Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

weiterhin der Gesetzentwurf in der vorgenannten Drucksache.

Wir stimmen somit in der dritten Lesung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung ab. Da das Beratungsverfahren hiermit abgeschlossen wird, handelt es sich um eine Schlussabstimmung nach § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung nach der zweiten Lesung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/10082 in der Fassung nach der zweiten Lesung in dritter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zur Abstimmung über das Versorgungsfondsgesetz Drucksache 16/10083. Der

Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 16/10428, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wir stimmen damit über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung ab.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, die Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 16/10083 in zweiter Lesung mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis angenommen.

Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 2, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Unruhe)

Wir dürfen nach diesem Abstimmungsmarathon alle einmal durchatmen. Diejenigen, die jetzt Termine im Haus haben, bitte ich, den Raum möglichst zügig zu verlassen, ohne die Geräuschkulisse zu erhöhen.

Ich rufe auf:

3 Sicheres Schwimmen kann Leben retten –

Schwimmfähigkeit am Ende der Grundschulzeit überprüfbar definieren

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/10293

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10481

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat vonseiten der antragstellenden Fraktion Herr

Dr. Kerbein das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwimmen zu können ist eine elementar wichtige Fähigkeit. Der Freizeitwert wird erhöht, die Gesundheit wird gefördert, und es entsteht ein ganz neues Körpergefühl, vor allen Dingen für Menschen mit Behinderungen, mit Handicap. Ganz wichtig ist natürlich: Leben wird dadurch sehr häufig gerettet.

Schwimmen zu können ist ein Teil des Lehrplans unserer Grundschulen in NRW. Ich zitiere:

„Jedes Kind soll am Ende der Grundschulzeit schwimmen können. ‚Schwimmen-Können’

heißt, dass es sich möglichst angstfrei ohne Fremdhilfe in schwimmtiefem Wasser zielgerichtet fortbewegen kann.“

Was im Lehrplan unter Schwimmen-Können verstanden wird, findet sich kurz und knapp in den Kompetenzerwartungen an unsere Schülerinnen und Schüler in der 4. Klasse – Zitat –:

„Die Schülerinnen und Schüler schwimmen 25 m ohne Unterbrechung mit einer ausgewählten Schwimmtechnik in der Grobform.“

Ob das allein bedeutet, dass die Kinder wirklich schwimmen können, ist äußerst fraglich. Fakt ist in jedem Fall, dass wir von dem Ziel des SchwimmenKönnens aller Kinder am Ende der Grundschulzeit leider meilenweit entfernt sind; das ergeben Studien und viele Umfragen seitens der Fachverbände. Sie wissen, die Bandbreite der Kinder, die nicht schwimmen können, liegt zwischen 15 und 20 %. Leider gibt es keine genauen Erhebungen, sondern nur Umfragen.

Und leider besteht immer noch Unklarheit, wie wir „Schwimmfähigkeit“ überhaupt definieren. – Während bei den Kompetenzerwartungen im Lehrplan das Schwimmen von 25 m bereits als ausreichend erachtet wird, sprechen Experten eher von acht Bahnen am Stück oder dem Bronzeabzeichen.

Bedauerlich ist, dass unsere Landesregierung hier noch nicht einmal eigene Zahlen liefern kann. Das Land legt ein Ziel fest, stiehlt sich anschließend konsequent aus der Verantwortung, und die Grundschulen vor Ort werden mit der Umsetzung der Zielvorgabe alleingelassen. Schlimmer noch: Offensichtlich interessiert es am Ende noch nicht einmal, ob das Ziel erreicht wird und ob es überhaupt möglich ist, das Ziel zu erreichen.

(Beifall von der FDP)

Anders lässt es sich nicht erklären, dass die Landesregierung weder verlässliche Zahlen zur

Schwimmfähigkeit unserer Kinder am Ende der Grundschulzeit liefern kann noch weiß, ob alle Grundschulen in NRW überhaupt einen Zugang zu einem Lehrschwimmbecken haben.

Eine traurige Tatsache ist vor allem, dass wir einen deutlichen Rückgang bei der Schwimmfähigkeit zu

verzeichnen haben. Die Gründe sind sehr vielfältig: fehlende Lehrschwimmbecken, fehlendes Fachpersonal, zum Teil ist auch die Qualität des Unterrichts nicht immer ausreichend.

Festzuhalten bleibt: Es gibt viele Gründe für den Rückgang. Festzuhalten bleibt aber auch, dass wir nicht in der Lage sind, eine verlässliche Antwort auf diese Frage zu geben.

(Beifall von der FDP)

Daher fordert die FDP-Fraktion eine Erhebung zu der Schwimmfähigkeit unserer Kinder am Ende der Grundschulzeit, eine zentrale Erfassung und Auswertung unter wissenschaftlicher Begleitung.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Und dann?)

Es ist schlimm genug, dass jedes Jahr Kinder, Jugendliche und Erwachsene in unseren Gewässern ertrinken. Ein Teil dieser Tragödien wäre sicherlich vermeidbar gewesen. Wir müssen die bekannten Missstände endlich beheben. Wir müssen die Grundlagen schaffen, um die Ursachen überhaupt identifizieren und anschließend beheben zu können, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Lassen Sie mich noch einige Worte auf den Entschließungsantrag von Rot-Grün verwenden, der heute Morgen eingegangen ist. Ich habe ihn mehrfach gelesen und Sie sicherlich auch. Ich habe mich gefragt, an welcher Stelle überhaupt irgendein Bezug zu unserem eigenen Antrag gegeben ist. Ich habe ihn nicht gefunden.

(Josefine Paul [GRÜNE]: Gucken Sie noch mal nach!)

Uns geht es darum, das Problem analytisch zu beleuchten.

(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Dann sollten Sie es aber auch analysieren!)

Sie begnügen sich hingegen damit, Programme aufzuzählen, die ja für sich genommen gut sind, übrigens – wenn ich an Holger Müller und auch an uns denke – von Schwarz-Gelb initiiert. Die eigentlichen Ursachen interessieren Rot-Grün gar nicht.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Das ist wieder typisch für Sie, Frau Paul. Sie meinen, ein Problem erkannt zu haben, und geben dann die Verantwortung einfach an die Kommunen ab. Es ist wirklich sehr schade, die Kommunen hier im Regen stehen zu lassen.

(Zuruf von Josefine Paul [GRÜNE])

Ich empfehle sehr: Bevor wir den zweiten Schritt machen, sollten wir uns mit dem ersten Schritt befassen.

(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Eben!)

Befürworten Sie unseren Antrag. Ich freue mich sehr auf die Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Kerbein. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Weiß.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit einem Lob für die FDP. Sie hat durch ihren Antrag ein nicht unwichtiges Thema ins Gespräch gebracht. Das war es dann aber auch schon mit dem Schönreden zu diesem Antrag.

Er geht aus mehreren Gründen an der Sache vorbei. Zunächst einmal finde ich es bemerkenswert, mit welcher Rhetorik Sie in Ihrem Antrag zu Werke gehen: Überwachung der Zielvorgabe, Ergebnisse zentral erheben, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise auswerten, Erfassung des Zugangs der Grundschulen in NRW zu Schwimmhallen.