Über 40 % des Grünlandes ist in den letzten Jahren verlorengegangen. Wir haben an vielen Stellen auch Verluste zu verzeichnen.
Es geht darum, den Biotopverbund zu sichern. Es geht darum, Vertragsnaturschutz auf der einen Seite, aber auch Flächensicherung auf der anderen Seite zu betreiben. All das sind Regelungen, die im Naturschutzgesetz aufgenommen worden sind.
Aber – ich sage es an dieser Stelle auch sehr deutlich – wir haben uns dazu verabredet, die Fehlentwicklung, die durch die schwarz-gelbe Gesetzgebung in das Landschaftsgesetz eingeflossen ist, zu korrigieren. Das ist mit dieser Vorlage umgesetzt.
Es geht einfach nicht, dass wir in Nordrhein-Westfalen Regelungen haben, die vom Bundesrecht so abweichen, dass Expertinnen und Experten uns bescheinigen, hier rechtswidrig zu handeln.
Also geht es darum, hier wieder Rechtssicherheit herzustellen. Das tun wir, genauso wie wir einer Praxis, die 20 Jahre gut funktioniert hat, nämlich die Einbeziehung des ehrenamtlichen Naturschutzes, wieder den Stellenwert geben, der ihm zusteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, es gibt und gab keine andere Landesregierung bisher, die so viel für den ländlichen Raum getan hat,
sowohl finanziell als auch in der perspektivischen Entwicklung. Im Lande, auf dem Lande ist viel Bewegung, und dazu trägt auch ein neues Naturschutzgesetz bei.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Die Landesregierung hat die verabredete Redezeit um genau zwei Minuten überzogen. Diese Zeit kommt selbstverständlich auch allen Fraktionen zugute, wenn sie es denn möchten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Herren auf der Besuchertribüne! Dass die Landesregierung eine Neufassung des Landschaftsgesetzes in Form eines neuen Landesnaturschutzgesetzes vorlegt, ist konsequent und richtig, auch wenn es meine Fraktion etwas mit Wehmut erfüllt, dass das Landschaftsgesetz dann bald Geschichte sein wird. Denn das Landschaftsgesetz war ein ursozialdemokratisches Gesetz, 1974 unter Heinz Kühn geschaffen als eines der ersten Ländergesetze, das sich mit dieser Thematik beschäftigt hat.
Darf ich noch einmal daran erinnern, meine Kolleginnen und Kollegen, dass der Landtag ein Kollegialgremium ist, dass wir mit den Abgeordneten debattieren und nicht unter Einbeziehung von wem auch immer auf der Besuchertribüne. Ich habe die herzliche Bitte, dass alle Redner daran denken. Danke schön.
Aber die Erfahrungen aus dem Landschaftsgesetz gehen ja nicht verloren. Denn das Erprobte und Bewährte aus dem Landschaftsgesetz wird in das neue Landesnaturschutzgesetz übernommen.
Mit dem Naturschutzgesetz setzen wir zum einen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes jetzt auf Landesebene durch. Aber es gibt noch ein viel wichtigeres zentraleres Thema, nämlich den auch vom Minister schon genannten Erhalt der Artenvielfalt.
Die Artenvielfalt ist nicht nur im tropischen Regenwald bedroht. Der Verlust der Artenvielfalt ist auch ein konkretes Problem in unserer Kulturlandschaft. Unzählig viele Arten haben in der offenen Kulturlandschaft, auch hervorgerufen durch das Wirken des Menschen, ihren Lebensraum und haben sich zum Teil über Jahrtausende hier weiter fortentwickelt.
Aber diese Artenvielfalt ist massiv bedroht. Das gilt sowohl für die Pflanzen als auch für die Tierwelt. Belege finden sich dafür leider reichlich. Wir haben das in der Biodiversitätsstrategie des Landes und nochmals auch durch unsere Große Anfrage von SPD und Grünen zum Thema „Wirkung der Landwirtschaft auf die biologische Vielfalt“ hinterfragt und belegt. Auch die Forschungen und die Erhebungen des Bundesumweltamtes und des Bundesamtes für Naturschutz und auch die Biodiversitätsstrategie des Bundes belegen die große Bedrohung der Artenvielfalt auch in Deutschland und auch bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Unsere Überzeugung ist, dass die Artenvielfalt gerade auch in der Fläche geschützt werden muss. Dies versucht das Gesetz zu ermöglichen, im Besonderen über den Biotopverbund, den Grünlandschutz, aber auch durch die Unterschutzstellung von meist kleinteiligen, aber für Nordrhein-Westfalen typischen besonderen Biotoptypen, und natürlich auch durch den Schutz von Landschaftselementen wie Hecken, Feldrainen und Feldgehölzen. Wir nutzen dafür die uns gegebene Ländergesetzgebungskompetenz
In Nordrhein-Westfalen haben der Schutz der Natur und der Landschaft Verfassungsrang. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Gesetz aktualisiert wieder nach. Dabei gehen wir – das hat auch der Minister dargestellt – mit Augenmaß und Praxisbezug vor. So sind wichtige Hinweise aus der frühzeitigen Verbändeanhörung von der Landesregierung aufgenommen und mittlerweile eingearbeitet worden.
