen eine Rolle spielen, dass der Bund sich nicht für einen nennenswerten Anteil, den er mitbezahlt, loben lässt, wenn der im Hinblick auf das, was an Kosten aufkommt, immer kleiner wird.

Wir haben in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr einen Anteil an Zinsbelastungen am Haushalt – ich habe das beim letzten Mal schon gesagt – von unter 5 %. Im Jahr 2010 war Nordrhein-Westfalen mit seiner Zinsquote die Nummer zwölf unter den Bundesländern, jetzt ist unser Land die Nummer sieben.

Es liegt ein Nachhaltigkeitsbericht vor, der 2010 der Landesregierung bescheinigt hat, dass 2020 noch mit etwa 7 Milliarden € Kreditaufnahme zu rechnen ist. Unter Anlegung derselben Kriterien sagt der Nachhaltigkeitsbericht heute, dass im Jahr 2020 mit 200 Millionen € Tilgung zu rechnen ist.

Heute erschien im Übrigen in der „Welt“ ein Länderfinanzbenchmarking von PwC, in dem die einzelnen Länder aufgelistet sind. Daraus ist zu ersehen, wie hoch eigentlich im Rahmen einer Standardprojektion der Sparbedarf von 2015 bis 2020 ist: Wie viel muss da im Normalfall noch eingespart werden? Und wieviel muss noch eingespart werden, wenn es schlechtere wirtschaftliche Entwicklungen gibt?

Wenn es normal läuft, dann müssen das Saarland, Sachsen-Anhalt, Bremen, Thüringen, MecklenburgVorpommern und Sachsen besonders einsparen – einige davon trotz ausgeglichenen Haushalts. Es ist so, dass viele Länder nicht deshalb einen ausgeglichenen Haushalt haben, weil sie so ganz toll wirtschaften, sondern deshalb – das vergessen Sie dabei immer –, weil ein Drittel ihrer Haushaltsmittel aus Zuschüssen stammt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn man eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung unterstellt, dann müssen auch noch Brandenburg und Hessen zusätzliche Sparanstrengungen unternehmen.

Es heißt dann weiter, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern hätten in beiden Fällen einen Zusatzsparbedarf von null. – Das ist heute im Länderbenchmarking von PwC nachzulesen.

Was machen wir? Wir legen im Rahmen einer fünfjährigen soliden Vorgehensweise einen Haushalt vor, in dem 27 Milliarden € für Bildung vorgesehen sind. In ihm wachsen die Ausgaben für den offenen Ganztag. Weiter sind in ihm zusätzliche Mittel sowohl für Unikliniken als auch für Krankenhäuser enthalten. Das sind also Mittel, die nicht nur Menschen zugutekommen, die zugewandert sind, son

dern auch Menschen, die immer hier gelebt und einen Anspruch darauf haben, dass unser Land auch für sie Sorge trägt. Das bedeutet natürlich auch Ausgaben im Haushalt.

Wir haben Ausgaben für „Kein Abschluss ohne Anschluss“ vorgesehen. Weiter haben Ausgaben für die Digitalisierung veranschlagt. Man kann doch nicht einfach sagen – Herr Laschet, was ist das für eine Rechnung? –, man würde die Flüchtlinge quasi als Geisel nehmen, wenn man, wie wir das jetzt tun, mit 300 Millionen € Kreditaufnahme nachkorrigieren muss, weil der Betrag nicht an anderer Stelle herausgeschnitten werden kann.

(Zuruf von Armin Laschet [CDU])

Ich sage Ihnen: Ich kann Ihnen genauso wenig wie der Bundesfinanzminister und genauso wenig wie alle Länderkollegen jetzt sagen, was in den Jahren 2016 und 2017 auf uns zukommen wird. Damit müssen wir umgehen.

Ich kann Ihnen aber eines sagen: Wir werden das nicht alles in der Größenordnung, in der es sozusagen über uns kommt, aus dem herausschneiden können, was an anderer Stelle ausgegeben wird. Denn dann macht man jemand anderen zur Geisel. Dann nutzt man nämlich das Gegeneinander der Flüchtlinge mit denen, die hier sind, aus. Das kann keine verantwortungsvolle Politik sein.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir geben 24 Milliarden € an die Kommunen, und zwar sowohl über die direkten Zuweisungen als auch über die kommunalen Projekte. Im U3Ausbau – wir haben das angesprochen – gibt es eine Versorgungsquote von 54,9 %. Sie lag im Jahr 2010 bei 36,9 %. Die Zahl der Kitas, die als Familienzentren arbeiten, hat sich – im Jahr 2010 gab es 2.400 – bis heute um 900 erhöht. Wir haben 2010 im offenen Ganztag 225.000 Plätze gehabt. Jetzt sind es 282.600. Zum Schuljahr 2016/17 werden 305.000 Plätze bereitgestellt.

Ich komme zur Finanzierung der Hochschulen: 2010 hatten wir 4,14 Milliarden € zur Verfügung gestellt. 2016 werden es 6,16 Milliarden € – 49 % mehr – sein.

Weil die Themen Verkehr und Straßenbau angesprochen worden sind, sage ich: 2010 waren für die Erhaltungsinvestitionen und die Baumaßnahmen zusammen 140 Millionen € vorgesehen. Ja, es ist etwas geändert worden. Das stimmt. Es hat eine Umschichtung hin zu mehr Erhaltung gegeben, weil es wichtig ist, dass wir Straßen nicht zerbröseln lassen. Weil wir uns nicht nur darum kümmern, dass neue Straßen gebaut werden. Nur ist die Summe dieser beiden Bestandteile deutlich größer geworden als 2010. Sie beträgt jetzt 147,5 Millionen €.

