Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle ganz herzlich zu unserer heutigen, 100. Sitzung des Landtags NordrheinWestfalen. Mein Gruß gilt unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir können auch heute einem Kollegen zu seinem Geburtstag gratulieren. Herr Kollege Frank Sundermann von der SPD-Fraktion feiert heute einen runden Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, Herr Kollege! Alles Gute!
Wir hoffen in unser aller Interesse, dass zumindest der heutige Plenartag nicht allzu lange dauert, damit Sie Ihren Geburtstag auch noch im privaten Kreis begehen können.
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte ich gerne auf die Kleine Anfrage 3917 des Abgeordneten Hendrik Schmitz von der CDU-Fraktion zu sprechen kommen. Wie Sie alle mittlerweile aus den Medien, aber auch über die Information, die an die Fraktionen gegangen ist, wissen, hat es ein sehr bedauerliches Büroversehen der Landtagsverwaltung gegeben.
Die Kleine Anfrage ist bei der Landtagsverwaltung am 29. September dieses Jahres eingegangen, am 30. September als Parlamentspapier verarbeitet und in diesem Zusammenhang auch auf die Internetseite des Parlamentes öffentlich eingestellt worden. Die Übersendung an die Staatskanzlei ist aber bedauerlicherweise unterblieben. Das wiederum ist erst sehr spät aufgefallen, nämlich in der letzten Woche, als die scheinbare Verfristung der Antwort auf die Kleine Anfrage zu öffentlichen Reaktionen geführt hat und dann auch Thema in der Sitzung des Ältestenrates war.
Dass ein Büroversehen der Landtagsverwaltung zu öffentlichen Spekulationen und Vorwürfen geführt hat, tut mir für alle daran Beteiligten sehr leid. Ich bitte daher sowohl den Fragesteller und damit auch die CDU-Fraktion als auch die Landesregierung ganz herzlich um Entschuldigung. Gleichzeitig bedanke ich mich für die umgehende Beantwortung der Kleinen Anfrage, die beim Landtag am 11. Dezember dieses Jahres eingegangen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der bedauerliche Vorfall der einzige seiner Art seit vielen Jahren ist, werden wir natürlich verwaltungsintern und in Abstimmung mit der Landesregierung unsere Verfahrensabläufe erneut überprüfen.
Dann möchte ich Sie vor Eintritt in die Tagesordnung, damit es keine Irritationen oder erneute Spekulationen gibt, darüber informieren, dass gestern mitgeteilt worden ist, dass Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erkrankt ist und daher an der heutigen und an der morgigen Plenarsitzung nicht teilnehmen kann. Ihre Abwesenheitsvertretung wird Frau Ministerin Löhrmann als stellvertretende Ministerpräsidentin übernehmen. Was die Beratungen zum Haushalt betrifft, haben Sie ja schon gesehen, dass der Finanzminister den Part der Landesregierung übernimmt.
Weiterhin möchte ich mitteilen, dass alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen sich inzwischen darauf verständigt haben, den ursprünglich für heute vorgesehenen Tagesordnungspunkt 3
„Klimaschutzplan Nordrhein-Westfalen, Entwurf der Landesregierung gemäß § 6 Abs. 1 Klimaschutzgesetz, Vorlage 16/3020“ erst in der morgigen Plenarsitzung am 17. Dezember unter Tagesordnungspunkt 1 gemeinsam mit der Aktuellen Stunde und in Verbindung mit dem Eilantrag zu beraten. Dadurch verschieben sich heute die nachfolgenden Tagesordnungspunkte entsprechend.
Wenn ich keinen Widerspruch sehe – das ist so –, dann nehmen wir diese Änderung in die Tagesordnung auf.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen, sodass wir sofort zur Abstimmung über den Wahlvorschlag kommen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Piraten. Stimmt jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 16/10426 einstimmig angenommen worden. Herzlichen Glückwunsch, Herr Terhaag, zu Ihrer neuen Aufgabe!
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/10478
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2016 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 – GFG 2016) und zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes
Gesetz über die Feststellung eines Vierten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2015 (Viertes Nachtragshaushaltsgesetz