Ich nenne hier nur exemplarisch: Es bleibt bei der freiwilligen Regelung zu Baumschutzsatzungen. Der Katalog der vorgesehenen Vorkaufsrechte wurde erheblich gekürzt. Und – ganz wichtig auch für die Landwirtschaft – bei Ausübung des Vorkaufsrechts wird die Landwirtschaft gleichgestellt. Die Verpflichtung, abgestorbenes Holz – das sogenannte Totholz – im Wald stehen zu lassen, ist in eine Zielformulierung abgestuft worden. Und auch die vorgesehene und bis 2007 auch im Gesetz enthaltene Unterschutzstellung von Streuobstwiesen – gerade Streuobstwiesen haben eine große Bedeutung für die Artenvielfalt – ist konkretisiert und damit handhabbar gemacht worden.
des Kataloges der zu erhaltenden Landschaftselemente; denn auch diese haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt.
Wir stärken auch wieder die Mitgestaltungsrechte des ehrenamtlichen Naturschutzes, hier insbesondere der Landschaftsbeiräte. Wir schaffen damit wieder den Zustand, der vor der Veränderung durch die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahre 2007 bestanden hat. Wir setzen dabei weiter auf konstruktive Kooperation.
Ein wesentliches Instrument dafür ist der Landschaftsplan. Hier führen wir die Verpflichtung der Kreise und kreisfreien Städte, Landschaftspläne für ihre jeweiligen Außenbereiche aufzustellen, wieder ein. Die Landschaftspläne sind das zentrale Instrument, um im gesellschaftlichen Konsens und Austausch vor Ort die weitere Entwicklung unserer Kulturlandschaft im Blick zu behalten.
Die weiteren Beratungen werden sicherlich nicht immer diskussionsfrei sein. Die von der IHK in dieser Woche geäußerte Kritik gehört zum Beispiel dazu. Man erkennt anhand dieser Kritik aber auch, dass es offensichtlich doch sehr viele Verständnisdefizite gibt. Ich hoffe, dass wir diese Defizite in den nächsten Wochen und Monaten im Rahmen unserer weiteren Diskussionen ausräumen können.
Ich danke dem Ministerium für die Ausarbeitung dieses Gesetzes. Wir hoffen als Sozialdemokraten auf weiterhin gute Beratungen, auf weiterhin gute Kontakte mit all denen, denen die Natur, die Landschaft, die Artenvielfalt und das Leben und Arbeiten in unserer schönen Heimat wichtig sind und die dies auch für zukünftige Generationen erhalten wissen möchten. – Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Krick. – Für die CDU-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Deppe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nehmen wir einmal an, es gäbe Menschen, die Nordrhein-Westfalen nicht kennen: Wenn sie Ihre Reden vom dramatischen Artenrückgang bis hin zum Formatieren der Festplatte der Natur hören, müssten sie doch meinen, Nordrhein-Westfalen wäre ein ökologische Wüste.
Wer dann im Land unterwegs ist und sieht, dass drei Viertel unserer Landesfläche aus Wäldern, Äckern, Flüssen und Wiesen bestehen
paar beispielhaft nennen: Uhus, den Graureiher, Libellen, Gänse, Biber, Störche, Rothirsche, fast alle Greifvögel –, wird aber erkennen, dass Ihre Reden mit der Wirklichkeit doch ziemlich wenig zu tun haben.
Die Lebenswelt der Menschen sieht doch ganz anders aus, meine Damen und Herren. Egal, wo Sie hier in Nordrhein-Westfalen irgendetwas unternehmen wollen, den Bau eines Schuppens oder eines Windrades oder eines Hochwasserschutzdeiches: Sie finden doch immer irgendwelche Fledermäuse, Kröten oder Vögel, die das Vorhaben an dieser Stelle unmöglich oder durch Ausgleichsmaßnahmen unbezahlbar machen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf verschärft den sowieso schon wieder vorhandenen nordrhein-westfälischen Sonderweg.
Ihr Gesetz entzieht der Landwirtschaft in unverantwortlicher Weise drei bis vier Mal so viele Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, wie nach Bundesrecht vorgeschrieben ist und wie es in anderen Bundesländern verlangt wird.
Damit führt dieses Gesetz neben den Auswirkungen des zukünftigen Landeswassergesetzes, über das wir ja schon gesprochen haben, zusätzlich zu einem noch größeren Flächenverlust zulasten der Landwirtschaft.
Ein weiterer massiver Eingriff ist die Ausweitung des Vorkaufsrechts über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus.
Vor lauter Sorge, meine Damen und Herren, dass Sie nicht genug Haushalts- und Stiftungsmittel zusammenbekommen, um den Landwirten die Flächen wegzukaufen, begünstigen Sie jetzt auch noch die Naturschutzverbände durch ein zusätzliches Vorkaufsrecht. Wir wollen, dass die Flächen in den Händen der Landwirte und Waldbauern bleiben.