Wir haben die Struktur des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt auf den Prüfstand gestellt.

Herr Finanzminister, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Schemmer würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Ich würde gerne noch ein Stück weit weitermachen. Wir können das vielleicht am Schluss bündeln.

Es ist ja nicht nur so, dass durch bessere Steuereinnahmen höhere Zuweisungen an die Kommunen – Rekordzuweisungen – erfolgen, sondern diese machen auch einen Rekordanteil am Landeshaushalt aus. Deswegen befanden sich 2011 auch 144 Städte im Nothaushalt, während es 2014 nur noch drei waren.

Ich will zu der Behandlung der Kommunen, bei denen wir ja immer mit Bayern verglichen werden, noch einmal etwas sagen. Es wird immer gesagt, was alles in Bayern im Einzelnen bezahlt wird, während das in Nordrhein-Westfalen nicht der Fall sei. Es wird aber unterschlagen, dass Bayern eine Verbundquote von 12,5 % hat. Das heißt, von den Einnahmen, die das Land aus Steuern erzielt, werden in Nordrhein-Westfalen 23 % an die Kommunen weitergeleitet. In Bayern sind es 12,5 %.

Dann gibt es noch eine kleine Fußnote: Bayern legt von seinen Grunderwerbsteuereinnahmen acht Einundzwanzigstel – also etwas mehr als ein Drittel – in diesen Verbundtopf, von dem aus dann 12,5 % weitergegeben werden. In Nordrhein

Westfalen sind es vier Siebtel.

Schauen sie sich jetzt einmal an, was das für eine Folge hat: Nordrhein-Westfalen hat bei der Grunderwerbsteuer zwar – das wird ja oft kritisiert – gegenüber Bayern einen 1,8-fach höheren Steuersatz; aber die Kommunen bekommen das Fünffache. Wenn ein Haus für 300.000 € verkauft wird, dann bekommt eine Kommune in Nordrhein-Westfalen 2.500 €, während eine in Bayern 500 € bekommt. – Wenn wir das alles auf bayerische Verhältnisse umstellen wollten, könnte man auch in anderen Bereichen einmal über die Rosinen reden, die Sie hier jedes Mal zum Besten geben.

Wir bringen – das ist jetzt oft angesprochen worden – in diesem Haushalt einen erheblichen Anteil für die Unterbringung, Versorgung und die Betreuung, aber eben auch für die Integration von Flüchtlingen auf. Es sind 4 Milliarden € alles in allem. Knapp 800 Millionen € steuert der Bund bei. 2,6 Milliarden € fließen vom Land an die Kommunen. Wenn wir die gesamten 800 Millionen € an die Kommunen geben – was wir tun –, gibt der Bund deutlich weniger als das, was wir den Kommunen geben. Deswegen ist die Rede von den klebrigen Fingern da schon ziemlich weit hergeholt.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir haben in diesen Bereichen das Beste getan, was man mit dem Haushalt machen kann. Aber man muss eben auch feststellen: Es ist doppelt so viel im Haushalt 2016 wie im Haushalt 2015. Auch das ist eben schon angeklungen: Es ist das Zwanzigfache dessen, was vor zehn oder elf Jahren in einem Haushalt für diesen Zweck gestanden hat. Das kann man nicht einfach wegstecken aus einem anderen Bereich – auch nicht mit der Rechnung, die immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt wird, dass 17,3 Milliarden € mehr als 2010 aufgekommen seien.

Ich sage es Ihnen noch einmal: 8,9 Milliarden € davon sind direkt an die Kommunen geflossen. 4,6 Milliarden € davon sind mehr Personalausgaben gewesen. Das heißt: Wenn man nur diese beiden Komponenten nimmt, wären noch 3,8 Milliarden € dagewesen, um die Nettokreditaufnahme zu senken. Sie ist aber um 4,8 Milliarden € gesenkt worden. Wer unterstellt, in diesem Haushalt würde nicht sorgfältig gewirtschaftet und nicht solide mit Ausgaben und Einnahmen umgegangen, weiß entweder nicht, worüber er redet, oder er will die Menschen in die Irre führen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ich will mich nicht mit allen einzelnen Punkten von Herrn Laschet und Herrn Lindner beschäftigen, aber ein paar sind es doch wert, sie hier anzusprechen. Ich nehme das Thema „Abgeltungssteuer“.

(Christian Lindner [FDP]: Ja!)

Wenn dieser Finanzminister sagt, dass sie systemwidrig ist – in Übereinstimmung mit dem Bundesfinanzminister –, dann würde dieser Finanzminister laut Herrn Lindner damit sagen: Ich gehe da mal an die kleinen Leute ran. – Da sieht man, wie viel die FDP von kleinen Leuten versteht.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Bei über 14.000 € – nicht brutto, sondern zu versteuerndem Einkommen – gibt es einen Grenzsteuersatz von 25 % und mehr. Derjenige, der Zinseinkünfte hat, muss dann mehr als 25 % bezahlen, aber nur, wenn er Zinseinkünfte über dem Sparerfreibetrag hat.

(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Genau das ist der Punkt!)

Wenn man im Moment davon ausgeht, dass genau diese Einkommensgruppe mit Sicherheit keine Rekordzinsen bekommt, sondern sich eventuell mit 1 % zufriedengeben muss, müsste der, der