Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 16/10719
Herr Minister Lersch-Mense hat für die Landesregierung mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. (Siehe Anlage 2).
Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/10719 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? –
Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
1. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung ist verfassungswidrig.
2. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird aufgelöst.
3. Es ist verboten, Ersatzorganisationen für die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung zu schaffen oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzusetzen.
4. Das Vermögen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen Junge Nationaldemokraten, Ring Nationaler Frauen und Kommunalpolitische Vereinigung wird zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen.
Antragsteller: Bundesrat, vertreten durch den Präsidenten des Bundesrates, Leipziger Straße 3 - 4,10117 Berlin, Bevollmächtigte: 1. Prof. Dr. Christoph Möllers, c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin, 2. Prof. Dr. Christian Waldhoff, c/o Bundesrat, Leipziger Straße 3 - 4, 10117 Berlin –
Antragsgegnerin: Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), vertreten durch den Bundesvorsitzenden Frank Franz, Berlin, Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Richter, LL.M., Birkenstraße 5, 66121 Saarbrücken –
Eine Aussprache ist heute nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses abstimmen lasse, an dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht nicht teilzunehmen. Wer dieser Beschlussempfehlung Drucksache 16/10816 folgen will, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Behauptung der Städte Münster und Blomberg sowie der Gemeinde Hellenthal, § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2015 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 – GFG 2015) vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. 2014 Nr. 43, S. 929 – 968) verletzte die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen, sodass ich über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses abstimmen lassen kann, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellungnahme abzugeben. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses folgen? Handzeichen bitte. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10818 einstimmig angenommen.
Behauptung der Stadt Bonn, der Gemeinde Much und der Stadt Velbert, §§ 8 Ab. 3 Satz 2 und 3, 27 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2015 (Ge- meindefinanzierungsgesetz 2015 – GFG 2015) vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 933 ff.) i. V. m. Anlage 3 zu diesem Gesetz verletzten die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung
Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 16/10818 abstimmen, in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof keine Stellungnahme abzugeben. Wer ist dafür, dieser Beschlussempfehlung zu folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/10818 einstimmig angenommen.
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/10852. Wer für diesen Wahlvorschlag ist, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es gibt weder Gegenstimmen noch Enthaltungen. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache
Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 16/10880. Wer ist für diesen Wahlvorschlag? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist auch der Wahlvorschlag Drucksache 16/10880 angenommen.
Die Übersicht 37 enthält vier Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an einen Ausschuss zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsan